Autounfall: Was tun nach einem Verkehrsunfall?

von Alex
Notfalltelefon an der Autobahn

Kleine Unfälle passieren schnell, insbesondere auch in stressigen Situationen, wie erhöhtem Verkehrsaufkommen oder einer unbekannten Verkehrssituation im Urlaub. Vor allem bei größeren Unfällen zählt jede Sekunde, weswegen schnelles und besonnenes Handeln ausschlaggebend ist. Wer in Notsituationen sofort weiß, wie man richtig reagiert, ist für den Ernstfall bestens gewappnet.

Unfallstelle absichern

Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie zunächst die Unfallstelle absichern, um andere Verkehrsteilnehmer auf den Unfall aufmerksam zu machen und somit zu verhindern, dass weitere Personen gefährdet werden. Halten Sie nach einem Zusammenstoß an, indem Sie vorsichtig bremsen und das Fahrzeug nach Möglichkeit kontrolliert zum Stehen bringen. Schalten Sie den Motor aus und gehen Sie anschließend folgendermaßen vor:

  • Betätigen Sie die Warnblinkanlage.
  • Legen Sie eine Warnweste an, bestenfalls noch im Fahrzeug.
  • Verlassen Sie vorsichtig das Fahrzeug. Nehmen Sie dabei unbedingt das Warndreieck, ggf. den Verbandkasten und Ihr Handy mit.
  • Stellen Sie das Warndreieck auf.
  • Leiten Sie, wenn nötig, Erste-Hilfe-Maßnahmen ein und setzen Sie einen Notruf ab.

Zusätzlich zur Warnblinkanlage können Sie auch die Fahrzeugbeleuchtung einschalten, um besser auf die Unfallstelle aufmerksam zu machen.
Bei allen Maßnahmen zur Sicherung der Unfallstelle sollten Sie vorsichtig vorgehen und auf den fließenden Verkehr achten. Begeben Sie sich so schnell wie möglich an einen sicheren Ort und bewegen Sie sich am Straßenrand bzw. hinter der Leitplanke, um das Warndreieck aufzustellen.

Warndreieck aufstellen

Zur Absicherung der Unfallstelle ist es essenziell, andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig zu warnen. Dazu ist es nötig, das Warndreieck in angemessenem Abstand aufzustellen. Die richtige Entfernung hängt davon ab, auf welcher Straße Sie sich befinden und welche Geschwindigkeit dort zulässig ist.

  • Innenstadt: mindestens 50 Meter
  • Landstraße: mindestens 100 Meter
  • Autobahn: 150 bis 400 Meter

Um die Entfernung abzuschätzen, können Sie sich an den Leitpfosten am Straßenrand orientieren, die auf geraden Strecken jeweils im Abstand von 50 Meter platziert sind.
Ist die Unfallstelle unübersichtlich bzw. schlecht einsehbar (etwa hinter Kurven oder Hügeln), müssen Sie noch vor diesem Sichthindernis das Warndreieck aufstellen. Platzieren Sie das Warndreieck am Fahrbahnrand oder auf der Autobahn am Rand des Seitenstreifens.

Rotes Warndreieck vor einem Autounfall

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Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten

Natürlich hofft niemand, jemals in einen Unfall mit Personenschäden verwickelt zu sein – dennoch sollten Sie sich auch auf diese Situation vorbereiten. Ist der erste Schock nach einem Zusammenstoß überwunden, sollten Sie sofort feststellen, ob jemand verletzt wurde. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind oder als erste Person an der Unfallstelle eintreffen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten.
Um auf den Ernstfall vorbereitet zu sein, ist es daher ratsam, dass Sie sich mit Ihrem Verbandskasten vertraut machen und Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig auffrischen.

Erste Hilfe bei einem Unfall mit Personenschaden
Zögern Sie nie, Erste Hilfe zu leisten. Beteiligte oder Zeugen sorgen sich oft, etwas falsch zu machen oder mehr Schaden anzurichten, doch für eventuelle Fehler macht Sie niemand verantwortlich – auch nicht rechtlich. Im Gegensatz kann Untätigkeit oft schlimmere Konsequenzen haben. Können Sie nicht direkt Unterstützung leisten, sollten Sie Hilfe rufen und in jedem Fall den Notdienst verständigen.

