Bei fast jeder Mietwagen-Buchung haben Sie die Wahl zwischen einer Vollkasko-Versicherung mit und ohne Selbstbeteiligung. Ein Buchung ohne Selbstbeteiligung ist meist etwas teurer, dafür entstehen Ihnen in den meisten Schadensfällen keine Kosten. Wir erklären Ihnen alle Unterschiede und zeigen, warum sich eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung lohnt.

Die Vollkasko-Versicherung für den Mietwagen ist obligatorisch. Bei einigen Angeboten haben Sie allerdings die Wahl zwischen einer Vollkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung.

Hier erfahren Sie, was der Unterschied zwischen den beiden Varianten ist und warum es sich immer lohnt, einen Mietwagen ohne Selbstbeteiligung zu buchen.


Die Selbstbeteiligung bei Mietwagen

Ein Unfall, bei dem das gemietete Auto zu Schaden kommt, ist der Albtraum eines jeden Mietwagenfahrers. Zwar haben Sie bei der Buchung eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, aber die schließt die Selbstbeteiligung bei Mietwagen nicht zwangsläufig aus.

Mietwagen mit Selbstbeteiligung

“Mit Selbstbeteiligung” bedeutet, dass Sie im Schadensfall einen Eigenanteil bezahlen müssen. Der Betrag ist in der Regel in den Mietbedingungen hinterlegt. Der Eigenanteil variiert von Vermieter zu Vermieter. Werfen Sie deshalb unbedingt einen Blick in die Mietbedingungen und fragen Sie im Zweifel bei unserem Kundenservice nach.

Wenn Sie z. B. einen Totalschaden an einem Kleinwagen verursachen, kann Sie das bei einigen Anbietern bis zu 2.300 € kosten. Den genauen Betrag der Selbstbeteiligung für Ihren Mietwagen können Sie den Details Ihres Angebots auf billiger-mietwagen.de entnehmen.

Mietwagen ohne Selbstbeteiligung

Buchen Sie einen Mietwagen ohne Selbstbeteiligung haben Sie umfassenden Vollkasko-Schutz und müssen in den meisten Schadensfällen oder bei Auto-Diebstahl nichts dazu zahlen. Teilweise können jedoch Bearbeitungsgebühren im Schadensfall anfallen. Beachten Sie außerdem, dass nicht immer alle Schäden vom Versicherungsschutz betroffen sind. Werfen Sie unbedingt einen Blick in die AGB Ihres Veranstalters und fragen Sie im Zweifel direkt dort nach.

 


Achtung!
“Ohne Selbstbeteiligung” bedeutet konkret “Rückerstattung der Selbstbeteiligung”. Auch wenn Sie ein Angebot ohne Selbstbeteiligung gebucht haben, müssen Sie vor Ort eine Kaution hinterlegen. Diese wird bei einem Schaden wie beim “Mietwagen mit Selbstbeteiligung” zunächst vom Vermieter einbehalten. Nach Ihrer Urlaubsrückkehr bekommen Sie den Betrag jedoch gemäß der jeweiligen AGB vom Veranstalter erstattet. Die Erstattung erfolgt oft etwas zeitlich versetzt und kann mehrere Monate dauern.

Mietwagen ohne Selbstbeteiligung rentiert sich

In Kanada und den USA ist die Vollkasko ohne Selbstbeteiligung längst die Standardversicherung für Mietwagen. Bei uns in Europa haben Sie häufig noch die Wahl zwischen Angeboten mit oder ohne Selbstbeteiligung.

Wir empfehlen jedoch, unabhängig vom Ort immer einen Mietwagen ohne Selbstbeteiligung zu buchen. Nur so haben Sie optimalen Versicherungsschutz und sparen sich etwaige teure Zusatzversicherungen vor Ort.

Eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung können Sie direkt online bei der Buchung abschließen – und zwar recht günstig, wie unsere Auswertung zeigt.

Auswertung von 80 Mio. Angeboten für Mietwagen ohne Selbstbeteiligung

Wir haben rund 80 Millionen Mietwagen-Angebote in neun Ländern unter die Lupe genommen und dabei Erfreuliches festgestellt: Für einen Aufpreis von durchschnittlich 12 % des regulären Angebots bekommen Sie den optimalen Versicherungsschutz für Ihren Mietwagen ohne Selbstbeteiligung. Die genauen Preise variieren dabei von Land zu Land.

 


Tipp:
Schauen Sie sich die Versicherungsleistungen in den Mietbedingungen eines Angebots an. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann von Angebot zu Angebot stark variieren. Wenn Sie auf billiger-mietwagen.de den Filter beim Premium-Schutz-Paket setzen, können Sie sicher sein, dass Sie über optimalen Versicherungsschutz für Ihren Mietwagen verfügen.

 

92 Antworten zu “Mietwagen ohne Selbstbeteiligung: Infos zur Vollkaskoversicherung”

  1. Marcus Arndt sagt:

    Guten Tag

    Ich habe über Avis ein Auto mit Vollkasko ohne Selbstbeteiligung angemietet. Heute habe ich bemerkt, dass am hinteren linken Fenster eine Plastikblende fehlt, die auf der Karrosserie draufsetzt. Ist offenbar abgemacht worden, sitzt aber nach Überprüfung der noch vorhanden auch sehr leicht drauf. Ist das durch die Vollkasko abgedeckt?

    • Service-Team sagt:

      Hallo Marcus,

      schauen Sie hierfür bitte in die Versicherungsbedingungen Ihres Vermieters. Sollten Sie die nötige Antwort dort nicht finden, empfehlen wir Ihnen, direkt mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  2. Antonia Schima sagt:

    Hallo,

    Für meinen Irland-Urlaub habe ich über Ihre Firma einen Wagen ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall gebucht. Nun ist beim Rückwärtsfahren leider der linke Außenspiegel abgebrochen. Wie verhalte ich mich am Besten? Auch im Hinblick auf die Rückerstattung der abgebuchten Kaution von 1.500€
    Vielen Dank

    • Service-Team sagt:

      Hallo Antonia,

      es tut uns sehr leid, dass Sie einen Schadensfall am Fahrzeug haben.

      Wir empfehlen Ihnen, den Schaden direkt zu dokumentieren, also z.B. per Handyaufnahmen. Anschließend nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrem Vermieter auf und informieren diesen über den Vorfall. Solange das Fahrzeug fahrtüchtig ist und der Vermieter dem zustimmt, können Sie das Fahrzeug bis zum Ende der geplanten Miete weiter nutzen. Schauen Sie hierzu unbedingt in die irischen Verkehrsvorschriften, ob das Fahrzeug ohne Außenspiegel genutzt werden darf.

      Bei der Fahrzeugrückgabe lassen Sie sich den Schaden schriftlich vom Vermieter bestätigen. Außerdem wird dieser Ihnen eine Rechnung über den Schaden ausstellen. Mit diesen Dokumenten reichen Sie eine Schadensmeldung bei Ihrem Veranstalter oder dessen Versicherung ein. Dort läuft anschließend der Erstattungsprozess.

      Falls Sie hierzu Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  3. Juliane Greiner sagt:

    Ich habe zu meinem Mietwagen eine Vollkasko-Versicherung der Kategorie “premium” bei Ihnen abgeschlossen. Es kam nun beim Einsetzen eines Kindersitzes zu einem Schaden am Polster des Rücksitzes. Die Versicherung lehnt eine Übernahme des Schadens ab, da Schäden am Innenraum nicht eingeschlossen seien. Es gibt ausreichend rechtliche Regelungen zu dieser Interpretation von Versicherungen, die anscheinend gern eine Übernahme ablehnen. Einen entsprechenden Widerspruch gegen die Entscheidung werde ich an die Versicherung senden.
    Allerdings empfinde ich die Angabe “Vollkasko-Versicherung” und “Premium-Schutz” durch billiger-mietwagen.de als irreführend und bin über den Vorgang sehr verärgert.

    • Service-Team sagt:

      Hallo Juliane,

      wir bedauern sehr, dass Sie Unannehmlichkeiten während Ihrer Mietwagenreise hatten.

      Bitte beachten Sie, dass die Angebote, die Sie auf unserem Portal finden, nicht von uns bereitgestellt werden, sondern von den jeweiligen Veranstaltern. Wir haben auf die Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen keinen Einfluss.

