Bei der Abholung eines Mietwagens gibt es einiges zu beachten. Hier erfahren Sie, welche Dokumente Sie brauchen, was im Mietvertrag vor Ort stehen muss und worauf Sie bei der Fahrzeugübernahme besonders achten sollten.

1. Abholort und Abholzeit

Den Abholort und die ungefähre Abholzeit legen Sie bereits bei der Buchung fest.

Wenn Sie Ihren Mietwagen am Flughafen abholen wollen, geben Sie schon online Ihre Flugnummer an. So bekommen Sie zum einen Ihren Voucher schneller und zum anderen kann sich Ihre Autovermietung vor Ort am besten auf etwaige Verspätungen einstellen.

 


Wenn Sie sich verspäten:
Egal, ob Sie Ihren Mietwagen am Flughafen oder in der Stadt abholen: Bei Verspätungen, die nicht unmittelbar durch die Fluggesellschaft verursacht wurden, müssen Sie Ihren Vermieter informieren. Es kann sonst sein, dass Ihr Anspruch auf den Wagen entfällt.

Wollen Sie Ihren Wagen beim Hotel in Empfang nehmen wollen, müssen Sie dies ebenfalls bei der Buchung angeben. Hotelzustellungen sind leider nicht immer möglich, bei bekannten Veranstaltern und in großen Reiseländern aber häufig machbar.

 


Achtung!
Für die Zustellung zum Hotel erheben Vermieter eine Extra-Gebühr, die je nach Land und Saison variiert. Unter „Hotelzustellung“ versteht man in manchen Ländern, dass der Kunde vom Vermieter am Hotel abgeholt und zur Abholstation gefahren wird. Wie genau Hotelzustellungen bei Ihrem Angebot geregelt werden, können Sie bei unserer Kundenberatung kostenlos erfragen unter der Telefonnummer: 0221 – 567 999 11 oder aus dem Ausland unter 0049 221 – 567 999 11.

2. Dokumente bei der Mietwagen-Abholung

Bei der Abholstation brauchen Sie folgende Dokumente:

Ihre Daten werden vor Ort noch einmal mit denen aus Ihrer Online-Buchung verglichen, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen.


3. Mietvertrag

Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, den Mietvertrag vor der Unterzeichnung genau durchzulesen. Achten Sie dabei vor allem auf folgende Aspekte:

  • Welche Versicherungen und  Zusatzleistungen sind im Vertrag verzeichnet? Stimmen diese mit den Leistungen aus Ihrer Online-Buchung überein?
  • Sind Abhol- und Rückgabeort korrekt? Zu welchen Zeiten können Sie den Wagen zurückgeben?
  • Stimmt der Preis mit der Online-Buchung überein?
  • Welche Tankregelung ist festgelegt?
  • Wie hoch ist die Kaution? Meistens liegt die Summe in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung. Damit sichert sich der Vermieter für den Schadensfall ab. Normalerweise wird die Kaution per Kreditkarte hinterlegt. Der Betrag wird dabei zunächst blockiert, d. h. Ihre Karte wird in der Regel nicht belastet.

4. Übergabe-Protokoll

Mit dem Fahrzeug wird Ihnen auch ein Übergabe-Protokoll ausgehändigt. Hier sollten Sie vor allem darauf achten, ob Schäden am Fahrzeug vorhanden sind und ob diese auch im Protokoll stehen. Andernfalls müssten Sie darauf bestehen, dass diese Schäden mit aufgenommen werden. Sonst könnten diese Ihnen im Nachhinein zur Last gelegt werden.

Lassen Sie sich im Zweifelsfall auch die Bedienung des Fahrzeugs von einem Mitarbeiter der Station erklären.


5. Upgrade/Upsell

Die meisten großen Anbieter haben so genannte Upgrades oder Upsells im Programm.

Beim Gratis-Upgrade wird Ihnen im Fall der Nicht-Verfügbarkeit des gebuchten Fahrzeugs ein höherklassiges Fahrzeug angeboten ohne zusätzliche Kosten.

Wenn Ihnen vor Ort ein Wagen besser gefällt als der gebuchte, können Sie je nach Verfügbarkeit auf diesen umsteigen. Geht dieser Wunsch von Ihnen aus, ist das ein kostenpflichtiges Upgrade.

 


Achtung!
Einige Vermieter vor Ort versuchen sehr vehement ihre Upgrade-Angebote an Kunden zu verkaufen. Wenn Sie kein Interesse daran haben, sollten Sie sehr bestimmt ablehnen und sich nicht auf Diskussionen einlassen.

 


62 Antworten zu “5 nützliche Tipps zur Mietwagen-Abholung”

  1. Bernd Kuka sagt:

    Guten Tag,

    Vor Ort habe ich mich für ein größeres Modell entschieden. Der Kollege vor Or wollte mir eine Versicherung einreden. Im Falle eines Schadens müsste ich die kompletten Kosten vorstrecken. Und später Ihnen zurück holen. Von irgendwelchen Selbstbeteiligungen wurde nichts gesagt. Was ist zu tun?

