Kratzer am Mietwagen – was tun?

von Alex
Kratzer am Mietwagen

Bei aller Umsicht, ein Kratzer oder eine kleine Delle am Auto kann schon mal passieren – auch beim Mietwagen. Was Sie in dem Fall zu tun haben, wie Sie sich gegen Kosten absichern und wer für kleinere Mietwagenschäden aufkommt, erfahren Sie hier.

Kratzer am Mietwagen - was tun?

1. Vorher: Versicherungsschutz

Bereits bei der Buchung müssen Sie unbedingt auf optimalen Versicherungsschutz achten. Versicherungsangebote von lokalen Anbietern im Reiseland sind meistens nicht nur teurer, sondern decken auch eine weitaus geringere Schadenssumme ab als Versicherungen aus Deutschland.

Wählen Sie deshalb direkt bei der Buchung über billiger-mietwagen.de ein Angebot mit Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung, Haftpflichtversicherung bis 1 Mio. € und Glas-/Reifenschutz. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.

Beispiel für ein gutes Mietwagen-Angebot

Hier ist alles drin: Beispiel für ein ausgezeichnetes Mietwagen-Angebot

2. Was tun, wenn es zum Schaden kommt?

  • Polizei informieren – sofort und bei jedem Unfall mit dem Mietwagen, einschließlich Bagatellschäden.
  • Namen der Beteiligten und Zeugen notieren, auch die der Polizisten. Im Zweifelsfall können Zeugenaussagen Ihnen bei der Schadensregulierung helfen.
  • Schäden fotografieren.
  • Polizeiprotokoll aushändigen lassen. Dieses brauchen Sie unbedingt, um hinterher Ihre Ansprüche bei der Versicherung bzw. beim Vermieter geltend zu machen.
  • Schadensbericht vom Vermieter vor Ort ausstellen lassen. Auch diesen müssen Sie später bei der Versicherung einreichen.
Tipp
Nicht bei jedem kleinen Kratzer rückt sofort die Polizei an. Fahren Sie bei kleinen Schäden, bei denen außer Ihrem Mietwagen nichts beschädigt wurde, aber dennoch auf jeden Fall zur nächsten Polizeistation. Melden Sie den Schaden und lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. Nur so können Sie absolut sicher sein, dass Sie später eventuell entstehende Kosten wieder erstattet bekommen.

3. Nachher: Wer zahlt?

Wenn Sie einen Schaden am Mietwagen verursacht haben, wird die entsprechende Summe in der Regel zunächst von der Kreditkarte abgebucht, die Sie für die Hinterlegung der Kaution bei der Mietstation genutzt haben.

Nach Ihrer Rückkehr bekommen Sie von uns ein Formular, mit dem Sie Reklamationen und Schadensmeldungen direkt beim Veranstalter melden können. Im Formular steht auch, welche Unterlagen Sie mit einreichen müssen. In der Regel gehören dazu der Schadensbericht vom Vermieter und ein Polizeibericht, der bestätigt, dass Sie den Schaden gemeldet haben. Sollte es bei der Reklamation Probleme geben, hilft Ihnen unser Kundendienst gerne weiter.

Sollte Ihrerseits grobe Fahrlässigkeit vorliegen und keine Chance auf Rückzahlung bestehen, müssen Sie selbst für den Schaden aufkommen. Dies tritt allerdings in den seltensten Fällen ein.

Und im Ausland?

Wenn Sie über billiger-mietwagen.de buchen, spielt es keine Rolle, in welchem Land Sie Ihren Wagen anmieten. Wir sind in jedem Fall der erste Ansprechpartner und unterstützen Sie bei der Schadensregulierung über Ihren Veranstalter im Inland wie im Ausland.

Anders ist es, wenn Sie im Ausland vor Ort einen Wagen anmieten. Dann kann es sein, dass Sie für etwaige Schäden direkt aufkommen müssen und nach Ihrer Rückkehr wenig Chancen haben, Ihr Geld zurückzufordern.