      Üblicherweise können Sie bereits vor der Buchung über die Mietbedingungen oder die Veranstalter-AGB herausfinden, welche Schäden exakt abgedeckt sind oder nicht. Innenraumschäden, bzw. Schäden an Kindersitzen werden leider von vielen Angeboten explizit ausgeschlossen, so auch z.B. bei Ihrer letzten Buchung.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  4. Jam Onmike sagt:

    Hallo, liebes team,

    Wenn die Vollkaskoversicherung einen sb von 1000 euro hat , ist die sb bei der Teilkaskoversicherung auch 1000 euro?

    Liebe Grüße

    • Service-Team sagt:

      Hallo Jam,

      bei einer Mietwagenbuchung schließen Sie immer eine Vollkaskoversicherung ab.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  5. Peter Ondrejka sagt:

    Hallo,

    können Sie mir bitte sagen, ob von einer Vollkasko-Versicherung ohne SB auch kleine Kratzer / Steinschläge gedeckt sind? Oder werden nur Schäden durch Unfälle gedeckt? Oder ist das von Vermieter zu Vermieter unterschiedlich?

    Vielen Dank im Voraus!
    Peter

    • Service-Team sagt:

      Hallo Peter,

      in der Vollkaskoversicherung sind alle Schäden unabhängig von ihrer Größe abgedeckt. Ein Kratzer braucht keine Mindestlänge, um abgedeckt zu sein.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  6. Johann sagt:

    Ich hatte mir ein Wohnmobil ausgeliehen. Dabei ist mir ein Unfall passiert. Ich musste natürlich die Selbstbeteiligung zahlen. Jetzt bekam ich aber noch eine Rechnung mit einer Bearbeitungsgebühr über 260 €. Ist das zulässig und normal?

    Mit freundlichen Grüßen
    J.K.

    • Service-Team sagt:

      Hallo Johann,

      leider kennen wir die Details des Angebots nicht, welches Sie genutzt haben. Daher können wir keine spezifische Aussage zu Ihrer Angelenheit machen.

      Grundsätzlich ist es aber so, dass es eine Bearbeitungsgebühr bei einer Schadensmeldung geben kann. Ob eine anfällt und wie hoch diese ist, hängt vom jeweiligen Veranstalter ab.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  7. Onno sagt:

    Moin,

    Bei der Abgabe wurde ein Schaden (Kleiner Kratzer) festgestellt.
    Die Mitarbeiterin sagte, der schaden könnte auch vorher da gewesen sein und sie würden mir eine Rechnung schicken, falls doch was gemacht werden muss.
    Im Mietvertrag/den Mietbedingungen steht auch etwas von Rechnung.
    Da nie etwas gekommen ist, dachte ich das ganze wäre gegessen gewesen.
    Jetzt habe ich meine Finanzen erneut geprüft und festgestellt, dass mir insgesamt 600euro abgebucht wurden.
    Da ich es nun erst später als 90 Tage gemerkt habe, möchte der Broker mir meine selbstbeteiligung nicht erstatten.
    Der Vermieter war global Rent , der Broker autoeurope.
    Was kann ich da jetzt noch tun? Ich glaube mit Kulanz ist da nicht mehr viel. Fühle mich ehrlich gesagt etwas verarscht.
    Zusätzlich:
    Ich habe auch die Reklamation hier über das Portal gestartet. Nun wird mir die Buchung nicht mehr unter “meine Buchungen” angezeigt. Vorher stand es dort mit einem Kasten “reklamiert”

    Vielen Dank für die Hilfe!

    • Service-Team sagt:

      Hallo Onno,

      warum die Buchung aktuell nicht angezeigt wird, müssen wir prüfen. Vielen Dank für den Hinweis. Ich kann Ihnen aber sagen, dass sie definitiv noch in Bearbeitung unsererseits ist.

      Unser Kundendienst wird prüfen, wie wir Ihnen aktuell helfen können, damit die Selbstbeteiligung erstattet wird. Wir werden uns bei Ihnen dazu melden.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  8. Onno sagt:

    Guten Tag,

    Bei der Abgabe meines Mietwagens von buchbinder, welches ich über Auto Europe als Veranstalter gemietet habe, ist der Mitarbeiterin ein Schaden (Kratzer) aufgefallen.
    Sie sagte mir dann, dass der schaden vielleicht schon bei Anmietung vorhanden war.
    Ich würde informiert werden, sobald eine kostenpflichtige Reperatur anstehen würde.

    Jetzt habe ich meine Finanzen nochmal erneut gesichtet und dabei festgestellt, dass mir ohne irgendeine Information 560 + 40 euro abgezogen wurden.
    Nun sind schon mehr als 90 Tage vergangen und der Veranstalter will dir Kosten nicht zurückerstatten.
    Ich habe keine Informationen bezüglich der Kosten einer Reparatur oder eine anderen Meldung bekommen.
    Ich fühle mich betrogen!
    Was kann ich jetzt noch machen?

    Lieber Gruß
    Onno Kruse

    • Service-Team sagt:

      Hallo Onno,

      Sie haben richtig gehandelt, in dem Sie unseren Kundendienst kontaktiert haben. Wir werden uns die Angelegenheit ansehen und Sie beraten.

      Aufgrund des aktuell hohen Arbeitsaufkommens kann es zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen, wir werden uns aber so bald wie möglich bei Ihnen melden.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  9. Mario Kucerak sagt:

    Hallo… ich habe ein Kfz von Buchbinder gemietet über einen sehr langen Zeitraum. Bei der Abgabe wurden drei verschiedenen Mängel festgestellt. Einmal ein Blechschaden, desweiteren ein Radiodisplayschaden und am Scheibenwischerhebel noch eins. Die Sachen wurden seitens Buchbinder behoben. Ich habe eine Selbsbeteiligung von 650,00 € abgeschlossen. Der Gesamtschaden ist aber höher. Muss ich hier auch nur einmalig 650 € bezahlen oder doch 3x 650 €?

    • Service-Team sagt:

      Hallo Mario,

      grundsätzlich musst Du nur bis zur Höhe der Selbstbeteiligung zahlen. Es gibt in Deinem Fall allerdings ein Aber: Bei einem Radiodisplayschaden handelt es sich um einen Schaden im Innenraum. Die meisten Versicherungen decken solche Schäden nicht ab.

      Es kann daher sein, dass Du die Selbstbeteiligung plus die Kosten für das Radiodisplay zahlen musst.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  10. Anita sagt:

    Guten Abend, ich hätte eine frage ich hatte über check24 ein Auto für 4 Tage Gemietet (Vollkasko), jedoch habe ich es nicht rechtzeitig geschafft das Auto abzugeben.
    Am nächsten Morgen hatte ich das Auto direkt zu enterprise abgegeben, jedoch habe ich die Rechnung dann per email bekommen die haben mir eine zusätzliche Versicherung dazu gebucht wovon ich niemals was wusste geschweige denn die Mitarbeiterin von Enterprise mir was davon sagte!!
    Enterprise sagt ich soll mich bei Check24 melden und check24 meint bei Enterprise?!
    Jedoch keine Reaktion seit Wochen!!
    Ist es rechtens mir Irgendeine Versicherung unterzujubeln?!

    • Service-Team sagt:

      Hallo Anita,

      gerne würden wir dir weiterhelfen, doch ohne den Vertrag gesehen zu haben, können wir dazu leider nicht viel sagen. Frag doch noch einmal bei Check24 nach, wenn du dort gebucht hast. Diese müssten Einblick in die Unterlagen haben und sollten Auskunft über die gebuchten Leistungen geben können.

      Freundliche Grüße
      Annika von billiger-mietwagen.de

  11. Christoph Walter sagt:

    Liebes billiger-Mietwagen Team,

    bekommt man keine Rückmeldungen auf Emails an billiger-mietwagen.de wenn es in diesen Schreiben um die Rückerstattung der Selbstbeteiligung geht? Oder gibt es eine andere Plattform/Mailadresse um dort dieses Anliegen zu schildern?

