Mietwagen-Tipp: Mietwagen gestohlen – was nun?

von Max
Zelt und Auto auf einem Campingplatz

Mietwagen weg? Oh Schreck! Da geht man einmal kurz in den Supermarkt, um Snacks für den Roadtrip zu holen, und dann der Schock: Der Mietwagen wurde gestohlen! Langfinger machen im Aus- sowie Inland auch vor gemieteten Autos nicht halt. Was im Falle eines Fahrzeugdiebstahls zu tun ist und wie Sie diesem Worst Case-Szenario bei Mietwagen vorbeugen, erfahren Sie in unserem heutigen Mietwagen-Tipp.

1. Mietwagen gestohlen! – To-Dos für den Ernstfall

  • Lage checken und Polizei verständigen
    Bevor Sie in Panik verfallen, atmen Sie einmal tief durch: Haben Sie den Wagen wirklich genau hier geparkt oder vielleicht doch in der nächsten Straße? Gerade, weil es nicht der eigene Wagen ist, kann es schnell passieren, dass das Fahrzeug doch nur eine Meter weiter entfernt steht und Sie es nur nicht erkannt haben. Ist dies nicht der Fall und der Wagen ist tatsächlich weg, rufen Sie sofort die Polizei. Diese überprüft, ob der Wagen vielleicht im Parkverbot stand und deshalb abgeschleppt wurde. Wenn es sich wirklich um Diebstahl handelt, erstellen die WachmeisterInnen einen Bericht, den sie später an die Versicherung geben.
  • Vermieter benachrichtigen
    Nach Erhalt des Diebstahlberichts der Polizei rufen Sie sofort Ihren örtlichen Vermieter an und informieren ihn über die Sachlage. Er berät mit Ihnen, wie Sie weiter vorgehen und welche Versicherungsfragen geklärt werden müssen. Daraufhin wird er sich um ein Ersatzfahrzeug für Sie bemühen. Falls Sie eine externe Versicherung nutzen – beispielweise über Ihre Kreditkarte –, müssen Sie diese selbstverständlich auch sofort kontaktieren. Bei unseren Profis von billiger-mietwagen.de brauchen Sie sich hingegen nicht zu melden.
  • Ersatzfahrzeug finden
    Haben Sie alle nötigen Stellen kontaktiert, wird der Diebstahl im Hintergrund abgewickelt und Ihre Versicherung greift. Aber was passiert nun mit Ihrem Urlaub? Fragen Sie auf jeden Fall bei Ihrem Vermieter nach, ob er Ihnen ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt. Die Vermieter sind dazu nicht verpflichtet, zeigen sich aber oft kulant, wenn noch ein Fahrzeug verfügbar ist. Sollten Sie bei Ihrem Vermieter kein Glück haben, können Sie natürlich bei über billiger-mietwagen.de oder bei einem anderen Vermieter direkt vor Ort jederzeit kurzfristig ein Auto mieten. Doppelt bezahlen ist zwar ärgerlich, dafür können Sie dann aber munter weiterfahren.

2. Mietwagen-Diebstahl? Versicherung mit Bedacht wählen!

Bei der Buchung eines Leihwagens auf billiger-mietwagen.de sollten Sie immer eine Diebstahlversicherung mit ins Paket nehmen. Diese gibt es in 2 Varianten: einmal mit und einmal ohne Selbstbeteiligung.

Zwar wirkt eine Versicherung mit Selbstbeteiligung auf den ersten Blick attraktiver (da günstiger), im Ernstfall werden Sie allerdings ordentlich zur Kasse gebeten. Wir empfehlen daher dringend, auf Nummer sicherzugehen und die Versicherungsvariante ohne Selbstbeteiligung zu wählen. Im Schadens- oder Diebstahlfall wird Ihr Konto so zwar zunächst vom lokalen Vermieter im Rahmen der Selbstbeteiligung belastet. Allerdings wird Ihnen die volle Summe der Selbstbeteiligung kurz darauf vom Veranstalter zurückerstattet.