4. Bei der Rückgabe beachten

Fiat 500 auf einem Parkplatz in Italien

Unser Mietwagen in Apulien – natürlich ein Fiat 500


Das Horrorszenario schlechthin: Sie haben den Wagen ohne Schäden an der Mietstation abgeliefert und sollen ein paar Wochen später für einen Kratzer aufkommen, der vorher gar nicht da war.

Vorbeugen können Sie, indem Sie das Auto während der Öffnungszeiten an der Mietstation abgeben und ein Rückgabeprotokoll fordern. Nicht jeder Vermieter stellt bei der Rückgabe ein solches Protokoll aus. Manche schicken es auch per Mail hinterher oder bieten gar keines an. Fragen Sie aber in jedem Fall nach und sichern Sie sich alternativ ggf. mit eigenen Fotos vom Mietwagen ab.

Auch wenn Sie den Wagen außerhalb der Öffnungszeiten abgeben, sollten Sie sich zumindest mit Fotos absichern – vom unversehrten Auto und von der Tankanzeige. Denn auch ein halb voller Tank bei der Rückgabe kann teuer werden, wenn Sie die faire Tankregelung (mit gefülltem Tank übernehmen – mit gleichem Tankstand zurückgeben) gewählt haben. Deshalb sehr wichtig: Halten Sie schon bei der Abholung nach einer Tankstelle in der Nähe der Autovermietung Ausschau und bewahren Sie den letzten Tankbeleg auf. Wenn möglich: Zahlen Sie die Tankfüllung mit kreditkarte, dann können Sie später auch über die Kreditkarten-Abrechnung nachweisen, wo und wann Sie getankt haben.

Also keine Panik, wenn mal ein Malheur passiert. Wenn Sie sich an unseren Tipps orientieren, ist ein Kratzer am Mietwagen garantiert keine große Sache.

Alex

Das könnte Ihnen auch gefallen

27 Kommentare

Mathias 23. September 2019 - 13:12

Hallöchen, eine kurze Haftungsfrage. Meine Lebenspartnerin macht einen Lackschaden am MW (Gurt zog sich nicht zurück, in Tür eingeklemmt). Gibt es Möglichkeiten es der PH zuzuschieben? Aber die wird sich wohl auf die “Benzinklausel” berufen, nehme ich an. LG

Antworten
Julia 24. September 2019 - 11:31

Lieber Mathias,

wenn Sie bei Ihrer Mietwagen-Buchung eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung hinzugebucht haben, sollte der Schaden abgedeckt sein. Wenden Sie sich im Zweifel gerne telefonisch an unseren Kundenservice unter der 0221 – 567 999 11.

Viele Grüße
Julia

Antworten
Pfister 6. November 2019 - 21:51

Hallo, ich habe bei euch für Australien einen Mietwagen gebucht, Jetzt bin ich beim Ausparken an einen Poller gefahren und die Stossstange ist beschädigt. Was muss ich machen? Ich habe Vollkasko ohne Selbstbeteiligung genommen .Viele Grüße

Antworten
Alex 7. November 2019 - 7:33

Hallo Frau Pfister,

wenn Sie eine Vollkasko mit Erstattung der Selbstbeteiligung abgeschlossen haben, müssen Sie sich in der Regel schon mal keine Sorgen ums Geld machen. Wichtig ist jetzt, dass Sie die nötigen Dokumente einsammeln, um später die Reklamation erfolgreich einzureichen. Auch bei solch einem kleinen Schaden müssen Sie die Polizei aufsuchen und sich einen Unfallbericht ausstellen lassen. Lassen Sie sich bei der Mietwagen-Rückgabe außerdem einen Schadensbericht vom Vermieter aushändigen.
Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie diese Dokumente inklusive eines Nachweises, dass der Vermieter für den Schaden Geld von Ihrem Konto abgebucht hat, online beim Veranstalter ein.