    Beste Grüße
    Walter

    • Service-Team sagt:

      Hallo Christoph,

      aktuell warten wir eigentlich auf Antwort von Ihnen. 🙂 Schauen Sie doch mal in Ihren Spamordner, wahrscheinlich haben sich die Mails dorthin verirrt.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  12. Torsten Lander sagt:

    Hallo, bei unserem gemieteten Fahrzeug gab es offenbar heute einen Einbruchsversuch, jedenfalls bemerkten wir nach (erst nach Rückkehr zu unserer Unterkunft) einen kleinen Schaden an den Tür, der aussieht wie ein Einbruchsversuch. Das Auto wurde aber weder entwendet, noch geöffnet und es fehlt auch nichts. Wie verhalten wir uns jetzt richtig? Wir haben über Ihre Plattform den Wagen mit voller Versicherung ohne Selbstbeteiligung gemietet, erhielten auch von Ihnen die Mietwagenbestätigung. Diese wiederrum bezieht sich auf Car del Mar. Das Fahrzeug vor Ort bekamen wir aber dann von Goldcar. Wem von diesen 3 Parteien müssen wir jetzt was im Detail melden und wann genau? Unser Mietvertrag läuft noch bis zum 09.10. Müssen wir zur Polizei gehen und den Schaden und den vermutlichen Einbruchsversuch dort aufnehmen lassen? Bitte geben Sie uns kurzfristig Bescheid, was wir tun sollen. Vielen Dank. Freundliche Grüße Torsten Lander

    • Service-Team sagt:

      Gute Tag Herr Lander,

      bei einer Beschädigung durch einen Einbruch oder Einbruchsversuch ist es ratsam, sich einen Polizeibericht zu besorgen. Informieren Sie zusätzlich auch Ihren Vermieter spätestens bei der Rückgabe, sollten Sie ihn vorher nicht erreichen.
      Bei der Versicherung hatten Sie sich für das Standard-Paket entschieden, welches im Gegensatz zum Premium-Paket leider keine Schäden am Türschloss übernimmt.

      Viele Grüße
      Annika von billiger-mietwagen.de

  13. Markus sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe in den Suchkriterien ein Auto gewählt, welches eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung hat. Nachdem ich auf das Auto geklickt hatte, gab es eine Rubrik auf Ihrer Seite namens “Mietbedingungen”. Hier ist plötzlich folgendes aufgeführt: “Vollkasko mit Selbstbeteiligung: enthält 15% Steuern; Selbstbehalt …”.

    Wie ist dies zu verstehen?

    Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Bemühungen und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen
    Markus Kersting

    • Service-Team sagt:

      Hallo Markus,

      wahrscheinlich haben Sie ein Angebot mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung gewählt. Hierbei haben Sie eine Selbstbeteiligung bei Ihrem Vermieter, mit der Sie im Schadensfall in Vorleistung gehen müssen.

      Diese wird Ihnen allerdings anschließend bei Einreichung einer Schadensmeldung von Ihrem Veranstalter gemäß dessen AGB zurückerstattet.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  14. Michael sagt:

    Hallo, wir haben über billiger-Mietwagen.de ein Fahrzeuge bei AmigoAutos Rent a Car mit Vollkasko ohne SB gebucht !
    Bei der Übergabe sagte uns des Mitarbeiter, wir brauchen dringend eine Zusatzversicherung was wir ablehnten ,da wir ja Vollkasko über billiger-mietwagen.de hatten !
    Der Mitarbeiter sagte noch , es werden kratzer grösser 3 cm zum Regress kommen, kleiner nicht!
    Wir schauten das Auto an, nur ein kleiner Kratzer ca 1,5 cm an der Stossstange hinten ganz unten ! Wir machten zur Sicherheit ein Foto mit cm Skala daneben, für eine eventuell spätere Beweisführung !
    Nun die Frage , sie waren nach 17h tel. nicht mehr erreichbar !
    Was passiert wenn bei der Rückgabe der Kratzer gesehen wird und wir zahlen doch sollen ?
    Wie Verhalten wir uns ?
    Tritt die Vollkasko ein für den Schaden ? Was müssen wir beachten ?

    Wir denken mal das hoffentlich nichts passiert, aber man weiss nie was ich heute hier so alles lesen musste

    • Service-Team sagt:

      Hallo Michael,

      es ist gut, dass Sie sämtliche Schäden des Fahrzeugs bei Übernahme dokumentieren, unabhängig davon, wie groß diese Schäden sind.

      Es obliegt dem Vermieter, welche Schäden er Ihnen in Rechnung stellt. Wir würden hier aber zur Vorsicht bei Aussagen einzelner Mitarbeiter raten, da Sie nicht wissen können, ob andere Mitarbeiter dies genau so sehen werden.

      Schäden, die Ihnen berechnet werden, reichen Sie am Ende Ihrer Reise über unseren Kundendienst ein. Wir helfen Ihnen dann bei der Schadensabwicklung. Um den Schaden einzureichen, schicken wir Ihnen automatisch einen passenden Link zu. Unser Kundendienst wird Ihnen dabei auch für Fragen zur Verfügung stellen.

      Lassen Sie sich auf jeden Fall einen Schadensbericht/Rechnung vom Vermieter ausstellen.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  15. Wilbert sagt:

    Hallo Seviceteam

    Was bedeutet wenn man einen Mietwagen ohne Vollkasko SB bucht und dann das Angebot per Mail erhält in dem steht Volkasko mit SB und darunter ein Punkt mit erweiterter Vollkaskoschutz?
    Ist das gleichgesetzt?

    mfg
    Wilbert

    • Service-Team sagt:

      Hallo Wilbert,

      war das Angebot denn wirklich ohne Selbstbeteiligung oder stand dort vielleicht mit Erstattung der Selbstbeteiligung?

      Bei vielen Angeboten haben Sie bei Ihrem Vermieter eine Selbstbeteiligung. Sollte es zu einem Schaden kommen, erstattet Ihnen der Veranstalter die Selbstbeteiligung gemäß dessen AGB.

      Sie würden in einem Fall also zeitweise in Vorleistung treten, aber effektiv keinen Schaden haben.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  16. Gerhard suchant sagt:

    Wenn ein vermieter einen kleinen kratzer entdeckt, 4cm und nicht durchgehend bis zum blech, was kann er dafür verlangen? Gibt es regeln dafür?

    • Service-Team sagt:

      Hallo Gerhard,

      nein, es gibt leider keine festen Regeln für die Schadenshöhe, die der Vermieter in so einem Fall berechnen kann. Einfache Kratzer sind aber üblicherweise durch Ihre Versicherung abgedeckt, weswegen Sie sich da keine Sorgen machen sollten.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  17. Thomas Müller sagt:

    Hallo,
    ist es möglich, daß ich eine KFZ-Haftpflichtversicherung für einen Leihwagen abschließe mit der Ankündigung “VOLL ABGEDECKT” und in den AGB finde ich dann “Haftpflichtdeckung bei Personenschaden oder mareriellem Schaden bis zu 2.000 €.” Was passiert, wenn ich bei einem Unfall schuld bin und 4 Personen schwer verletzte – bekommt dann jeder 500 €? Darf das noch Haftpflichtversicherung genannt werden?

    • Service-Team sagt:

      Hallo Thomas,

      aus der Formulierung entnehmen wir, dass Sie sich auf ein Angebot beziehen, welches nicht auf unserem Portal zu finden ist. Da wir die genauen Details des Angebots nicht kennen, können wir dazu auch keine weitere Stellung beziehen, tut uns sehr leid.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  18. Hallo,
    ich hab schon sehr oft ohne Selbstbehalt ein Auto hier gemietet und ihn nie gebraucht.
    Diesmal wurde der Leihwagen über Nacht beschädigt und Fahrerflucht begangen. Natürlich habe ich das umgehend der Polizei gemeldet, die mir nun im nach hinein keine Auskunft mehr gibt, da ich nicht der Halter bin.
    Obwohl der Schaden nur bei 241€ liegt, werde ich von der AXA über ein komplett Menschenfreies online Portal wie ein Idiot behandelt.
    Nachdem ich schon mehrfach Daten und Fotos hoch geladen habe, werden immer wieder neue Dokumente nach gefordert um mich mürbe zu machen. Jetzt nach 2 Monaten soll ich mein Original unterschriebenen Mietvertrag einscannen, obwohl bisher alle Buchungen digital und online waren, ich fühle mich vera…..!
    Allein der Zeitaufwand um diese Zusatzversicherung abzuschließen, rechtfertigt den Preis nicht mehr. Denn 10 mal Versicherung sparen, 8h Arbeitszeit für Telefonate und Onlinearbeit ist teuerer als einmal 1200€ aus eigener Tasche bezahlen.
    Unter diesem Aspekt, das man mit AXA bis zur Aufgabe hingehalten wird, ist der Originaltarif beim Vermieter doch günstiger oder nimmt in Kauf dass man 1 mal pro dutzend Vermietungen den Selbstbehalt bezahlt.
    Ich kann diese Zusatzversicherung die von der AXA kommt und im Schadenfall die Selbstbeteiligung ersetzen soll absolutbnicht empfehlen.
    Zu dieser Aussage stehe ich
    Peter Marschall

    • Service-Team sagt:

      Hallo Herr Marschall,

      es tut uns sehr leid, dass Sie keine guten Erfahrungen mit Ihrem Versicherer gemacht haben.