Notruf verständigen

Sind bei einem Unfall Personen verletzt worden, sollten Sie so schnell es geht die Rettungskräfte über die EU-weite Notrufnummer 112 (ohne Vorwahl) verständigen. Behalten Sie im Gespräch mit den Einsatzkräften die W-Fragen im Hinterkopf:

  • Wer ruft an?
  • Wo ist der Unfall passiert?
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Menschen sind verletzt/in Gefahr?
  • Welche Art von Verletzungen?
  • Warten auf Rückfragen

Verständigen Sie auch bei scheinbar kleinen Verletzungen die Rettungskräfte, damit so schnell wie möglich professionelle Hilfe geleistet werden kann. Auch wenn Sie äußerlich keine Anzeichen für schwere Verletzungen sehen, können nach Verkehrsunfällen immer noch gefährliche innere Verletzungen auftreten.

Polizei rufen

Viele Autofahrer sind unsicher, wann Sie nach einem Unfall die Polizei rufen sollten. Generell gilt: Bei Unfällen mit Personenschaden oder wenn größere Sachschäden entstanden sind, sollten Sie die Polizei unter der 110 (ohne Vorwahl) verständigen. Die Polizei nimmt die Aussagen aller Unfallbeteiligten auf und wertet diese aus, was die Schadensregulierung im Nachhinein erleichtern kann. Bei größeren Unfällen sorgt die Polizei natürlich auch für die Regelung des restlichen Verkehrs.
Rufen Sie außerdem nach einem Unfall die Polizei, wenn Sie sich mit der anderen Unfallpartei nicht einigen können, wenn es sich um einen Unfall mit einem Firmen- oder Mietwagen handelt oder wenn der Verdacht einer Straftat besteht (z. B. Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Unfallflucht).
Hingegen ist es nicht nötig die Polizei zu verständigen, wenn es sich um einen Bagatellunfall handelt und beide Unfallparteien anwesend sind. In diesem Fall handelt es sich meist um einen harmlosen Unfall mit Blechschaden, bei dem niemand verletzt wurde und nach dem beide Fahrzeuge noch fahrtüchtig sind. Die Unfallbeteiligten können sich in diesem Fall meist selbst einigen – jedoch ist eine gründliche Unfalldokumentation in diesem Fall umso wichtiger.

Verhalten nach einem Autounfall: Was tun, wenn Gefahr besteht?
Wenn Sie die Unfallstelle sichern, das Fahrzeug verlassen oder anderen Personen Hilfe leisten, sollten Sie stets auf Ihre eigene Sicherheit achten. Begeben Sie sich nicht in gefährliche Situationen. Kommt Ihr Fahrzeug beispielsweise auf der linken Spur der Autobahn zum Stehen, sollten Sie zwischen den Mittelleitplanken Schutz suchen und nicht versuchen, die Fahrbahnen zum Standstreifen zu überqueren. Unfallexperten raten auch von Rettungsversuchen ab, bei denen Sie sich selbst in Lebensgefahr bringen könnten (beispielsweise Personen aus brennenden Fahrzeugen ziehen).

Unfall dokumentieren

Wenn Sie den Notruf verständigt haben und keine unmittelbare Gefahr für die Unfallbeteiligten besteht, ist die Unfalldokumentation der nächste wichtige Schritt. Hier ist eine gründliche Beweissicherung wichtig, um die Schadensregulierung zu vereinfachen.

  • Schildern Sie den Unfallhergang knapp, aber möglichst präzise.
  • Fertigen Sie eine Unfallskizze
  • Fotografieren Sie den Unfallort, Bremsspuren sowie die Schäden an den Fahrzeugen und der Umgebung (Leitplanken, Pfosten, Bäume etc.).
  • Tauschen Sie die Personendaten und Versicherungsinformationen aus.

Folgende persönliche Daten sollten beide Unfallparteien unbedingt austauschen:

  • Namen und Anschrift der Fahrzeughalter und Fahrzeugführer, ggf. der Verletzten und Unfallzeugen
  • Amtliche Kennzeichen, Führerscheinnummer
  • Versicherungsdaten der Beteiligten, inkl. Versicherungsnummer

Lassen Sie sich zur Bestätigung dieser Informationen bestenfalls den Personalausweis und den Fahrzeugschein zeigen. Außerdem können Sie Unfallzeugen bitten, bis zum Eintreffen der Polizei am Unfallort zu warten.

