Mallorca-Police: Wichtige Infos auf einen Blick

von Max
Auto steht auf einer Küstenstraße auf Mallorca

Andere Länder, andere Kfz-Haftpflichtversicherungen: In vielen beliebten Urlaubsländern sind die von der gesetzlichen Kfz-Versicherung abgedeckten Kosten bei Personen- und Sachschaden oft deutlich niedriger als in Deutschland. Um böse Überraschungen zu vermeiden, bietet die Mallorca-Police Urlaubern einen zusätzlichen Schutz. Wie das funktioniert und was das mit Mallorca zu tun hat, erfahren Sie hier.

Gesetzlicher Versicherungsschutz im Ausland

Grundsätzlich schließen Urlauber, die sich im Ausland einen Mietwagen nehmen, eine gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Die von dieser Versicherung abgedeckte Summe im Fall eines Unfalls, bei dem Personen oder Sachen zu Schaden kommen, variiert stark in Abhängigkeit vom Land und unterscheidet sich erheblich von der Mindestdecksumme in Deutschland.

Kommt es zu einem Unfall, dessen Kosten die Mindestdecksumme des jeweiligen Landes überschreiten, wird es für den Unfallverursacher schnell sehr teuer, denn er ist verpflichtet die Differenz zu zahlen. Besonders wenn bei dem Unfall Personen verletzt werden, kann es bei den Schadensersatzforderungen schnell um Millionenbeträge gehen.

Mallorca-Police für den Türkei-Urlaub

Mit dem Abschluss einer Mallorca-Police, auch Mallorca-Klausel genannt, erweitert der Versicherte die normale Kfz-Versicherung auf die in Deutschland geltende Mindestdecksumme von 7,5 Millionen Euro bei Personenschaden und 1 Million Euro bei Sachschaden.

Die Mallorca-Police gilt nicht nur auf Mallorca, sondern kann auch für Reisen in sämtliche europäische Länder abgeschlossen werden. Ihren Namen verdankt sie der bei Deutschen besonders beliebten Urlaubsinsel Mallorca, die in diesem Fall einfach stellvertretend für Urlaub steht.

Mallorca gehört zu Spanien, wo die Mindestdeckungssumme mit 70 Millionen Euro bei Personenschaden und 15 Millionen Euro bei Sachschaden sogar um ein Vielfaches höher liegt als in Deutschland. In der Türkei dagegen, die ebenfalls zu den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen gehört, beträgt die gesetzlich geforderte Mindestsumme für die Kfz-Haftpflichtversicherung nur 350.000€ bei Personenschaden und 14.000€ bei Sachschaden – hier kann es bei einem Unfall schnell teuer werden.

Eine ähnliche Zusatzversicherung gibt es auch für Reisen in Länder, die außerhalb Europas liegen. Die so genannte „Traveller-Police“ gilt weltweit und funktioniert genauso wie die Mallorca-Police.

Wer sich gut informiert, kann oft sparen

Frau sitzt mit Handy im Auto während einem Roadtrip

Unser Tipp: sich vorab über alle Konditionen informieren © LStockStudio - stock.adobe.com


In jedem Fall ist es stets wichtig, vor Antritt der Reise die Vertragsbedingungen des Mietwagen-Anbieters gründlich durchzulesen. In manchen Ländern, wie zum Beispiel in Spanien und in den Niederlanden, reicht die gesetzliche Mindestdecksumme völlig aus und man muss keine Zusatzversicherung abschließen. Hier finden Sie die wichtigsten Infos zur Mietwagen-Haftpflichtversicherung auf einen Blick. 

Häufig bietet auch der eigene Kfz-Schutzbrief oder die Mitgliedschaft in einem Automobil-Club ausreichenden Versicherungsschutz fürs Ausland, so zum Beispiel bei einer Premium-Mitgliedschaft im ADAC. Oft enthält bereits die normale Kfz-Haftpflichtversicherung die Mallorca-Klausel und manche Kreditkarten bieten ebenfalls solchen zusätzlichen Versicherungsschutz.

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Gesetzliche Mindestdeckungssummen in den beliebtesten Urlaubsländern

Reiseland Personenschäden Sachschäden
Deutschland 7,5 Mio. € 1 Mio. €
Spanien 70 Mio. € 15 Mio. €
Österreich 7 Mio. € 1,2 Mio. €
Niederlande 5,6 Mio. € 1,1 Mio. €
Italien 774.658 € 774.658 €
Griechenland 500.000 € 100,000 €
Kroatien 5,6 Mio. € 1,1 Mio. €
Türkei 421.379 € 16.900 €
Frankreich Unbegrenzt 1 Mio. €
Norwegen Unbegrenzt 1.235.000 €
Tunesien Unbegrenzt Unbegrenzt

Quelle: GDV, Stand 2013; Angaben ohne Gewähr.

Max

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4 Kommentare

Holger K. 24. Juli 2016 - 17:29

Woher nehmen Sie die Feststellung, dass der s.g. Mallocazusatz nur im europäischen Ausland gilt? Zitat:
“Die Mallorca-Police gilt nicht nur auf Mallorca, sondern kann auch für Reisen in sämtliche europäische Länder abgeschlossen werden. Ihren Namen verdankt sie der bei Deutschen besonders beliebten Urlaubsinsel Mallorca, die in diesem Fall einfach stellvertretend für Urlaub steht.”

Nebenbei: Ihr Beispielland Türkei macht das Problem noch deutlicher…

In meiner Police steht : “…Schäden mitversichert, die Sie als Fahrer eines im Ausland gemieteten Pkw verursachen (Mallorca-Police).”

Welche Regelung bezüglich Ausland hat nun bei den Gesellschaften Gültigkeit?

Antworten
Service-Team 25. Juli 2016 - 9:24

Guten Tag,
laut unseren Informationen gilt die Mallorca-Police für das gesamte europäische Ausland, einschließlich der Türkei.
Da wir selber keine Policen anbieten wenden Sie sich bei speziellen Fragen zu Ihrer Police am besten an Ihr Versicherungsunternehmen.
Viele Grüße, Nicole von billiger-mietwagen.de

Antworten
H.W. 20. Juli 2016 - 17:39

Die Mindestdeckungssumme für Kroatien ist falsch, oder? (Weil Kroatien EU-Mitglied ist)

gdv.de/2014/07/mindestdeckungssummen-im-ausland/
mietwagen-check.de/reise/news/mietwagencheck-expertentipp-haftpflicht-am-mietwagen/

Antworten
Service-Team 21. Juli 2016 - 17:21

Hallo,

vielen Dank für den Hinweis.
Ich habe die Links an meine Kollegen weitergeleitet mit der Bitte die Summe der Haftpflichtversicherung zu prüfen und anschließend zu korrigieren.

Viele Grüße,

Emma von billiger-mietwagen.de

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