      Da nicht jeder Veranstalter auf die AXA zurückgreift, beraten wir Sie gerne zu alternativen Veranstaltern und deren Versicherungen. Vielleicht können wir ja eine passende Alternative für Ihre nächste Buchung finden?

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  19. Heinz Kobel sagt:

    Hallo! Habe am Mietwagen einen Schaden
    von 2500Euro verursacht.Jetzt soll ich
    1300 Euro Selbstbeteilgung bezahlen.
    Ist das in Ordnung?
    Danke.

    • Service-Team sagt:

      Hallo Heinz,

      es kann durchaus sein, dass Ihr Selbstbeteiligungsanteil 1.300 Euro beträgt, aber ohne eine Buchungsnummer können wir leider keine genaueren Angaben machen.

      Am besten rufen Sie unsere Infoline an und lassen sich zu Ihrer Buchung beraten.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  20. Eric sagt:

    Hallo
    Ich plane fuer ca. 30 Tage eine Rundreise durch Deutschland,Belgien und Holland.
    Das Mietwagen Angebot von Budget über Billiger-Mietwagen de beinhaltet eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung – bedeutet das, dass im Falle eines Fahrzeugschadens durch Budget fuer die Vorort hinterlegte Kaution fuer das Fahrzeug nicht belastet wird bzw. Vorort keine Kaution bezahlt werden muss
    m.f.g Erich

    • Service-Team sagt:

      Hallo Eric,

      da wir nicht wissen, um welches Angebot konkret es sich handelt, können wir jetzt nur allgemein antworten. Üblicherweise umfassen die Angebote eine Rückerstattung der Selbstbeteiligung.

      Dies bedeutet, dass Sie bei Ihrem Vermieter eine Selbstbeteiligung haben und mit dieser im Schadensfall in Vorleistung gehen. Sie reichen dann eine Schadensmeldung bei Ihrem Veranstalter ein und dieser erstattet Ihnen die Selbstbeteiligung im Schadensfall zurück.

      Sie müssen dabei auf jeden Fall eine Kaution hinterlegen.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  21. Naderah Azzam sagt:

    Hallo,
    Ich habe vor 3 Tagen einen Kleinwagen bei Enterprise mit 0%Selbstbeteiligung gemietet.. leider habe ich dann einen anderen Auto angetoucht.. es ist beim Unfallgegner wirklich kaum etwas zu sehen.. und ebenso an dem Mitwagen selbst… wir haben auch die Polizei gerufen und ein Unfallbericht schreiben lassen.
    Jetzt sagt Enterprise, dass die Vollkasko Versicherung nur den Schaden für den Mietwagen übernimmt.. für den Unfallgegner nicht???
    Ist das so??
    Ich bitte wirklich sehr um Antwort..
    Lg

    • Service-Team sagt:

      Guten Tag,
      der Schaden des Unfallgegners wird von einer Haftpflichtversicherung übernommen, welche Sie sicher auch inklusive hatten.
      Bitte kontaktieren Sie unseren Kundendienst, damit das weitere Vorgehen geklärt werden kann.
      Freundliche Grüße,
      Nicole von billiger-mietwagen.de

  22. Sunke sagt:

    Hallo, wir haben in Serbien bei Enterprise(Vorort Flughafen) 27.1-30.18 einen Opel Corsa gemietet. Bereits mit Vorschäden behaftet. Vollkasko abgeschlossen. Stossstange war schon verbogen. Leider ist auf einem privaten Grundstück ein kleiner Aufprall mit einer Eisenstange zustande gekommen, sodass die Stossstange eine Riss mit Eindellung das Ergebnis war. Wir haben keine Polizei geholt, da niemand zu schaden kam und es auf einem privaten Grundstück war. Jetzt möchte die Vermietung Enterprise in Serbien 240€ von uns per Kreditkarte abziehen. Ist das rechtens? Die Dame bei Enterprise meinte, weil keine Polizei mit Bericht vorhanden sei müssen wir es privat zahlen und Vollkaskoversicherung greift nicht. Für mich reine Abzocke. Bitte um Feedback

    • Service-Team sagt:

      Hallo,

      Unfälle auf Privatgelände sind üblicherweise nicht von der Vollkaskoversicherung abgedeckt. Allerdings können Ihnen nur die exakten Versicherungsbedingungen Ihres Mietvertrags darüber Auskunft geben, ob die Forderung von Enterprise berechtigt ist. Da wir diese nicht kennen, können wir hier leider keine genaueren Angaben machen.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  23. Bianca sagt:

    Sie machen hier auf Ihrer Homepage fälschliche Angaben um Zusatzprodukte zu verkaufen! Behaupten hier man bekommt bei Abschluss ohne SB die Kaution die die Mietwagenfirma einbehält nach Rückkehr aus dem Urlaub zurück. Warte bereits seit fast einem Jahr dass ich mein Geld zurück bekomme, immerhin rd. 600€!!! Auf meine Email reagiert bei Ihrem tollen Kundenservice auch keiner! Durch solche Unternehmen werden Versicherungen tatsächlich in falsches Licht gerückt!

    • Service-Team sagt:

      Hallo Bianca,

      es tut uns sehr leid, dass Sie so lange auf die Überweisung warten müssen. Bei Schadensfällen, bei denen die Rücküberweisung vom Unfallgegner abhängt, kann die Erstattung der Selbstbeteiligung leider manchmal einige Zeit benötigen.

      Wir werden den Artikel um einen entsprechenden Hinweis ergänzen. Vielen Dank für Ihren Hinweis. Es war sicher nicht unsere Absicht, hier etwas falsch darzustellen.

      Wir werden Ihren Veranstalter bezüglich Ihrer Angelegenheit kontaktieren und diesen um Mitteilung des aktuellen Status bitten.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  24. Baris sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben für eine Woche ein Auto bei AUTOEUROPE, bei seinem Partner LOCAUTO auf Sardinien gebucht. Mit Vollkasko ohne Selbstbeteiligung selbstverständlich. Bei der Abgabe wurden 2cm lange Kratzer auf dem Plastikfelgen festgestellt. Die Rechnung dazu betrug 140 Euro! Davon 100 Euro alleine das Bearbeitungsgebühr. Heute haben wir die Nachricht erhalten, dass diese 100 Euro Bearbeitungsgebühr nicht zurückerstattet wird. Das ist reine Abzocke, was Billiger-Mietwagen durch AUTOEUROPE bzw. LOCAUTO mit Kunden hier durchzieht. 100 Euro Bearbeitungsgebühr ist für einen Schaden von 40 Euro auf keinen Fall nachvollziehbar für 2 Kratzer auf Kunststofffelgen. Dürfen die Autoverleihfirmen jeden Betrag für Bearbeitungsgebühr zahlen und wir sitzen dann auf Kosten, weil BILLIGER-MIETWAGEN diese Kosten nicht übernimmt? Warum sollen wir denn überhaupt bei Ihnen je wieder ein Auto mit Vollkasko buchen, wenn die nicht übernommenen Bearbeitungsgebühren noch höher sind als der Schaden selbst. Das ist eine Unverschämtheit! Wir werden hier rechtliche Schritte eingehen, wenn Sie es nicht nachweisen können, dass die 100 Euro Bearbeitungsgebühr nachvollziehbar ist, im Falle eines Schadens von 40 Euro.

    Es geht um diesen Fall: Auto Europe voucher EU 12670012

    • Service-Team sagt:

      Sehr geehrter Herr Gürkan,
      Wir haben den Fall in Ihrem Auftrag an den Veranstalter weitergeleitet. Dieser wird den Schadensfall prüfen und sich anschließend per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen.
      Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Schadensfällen durchschnittlich 4-6 Wochen in Anspruch nehmen kann.
      Sollten Sie Fragen haben, oder unsere Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne bei uns.
      Freundliche Grüße, Stella von billiger-mietwagen.de

  25. Raiko Stelten sagt:

    VORSICHT ABZOCKE!