Detaillierten Unfallbericht ausfüllen
Einen Vordruck für einen Unfallbericht, den Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner ausfüllen sollten, können Sie auf der Website des ADAC herunterladen. Es ist ratsam, ein oder zwei ausgedruckte Dokumente für den Notfall im Handschuhfach aufzubewahren.

Unfallstelle räumen

Bei Unfällen mit Personenschaden oder schweren Sachschäden sollten Sie nichts an der Unfallstelle verändern, bis die Polizei eintrifft und über das weitere Vorgehen entscheidet. Nach Bagatellunfällen muss die Unfallstelle jedoch zügig geräumt werden, um den Verkehr nicht unnötig lang zu behindern.
Haben Sie den Unfallhergang dokumentiert, Fotos der Schäden angefertigt und die persönlichen Daten mit dem Unfallgegner ausgetauscht, sollten Sie die Fahrbahn räumen. Bei Unfällen mit Blechschäden sollten Sie die Straße noch säubern und zum Beispiel Splitter und Blechteile entfernen. Prüfen Sie vor der Weiterfahrt, ob Ihr Fahrzeug noch verkehrssicher ist. Ist es durch die Schäden nicht mehr fahrtüchtig, muss es natürlich abgeschleppt werden.
Treten durch den Schaden allerdings Betriebsstoffe wie Öl oder Kühlwasser aus, muss die Feuerwehr (112) alarmiert werden. Diese Flüssigkeiten müssen fachgerecht beseitigt werden, da sie sonst die Umwelt massiv schädigen können. Die Feuerwehr kümmert sich ebenfalls um die Säuberung der Unfallstelle, wenn es zu massiven Schäden am Fahrzeug und der Umgebung gekommen ist.

Unfall innerhalb einer Woche der Versicherung melden
Als Unfallverursacher müssen Sie den Schaden umgehend Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung melden, damit sich diese um die Schadensregulierung kümmern kann. Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Ihr Ansprechpartner. Zahlt die gegnerische Versicherung nicht oder nur einen Teil der Schäden, kann ggf. die Vollkasko-Versicherung einspringen.

Richtiges Verhalten nach einem Unfall für Unbeteiligte

Sind Sie Zeuge eines Unfalls geworden oder entdecken Sie eine Unfallstelle, die noch nicht von anderen Helfern oder Rettungskräften erreicht wurde, sind Sie ebenfalls dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten.
Halten Sie dazu vor der Unfallstelle auf dem Standstreifen (Autobahn) bzw. möglichst weit rechts (Landstraße), um eintreffende Einsatzkräfte später nicht zu behindern. Je nach Unfallsituation können ein oder zwei andere Autofahrer die Ersthelfer unterstützen, alle nachfolgenden Fahrzeuge sollten weiterfahren, um Folgeunfälle zu vermeiden.

Stau nach einem Unfall: Rettungsgasse bilden

Entsteht hinter der Unfallstelle ein Stau, ist ebenfalls aufmerksames und zügiges Handeln gefragt, noch bevor das erste Martinshorn ertönt. Bilden Sie umgehend eine Rettungsgasse, damit die Einsatzfahrzeuge schnellstmöglich zum Unfallort gelangen können. Eine Rettungsgasse wird immer zwischen der linken und den übrigen Fahrspuren gebildet. Das bedeutet:

  • Wenn Sie auf der linken Spur fahren, weichen Sie nach links aus.
  • Wenn Sie auf der mittleren oder der rechten Spur fahren, weichen Sie nach rechts aus.

Fazit: Nach einem Unfall zählt zügiges und besonnenes Handeln

Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen oder schwierigen Verkehrslagen kommt es nicht selten zu Unfällen – von leichten Parkremplern bis zu Zusammenstößen. Wenn Sie mit den richtigen Verhaltensweisen vertraut sind, fällt es Ihnen womöglich leichter, im Ernstfall einen kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen Schritte einzuleiten. Achten Sie dabei stets auf Ihre eigene Sicherheit.
Wir wünschen Ihnen weiterhin eine sichere Fahrt.

Titelbildquelle: #142527611 | Urheber: © Wellnhofer Designs – stock.adobe.com

Alex

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