    • Service-Team sagt:

      Hallo Bernd,

      Sie hatten ein Angebot mit Erstattung der Selbstbeteiligung gewählt. Dies bedeutet tatsächlich, dass Sie im Schadensfall erst einmal die Kosten für den Schaden bis zur Selbstbeteiligungshöhe vorstrecken müssen.

      Anschließend können Sie diese aber im Rahmen der Schadensregulation bei Ihrem Veranstalter oder dessen Versicherung einreichen und wieder erstattet bekommen, gemäß der Erstattungsregeln des Angebots.

      Sie benötigen also keine zusätzliche Versicherung Ihres Vermieters.

      Beachten Sie bitte, dass die Versicherung nur für die ursprünglich ausgewählte Fahrzeugkategorie gilt. Bei einem Upgrade können sich Änderungen ergeben. Hier empfehlen wir Ihnen, kurz mit unserem Kundendienst Rücksprache zu halten.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  2. Thomas Borschitz sagt:

    Hallo, der Lufthansaflug mein Frau (Esther von Stebut) und meines Sohnes nach Teneriffa wurde vom 18.10.21 auf den 19.10.21 wegen der Vulkanasche verschoben und dies wurde ihnen erst zum Zeitpunkt des Abflugs am Flughafen mitgeteilt. Als sie am 19.10. dann auf Teneriffa angekommen waren, wurde Ihnen mitgeteilt, dass Ihre gesamte Mietwagenbuchung (ES561549600) für die Woche vom 18.10.-24.10. verfallen sei, das Geld nicht zur gezahlt würde und sie keinen Anspruch auf einen anderen Wagen für die restlichen Tage hatten, sondern den vollen Preis für einen neuen Mietwagen bezahlen müssten. Mein Gerechtigkeitsempfinden wird hier stark getroffen und ich frage mich ob dies wirklich die gelebte Geschäftsphilosophie von Ihrem Unternehmen ist. Sie verdienen somit doppeltes Geld durch das Leid und Schicksal anderer. Ich würde mich um eine Rückmeldung bzw. Stellungnahme und ein Entgegenkommen Ihrerseits freuen.

    • Service-Team sagt:

      Hallo Thomas,

      es tut uns sehr leid, dass Ihre Familie Unannehmlichkeiten aufgrund einer Flugverschiebung hatte.

      Wir als Preisvergleichsportal erhalten von Ihnen kein Geld für unsere Vermittlungstätigkeit und wir erhalten erst recht kein Geld, wenn Sie vor Ort beim Vermieter einen neuen Vertrag ohne unsere Vermittlung abschließen.

      Mietwagenbuchungen sind immer Terminbuchungen, d.h. Sie verpflichten sich, das Fahrzeug zum gebuchten Termin zu übernehmen. Natürlich kann es vorkommen, dass Sie es ohne eigenes Verschulden nicht schaffen, diesen Termin einzuhalten. In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, den Vermieter direkt zu kontaktieren und mit diesem eine verspätete Übernahme zu vereinbaren. Dies stellt bei einem Großteil der Vermieter kein Problem dar.

      Daher weisen wir in unserer Checkliste zur Anmietung auch darauf hin, dass Sie Ihren Vermieter vor Beginn der Mietzeit kontaktieren sollten, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig schaffen.

      Erfolgt keine Benachrichtigung des Vermieters Ihrerseits, ist dieser berechtigt, das Fahrzeug nach einer kurzen Wartezeit weiter zu vermieten. Leider schließt Ihr Veranstalter in einem solchen Fall eine Erstattung des Mietpreises aus.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  3. Friederike sagt:

    Ist es möglich ein Fahrzeug abzuholen, wenn der Personalausweis abgelaufen ist? Aktuell ist es möglich z.B: nach Italien einzureisen, wenn der Personalausweis bereits abgelaufen ist. Aufgrund der aktuellen Situation konnte ich kurzfristig keinen neuen Beantragen

    • Service-Team sagt:

      Hallo Friederike,

      Sie benötigen unbedingt ein gültiges Ausweisdokument. Dies kann der Personalausweis oder Ihr Reisepass sein. Egal, welches Dokument Sie benutzen, es darf nicht abgelaufen sein!

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  4. Yasin Kaddori sagt:

    Guten Tag , wir haben für Dienstag den 16.6. bis zum 27.6.2020 einen Mietwagen in Bucarest gebucht.
    Unser Flug wurde von Lufthansa annulliert und wir konnten auf den 17.6. umbuchen.
    Wir können den Wagen jetzt erst am 17.6. um ca. 18.30 abholen.
    Wie können wir jetzt verfahren?
    MfG Kaddori

    • Service-Team sagt:

      Hallo Yasin,

      bitte rufen Sie in solchen Fällen unbedingt unsere Infoline kurzfristig an und erkundigen sich, ob eine Umbuchung für Ihren Mietwagen möglich ist.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  5. Jan sagt:

    Hallo,

    was passiert wenn ich Kurzfristig doch nicht ins Land einreisen darf aufgrund der aktuellen Situation aber schon einen Mietwagen gebucht habe.

