Steinschlag bei Mietwagen: Wer zahlt?

von Max
Auto fährt durch Schneegestöber

Vor allem auf langen Rundreisen über Schotterwege und durch bergige Gebiete, aber auch auf Autobahnen, kann es schnell mal passieren, dass durch Steinschlag an der Windschutzscheibe des Mietwagens ein Schaden entsteht. „Muss ich dafür aufkommen?“, fragen sich viele in diesem Fall. Wer beim Steinschlag am Mietwagen haftet und weitere wissenswerte Infos gibt es hier.

Steinschlag beim Mietwagen
  1. So entsteht Steinschlag
  2. Reparatur
  3. Versicherung

1. Steinschlag – so entsteht er

Es passiert meist ganz plötzlich: Durch ein Auto, das vor oder neben einem fährt, wird ein Steinchen aufgewirbelt und trifft den eigenen Wagen. Wenn Sie Pech haben, wird der Stein in eine der Autoscheiben geschleudert und beschädigt diese.

Häufig entsteht dabei nur ein kleiner Riss oder ein kleines Loch in der Scheibe, doch dieser minimale Schaden kann sich durch Vibrationen beim Fahren immer weiter ausbreiten. Dann wird der Riss immer größer – und zugleich auch der Schaden am Auto immer teurer.

Ein Steinschlag am Auto ist also sehr ärgerlich und vor allem mit Zeit- und Reparaturaufwand verbunden. Doch je eher Sie sich um die Beseitigung des Schadens kümmern, umso eher verhindern Sie, dass er immer größer wird.

2. Kosten für die Reparatur nach einem Steinschlag

Auto auf einem Alpenpass in Slowenien © Adam Wrobel - stock.adobe.com
Je nachdem, wie schnell Sie den Schaden durch den Steinschlag beseitigen lassen, umso niedriger fallen auch die Reparaturkosten aus.

Wenn sich der Riss durch den Steinschlag schon ausgebreitet hat, muss ggf. die Scheibe ausgetauscht werden – und das kostet entsprechend mehr. Dann müssen Sie mit rund 500 € rechnen.

Natürlich kommt es auch darauf an, ob Ihre Versicherung Glasschäden durch Steinschlag abdeckt. Wenn eine Reparatur ohne Austausch der Scheibe möglich ist, kommt meist die Teilkasko-Versicherung dafür auf.

Wichtig: Falls Sie einen Steinschlag am Mietwagen hatten, dann dürfen Sie das Fahrzeug nicht einfach eigenmächtig reparieren lassen, sondern müssen den Schaden erstmal beim Vermieter melden und mit diesem Rücksprache halten, wie Sie weiter vorgehen. Entweder können Sie dann den Schaden reparieren lassen oder der Vermieter gibt den Wagen selbst zur Reparatur und stellt Ihnen diese in Rechnung. So oder so: Bewahren Sie unbedingt die Rechnung auf. Je nach Versicherung, die Sie gebucht haben, werden Ihnen die Rechnungskosten nämlich wieder erstattet.

3. Steinschlag beim Mietwagen – richtig versichert

Wenn Sie kein Risiko eingehen möchten, wählen Sie bei der Buchung des Mietwagens am besten die Option „Glas/Reifenschutz“. In diesem Fall sind Sie nämlich bei Steinschlag versichert.

Wir bemühen uns stets, Sie umfassend zu informieren, übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Informationen.

Titelbildquelle: #145617496 | Urheber: © dron285 – stock.adobe.com

Max

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