Tipp: Voucher checken
Haben Sie eine Diebstahlversicherung ohne Selbstbeteiligung gebucht und reisen zum Beispiel ins englischsprachige Ausland, ist Ihr Voucher, den Sie nach der Buchung von uns erhalten, entsprechend mit dem Kürzel „TI or TP (Theft Insurance or Theft Protection) with zero excess“ gekennzeichnet. Hiermit sind Sie beim Vermieter vor Ort auf der sicheren Seite und müssen sich um böse Langfinger keine weiteren Sorgen machen.

3. Was ist drin im Mietwagen-Diebstahlschutz?

Auto parkt in einer Seitenstraße in Utrecht

Ein guter Tipp: Lieber im gesicherten Parkhaus statt in einer Seitenstraße parken © Olena Zn - stock.adobe.com


Bei einer Diebstahlversicherung ohne Selbstbeteiligung sind im Allgemeinen das Auto selbst sowie alle dazugehörigen festen Teile versichert – wohlgemerkt nicht nur gegen den finalen Diebstahl, sondern auch für den Fall, dass diese bei einem Einbruch oder einem Versuch, das Fahrzeug aufzubrechen, beschädigt wurden.

Leider sind aber auch im Falle einer Diebstahlversicherung ohne Selbstbeteiligung „nur“ das Fahrzeug und seine Teile, nicht aber einzeln entnehmbare Elemente aus dem Wagen versichert. Sämtliche im Fahrzeug befindlichen Gegenstände – dazu gehören sowohl Autoradio und Navi als auch ihr privates Hab und Gut – werden daher nicht mit abgedeckt.

Daher ganz wichtig: Lassen Sie nie wichtige Gegenstände im Mietwagen liegen! Dies kann Ihnen im schlimmsten Fall auch in Hinblick auf die Versicherung negativ angekreidet werden.

Tipp
Je nachdem, wie der jeweilige Autovermieter seine Fahrzeuge versichert hat, kann der Umfang, was von der Versicherung abgedeckt ist, von Fall zu Fall variieren. Werfen Sie also ruhig einen genauen Blick in die Mietbedingungen oder fragen Sie bei Ihrem Vermieter vor Ort nach.

4. Gibt es auch Fälle, in denen die Versicherung nicht zahlt?

Die Versicherung kann die Regulierung eines Schadens oder Diebstahls ablehnen, wenn Sie den Eindruck erwecken, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Falls Sie also den Mietwagenschlüssel im Restaurant auf dem Tisch liegengelassen haben, um draußen bei einer kurzen Zigarette frische Luft zu schnappen, kann es passieren, dass Sie selbst für den Schaden aufkommen müssen, sobald sich ein Dieb mit Ihrem Leihwagen davonmacht.

Gleiches gilt, wenn Sie den Wagen nicht abschließen oder Ihr Gepäck mitsamt Mietwagen-Schlüssel unbeaufsichtigt am Strand rumliegen lassen. Aber ganz ehrlich: Solange Sie nichts tun, was Sie in Hinblick auf Ihren eigenen Wagen nicht auch tun würden, dürfte diese Szenarien wohl kaum ein reales Problem werden.