    • Service-Team sagt:

      Hallo Jan,

      üblicherweise sollten derartig große Reisebeschränkungen mit mehr als 24 Stunden Vorlaufzeit angekündigt werden, so dass Sie im Normalfall genug Zeit haben sollten, fristgerecht und problemlos zu stornieren.

      Sollte eine Reisebeschränkung mit weniger als 24 Stunden Vorlaufzeit angekündigt werden, gibt es je nach Veranstalter unterschiedliche Regeln. Einige bieten Kulanzstornierungen an, bei anderen sind die Regeln ungünstiger.

      Im Zweifel rufen Sie uns möglichst frühzeitig an, damit wir Sie bei Ihrer Stornierung unterstützen können.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  6. Gary Cooper sagt:

    Kann ich mit der app oder email Bestätigung meine Reservierung vorzeigen beim Auto abholen oder muss ich sie im ausgedruckten form vorlegen?
    Danke
    Gary

    • Service-Team sagt:

      Hallo Gary,

      dies hängt sehr vom Vermieter ab. Bei vielen Vermietern reicht mittlerweile die digitale Bestätigung, einige verlangen allerdings weiterhin den Voucher in ausgedruckter Form. Wir empfehlen Ihnen, sich hier direkt bei Ihrem Vermieter vor Ort zu erkundigen.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  7. Ranya sagt:

    Hallo,
    wir hätten da eine Frage bezüglich des Zusatzfahrers.
    Einer der Fahrer kommt erst ein paar Stunden später an und kann somit bei der Autoabholung nicht vor Ort sein – müsste aber auch als Fahrer angemeldet werden und vor allem auch das Auto abgeben vor Abflug, da er später fliegt. Kann man im Vorhinein den Führerschein des Zusatzfahrers angeben? Es besteht nämlich keine Chance, dass beide Gruppen gleichzeitig ankommen.
    Freue mich über eine Rückmeldung.

    Freundlichst.

    • Service-Team sagt:

      Hallo Ranya,

      der Zusatzfahrer muss leider anwesend sein, wenn er eingetragen wird. Aber die Eintragung kann problemlos zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. D.h. Sie können einfach ein paar Stunden später oder an einem anderen Tag noch mal zur Mietstation fahren und den Zusatzfahrer eintragen lassen.

      Der Zusatzfahrer darf das Fahrzeug selbständig wieder beim Vermieter abgeben. Es ist also kein Problem, dass er später fliegt als der Hauptfahrer.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  8. Anni sagt:

    Guten Tag,
    ich ziehe wieder zurück nach Deutschland und muss nun von Frankfurt Flughafen ein Auto mieten. Habe momentan jedoch nur den Schweizer Führerschein, den ich noch ummelden muss. Kann ich mit dem Schweizer Führerschein in Deutschland ein Auto anmieten?

    • Service-Team sagt:

      Hallo Anni,

      Ihr Schweizer Führerschein ist in Deutschland sechs Monate lang gültig. Sie können also Ihr Fahrzeug problemlos in Frankfurt anmieten.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  9. Max sagt:

    Ich habe hier auf der Website einen Mietwagen + Vollkasko- und Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung (durch Erstattung) gebucht.

    Vor Ort möchte ich ein Upgrade auf ein besseres Auto annehmen.

    Gilt die Versicherung (durch Erstattung) nun automatisch für den besseren Wagen oder verfällt sie? (Muss ich also zusätzlich beim Anbieter eine Vollkasko für den “neuen” Wagen abschließen?)

    Vielen Dank für die Hilfe!

    • Service-Team sagt:

      Hallo Max,

      sollte sich durch das Upgrade die Selbstbeteiligung erhöhen, müssen Sie die Differenz tragen. Ansonsten gilt Ihr Versicherungsschutz weiterhin.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  10. Irene Dallinger sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Thriffty in Miami Flughafen hat uns wissentlich angelogen!!!
    Der Herr an der Fahrzeugabholung behauptete, dass wir für die Fahrt nach Key West eine Mautgebühr brauchen. Das stimmt nicht.
    Daraufhin hat er uns eine Highwaygebühr von etwa 100 Dollar abgezogen. Eine richtige Abzocke. Wir tolerieren das nicht.
    Wie sehen sie das?
    Mit freundlichen Grüssen
    Irene Dallinger

    • Service-Team sagt:

      Hallo Irene,

      es tut uns sehr leid, dass Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Vermieter vor Ort hatten. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit unserem Kundendienst in Verbindung zu setzen, damit wir die Angelegenheit für Sie prüfen können. Schicken Sie uns dabei bitte auch den Mietvertrag zu.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  11. Samiro sagt:

    Hallo ,
    Meine Freundin kommt in zwei Wochen nach Frankfurt Flughafen und ich hab leider noch keinen Führereschein , kann ich ein Auto mit Zusatzfahrer mieten zur Abholung vom Flughafen nach Marburg ?
    LG