Ich wünsche Ihnen trotz dieses kleinen Unfalls weiterhin eine tolle Zeit in Australien!
Viele Grüße
Alex

Antworten
Mijo 8. Mai 2019 - 12:00

Hallo Zusammen,

ich habe ein Riesenproblem mit RIDECAR aus Kroatien. Zur meine Geschichte:

Habe 1.5.2019 ein Mietwagen gemietet.
1. Bin um 7 Uhr in Zagreb gelandet und musste über 1,5 Stunden, da Mitarbeiter verschlafen hat
2. Ein Auto wurde zwar reserviert, allerdings hat er festgestellt das der TüV abgelaufen ist.
3. Er hat kein Auto dann zur Verfügung, bis zu diesem Zeitpunkt, als ein Kunde mit einem Fahrzeug zurückgekommen ist
4. Er gab mir die Schlüssel und sagte alles sei soweit in Ordnung
5. Bin dann zum Auto gelaufen ca. 700m vom Schalter und habe auch sofort festgestellt das neue Schäden am Auto vorhanden sind. Wollte das der Mitarbeiter auch zum Auto kommt und den neuen Schaden aufnimmt, doch dieser Meinte ich solle Bilder machen und er würde parallel das aufnehmen und können dann auch losfahren. Wie gesagt so auch getan.

6. Nun die Böse Überraschung mir werden die Schäden zur Last gelegt obwohl ich das nicht war !! und zwar 700€ !!!
7. keine Hilfe von Billigermietwagen obwohl ich eine Vollkaskoversicherung habe
RideCar in Zagreb reagiert auf keine Mail und Telefonanrufe !!

bin jetzt gezwungen einen Anwalt ein zu schalten.

Habt jemand ähnlicher Erfahrungen gemacht?

Antworten
Dennis 26. März 2019 - 22:55

Hallo,

Wir haben nun nachträglich festgestellt, dass eine Radkappe ziemlich stark beschädigt ist. Was nun tun?

Viele Dank!

Dennis

Antworten
Alex 27. März 2019 - 8:11

Hallo Herr Wöppel,

wenn Sie bereits mit dem Mietwagen unterwegs sind, ist es schwierig nachzuweisen, ob der Schaden vor oder nach Antritt der Reise entstanden ist. Haben Sie denn eine Vollkaskoversicherung mit Erstattung der Selbstbeteiligung abgeschlossen? Wenn ja, können Sie entspannt weiterfahren, dann dann kommt in der Regel Ihre Versicherung für solche Schäden auf. Sollten Sie diese Versicherung nicht haben, müssen Sie auf die Kulanz des Vermieters hoffen. Da sich die Kratzer auf den Radkappen befinden, halte ich es für unwahrscheinlich, dass Ihnen hier hohe Kosten entstehen.

Viele Grüße
Alex

Antworten
Lisa Unger 5. Dezember 2018 - 14:03

Guten Tag,
letzte Woche habe ich meinen Mietwagen zurück gegeben und die meinten darauf hin das ein schaden am Kotflügel ist.
So treu doof wie ich bin habe ich dann auch bezahlt und dann leider erst diesen Artikel gefunden…
Habe ich wohl irgendeine chance mein geld wieder zu bekommen?
Danke für jede Hilfe!

Antworten
Julia 5. Dezember 2018 - 14:44

Liebe Frau Unger,

wenn Sie den Schaden bereits bezahlt haben, ist es leider unwahrscheinlich, dass Sie das Geld zurückbekommen. Melden Sie sich am besten mit Ihrer Buchungsnummer direkt bei unserem Kundenservice unter 0221/567 999 11.
Dann wissen die unsere Mietwagen-Experten darüber Bescheid, welche Versicherungen Sie gebucht haben, und können Ihnen sicher weiterhelfen.