5. Prävention ist alles: Risiko vom Mietwagen-Diebstahl mindern

  • Überprüfen Sie bei der Abholung des Wagens sofort, ob alle Türschlösser richtig funktionieren – sowohl manuell als auch per Fernfunktion. Beim Verlassen des Mietwagens sollten Sie sich zudem immer vergewissern, ob dieser auch überall abgeschlossen ist und ob alle Fenster zu sind.
  • Bewahren Sie die Telefonnummer des Vermieters bzw. der Anmietstation immer in der Geldbörse aus und speichern Sie sie in Ihrem mobilen Funkgerät ein.
  • Parken Sie – wenn möglich – im Parkhaus oder auf einem bewachten Parkplatz. Ist keines von beiden in Sicht, stellen Sie den Wagen am besten auf einem gut ausgeleuchteten Plätzchen ab.
  • Behalten Sie die Wagenschlüssel immer am Körper, z. B. in der vorderen Hosentasche oder in der Innentasche Ihrer Jacke.
  • Lassen Sie wertvolle persönliche Dinge zudem nie offen sichtbar im Auto liegen. Wer die teure Kamera in Sichtweite auf dem Beifahrersitz liegen lässt und beim Einbruch dann noch ein festes Fahrzeugteil zu Schaden kommt, hat versicherungstechnisch schlechte Karten und handelt wie gesagt fahrlässig.
  • Im Kofferraum haben teure Wertgegenstände allerdings auch nichts zu suchen – nehmen Sie solch wertvolle Dinge lieber mit. Tipp: Lassen Sie Handschuhfach und Kofferraumabdeckung ruhig geöffnet, wenn Sie alles Wichtige entwendet haben. So zeigen Sie dem potentiellen Tunichtgut, das es hier keine Schätze zu holen gibt und er lässt gleich die Finger von Ihrem Wagen.

Mit diesen Tipps sind Sie natürlich noch immer nicht zu 100 % gegen Langfinger abgesichert – allerdings sind Sie dann versicherungstechnisch auf der sicheren Seite. Wenn Sie dann noch das richtige Versicherungspaket gebucht haben, ist alles im Lot – auch im Falle, dass der Mietwagen gestohlen wird.

Titelbildquelle: #175852754 | Urheber: © Pavlo Vakhrushev – stock.adobe.com

Max

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2 Kommentare

Frank Zühlke 26. Mai 2023 - 6:42

Am Sonntag, den 21.05.2023 in Catania angekommen und mit Mietwagen zum Picciolo Etna Golf Resort gefahren. Seit Ankunft steht das Fahrzeug dort auf dem Parkplatz vor dem Hotel. Gestern beim Vorbeigehen gesehen, dass oberer Teil der Verkleidung des Außenspiegels auf der Beifahrerseite fehlt (da kein Unfallschaden sieht es stark nach Diebstahl aus). Was ist zu tun? Informieren Sie bitte den Vermieter Noleggiare?
Danke vorab, Frank Zühlke

Antworten
Julia 26. Mai 2023 - 10:33

Lieber Herr Zühlke,
das ist natürlich gerade im Urlaub unglaublich ärgerlich. 🙁 Ich habe umgehend Rücksprache mit unserem Kundenservice gehalten und folgende Rückmeldung bekommen, wie bSie nun vorgehen sollten:

Melden Sie den Schaden umgehend telefonisch beim Vermieter. Die Telefonnummer finden Sie auf Ihrem Mietvertrag. Der Vermieter teilt Ihnen mit, ob das Fahrzeug ggf. gesichtet werden muss oder Sie den Schaden bei der Rückgabe aufnehmen lassen können.

Außerdem wichtig für Sie: Bei dem Schaden handelt es sich um Vandalismus, was Sie der Polizei melden müssen. Denn: Ihr Veranstalter oder die Versicherung kann zur Erstattung von Schadenskosten einen Bericht der Polizei verlangen. Sollte die Polizei keinen Bericht aushändigen, wäre zumindest ein Nachweis der Meldung bei der Polizei erforderlich. Planen Sie für die Rückgabe etwas mehr Zeit ein und lassen Sie den Schaden vom Vermieter schriftlich aufnehmen. Lassen Sie sich wenn möglich bereits bei der Abgabe Unterlagen des Vermieters zum Schaden aushändigen. Wenn Sie den Wagen abgeben, kann der Vermieter Ihre Kaution voll oder anteilig einbehalten. Sie erhalten nach der Anmietung eine automatisierte E-Mail von uns. In dieser informieren wir Sie, wie Sie den Schadensfall ggf. einreichen können.

Ich wünsche Ihnen dennoch einen schönen Urlaub
Julia von billiger-mietwagen.de

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