    • Service-Team sagt:

      Hallo Samiro,

      um ein Fahrzeug anzumieten, benötigen Sie auf jeden Fall einen Führerschein. Auch wenn Sie nicht vorhaben, das Fahrzeug selbst zu fahren. Ihr Vermieter darf Ihnen das Fahrzeug nicht herausgeben, wenn Sie keinen Führerschein vorweisen können.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  12. Melanie Hahn sagt:

    Hallo,
    besteht die Möglichkeit das der eingetragene Zusatzfahrer die Rückgabe des Mietwagens übernimmt? Oder muss ich als Mieterin selbst anwesend sein?
    Mfg

    • Service-Team sagt:

      Hallo Melanie,

      der Zusatzfahrer kann das Fahrzeug problemlos alleine zurückbringen. Sie müssen dafür nicht anwesend sein.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  13. Esra sagt:

    Hallo,
    Ich hab ein riesen Problem und zwar habe ich mit der Kreditkarte von meiner Schwester gebucht,da ich keine habe. In der info steht,dass die vorgezeigt werden musd und mit dem Fahrernamen übereinstimmen sollte !!??? Hilfeee,was mach ich jetzt??

    • Service-Team sagt:

      Hallo Esra,

      in einem solchen Fall bleibt nur eine Stornierung als einzige Option übrig. Der Vermieter wird den Mietwagen nicht herausgeben, wenn die geforderten Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden können. Und das kann dann leider teuer werden.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  14. Gioacchino greco sagt:

    Gute tag
    Meine flugzeiten haben sich geändert und zwar fliege ich 8 std früher als geplant.
    Kann ich das auto 8 std früher abholen oder ist das nicht möglich?
    Die flugnummer hatte ich bei der buchung angegeben

    Mfg

    • Service-Team sagt:

      Hallo Gioacchino,

      Sie können Ihren Vermieter vorab kontaktieren und dort anfragen, ob eine frühere Abholung möglich ist. Manche Vermieter haben damit kein Problem. Andere sind sehr strikt, was die vereinbarten Abholzeiten angeht.

      Alternativ können Sie, sollten Sie bei uns gebucht haben, uns anrufen und prüfen, ob eine Umbuchung mit anderen Abholzeiten möglich ist. Unsere Kundenberater helfen Ihnen dabei gerne weiter.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  15. Nadine Zöge sagt:

    Hallo Harald,

    ich hatte heute morgen schon mal geschrieben.

    Danke für Ihre Antwort. Leider klappt es gerade nicht, direkt darauf zu antworten.

    Sie können mir zur Abholzeit leider keinen Anhaltspunkt geben. Da ich jedoch so gar keinen Anhaltspunkt habe und für jeden Tipp dankbar wäre: Wenn Sie zum ersten Mal in die USA reisen würden, das Flugzeug landet laut Flugplan 19.00 Uhr – Welche Abholzeit (Mietwagen) würden Sie angeben?

    • Service-Team sagt:

      Hallo Nadine,

      ich bin eher der vorsichtige Typ und wahrscheinlich ist es total übertrieben, aber ich würde die Abholzeit wohl auf 22 Uhr legen.

      Sollten Sie weit vorher fertig werden, können Sie durchaus auch schon früher zum Vermieter und fragen, ob Sie das Fahrzeug früher abholen können. Manche Vermieter sind dabei durchaus flexibel. 🙂

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  16. Nadine Zöge sagt:

    Guten Morgen,

    wir werden Anfang Juni unsere erste Reise in die USA (Kalifornien) antreten. Wie lange benötigt man erfahrungsgemäß nach der geplanten Landung um zum Vermieter zu kommen? Aufgrund vom mehreren Zwischenstopps und der zu erwartenden Kontrollen bei der ersten Einreise, bin ich mir unsicher, welche Abholzeit ich wählen soll.

    Das gleiche Spiel bei der Rückreise. Wie viel Stunden früher vor Abflug sollten man das Auto zurückbringen, damit alles ohne großen Zeitdruck über die Bühne geht? Is es vielleicht sinnvoller eine spätere Rückgabe anzugeben, als geplant?

    Dann noch eine kleine allgemeine Frage: Wie lang im Voraus sollte man einen Mietwagen buchen. Lieber erst ein paar Tage vor Flug oder spielt es keine Rolle?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Zöge

    • Service-Team sagt:

      Hallo Nadine,

      es empfiehlt sich, sollten Sie erst durch Immigration müssen, mehr Zeit einzuplanen. Erfahrungsgemäß kann die Kontrolle einige Zeit dauern. wie viel Zeit exakt Sie einplanen sollten, lässt sich schwer vorab sagen.

      Bei der Abgabe dagegen können Sie ca. zwei stunden vor Abflug als Abgabezeit wählen. So können Sie Ihr Fahrzeug bequem abgeben und haben noch genug Zeit durch die Sicherheitskontrolle zu gelangen und Ihr Gepäck abzugeben.