Liebe Grüße
Julia

Antworten
Claudine Hamerick 29. November 2018 - 13:44

Nachdem wir unseren Mietwagen am Abend bei STARCAR abgestellt hatten und den Schlüssel nur eingeworfen haben, bekamen wir am folgenden Vormittag eine E-Mail mit der Aufforderung einen UNFALL-Bericht auszufüllen ! Wir haben aber keinen Unfall bemerkt. Es stellte sich heraus, dass es um einen Lackabplatzer von gerade mal 3-4mm mal 2 mm am vorderen, rechten Kotflügel handelte.
Da wir keinen Steinschlag bemerkt haben, diese sind ja wirklich laut !, sagte uns STARCAR, dass dann wohl jemand mit einer Zwille darauf geschossen hätte (?) Auch das haben wir nicht bemerkt. Nun sitzen wir auf einer Rechnung von 850 Euro und wissen nicht weiter ! STARCAR meint, der ganze Kotflügel müsste lackiert werden!

Antworten
Alex 30. November 2018 - 8:56

Hallo Frau Hamerick,

bitte melden Sie sich doch mit Ihrer Buchungsnummer telefonisch bei unserem Kundenservice (0221 – 567 999 11). Die Kollegen am Telefon können Ihre gebuchten Versicherungen dann genau einsehen und gezielte Hilfe anbieten.
Ganz generell: Wenn Sie eine Vollkasko ohne bzw. mit Erstattung der Selbstbeteiligung gebucht haben, müssen Sie in der Regel im Schadensfall zwar an den Vermieter bezahlen, bekommen das Geld jedoch danach von Ihrem Veranstalter gemäß dessen AGB zurück.

Viele Grüße
Alex

Antworten
Boras 1. August 2018 - 7:22

Hallo bitte um kurze Info. Vor. mir ist Mit steinen geladene LKWAuto.Da plotzlich ist ein Stein runter gefahlen und ich könnte nicht Bremsen bin rüber Gefahren zwei kleine kratzer unter der Stoß Stange di Mann nicht so siet aber fühlt. In meinem Mietpreis erhetlich 990€schadens-oder Verlustfall.

Antworten
Alex 1. August 2018 - 8:09

Hallo Boras,

bitte melden Sie sich doch mit Ihrer Buchungsnummer direkt bei unserem Kundenservice unter 0221/567 999 11.
Dann können die Kollegen direkt sehen, welche Versicherungen Sie gebucht haben, und Ihnen individuell weiterhelfen.

Viele Grüße
Alex

Antworten
Jens Vogt 16. Mai 2018 - 13:59

Ich habe mir auch schon mal ein Mietwagen gemietet und dann ist mir eine anderer Autofahrer rein gefahren und mein Kotflügel war kaputt und ich musste den selber bezahlen.
Das hab ich dann auch gemacht da ich dachte das ich dazu verpflichtet war später habe ich dann erfahren das ich das gar nicht hätte machen müssen und seit dem bin ich immer sehr vorsichtig beim Mietwagen benutzen und lese den vertrag lieber 2mal das ich sowas auch nicht übersehe.
Ich empfehle allen die sich einen Mietwagen zulegen immer gut den Vertrag zu lesen!
Aber alles in allem guter Beitrag!

Antworten
Katja 11. Juni 2017 - 23:09

Wie soll man denn das hier verstehen? Heißt das dass es jeweils auf die Laune des Vermittlers ankommt, ob man sein Geld zurück erhält oder nicht? Zitat aus ihrem obigen Text:”Dieser entscheidet bei kleinen Schäden von Fall zu Fall einzeln, ob diese aus Kulanzgründen beglichen werden.”
Wie sieht es mit einem Polizeibericht aus? Sie glauben doch nicht im Ernst dass z.B. die Polizei in Italien kommt, weil ich mir eine Schramme durch einen Ast zugezogen habe? (Bereits erlebt, da hat sich die Polizei geweigert einen Bericht zu schreiben). Ohne Polizeibericht aber, kommt der Vermittler jedoch nicht für den Schaden auf? Wie soll das gehen wenn man z.B. den Kratzer zu spät bemerkt, oder gar gar nicht bemerkt? Dann wäre die vom Vermittler angebotene Selbstbeteiligung ja vollkommen wertlos. !?

