Führerschein beantragen – die wichtigsten Infos im Überblick

von Max
Mann lehnt an einem Auto in norwegischer Landschaft

Endlich 18! Das bedeutet für viele auch: endlich den Führerschein machen! Selbständig mit dem Auto durch die Gegend zu fahren bringt nicht nur ein Gefühl der Freiheit und Unabhängigkeit mit sich, sondern ist vor allem für Menschen, die auf dem Land leben, häufig unerlässlich. Die wichtigsten Fakten, die Sie kennen sollten, um einen Führerschein zu beantragen, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Führerschein beantragen – die wichtigsten Infos im Überblick
  1. Wo beantragen?
  2. Kosten
  3. Benötigte Unterlagen
  4. Dauer
  5. Neuantrag nach Verlust
  6. Internationaler Führerschein

1. Wo kann ich den Führerschein beantragen?

Wenn Sie einen Führerschein beantragen möchten, müssen Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort wenden. Welche Einrichtung genau zuständig ist, kann von Stadt zu Stadt und sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. So ist der Führerscheinantrag in Köln z. B. im Kundenzentrum einzureichen, in Hamburg ist der Landesbetrieb Verkehr (LBV) zuständig. In anderen Städten wiederum sind es die Einwohnermeldeämter oder die Straßenverkehrsämter.

Um den Antrag zu stellen, müssen Sie persönlich bei der entsprechenden Behörde erscheinen, also den Führerscheinantrag persönlich abgeben. Eine Abholung des Führerscheins ist allerdings auch durch eine andere Person möglich. Dazu müssen Sie lediglich eine Vollmacht schreiben.

Tipp
Falls Sie Ihren Führerschein an einem anderen Ort als Ihrem ersten Wohnsitz machen möchten, muss das Straßenverkehrsamt des ersten Wohnsitzes dies erst genehmigen.

2. Welche Unterlagen sind für den Führerscheinantrag nötig?

Um zum ersten Mal einen Führerschein zu beantragen, müssen Sie einen Stapel an Papieren vorzeigen. Welche das sind, kann ebenfalls von Ort zu Ort unterschiedlich sein. In der Regel sind es folgende Unterlagen, die Sie für den Führerscheinantrag brauchen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto (Maße: 35 x 45 mm)
  • Anmeldebestätigung der ausbildenden Fahrschule
  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest-Bescheinigung

Für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E benötigen Sie zusätzlich:

  • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens
  • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung

3. Führerschein beantragen: die Kosten

Die Kosten für den Führerscheinantrag hängen vom jeweiligen Wohnort ab, also von Bundesland, Stadt oder Gemeinde. Im Schnitt können Sie aber für einen Erstantrag mit einem Betrag von etwa 35 bis 45 € rechnen.

Dazu müssen Sie jedoch auch noch die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs (ca. 30 bis 60 €), den Sehtest (ca. 5 bis 20 €, manchmal auch gratis) und die biometrischen Passfotos (ab 5 € im Fotoautomaten bis hin zu ca. 60 € beim professionellen Fotografen) kalkulieren. Das sollten Sie mit bedenken, wenn Sie den Führerscheinantrag stellen.

4. Führerschein beantragen: Dauer

Frau fährt Auto

© Jan Cattaneo - stock.adobe.com


Wenn Sie nicht unnötig lange auf Ihren Führerschein warten möchten, dann denken Sie daran, ihn frühzeitig zu beantragen. Denn je nach Größe der Stadt haben die Ämter alle Hände voll zu tun und es kann etwa 4 bis 6 Wochen oder sogar bis zu 3 Monate dauern, bis der Führerscheinantrag bearbeitet wurde.

Vorher heißt es Däumchen drehen, denn erst wenn die Behörde die Genehmigung und den Prüfauftrag erteilt hat, dürfen Sie sich bei Ihrer Fahrschule zur Fahrprüfung anmelden.