      Nach unserer Erfahrung empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig zu buchen, da die Preise meist steigen, je näher der Reisezeitpunkt rückt.
      Allerdings ist diese Regel nicht in Stein gemeißelt. Manchmal findet sich zwischenzeitlich doch ein gleichwertiges Angebot zu einem günstigeren Preis. Sie können dann Ihre bereits bestehende Buchung problemlos kostenfrei stornieren und neu buchen.

      Eine frühzeitige Buchung hat neben dem meist günstigeren Preis auch den Vorteil, dass Sie nicht Gefahr laufen, keinen Mietwagen mehr zu finden, weil bereits alle vergriffen sind.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  17. Hartmut Seng sagt:

    Hallo,
    ich bin gerade in Thailand auf koh Samui und möchte ein Auto mieten. Leider habe ich keinen int.Führerschein, ist eine Anmietung trotzdem möglich und welche Probleme könnte es geben bei einem Unfall z.B.?
    Danke

    • Service-Team sagt:

      Hallo Hartmut,

      für Thailand benötigen Sie einen internationalen Führerschein, um überhaupt ein Fahrzeug ausleihen zu können. Ohne diesen wird Ihr Vermieter Ihnen kein Fahrzeug geben.

      Unter Umständen kann Ihnen das Deutsche Konsulat einen internationalen Führerschein ausstellen. Wir empfehlen Ihnen, dort nachzufragen.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  18. Denis Müller sagt:

    Ich plane kurzfristig (nächste Woche) nach Lanzarote zu reisen, jedoch ist mir gestern die Brieftasche entwendet worden. Ist es generell möglich auch mit einer Kopie des Original-Führerscheins einen Mietwagen zu buchen und abzuholen? Ein Original werde ich so kruzfristig leider nicht mehr ausgestellt bekommen, sagt die Behörde. Mit freundlichen Grüßen, AP

    • Service-Team sagt:

      Hallo Denis,

      mit einer Kopie Ihres Führerscheins wird Ihnen Ihr Vermieter kein Fahrzeug übergeben.

      Fragen Sie aber mal bei Ihrer Führerscheinstelle nach einem Expressführerschein, falls Sie erst Ende der Woche Ihre Reise starten. Dieser wird innerhalb von 48 Stunden ausgestellt.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  19. P. Panter sagt:

    Sie Schreiben:

    “Wenn Sie sich verspäten:
    Egal, ob Sie Ihren Mietwagen am Flughafen oder in der Stadt abholen: Bei Verspätungen, die nicht unmittelbar durch die Fluggesellschaft verursacht wurden, müssen Sie Ihren Vermieter informieren. Es kann sonst sein, dass Ihr Anspruch auf den Wagen entfällt.”

    Bei mir haben sich die Flugzeiten durch die Flugessellschaft geändert, wieso muss ich jetzt ein vergleichbares Fahrzeug (Klasse) für knapp das doppelte mehr neu buchen muss, statt das vor Monaten gebuchte und bezahlte eben eine Stunde später GARANTIERT auch in Empfang nehmen zu können.

    • Service-Team sagt:

      Hallo Herr Panter,

      Sie müssen nicht zwangsweise ein neues Fahrzeug anmieten. Viele Vermieter erlauben eine verspätete Abholung, wenn Sie den Vermieter rechtzeitig vorher kontaktieren und eine verspätete Abholung problemlos möglich ist.

      Grundsätzlich werden diese Regeln aber von den Vermietern aufgestellt. Wir würden uns hier auch mehr Flexibilität wünschen.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  20. Friederike Fro sagt:

    Wenn eine 50 Jährige als Hauptmieter und Hauptfahrer eingetragen ist und im Tarif ein Zusatzfahrer mit bei ist, aber dieser erst 20 Jahre ist, muss dann trotzdem eine Jungfahrer (unter 21 Jahre) Gebühr gezahlt werden ?

    Danke für die Antwort im Vorraus

    • Service-Team sagt:

      Hallo Friederike,

      ja, auch für den Zusatzfahrer fällt eine Jungfahrergebühr an, sollte dieser zu jung sein.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  21. Thomas sagt:

    Voriges Jahr machten meine Freunde und ich unseren Sommerurlaub auf Teneriffa. Im Vorfeld haben wir einen Mietwagen gebucht. Und der wurde ins Hotel zugestellt, was sehr bequem war. Mit dem Auto konnten wir viele malerische Gegenden besuchen und zahlreiche Landschaften genießen.

    • Service-Team sagt:

      Es freut uns sehr zu lesen, dass Sie positive Erfahrungen mit der Hotelzustellung gemacht haben, Thomas.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  22. Tom Vogt sagt:

    Hi, danke nochmal für eure Zusammenfassung der wichtigsten Punkte bezüglich einer Autovermietung. Bei mir ist es das erste mal und werde besonders auf Hinweise achten. Schließlich soll bei meinem geplanten Umzug alles reibungslos ablaufen und da einen zuverlässigen Autovermieter zu haben ist sicher viel wert.