    Bei meiner letzten Buchung über Mietwagen-Billiger.de wurde ich leider Opfer einer Abzocke-Masche des italienischen No-Name-Vermieters. Statt mir zur Seite zu stehen (wie ich es bei einem Tarif ohne Selbstbeteiligung erwarten würde), bekam ich von Mietwagen-Billiger.de lediglich folgende Zurückweisung:

    “Geehrter Herr Stelten,
    eine Fahrzeugverschmutzung stellt keinen Schaden am Fahrzeug da. Somit ist dies auch nicht über die inkludierten Versicherungsleistungen abgedeckt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Christian Pezzotti”

    Mein Fazit: Lieber direkt bei einem der renommierten Mietwagenfirmen buchen!

    • Service-Team sagt:

      Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, Herr Stelten. Wie mein Kollege Ihnen bereits mitgeteilt hat, ist eine Fahrzeugverschmutzung, die eine zusätzliche Reinigung durch das Stationspersonal erforderlich macht, kein Schaden am Fahrzeug und daher nicht versicherungsrelevant. Der Vermieter ist in einem solchen Fall berechtigt, Ihnen für die Reinigung und den damit verbundenen Arbeitsaufwand eine entsprechende Gebühr in Rechnung zu stellen.

      Eine Reklamation an den Vermieter könnten wir in Ihrem Fall nur dann weiterleiten, wenn das Mietfahrzeug nachweislich gereinigt zurückgegeben wurde. Ohne diesen Nachweis hat ein Reklamationsverfahren leider keine Aussicht auf Erfolg.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  26. Lukas Moors sagt:

    Guten Tag

    Ich habe bei Euch ein Auto für meine Ferien in Gozo gebucht. Natürlich wählte ich eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Ich verstehe darunter, dass ich bei einem Schadenfall den VOLLEN Betrag zurück bekomme. Buchungsnummer ist 5693610. Der Veranstalter war CarDelMar und vor Ort Goldcar. In den Ferien wurden am Auto zwei Parkschäden in zwei unterschiedlichen Abenden verursacht, für diese ich bei Abgabe des Autos 758.74 Euro bezahlen musste. Natürlich melde ich dies umgehend CarDelMar und sendete ihnen auch alle benötigten Dokumente. Nach der Bearbeitung der Unterlagen schrieb mir CarDelMar eine Rückerstattung von 617.14 Euro. Ich war natürlich nicht einverstanden, denn unter Vollkasko OHNE Selbstbeteiligung verstehe ich wie erwähnt, dass ich KEINE Kosten habe. Die Begründung war, das Auto konnte für die Reparatur drei Tage nicht vermietet werden, die wird nicht zurück erstattet. Ich finde dies eine absolute Frechheit, dass man bei der Buchung nicht darauf hingewiesen wird. Man sollte dies dem Mieter schon bei der Buchung mitteilen, bevor man den Vertrag definitiv abschliesst. Wenn ich Vollkasko OHNE Selbstbeteiligung wähle, sollte so was nicht vorkommen…ich erwarte also eine Stellungsname von Ihnen und ich denke, dass eine Rückerstattung wegen nicht Information mehr als Angebracht wäre. So ein Vorgehen ist absolut nicht Kundenfreundlich, was sich in der heutigen Zeit mit Facebook, Instagram usw. sehr schnell verbreitet…

    Freundliche Grüsse

    • Service-Team sagt:

      Guten Tag Herr Moors,

      es tut uns sehr leid, dass Sie Unannehmlichkeiten bei Ihrer Mietwagenreise hatten.

      Sie hatten Ihren Mietwagen über unser Portal mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung gebucht. Dies bedeutet, dass Sie in einem Schadensfall mit der Selbstbeteiligung in Vorleistung gehen und dass Ihnen Ihr Veranstalter anschließend die Selbstbeteiligung zurückerstattet.

      Gemäß den vorher einsehbaren AGB von CarDelMar sind Folgekosten des Vermieters allerdings nicht Bestandteil der Selbstbeteiligung und werden daher separat abgerechnet.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

      • Max sagt:

        Die Behauptung auf eurer Webside “der Selbstbehalt würde vom Veranstalter gem. seiner AGBs nach Abschluss der Reise zurück gezahlt” ist dann aber irreführend für eure Kunden.

        • Service-Team sagt:

          Hallo Max,

          in welcher Hinsicht halten Sie den Hinweis denn für irreführend oder problematisch?

          Freundliche Grüße
          Harald von billiger-mietwagen.de

  27. Hammes Gebhardt sagt:

    Einen Mietwagen ohne Selbstbeteiligung ist etwas ganz anderes als einen Mietwagen mit Erstattung der Selbstbeteiligung zu mieten.
    D.h. es sind bei diesem Punkt zwei Buttons zur Auswahl zu hinterlegen.
    Leider kann ich so nicht buchen.

    • Service-Team sagt:

      Vielen Dank für Ihren Hinweis, wir werden die Aufspaltung des Filters prüfen.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  28. Anton Fend sagt:

    Hallo,

    wir haben jetzt sicherlich schon mehr als 20 x einen Mietwagen in Irland gebucht. Manchmal mit zusätzlicher Vollkasko vor Ort, manchmal ohne.
    Unser Reümee:
    Auch wenn noch so oft erwähnt wird, dass man vor Ort keine Vollkasko dazu buchen soll, wenn man diese schon über Billiger-Mietwagen gebucht hat, halte ich das für ein verdammt großen Risiko mit vielen Nachteilen:
    – die Vermieter ändern ständig ihre Bedingungen, man weiß nie, ob man wirklich am letzten Stand ist
    – man braucht definitiv einen Polizeibericht, was unter u.U. bei einer kleinen Dell schwierig werden kann, weil kein Polizist in Irland wegen so was kommt
    – wenn man einen Haftpflichtschaden hat und auch nicht Schuld ist (das wird ja u.U. auch erst Monate oder Jahre später vor Gericht entschieden), zieht der Vermieter zunächst erst mal die Kaution vom Konto ein.

    Finde es nicht seriös von Billiger – Mietwagen hier solche Empfehlungen abzugeben. Die irischen Justiz / Polizei (und auch in anderen Ländern) arbeiten nach anderen Mustern. Wenn man vor Ort ist, kann der Ärger extrem hoch sein. Außerdem verliert man in seinem Urlaub u.U. viel Zeit, nur um z.B. eine Delle zu dokumentieren etc.

    Wenn man Mitglied in einem Automobil-Club ist, dann sollte man sich dort nach entsprechenden Angeboten umsehen.

  29. jonny prelle sagt:

    sorry hatte einen Fehler: Deckungssumme bis 1 Million Dollar!!!

    • Service-Team sagt:

      Hallo Jonny,

      ja, Sie sind ebenfalls versichert, wenn Ihr Unfallgegner nicht- oder unterversichert ist. In den Mietbedingungen zu Ihrem Mietwagen finden Sie die “Uninsured Motorist Protection (UMP)”. Die ist bei Ihrem Angebot inklusive, so dass Ihnen eine fehlende Versicherung des Unfallgegners keine Sorgen bereiten sollte.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  30. jonny prelle sagt:

    hallo,
    ich habe bei Ihnen einen Mittwagen in den Usa gebucht. Mit Vollkako (CDW) ohne SB. bis 100000000 Dollar Deckungssumme. Bin ich auch versichert, wenn der Unfallgegner nicht- oder unterversichert ist? Oder hafte ich persöhnlich bei einem Unfallschaden.

  31. Elmar sagt:

    Ich habe sehr schlechte Erfahrungen mit der Option “ohne Selbstbehalt” bei billiger-mietwagen.de gemacht und werde sie nie wieder buchen (sonst bin ich ein zufriedener Kunde und habe schon oft gebucht …).
    Ich hatte einen Unfall in Marokko. €1.800 wurden von Hertz abgebucht, einige Monate später knapp €1.200 wieder gut geschrieben (Schaden: €600, Beschädigung der Stoßstange).
    Wer glaubt, billiger-mietwagen.de hätte das ersetzt, irrt sich. Zur Regulierung hat mich billiger-mietwagen.de an AXA verwiesen. Diese haben die Zahlung abgelehnt, weil der Unfall durch die Gegenseite verschuldet wurde. Seit einem Jahr versuche ich die Sache zu klären und muss mich mit AXA, Hertz und billiger-mietwagen.de herumschlagen. Stundenlange Telefonate ins Ausland, etc. – also NIE WIEDER!!! Letzte Woche habe ich die Sache meinem Rechtsanwalt übergeben. Da stellt sich schon einmal die Frage, wer überhaupt zu klagen ist … nichts für ungut, ich habe ja auch eine Rechtsschutzversicherung …

    • Service-Team sagt:

      Hallo,

      wir bedauern sehr, dass Sie die Erstattung der Schadenskosten leider noch nicht erhalten haben.