Für diejenigen, die die Fahrerlaubnis unbedingt pünktlich zum 18. Geburtstag in den Händen halten wollen, empfiehlt es sich, schon ein halbes Jahr vorher den Führerschein zu beantragen und dann schon mit den Fahrstunden zu beginnen.

5. Bei Verlust neuen Führerschein beantragen

Falls Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er ihnen gestohlen wurde, können Sie ihn bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde neu beantragen.

Sie erhalten dann zunächst einen vorläufigen Führerschein (auch Übergangsführerschein genannt), der mangels Passfoto nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument gültig ist. Diesen können Sie benutzen, bis der Ersatzführerschein angekommen ist.

Um den Ersatzführerschein zu beantragen, müssen Sie noch einige bürokratische Schritte bewältigen. Dabei wird ein Unterschied gemacht, ob Ihnen der Führerschein gestohlen wurde oder ob Sie ihn verloren haben. Wenn Sie den Führerschein verloren haben, müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben, also unterschreiben, dass der Führerschein wirklich verloren und nicht verpfändet oder an Dritte weitergegeben wurde. Bei Diebstahl müssen Sie hingegen eine Anzeige bei der Polizei aufgeben.

Für den Ersatzführerschein benötigen Sie außerdem den Nachweis über den Umfang der Fahrberechtigung sowie ein biometrisches Passfoto.

Die Kosten für den Ersatzführerschein liegen bei rund 40 €, für den Übergangsführerschein bei ca. 10 €. Für die notarielle Beglaubigung der eidesstattlichen Versicherung, die Sie bei Verlust benötigen, müssen Sie ebenfalls mit rund 40 € rechnen.

Tipp
Wenn Sie den Führerscheinverlust nicht sofort melden und trotzdem weiter Auto fahren, droht Ihnen ein Bußgeld von 10 €.

6. Internationalen Führerschein beantragen

Falls Sie im Urlaub außerhalb der EU mit einem Auto oder Mietwagen fahren möchten, brauchen Sie einen internationalen Führerschein. Diesen können Sie wie den EU-Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Um den internationalen Führerschein zu erhalten, müssen Sie Folgendes vorlegen:

  • Führerschein
  • aktuelles biometrisches Passfoto

Die Kosten für den internationalen Führerschein betragen etwa 15 € und in der Regel können Sie das Dokument direkt nach der Antragstellung mitnehmen – vorausgesetzt, Sie haben die erforderlichen Unterlagen dabei. Falls dies nicht der Fall ist, kann die Bearbeitung sonst bis zu 4 Wochen dauern. Der internationale Führerschein ist 3 Jahre lang gültig. Wenn Sie mehr über ihn erfahren möchten, lesen Sie hier einen ausführlicheren Blogbeitrag dazu.

Titelbildquelle: #311128856 | Urheber: © tonefotografia – stock.adobe.com

Max

Das könnte Ihnen auch gefallen

2 Kommentare

Günter Rehfeld 10. Februar 2020 - 2:21

Hallo,

kann ich mit einem vorläufigen Führerschein (Übergangsführerschein) bei allen Leihwagenfirmen ein Auto anmieten und wenn ja, was brauche ich noch? Gibt es da keine Probleme?

Danke und Gruß

Günter Rehfeld

Antworten
Julia 10. Februar 2020 - 9:40

Lieber Herr Rehfeld,

in der Regel reicht der Übergangführerschein am Mietwagenschalter zur Herausgabe leider nicht aus.

Was Sie tun können:
– Sie können einen Expressführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde (15 bis 35 Euro) ausstellen lassen. Sie erhalten diesen Führerschein dann in innerhalb von 48 Stunden.
– Alternativ können Sie den Mietwagen in der Regel bis 24 Stunden vor Abholung kostenfrei (danach gegen Gebühr) auf einen anderen Fahrer/eine andere Fahrerin umbuchen lassen. Derjenige/diejenige muss aber dann über einen gültigen Führerschein und eine Kreditkarte verfügen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen
Julia

Antworten

Schreiben Sie uns