    • Service-Team sagt:

      Hallo Tom,

      es freut uns zu hören, dass unsere Hinweise dir behilflich sind. Sollten noch Fragen offen bleiben oder du unsere Unterstützung bei der Suche nach einem guten Vermieter benötigen, melde dich gerne jederzeit bei unserer Infoline: 0221 567 999 11.

      Freundliche Grüße

      Annika von billiger-mietwagen.de

  23. Lars K. sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Frage bezüglich der Abgabe des Mietwagens:
    Ist es möglich,dass der Zusatzfahrer am Ende des Mietzeitraumes den Wagen alleine abgibt? Also ohne den Hauptmieter.

    • Service-Team sagt:

      Hallo Lars,

      ja, der Zusatzfahrer kann den Mietwagen vollumfänglich nutzen und daher auch alleine zum Vermieter zurückbringen.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  24. Nicole sagt:

    Mein Voucher ist nur auf deutsch. Kann ich mir eine Version auf englisch ausdrucken, um vor Ort Sprachprobleme zu vermeiden?

    • Service-Team sagt:

      Hallo Nicole,

      einige Veranstalter stellen den Voucher auch auf Englisch bereit. Bitte sende uns per Mail deine Buchungsnummer, dann sehen wir nach, ob dein Anbieter den Voucher auf Englisch ausstellen kann. Unabhängig davon erhältst du von uns immer ein paar Tage vor Mietbeginn ein Schreiben in Deutsch sowie in der Landessprache des Anmietlandes, welches du dem Vermieter bei der Abholung vorlegen kannst. Dort sind alle Versicherungsleistungen nochmal aufgeführt.

      Viele Grüße

      Annika von billiger-mietwagen.de

  25. Johannes sagt:

    Mein Bruder verzichtet ab nächsten Monat auf sein Auto. Er will dann nur noch den Fahrzeugverleih nutzen. Danke für die Beantwortung der Fragen rund um den Mietwagen!

    • Service-Team sagt:

      Hallo Johannes,

      vielen Dank für die Anfrage, gerne beantworten wir alle Fragen rund um den Mietwagen. Konkrete Fragen beantworten wir natürlich auch hier, eine ausführliche Beratung ist allerdings persönlich sinnvoller.

      Am besten meldet sich Dein Bruder mal telefonisch bei unseren Mietwagen Experten.

      Viele Grüße,

      Daniel von billiger-mietwagen.de

  26. Kurt Eisfeld sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren ,
    Sie arbeiten schon Jahre mit den Mietwagenanbietern zusammen ,warum können Sie die dubiosen Geschäftsgebahren der Mietwagenanbietern nicht verhindern .
    Können oder wollen Sie das nicht! Armutszeugnis . Ich habe schlimme Erfahrung im Flughafen von Palma de Mallorca mit Goldcar , Rent a car usw gehabt ,Verträge im Internet gebucht , vor diesen Billiganbietern kann ich nur jeden warnen.Hände weg.

    • Service-Team sagt:

      Hallo Kurt,

      hier kommen mehrere Aspekte zum Tragen.

      Das durchschnittliche Mietwagenangebot auf unserem Portal wird von einem Veranstalter eingestellt, der sich entsprechende Kapazitäten bei den jeweiligen Vermietern eingekauft hat. Dies bedeutet, dass wir als Preisvergleichsportal keinen direkten Kontakt zu den jeweiligen Vermietern haben. Im Falle von z.B. Goldcar heißt dies, dass keinerlei Vertragsbeziehung zwischen uns und Goldcar besteht.

      Da wir für den Inhalt der jeweiligen Angebote nicht verantwortlich sind, können wir diesen auch nicht verändern.

      Ein anderer Punkt ist, dass es viele Kunden gibt, die gezielt auf der Suche nach Billiganbietern sind und deren Serviceniveau kennen, aber in Kauf nehmen, um Geld zu sparen. Auch deren Nachfrage möchte befriedigt werden.

      Grundsätzlich sollte man sich immer bewusst sein, dass Preis und Servicequalität häufig (aber nicht immer) korrelieren. Ist der Preis niedrig, hat dies üblicherweise auch deutliche Auswirkungen auf die Servicequalität.

      Unseren Kunden empfehlen wir, sich die Bewertungen zum jeweiligen Angebot sehr genau durchzulesen. So kann man noch vor der Buchung erfahren, was man vom jeweiligen Vermieter zu halten hat und sich bei Bedarf einen anderen Vermieter aussuchen. Dabei stehen wir natürlich gerne helfend zur Seite.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  27. Inge Berlin sagt:

    Ich habe meinen Mietwagen abgeholt in Barcelona Flughafen. Trotzdem ich alles mit voller Versicherung bezahlt hatte wurden mir Spanische Dokumente vorgelegt,die ich unterschreiben mußte da ich sonst das Auto nicht bekommen hätte ,leider kann ich nicht spanisch so das mir später noch 260 Euro für eie Versicherung abgezogen wurde ,die ich aber schon mit dem Vaucher schon bekommen und bezahlt hatte, leider ein Betrug gegen den man machtlos ist, keine Unterschrift, kein Auto Firma firefly

    • Service-Team sagt:

      Hallo,

      wir bedauern sehr, dass Sie mit der Anmietung nicht einverstanden waren.