      Die Klärung des Vorgangs mit einer Drittpartei ist leider immer sehr aufwändig und dauert meist einige Zeit.

      Sie haben eine Buchung mit einer Erstattungsleistung im Schadensfall gebucht. Diese Erstattung muss von Ihrer Versicherungsgesellschaft AXA geprüft werden. Wir haben Ihre Buchung nochmal genauer angeschaut: ursprünglich haben Sie die benötigten Unterlagen leider an eine falsche Mail-Adresse versendet. Sie haben die Unterlagen am 21.12.2016 an die korrekte Mail-Adresse versendet. Sobald der Vorgang mit den Unterlagen geprüft wird, erhalten Sie eine Rückmeldung von der AXA.

      Es tut uns sehr leid, dass wir unter diesen Umständen keine abschließende Rückmeldung geben können. Als Preis-Leistungsvergleich unterstützen wir Sie gerne und beantworten Ihre Fragen. Dennoch sind wir auf die Rückmeldungen der einzelnen Veranstalter und Versicherungsgesellschaften angewiesen und können die Erstattungen nicht selbst in die Wege leiten.

      Melden Sie sich gerne bei uns wenn Sie weitere Fragen haben.

      Mit freundlichen Grüßen
      Osman von billiger-mietwagen.de

  32. harald.letitzky sagt:

    hallo
    Ich habe gehört das Leute auch länger als die 6-8 Wochen auf die Rückerstattung der Selbstbeteilgung vom Vermieter gewartet haben, gibt es da so etwas wie eine gesetzliche
    Frist oder wie lange kann der das rauszögern oder bearbeiten??

    mit freundlichen Grüßen

    • Service-Team sagt:

      Hallo Harald,

      gerade in den Monaten nach den Sommerferien, muss bei der Bearbeitung der Reklamationen mit einer Wartezeit von ca. acht Wochen gerechnet werden. Dies liegt daran, das hier sehr viele Schäden gemeldet werden und die Kundenbetreuungen der Veranstalter hier ihre Hauptsaison verzeichnen. Eine Verzögerungstaktik würde ich allerdings keinem der Veranstalter unterstellen. Ob es gesetzliche Fristen gibt, kann ich dir leider nicht beantworten.

      Viele Grüße,

      Emma von billiger-mietwagen.de

  33. VolkerS sagt:

    Mein Urlaubserlebnis in der Nähe von Bari:
    Auto im Internet über europcar gemietet für eine Woche, machte rund 260 €. SB bei Diebstahl 2700 €. Da hat uns keiner aufgeklärt. Aber wer läßt sich schon ein Auto klauen?
    Am 2. Tag passiert. Europcar hat uns 3 x zur Polizei laufen lassen (!) weil immer was mit der Anzeige nicht stimmte, am Schluss war ein Leerzeichen zuviel (!!!) und es wurde erwartet, dass man ohne Auto zum Flughafen fuhr (habe wir 1 x gemacht), um die Anzeige im Original abzugeben. Eine Mail mit der Zusicherung das Original beim Rückflug abzugeben, reichte nicht.
    Die SB müssen wir wohl zahlen. Also SB möglichst gering hinbekommen. Das hat nichts mit Fahrkünsten zu tun.
    Der Gipfel ist die Abrechnung: Die ganze Woche wurde berechnet (nur 2 Tage hatten wir das Fzg), ein voller Tank (53l, die man nie leer fahren kann) wurde uns zu überhöhten Preisen berechnet (Diesel für 1,44 €), obwohl wir nur 30 km gefahen waren. Und dazu der Füllservice mit 18 €. Das Auto war geklaut, wer füllt sich da den Tank / die Taschen?
    Was man da von europcar halten soll, mag sich jeder selber ausmalen.

    • Service-Team sagt:

      Hallo Volker,

      leider ist der Vermieter tatsächlich berechtigt dir den vollen Mietpreis zu berechnen, auch wenn du, wie in deinem Fall, das Fahrzeug nur für einen Bruchteil des ursprünglichen Mietdauer nutzen kannst.

      Wir empfehlen daher immer ein Angebot mit Erstattung der Selbstbeteiligung zu buchen. Dann ist der Großteil der Kosten schon einmal abgesichert. Folgekosten, die bei einem Schaden vor Ort entstehen, werden hier in der Regel leider auch nicht erstattet.

      https://www.billiger-mietwagen.de/faq/mietwagen-versicherungen.html

      Wenn du Fragen zu den Versicherungspaketen hast, die auf unserer Internetseite angeboten werden, ruf uns gerne an.

      Viele Grüße,

      Emma von billiger-mietwagen.de

      • Will Kelling sagt:

        Zum Fall Volker S vom 22. Oktober:
        Wo ist denn die Grundlage für die Berechnung des Füllservice. Der wird doch nur berechnet, wenn der Wagen nicht vollgetankt zurückgegeben wird, obwohl das so vereinbart wurde. Hier wurde aber ein voller Tank gekauft! Sind hier zwar im Vergliech nur Peanuts, aber trotzdem…

        Noch ne Anmerkung: Der Anspruch, den manche hier haben, nämlich Auto kaputt / geklaut aber trotzdem null Ärger halte ich auch für überzogen. Klar, man will sich im Urlaub mit anderen Dingen beschäftigen, andererseits wenn einem zu Hause so was mit der eigenen Kiste passiert …

        • Service-Team sagt:

          Hallo,

          je nach dem welche Tankregelung gebucht ist, kann der Vermieter tatsächlich eine Servicegebühr für das Betanken festlegen, auch wenn die erste Tankfüllung gekauft wird. Welche Gebühr das ist, können wir oftmals nicht vorhersagen, da wir keine verbindlichen Informationen haben. Auf unserer Webseite empfehlen wir dem Kunden immer die Tankregelung voll/voll zu buchen, so dass keine zusätzlichen Kosten entstehen.

          Viele Grüße

          Osman von billiger-mietwagen.de

  34. J.Dreier sagt:

    Hallo liebes Service Team
    Ich habe da ein riesen Problem (und keiner kann/will mir weiterhelfen)
    Ende August habe ich auf Ihrem Portal einen Mietwagen gebucht.
    (25.08.16 – 29.08.16, Hamburg Airport, Ford Fiesta Gesamtbetrag 87,04€)
    Der Anbieter ist wohl Auto europe, das Fahrzeug wohl von Alamo und die Übergabe am Terminal wurde von enterprise durchgeführt.
    Der Mitarbeiter bot mir eine Insassenversicherung sowie eine Haftungsreduzierung an.
    Die Insassenvers. habe ich abgelehnt und auf die Frage der kosten für die Haftungsred. wurde mir der Betrag von 8,50€ genannt. Hm … dachte ich, dann kostet das Auto anstatt 87,04€ mit der Haftungsred. eben 95,54€ … und so habe ich mich dafür entschieden.
    Mir wurde dann ein Mietvertrag vorgelegt und erklärt, das die SB im Schadensfall 250€ beträgt (lt. Mietvertrag “250€ SB bei Unfallschäden). Der Gesamtbetrag belief sich dann auf 320,84€ …. und ich dachte mir noch das es ja dann, wenn ich die SB abziehe,sogar günstiger ist …. ich Unterzeichnete den Vertrag!
    Nun hatte ich das Pech das mir jemand die Dreiecksscheibe bei dem Mietwagen eingeschlagen hat.Ein Anruf bei der Fa. enterprise ergab das die Mitarbeiterin mir als erstes mitteilte, das meine SB somit “futsch” wäre und kommentierte das mit einem “hi hi” !!!
    Ich habe dann im weiteren Verlauf den Fall bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
    Ein weiterer Anruf bei der Fa.enterprise ergab das ich doch zur nächsten Station der Fa. enterprise (ca 100km entfernt) fahren soll, da in dem Ort wo ich befand, sich keine Sation befindet. Auf meine Frage ob ich wirklich mit meiner SB für versuchten Einbruch, hafte (in dem Mietvertrag steht “bei Unfallschaden”) konnte ich raushören das die Dame wohl wenig Ahnung hat und mich mit den Worten “ich hab jetzt ein Gespräch auf der anderen Leitung” abwimmelte.Jetzt im nachhinein kam folgendes raus:
    Der Mietwagen hat mich 87,04€ gekostet (wie im Internet auf Ihrer Seite angeboten)
    Die 320,84€ durch Fa. enterprise waren nicht wie gedacht, der Mietpreis zzgl. die 250€ SB sondern … und jetzt kommts …. 70,84€ VERSICHERUNG (Insassen, die ich nicht wollte und Haftungsred.) Da man mich vor Ort nicht über die Begriffe “CDW , EP , PAI” aufgeklärt hat, wurden mir also Versicherungen in Höhe von 70,84€ untergejubelt die ich eigentlich nicht wollte … (auch wußte ich nicht das man am Flughafen auf die Versicherungsgebühr noch zusätzlich eine Flughafengebühr bezahlen muß)
    Ich habe jetzt für diesen Mietwagen :
    87,04€ Miete
    70,84€ Versicherungen
    250,00€ Selbstbeteiligung
    20,00€ Bearbeitungsgebühr