Antworten
Alex 12. Juni 2017 - 12:52

Hallo Katja,

Sie haben Recht, dieser Satz ist wirklich etwas verwirrend. Ich habe die entsprechende Textstelle nun überarbeitet.

Im Grunde sollte das wohl heißen, dass Sie auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen sind, wenn Sie bei der Reklamation nicht alle erforderlichen Dokumente (dazu gehört in den meisten Fällen auch ein Polizeibericht) einreichen können.

Wenn Sie einen Schaden haben, für den Sie nicht extra die Polizei rufen wollen oder diese dafür nicht kommt, fahren Sie am besten zur nächsten Polizeistation und melden ihn dort. Das geht in der Regel schnell und Sie sind auf der sicheren Seite. Das gilt natürlich nicht, wenn Sie den Kratzer an Ihrem Mietwagen selbst verschuldet haben. Dann brauchen Sie für die spätere Reklamation keinen Polizeibericht, sondern nur das Schadensprotokoll des Vermieters und den Nachweis der Belastung. Sie bekommen Ihr Geld auch dann wieder, wenn Sie einen selbstverschuldeten Kratzer erst bei der Rückgabe des Mietwagens bemerken.

Viele Grüße
Alex

Antworten
Hans Maier 30. Mai 2016 - 16:06

Liebe Redaktion,

ich hatte ein Auto auf Mallorca geliehen. Nach 2 Tagen hatte ich plötzlich am hinteren Stossfänger Schleifspuren, die ich nicht verursacht hatte. Gemerkt hatte ich das erst Abends als ich wieder zum Auto kam. Konnte also nicht sagen, wo und wie der Schaden entstanden ist. Meine Kreditkarte gab die 1200 Euro Selbstbeteiligung nicht mehr her und ich hatte nur noch 500 in cash bei mir. Bei der Abgabe wollte ich die Sache melden, aber das Auto wurde nicht kontrolliert und die gestressten Mitarbeiter zeigten nur auf Schlüssel einwerfen und ciao. Da ich im Zeitdruck war und auch irgendwie ängstlich, weil ich die volle Summe nicht bezahlen konnte, habe ich nichts gesagt. Sicherlich nicht gut, was soll ich nun tun? Ich bin nicht zur Polizei, weil ich ja weder Zeit und Ort wusste, wo der Schaden passiert war. Danke im voraus…

Antworten
Service-Team 30. Mai 2016 - 17:58

Hallo,

da ich leider nicht sehen kann, welche Versicherungen Sie über uns vorab gebucht haben, kann ich Ihnen an dieser Stelle nur eine allgemeine Antwort geben. Hierbei gehe ich davon aus, dass Sie ein Angebot ohne Selbstbeteiligung gebucht haben.

Entsteht ein Schaden vor Ort muss immer der Vermieter informiert werden. Wir empfehlen außerdem ein Foto vom Schaden zu machen. Da bei der Anmietung bereits eine Kaution abgebucht oder geblockt wird, kann der Vermieter diese im Schadensfall verrechnen.

Ich empfehle Ihnen nun über folgenden Link eine Schadensmeldung bei uns einzureichen. Unsere Kollegen von der Kunden Betreuung werden sich dann mit Ihnen persönlich in Verbindung setzen.

https://www.billiger-mietwagen.de/reklamation-.html

Beschreiben Sie hier kurz, was für einen Schaden Sie am Fahrzeug entdeckt haben und auch, dass der Vermieter dies bei der Rückgabe nicht beanstandet hat. Sollte der Vermieter den Schaden noch entdecken und Sie im Nachhinein belasten, können wir dies bei der Versicherung geltend machen.