      Wir möchten an dieser Stelle gerne unsere Rolle als vermittelndes Reisebüro erläutern. Als Mietwagenpreisvergleichsportal bieten wir den Kunden einen Überblick aller Angebote am Markt.
      Somit finden Sie auf unserer Internetseite Angebote unterschiedlicher Preis – und Leistungsstufen. Vom günstigen Low Budget Vermieter bis hin zum hochwertigen Premiumangebot mit weitreichendem Leistungsumfang und internationalem Vermieter.

      Als beratendes Unternehmen stellen wir unseren Kunden verschiedene Unterlagen zur Verfügung um Sie bei der Annahme zu unterstützen.

      Vier Tage vor Mietbeginn erhalten unsere Kunden nochmal den Hinweis den Mietvertrag zu kontrollieren und weitere Zusatzleistungen abzulehnen. Ebenfalls senden wir unseren Kunden ein Dokument, der die gebuchte Versicherungsleistung in der jeweiligen Landessprache wiedergibt.

      Leider können wir bei der Annahme nicht dabei sein, so dass wir auf diesem Wege versuchen den Kunden bestmöglichst aufzuklären und zu informieren. Sobald Sie in einem anderen Land sind, ist es möglich, dass Sie den Vertrag nicht auf deutsch erhalten. Auch hier haben wir keinen Einfluss darauf und können den Vermietern in einem anderen Land nicht vorschreiben, dass Sie die Unterlagen auf deutsch zur Verfügung stellen.

      Dennoch erkennt man in vielen Fällen, ob zusätzliche Leistungen angegeben sind. Zum Beispiel wenn nicht definierbare Beträge auf dem Mietvertrag angegeben sind. Hier empfehlen wir aktiv nachzufragen oder sogar um eine schriftliche Bestätigung des Vermieters auf dem Vertrag wofür der Betrag steht.

      Zuletzt möchten wir noch darauf hinweisen, dass Sie uns jederzeit vor der Annahme oder auch während der Anmietung kontaktieren können. Wir versuchen selbstverständlich nochmal den Kunden aufzuklären. In vielen Fällen kann man diese Leistungen direkt beim Vermieter stornieren lassen, zumindest für die nicht genutzten Tage.

      Sobald Sie allerdings den Vertrag unterschreiben, zählt nun mal Ihre Unterschrift. Im Nachgang ist es sehr schwierig nachzuweisen, dass die unterschriebene Leistung nicht gewollt war.

      Lieben Gruß
      Osman von billiger-mietwagen.de

  28. T. W. sagt:

    IRREFÜHRUNG und FALSCHINFORMATION
    Warum gibt Billiger-Mietwagen.de falsche Hinweis zu den für die Abholung von Fahrzeugen erforderlichen Dokumenten (siehe unten)? Tatsächlich war in unserem Mietvertrag im Kleingedruckte aufgeführt, dass ZWEI unterschiedliche Kreditkarten statt der von Billiger-Mietwagen.de unten aufgeführten üblichen EINEN Kreditkarte bei der Fahrzeugabholung vorzulegen ist? Die Hinweise in den Checklisten und vorbereitenden Unterlagen waren falsch und somit konnten wir vor Ort den Wagen nicht ausgehändigt bekommen. Endergebnis war:
    1. kein Wagen aber volle Kostenbelastung.
    2. Neuvertrag vor Ort zu höheren aktuellen Preisen bei kleinerer Fahrzeugklasse
    3. Somit Weniger Leistung bei mehr als doppelt so hohen Preisen!!!!

    Eine Einsicht besteht von Billiger-Mietwagen nicht, dass hier Falschinformationen zu Lasten des Kunden weitergegeben wurden. Eine Kostenerstattung /Bereitschaft für Schadenersatz geschweige denn Einsicht in mehrfache Fehlinformationen ist bisher nicht erfolgt – ist das ein faires und serviceorientiertes Verhalten???? Sehr enttäuschend und ärgerlich und NICHT ZU EMPFEHLEN!!!

    2. DOKUMENTE BEI DER MIETWAGEN-ABHOLUNG
    Bei der Abholstation brauchen Sie folgende Dokumente:

    Ihre Reservierungsbestätigung
    Ihren Führerschein (ggf. zusätzlich einen internationalen Führerschein)
    Ihren Personalausweis oder Reisepass
    Ihre vollwertige Kreditkarte inkl. PIN zur Hinterlegung der Kaution
    Ihren Voucher (Reisegutschein)

    • Service-Team sagt:

      Guten Tag,

      wir können Ihren Unmut sehr gut nachvollziehen und es tut uns leid, dass die Anmietung nicht erfolgen konnte. In den Mietbedingungen, die Sie bei der Buchung als gelesen und verstanden markiert hatten, ist folgendes vermerkt:

      “Kreditkartenbestimmungen: Zum Anmietzeitpunkt muss der Hauptfahrer 2 verschiedene Kreditkarten ausgestellt auf seinen Namen vorweisen können , eine der beiden Kreditkarten muss entweder eine American Express , Diners oder Visa Gold sein.”