    427,88€ Gesamtbetrag bezahlt !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Sorry aber wenn ich mir das alles so unterm Strich betrachte, sieht es nicht nach “billigen Mietwagen” sondern eher nach “Abzocke” aus. Das kann doch nicht alles mit rechten Dingen zugehen … oder was meinen Sie ???????
    Ich würde mich freuen wenn Sie diesen Vorfall prüfen würden und mich kontaktieren.
    (Alle Daten,Verträge,Rechnungen können nachgereicht werden)
    Mit freundlichen Grüßen

    • Service-Team sagt:

      Hallo,

      haben Sie denn bei uns ein Angebot mit oder ohne Selbstbeteiligung gebucht?

      Wenn Sie ein Angebot mit Selbstbeteiligung gebucht haben, haften Sie tatsächlich bis zur genannten Selbstbeteiligungssumme selbst.
      Sollten Sie aber bei Auto Europe die Erstattung des Selbstbeteiligung gebucht haben, können Sie den Schaden zur Erstattung einreichen.
      Rufen Sie uns am besten kurz an, damit wir uns Ihre Buchung ansehen und das weitere Vorgehen besprechen können.

      Viele Grüße,

      Emma von billiger-mietwagen.de

  35. Jan sagt:

    Guten Tag,

    wie verhält es sich mit der Rückerstattung bei einem unverschuldeten Parkschaden. Meine Befürchtung ist, dass bei Abgabe des Fahrzeugs z.B. eine Delle am Auto festgestellt wird, die durch ein anderes Auto auf einem Parkplatz verursacht wurde. In diesem Fall hätte man keinen Verursacher, keinen Polizeibericht oder anderen Nachweis. Die Kaution wird eingehalten, wie komme ich an meine Rückerstattung?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    Jan

    • Service-Team sagt:

      Guten Tag Jan,

      in so einem Fall ist es wichtig zur Polizei zu gehen und eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen, da der Schaden von einem Dritten verursacht wurde. Mit diesem Dokument, dem Schadensprotokoll vom Vermieter und dem lokalen Mietvertrag können Sie den entstandenen Schaden über die Versicherung des gebuchten Veranstalters geltend machen, so dass Sie die Erstattung lt. den AGB erhalten. Wenn Sie selbst einen Schaden am Mietwagen verursacht haben, reicht es aus, den Vermieter zu informieren und ebenfalls das Schadensprotokoll und den Mietvertrag einzureichen. Gerne unterstützen wir Sie telefonisch auch vor Ort und gerne bei einer eventuellen Reklamation mit unserem Kundendienst.

      Freundliche Grüße, Pia von billiger-mietwagen.de

  36. Max sagt:

    Ich kann noch nicht nachvollziehen, warum sich eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung lohnen sollte: Für eine Woche bei meinem Anbieter bezahle ich für den Wagen etwa 150.00EUR, für den Schutz ohne Selbstbeteiligung nochmal 100.00EUR drauf. Wenn ich auf den Schutz verzichte liegt die Höhe der Selbstbeteiligung bei 950.00EUR. Wenn ich also 10 Mal miete und keinen Unfall baue, fange ich ohne Versicherung zu sparen an und meine Unfallstatistik der letzten 15 Jahre ist nicht so schlecht, dass sich das in diesem Leben lohnen könnte. Warum wird trotzdem überall zur Vollkasko ohne Selbstbeteiligung geraten? Warum heißt das überhaupt “Voll”kasko, wenn der Versicherer nicht zahlt, wenn ich ein Stoppschild übersehe? Welche Fahrfehler führen noch dazu, dass die Versicherung nicht zahlt? Rundum sorglos macht mich eine solche Versicherung augenscheinlich nicht, denn ich muss das Kleingedruckte lesen und abwägen, ob die Versicherten Risiken mir überhaupt passieren könnten. Fazit: Teuer, unzuverlässig im Schadensfall und viel Papierkram zur Vorbereitung oder habe ich irgendwo etwas falsch verstanden?

    • Service-Team sagt:

      Guten Tag,

      wie bei allen Versicherungen steht es dem Kunden frei, die für ihn passende Auswahl zu treffen. Es werden auch Angebote auf unserer Seite vergleichen, die einen deutlich geringeren Versicherungsschutz bieten.

      Wir empfehlen unseren Kunden den guten Versicherungsschutz, so dass man seinen Urlaub unbeschwert genießen kann. Selbst ein seit Jahren unfallfreier Fahrer kann einen Schadensfall mit einem Unfallgegner haben, den er selbst nicht verursacht hat. So passieren auch mal Parkrempler über Nacht an dem geparkten Mietwagen, die dann am nächsten Morgen von Mieter entdeckt werden. Haben Sie in so einem Fall keine gute Versicherung abgeschlossen, zahlen Sie für den am Mietwagen entstandenen Schaden erst einmal selbst bei dem Vermieter in Höhe der angegebenen Selbstbeteiligung. Wenn im Nachgang der Unfallverursacher ermittelt werden kann, können Sie sich von ihm die Kosten erstatten lassen. Das gestaltet sich im Ausland aber eher schwer.

      Selbstverständlich ist eine Versicherung an verschiedene Bedingungen geknüpft, die in den AGB der jeweiligen Veranstalter notiert sind. Ein Versicherungsschutz besteht nicht, wenn der Fahrer grob fahrlässig handelt. Dazu gehört z.B. auch das Überfahrern einen Stoppschildes, wenn daraus ein Unfall resultiert. Auch Trunkenheit am Steuer, Drogenmissbrauch oder das Befahren unbefestigter Straßen heben den Versicherungsschutz auf.

      Sollten Sie einen Versicherungsschutz mit einer Erstattung der Selbstbeteiligung gebucht haben, helfen wir Ihnen gerne im Schadensfall bei der Rückabwicklung. Wir benötigen dazu lediglich Ihren vor Ort unterschriebenen Mietvertrag zusammen mit einer Quittung über den Betrag für den entstandenen Schaden, ein Schadensprotokoll vom Vermieter und bei einem Unfallgegner einen Polizeibericht. Wir setzen uns dann mit dem gebuchten Veranstalter in Verbindung und fordern die Erstattung für Sie.

      Freundliche Grüße, Pia von billiger-Mietwagen.de

  37. Mirko sagt:

    Achtung mit dem Veranstalter AtlasOption!
    Wir haben eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen, bereits bei der Buchung war die Kaution mit max. 3.000,- EUR angegeben (großes Fahrzeug). Auf dieser Seite hier heißt es: “Buchen Sie einen Mietwagen ohne Selbstbeteiligung haben Sie umfassenden Vollkasko-Schutz und müssen im Schadensfall oder bei Auto-Diebstahl nichts dazu zahlen.”

    Nun ist leider ein Schaden entstanden und AtlasOption behauptet, die maximale Rückzahlung liegt bei 2.000 EUR – also 1.000,- Selbstbeteiligung! Die Einschränkung passt weder zu der Aussage auf dieser Seite hier, noch stand sie irgendwo im Kleingedruckten / AGB’s oder ähnlichem. Beworben werden dieselben Fahrzeuge immer noch mit dickem grünen Häcken “ohne Selbstbeteiligung” auf billiger-Mietwagen.de.