Viele Grüße,

Emma
von billiger-mietwagen.de

Antworten
Stillersche 19. Juni 2017 - 23:13

Hallo, liebes billiger mietwagen- Team
Ich sitze gerade in Spanien und habe einen langen kratzer an meinen mietwagen entdeckt, da wird jemand beim einsteigen nicht aufgepasst haben. Wobei wir das Auto hier nur zum einkaufen fahren benutzen. Da ich mir hier schon einiges durchgelesen hab wäre mein nächster Schritt , dass ich zur Polizei fahre, meine Frage ob die mir das ohne Probleme ausstellen, man denkt sich halt ist nur ein kratzer. Danke für eure Antwort LG Natascha

Antworten
Alex 20. Juni 2017 - 7:15

Hallo,

oje, das war sicher ein Schreck!
Wenn Sie den Kratzer selbst verursacht haben, müssen Sie nicht zur Polizei. Der Vermieter wird bei Abgabe des Mietwagens vermutlich einen Teil Ihrer Kaution einbehalten, um den Schaden abzudecken. Wenn Sie eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung gebucht haben, bekommen Sie das Geld aber im Nachhinein zurückerstattet.
Wenn jemand anderes mit seinem Einkaufswagen einen Kratzer in Ihren Mietwagen gefahren hat, müssen Sie leider tatsächlich schnell bei der Polizei vorbeifahren, den Schaden melden und sich einen Nachweis geben lassen. Das ist in der Regel schnell und ohne Probleme erledigt.

Viele Grüße und ab jetzt einen ganz entspannten Urlaub! 🙂
Alex

Antworten
Gerstl Wilhelm 26. Mai 2015 - 10:22

Ich habe eine Vorfall ihnen bereits Zugeschickt.
Geliehen in Catania letzte woche
Kosten erst 800Euro dann auf 400Euro runtergegangen
Firma ist Target Rent
Ich moecht Sie bitten mir zu helfen. Details fuehren hier zi weit. In diesem Feld.
Bin leider grade in Suedafrika wie koennen wir weiter verfahren

mfg

W. Gerstl

Antworten
Michael 27. Mai 2015 - 10:03

Hallo Herr Gerstl,

bisher ist bei uns noch keine Schadensmeldung eingegangen, weswegen ich auch keinen genauen Überblick über Ihren Fall habe. Gerne unterstützen wir Sie in Ihrem Fall. Erstellen Sie dazu eine Schadensmeldung über unser Reklamationsformular und wir kümmern uns um die Erstattung Ihrer Selbstbeteiligung durch Ihren Veranstalter Argus Carhire.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie diese gerne hier oder per E-Mail an info@billiger-mietwagen.de stellen.

Viele Grüße,
Michael
billiger-mietwagen.de
Online-Redaktion

Antworten
Dietrich 19. Juni 2023 - 1:43

Hallo Alex, ich bin beim Wenden abends auf einem breiten Seitenstreifen/ Ausweichbucht, der nicht komplett asphaltiet war, in ein grosses wassergefülltes Schlagloch geraten und habe mir vorne am linken Spoiler (Plastik) mehrere kleine Schrammen dicht nebeneinander ca. 1 cm reingemacht. Den Schaden hab ich nicht sofort feststellen können, da vorne alles verschlammt war und ich keine Lesebrille parat hatte. Durch Regen war der Seitenstreifen matschig und so bin ich ins Schlittern geraten, da zudem am Hang abschüssig und konnte dem Loch nicht mehr ausweichen. Auf den ersten Blick sah es so aus, als wäre nichts. Erst am nächsten Tag hab ich das Malheur entdeckt, als ich den Dreck abwusch beim Tanken. Bin auf einer Rundreise. Habe Vollkasko abgeschlossen. Muss ich für den Schaden zur Polizei, auch wenn kein anderer beteiligt war? Hab erst jetzt gecheckt, dass man evtl zur nächsten Polizeistation muss. Bin nun aber schon mehrere 100 KM vom Geschehen entfernt. Kann ich auch noch vor Rückgabe zur Polizei gehen? Ich habe auch keine Fotos vom Unfallort. Muss ich da nochmal hinfahren für Fotos? Danke für Auskunft.