      Auch auf Ihrem Voucher, den Sie kurz nach der Buchung erhalten hatten, ist dies erneut vermerkt. Da zwischen Buchung und Anmiettag 4,5 Monate lagen, war ausreichend Zeit, die Unterlagen einmal durchzulesen und ggf. auftretende Fragen durch uns beantworte zu lassen.

      Wir hatten für Sie bei Ihrem Veranstalter um Kulanz gebeten, doch Auto Europe hat eine Erstattung mit Verweis auf die vor der Buchung bekannten und einsehbaren Mietbedingungen abgelehnt. Es tut uns leid, dass wir keine Erstattung für Sie erwirken konnten.

      Freundliche Grüße, Pia von billiger-mietwagen.de

    • rom an sagt:

      ich muss sagen, bei mir hat immer alles gepasst mit billiger mietwagen.de . am besten liest du erstmal alles durch anstatt so unqualifizierten xxx zu schreiben 😉

      • Service-Team sagt:

        Hallo,

        vielen Dank für deine Rückmeldung. Grundsätzlich stimme ich dir zu, dass es wichtig ist alles genau durch zu lesen, damit es bei der Anmietung nicht zu einer bösen Überraschung kommt.

        Ich verstehe auch das die ein oder andere Information untergeht, bei all den vielen Bedingungen die zu beachten sind.

        Dennoch gilt immer was in den Mietbedingungen steht, auch wenn man es nicht gelesen hat.

        Wer Fragen vor der Anmietung hat, kann uns gerne anrufen, damit wir diese beantworten.

        Viele Grüße

        Emma von billiger-mietwagen.de

    • j_sach sagt:

      Allerdings kann man sich zur eigenen Sicherheit auch beim konkreten Flottenbetreiber nochmal zu bestimmten Modalitäten und Inhalten des Mietvertrages erkundigen. Der Mietvertrag wird ja schließlich zwischen dem Flottenbetreiber und dem Kunde angeschlossen.

      Im Prinzip stimme ich Ihnen jedoch voll und ganz zu. Die Vermittlungsagenturen beschreiben die Mietbedingungen überwiegend sehr allgemein. Meistens stimmen diese Beschreibungen auch. Aber es gibt eben auch Ausnahmen, wie in Ihrem Fall. In diesem Punkt sollten sich die Vermittlungsagenturen tatsächlich etwas mehr Mühe geben und in ihren Angeboten und Beschreibungen sich tatsächlich auf das konkrete Angebot beziehen und nicht den Kunde mit allgemein gehaltenen Hinweisen abspeisen. Das bedeutet selbstverständlich etwas mehr Arbeit bei der Gestaltung der Angebote, ist jedoch meiner Ansicht nach zwingend notwendig um den Kunde keine fehlerhaften oder ungenügenden Informationen zulommen zu lassen.

      • Service-Team sagt:

        Leider erhalten wir die Mietbedingungen noch nicht in einem maschinenlesbaren Format, sonst könnten wir gerade solche Dinge viel deutlicher darstellen. Aktuell führt noch kein Weg daran vorbei, bei einer Buchung die Mietbedingungen genau zu studieren.

        Deswegen können Sie eine Buchung auch nur dann abschließen, wenn Sie angeben, die Mietbedingungen gelesen zu haben.

        Wir arbeiten aber natürlich daran, dies in Zukunft zu verbessern.

        Freundliche Grüße
        Harald von billiger-mietwagen.de

  29. Marcel Zgraggen In der Hub 3 8057 Zürich sagt:

    Guten Tag
    Haben gestern unsern Wagen in West Palm Beach abgeholt. War OK. Gab noch einen grösseren SUV, andere Klasse. Wie ist das: Lässt sich der höhere Preis mit dem von uns bereits bezahlten irgendwie verrechnen?
    Oder könnte man theoretisch den jetzigen stornieren und auf den grösseren umbuchen? Chevrolet. Escalade.

    • Service-Team sagt:

      Guten Tag,

      eine nachträgliche Stornierung oder Änderung der Buchung ist nicht möglich. Selbstverständlich können Sie aber vor Ort bei gegebener Verfügbarkeit ein Upgrade auf eine andere Fahrzeugklasse vornehmen. Sie sollte daher auch nur die Upgradekosten zuzüglich zum im Voraus bezahlten Mietwagenpreis zahlen und keinen neuen Vertrag abschließen. So bleiben auch die bei der Auswahl getroffenen Versicherungen bestehen. Ich wünsche Ihnen eine gute Fahrt und einen angenehmen Aufenthalt in den USA.

      Freundliche Grüße, Pia von billiger-Mietwagen.de

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