    Der Kundendienst von billiger-Mietwagen hat uns hier zwar Recht gegeben, auf eine Rückzahlung oder zumindest eine positive Antwort vom Veranstalter warten wir aber schon wochenlang vergeblich…

    • Service-Team sagt:

      Guten Tag,
      unser Kundendienst ist aktuell noch in der Klärung mit Atlasoption und Sie erhalten Rückmeldung von uns, sobald uns eine zufriedenstellende Antwort vorliegt.
      Wir müssen Sie daher leider noch um etwas Geduld bitten.
      Viele Grüße, Ihr Team von billiger-mietwagen.de

      • Mirko sagt:

        Guten Tag,
        wir haben nun endlich eine positive Antwort vom Veranstalter bekommen. Wenn nun auch noch das Geld eingeht, ist nach 2 Monaten Diskussion endlich alles OK.
        Vielen Dank auch hier noch einmal an das Team von billiger-mietwagen.de, welche sich 2x für uns beim Veranstalter eingesetzt haben – ohne ihre Unterstützung hätten wir das Geld von AtlasOption ziemlich sicher nicht wiedergesehen!

  38. Holger Schmidt sagt:

    Wie hoch ist denn die Kaution, wenn ich ein Fahrzeug OHNE SELBSTBETEILIGUNG gemietet habe?
    Citroen DS3
    Gemietet vom 30.07.-11.08.2016

    • Service-Team sagt:

      Hallo,

      die Höhe der Kaution hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Hierzu gehören das Land der Anmietung, die gebuchte Kategorie und auch der Vermieter. Sie können die Höhe der Kaution den Mietbedingungen Ihrer Buchung entnehmen oder Sie rufen uns an, damit wir nachsehen können, wie hoch die Kaution bei Ihrer Buchung ist.

      Viele Grüße,

      Emma von billiger-mietwagen.de

  39. MeTa sagt:

    Ich erlebe mit einer Arbeitskollegin ein unglaubliches, aber wahres Mietwagenvorgehen:
    Die Kollegin bzw. auch ihr Mann haben kein eigenes Auto. Wenn sie ca. einmal im Monat ein Auto benötigen, mieten sie sich bei einer ortsansässigen PKW-Vermietung ein Fahrzeug mit Vollkasko ohne SB.
    Die beiden haben ein recht “frei” bzw. antiautoritär erzogenes (unerzogenes) dreijähriges Kind, welches es bisher nicht lernen musste, das Eigentum Anderer zu respektieren. Dieses Kind darf einfach alles, auch fremdes Eigentum beschädigen/zerstören.
    Beide Eltern lassen es nicht nur einmal, sondern bewusst zu, dass das liebe Kind z.B. mit einem Spielzeugauto über die gesamte Seite des Mietfahrzeugs kratzt und schabt, da es gerade Lust dazu hat, sein Spielzeugauto auf dem “richtigen” Auto fahren zu lassen. Die Eltern greifen in jkeiner Weise ein, da man ja den natürlichen Spieltrieb des Kindes nicht stören soll. Der durch solche Spiele des Kindes verursachte Schaden am Mietfahrzeug ist den Eltern egal, sie sind ja Vollkasko versichert – ohne SB. Und machen sich über mich lustig, wenn ich mich über so nebensächliche Kleinlichkeiten aufrege.

    • Service-Team sagt:

      Guten Tag,
      vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir verstehen Ihren Punkt vollkommen.
      Aber auch bei einer Vollkakoversicherung ohne einer Selbstbeteiligung gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen. So sind z.B. fahrlässige oder auch grob fahrlässige Handlungen bei einer Vollkaskoversicherung nicht abgedeckt. Dazu zählt z.B. auch das Überfahren einer roten Ampel oder eines Stopschildes mit nachfolgendem Unfall.
      Viele Grüße, Nicole von billiger-mietwagen.de

  40. Dirk van den Berg sagt:

    Hallo, das “Geld-Wiederholen”-Prinzip ist klar, aber es ist auch umständlich. Ausserdem hat es einen großen Haken: trotz der vermeintlichen Sicherheit verlangen 99% der Autovermieter, dass der Betrag der Selbstbeteiligung auf der Kreditkarte geblockt wird. Wohlgemerkt, geblockt, nicht abgebucht. Was aber trotzdem heisst, dass für den Zeitraum der Miete die Kreditkarte nicht über den Betrag verfügen kann. Das ist für viele Mieter nicht zumutbar. Daher würde ich es sehr begrüßen, wenn sie auf der Webseite auch klar kennzeichnen, welche Vermieter die Selbstbeteiligung – und sei es mit einer Zusatzversicherung – KOMPLETT abschaffen, sodass auf der Kreditkarte nur ein geringer Betrag “geblockt” wird.

    • Service-Team sagt:

      Hallo,

      ja, das ist korrekt. Die meisten Vermieter blockieren die Kaution als Sicherheit für den Mietwagen, da der Versicherungsschutz über den in Deutschland gebuchten Veranstalter läuft. Wie hoch der vor Ort zu hinterlegende Kautionsbetrag im Einzelfall ist steht zu jedem Angebot in den Mietbedingungen. Da sowohl wir als auch die Veranstalter immer weiter an Verbesserungen arbeiten finden Sie für ausgewählte Zielgebiete eine Filterfunktion auf unserer Seite um die Kaution komplett auszuschließen. Die Filterfunktion sehen Sie auf der linken Seite der dargestellten Angebote unter dem Punkt: “ohne Kaution/Kreditkarte” Wenn Sie diese Funktion aktivieren, brauchen Sie vor Ort gar keine Kaution mehr bei dem lokalen Vermieter zu hinterlegen.

      Viele Grüße

      Pia
      von billiger-mietwagen.de

  41. Alena Saunier sagt:

    hallo ich werde in Mai ein Urlaub in Spanien machen.Suche ein Kleinwagen mit Vollgasko ohne Selbstbeteiligung.Der Wagen brauche ich fuer eine Woche.

    Was ist nicht verstanden habe ist die blokierung einer Summe auf meinem Konto da ich doch in diesen Fall garnicht fuer die entweilige Kosten anhand er Vollgasko ohne Selbstbeteilung haffte.Es waere sehr hilfreich wenn sie mir das erklären konnten.
    MfG Alena Saunier

    • Maggie sagt:

      Liebe Frau Saunier,

      gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage:

      Es ist so, dass man als Kunde für einen eventuellen Schaden am Fahrzeug tatsächlich haften muss (sprich: den Schaden beim Vermieter bezahlen muss). Bei der Option “ohne Selbstbeteiligung” bucht man jedoch eine Rückerstattung im Schadensfall dazu. Im Fall eines Schadens reichen Sie also die Quittung und den Schadensbericht bei uns ein, wir geben dies dann an den Vermieter weiter und dieser erstattet Ihnen das Geld zurück.

      Am besten können Sie das mit einer Auslandskrankenversicherung vergleichen: Da zahlt man auch die Rechnung im Land des Unfalls und holt sich nach Abschluss der Reise das Geld wieder zurück.

      Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

      Beste Grüße

      Maggie
      von billiger-mietwagen.de

      • Jutta sagt:

        Hallo,
        das Geld-zurück-Prinzip funktioniert allerdings auch bei einem Abschluss einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung nicht zu 100%, denn die Autovermietung überweist nach langer Prüfung (ca. 6-8 Wochen) die Schadenssumme, behält jedoch einen Bearbeitungsbetrag in Höhe von € 56, 94 ein, der nicht rückerstattet wird. Ist das rechtmäßig?

        • Service-Team sagt:

          Hallo Jutta,

          die Bearbeitungsgebühr, wird leider nicht von jedem Veranstalter erstattet. Ob diese erstatte wird, kannst du unter “mehr Infos” zum jeweiligen Angebot einsehen. Hierzu wählst du als nächstes den Reiter “Versicherung”. Wenn hier ein grüner Haken beim Punkt “Bearbeitungsgebühr erstattet?” steht, bekommst du im Schadensfall auch diese erstattet. Wichtig ist, wenn du eine Strafzettel bekommst, erstattet der Veranstalter diese Bearbeitungsgebühr nicht.

          Viele Grüße,

          Emma von billiger-mietwagen.de

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