Antworten
Julia 21. Juni 2023 - 17:01

Hallo Herr Dietrich,
ich habe Rücksprache mit unserem Kundenservice gehalten und eine Liste zum korrekten Vorgehen bei einem Schaden am Mietwagen erhalten. Die teile ich an dieser Stelle gerne noch einmal mit Ihnen:

– Melden Sie den Schaden telefonisch beim Vermieter. Die Telefonnummer finden Sie in Ihrem Mietvertrag.
– Der Vermieter teilt Ihnen mit, ob das Fahrzeug ggf. gesichtet werden muss oder Sie den Schaden bei der Rückgabe aufnehmen lassen können.
– Sollte eine andere Partei beteiligt gewesen sein, füllen Sie bitte den Unfallbogen (meist im Handschuhfach zu finden) aus und informieren Sie die Polizei.
– Ihr Veranstalter oder die Versicherung kann zur Erstattung von Schadenskosten einen Bericht der Polizei verlangen.
– Sollte die Polizei keinen Bericht aushändigen, wäre zumindest ein Nachweis der Meldung bei der Polizei erforderlich.
– Dies gilt auch für den Fall einer Beschädigung des Fahrzeugs durch Unbekannte.
– Planen Sie für die Rückgabe etwas mehr Zeit ein und lassen Sie den Schaden vom Vermieter schriftlich aufnehmen.
– Lassen Sie sich, wenn möglich, bereits bei der Abgabe Unterlagen des Vermieters zum Schaden aushändigen.
– Wenn Sie den Wagen abgeben, kann der Vermieter Ihre Kaution voll oder anteilig einbehalten.
– Sie erhalten nach der Anmietung eine automatisierte E-Mail von uns. In dieser informieren wir Sie, wie Sie den Schadensfall ggf. einreichen können.
– Melden Sie sich bei weiteren Fragen gerne bei uns.

In Ihrem Fall wird ein Gang zur Polizei vermutlich nicht nötig sein, aber melden Sie den Schaden gerne schon einmal telefonisch beim Vermieter.

Viele Grüße
Julia von billiger-mietwagen.de

Antworten
Eberhard Haug-Adrion 13. Januar 2015 - 17:22

Hallo,
ich habe bei vollem Versicherungsschutz durch billiger-mietwagen.de (=”ausgezeichnetes Angebot”)2014 folgende Erfahrung gemacht: Die Vermieter haben in einem Fall bei Minimalschäden ohne Vorlage einer Reparaturrechnung den Höchstbetrag abgebucht bzw. im anderen Fall auch nicht von mir verursachte Schäden auf mich abzuwälzen versucht. Erst nach längerem Hin-und Her und dank Einschaltung Eures Kundenservices wurden mir die abgebuchten Beträge Monate später zurückerstattet.

Antworten
Anna 14. Januar 2015 - 13:20

Hallo Eberhard,
vielen Dank für den Erfahrungsbericht. Leider ist es wie im Beitrag geschildert so, dass beim Mietwagen auch Minimalschäden dokumentiert werden müssen und für Reklamationen immer eine Rechnung vorliegen muss. Es tut mir leid, dass du deshalb so lange auf die Rückerstattung warten musstest. Ich freue mich aber, dass es letztlich geklappt hat.
Auf viele weitere (stressfreiere) Mietwagenreisen.
Viele Grüße
Anna

Antworten
So geht die Mietwagen-Reklamation am schnellsten! 21. Juli 2014 - 12:33

[…] Haben Sie einen Mietwagen mit Erstattung der Selbstbeteiligung gebucht und es ist ein selbst verschuldeter Schaden am Fahrzeug entstanden? […]

Antworten

Schreiben Sie uns