Von grober Fahrlässigkeit spricht man, wenn besonders fahrlässiges Verhalten zu Schäden am Mietwagen, an Gegenständen oder an Personen führt. Dazu zählt das Fahren unter Alkoholeinfluss ebenso wie der Verlust des Autoschlüssels. Erfahren Sie hier, welche Situationen noch als grob fahrlässig eingestuft werden und wie die aktuelle Rechtslage aussieht.

Wann handelt ein Autofahrer grob fahrlässig? Gibt es Unterschiede zwischen fahrlässigem Handeln beim eigenem Auto und beim Mietwagen? Was sagt die aktuelle Rechtssprechung? Hier sind die Antworten.

Eine Vollkaskoversicherung für den Mietwagen übernimmt bei einem Unfall die entstandenen Kosten. Entsteht der Schaden allerdings durch grobe Fahrlässigkeit des Fahrers, weisen einige Versicherer die Erstattung ab und der Kunde muss dem Vermieter Schadensersatz zahlen. Doch was genau bedeutet „grobe Fahrlässigkeit“ beim Auto und gibt es Unterschiede zwischen dem eigenen PKW und einem Mietwagen? Wir haben nachgeforscht.


 


Grundsätzlich gilt:
Grob fahrlässig handelt derjenige, der

„die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, im hohen Grade außer Acht lässt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müsste.“ (ständige Rechtsprechung seit RG, Bd. 141, 131)

Damit gemeint sind Handlungen, die ein vernünftiger Mensch nicht tun würde, also z. B. das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, Überfahren einer roten Ampel oder das Verstellen des Autositzes während der Fahrt.

Beim Mietwagen kommen weitere fahrlässige Verhaltensweisen hinzu, z. B.  ein verlorener Mietwagenschlüssel, die Missachtung der Mietkonditionen und das Nichteinreichen des Polizeiberichtes. Schäden, die durch fahrlässiges Handeln entstehen, werden von den Mietwagen-Anbietern nicht erstattet.


Die Schwere der Fahrlässigkeit wird im Einzelfall bewertet

Früher galt das „Alles-oder-nichts-Prinzip“. Kfz-Versicherer bauten in die Verträge Klauseln ein, die sie dazu berechtigten, die Erstattung des entstandenen Schadens abzulehnen, wenn der Versicherte grob fahrlässig gehandelt hatte.

Seit dem 01. Januar 2008 sind solche Klauseln jedoch nicht mehr rechtskräftig. Im Fall eines Unfalls muss das Gericht entscheiden, wie schwer die eigene Schuld des Fahrers war und welchen Anteil des Schadens die Versicherung trotzdem übernehmen muss oder auch nicht. Dabei werden zahlreiche Faktoren berücksichtigt, wie zum Beispiel die Erfahrung des Fahrers und seine Ortskenntnis.


Pauschale Klauseln im Mietvertrag sind ungültig

Auch einige Autovermieter pflegten, pauschale Formulierungen in die Mietverträge einzubauen, die den Kunden im Fall eines Unfalls durch grob fahrlässiges Handeln dazu verpflichteten, voll zu haften. Der Bundesgerichtshof machte solche Formulierungen mit dem Beschluss vom 11. Oktober 2011 unwirksam.

Auch wenn es sich bei dem durch fahrlässiges Handeln des Fahrers beschädigten Fahrzeug um einen Mietwagen handelt, muss das Gericht im Einzelfall entscheiden, ob der Kunde nur die Kosten der Selbstbeteiligung tragen muss oder ob er, wenn überhaupt, für den vollen Schaden aufzukommen hat.


Beim Mietwagen gelten die gleichen Regeln wie bei privater Vollkaskoversicherung

Das Urteil von 2011 basiert auf einem Fall, bei dem ein Fahrer unter Alkoholeinfluss und bei überhöhter Geschwindigkeit von der Fahrbahn abkam und sein Mietwagen einen Totalschaden erlitt.

Die Autovermietung verklagte ihn daraufhin und verlangte die komplette Erstattung des entstandenen Schadens durch den Kunden, da der Mietvertrag diese bei grober Fahrlässigkeit vorsah. Der Bundesgerichtshof gab dem Kläger zwar recht, verurteilte den Kunden aber zunächst nur zu einer Zahlung der Selbstbeteiligung in Höhe von 770 €.

Diese Entscheidung basiert auf dem Gerichtsurteil von 2008, welches solche Vertragsklauseln ungültig macht.


Dieser Text ersetzt keine professionelle Rechtsberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

 


2 Antworten zu “Grobe Fahrlässigkeit im Auto und Mietwagen: Definition und Rechtslage”

  1. Joe West sagt:

    Ich habe in England bei Sixt ein Auto gemietet und eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Mine beiden Kinder waren auch mit im Auto. Mehrere Autos fuhren vor mir durch eine ca. 20m lange überflutete Strasse mitten in einem Dorf. Das Wasser stand ca. 15 cm hoch und ich fuhr deshalb ebenfalls mit Schrittgeschwindigkeit durch. Nachdem ich durchg war, blieb mein Auto stehen, da der Motor vermutlich durch unzureuchende Luftzufuhr abgesoffen war. Er liess sich nicht mehr starten und musste abgeschleppt werden. Sixt verlangt von mir ohne Rechnung oder Nachweis 10.000 GBP Schadensersatz!Die Vollkaskoversicherung ohne SB hafte nicht wg. grober Fahrlässigkeit. Muss ich den Schaden bezahlen??

    • Service-Team sagt:

      Hallo Joe,

      ohne Detailkenntnis Ihres Mietvertrags können wir Ihnen hierzu rechtsverbindlich keine Antwort geben, aber sollte der Motorschaden durch die Durchfahrt durch das Wasser entstanden sein, wird die Aussage Ihres Vermieters höchstwahrscheinlich korrekt sein. Eine Rechnung oder Dokumentation sollten Sie trotzdem von Ihrem Vermieter einfordern.

      Bei der Höhe des Betrags kann es nicht schaden, dies einem Anwalt für Verkehrsrecht vorzulegen. Dieser wird Ihnen am ehesten weiterhelfen können.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

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