Wenn Sie einen Mietwagen buchen, haben Sie meist die Wahl zwischen verschiedenen Tankregelungen. Erfahren Sie hier, warum die “gute Tankregelung” die beste ist, was genau das bedeutet und mit welchen Gebühren Sie bei anderen Mietwagen-Tankregelungen rechnen müssen.

Der Sommerurlaub rückt immer näher und mit ihm auch die Mietwagen-Buchung. Ein wichtiger Punkt dabei ist die Tankregelung. Welche Regelung Sie wählen sollten und wie Sie sich gegen hohe Tankgebühren der Vermieter absichern, verraten wir Ihnen hier.


“Voll/voll” ist die günstigste Tankregelung

Die Tankregelung ist eins der häufigsten Ärgernisse für Mietwagen-Kunden. Wer bei der Buchung die falsche wählt, muss oft tief in die Tasche greifen. Die beste Tankregelung ist praktisch immer voll übernehmen – voll zurückgeben: Sie übernehmen den Mietwagen mit gefülltem Tank und müssen vor der Rückgabe wieder volltanken. Das hat den Vorteil, dass Sie nur den Sprit bezahlen, den Sie auch tatsächlich verbraucht haben.

 


Tipp:
Achten Sie am besten schon bei der Abholung auf eine Tankstelle in der Nähe der Mietstation (gilt natürlich nicht für Einwegmieten) und denken Sie daran, vor der Rückgabe auch wirklich ausreichend zu tanken. Ansonsten verlangt der Vermieter eine zusätzliche Service-Gebühr.

 

Achtung: voll muss nicht unbedingt voll sein

Wenn Sie die Tankregelung “voll/voll” wählen (bei unseren Filtermöglichkeiten heißt sie “gute Tankregelung”), kann es sein, dass der Tank bei Abholung nicht randvoll gefüllt ist. Das ist aber nicht schlimm, denn Sie müssen das Auto auch nur so voll zurückgeben, wie Sie es abgeholt haben. Wenn Sie also einen halbvollen Tank übernehmen, geben Sie ihn auch nur halbvoll wieder zurück.

Der Stand des Tanks wird in der Regel im Mietvertrag hinterlegt. Sicherheitshalber können Sie vor dem Losfahren noch ein Foto von der Tankanzeige machen. Bewahren Sie außerdem den Beleg der letzten Betankung auf, um alle Informationen beisammen zu haben.


Achtung bei der Tankregelung “voll/leer”

Es ist zwar angenehm, vor der Rückgabe des Autos nicht noch extra tanken zu müssen. Jedoch raten wir von der Tankregelung “voll abholen – leer zurückgeben” ab. Grund: Bei einer solchen Regelung muss immer eine zusätzliche Servicegebühr für das Auftanken durch den Vermieter gezahlt werden, die häufig sehr hoch ist. Außerdem können Sie vor der Fahrt nicht genau abschätzen, wie viel Sprit sie tatsächlich verbrauchen werden. Es kann gut sein, dass Sie den Tank nicht ganz leer fahren und dem Vermieter das restliche Benzin ungewollt schenken.


Die richtige Tankregelung bei billiger-mietwagen.de buchen

Vor allem in beliebten Reiseländen in Südeuropa wie Portugal, Spanien und Griechenland ist die ungünstige Tankregelung “voll/leer” eine gängige Praxis. Um diese Angebote sofort von Ihrer Suche auf billiger-mietwagen.de auszuklammern, aktivieren Sie auf der Suchergebnisseite links den Filter “gute Tankregelung” bei den Zusatzleistungen. Anschließend werden Ihnen nur noch Angebote mit der günstigen “voll/voll”-Regelung angezeigt.

Angebote, bei denen die erste Tankfüllung bezahlt werden muss, kennzeichnen wir außerdem mit einem deutlichen Warnhinweis auf der Seite.

Sie können sich auch einfach an den verschiedenen Angebotstypen auf billiger-mietwagen.de orientieren. Alle Angebote, die wir als  “Ausgezeichnete Angebote” versehen haben, sind mit der günstigsten Tankregelung ausgestattet.


Checkliste zur besten Tankregelung

  • Aktivieren Sie bei Ihrer Suche den Filter zur Tankregelung und buchen Sie ein Angebot mit der Tankregelung “voll/voll”.
  • Achten Sie vor Ort genau darauf, dass die Tankregelung im Vertrag dokumentiert ist.
  • Bevor Sie den Wagen zurückgeben, tanken Sie ihn voll und lassen Sie sich an der Tankstelle eine Quittung aushändigen.
  • Lassen Sie sich bei der Rückgabe den vollen Tank vom Vermieter bescheinigen. Wenn Sie den Wagen außerhalb der Geschäftszeiten an der Mietstation zurückgeben, halten Sie die Tankanzeige zusätzlich mit der Kamera fest. So gehen Sie auf Nummer sicher.

Wir wünschen Ihnen eine entspannten und kostengünstigen Sommerurlaub mit dem Mietwagen!

 

26 Antworten zu “Die günstigste Mietwagen-Tankregelung”

  1. Meike Simon sagt:

    Hallo 🙂 ich bin schon seit ca 3-4jahren Kunde bei Europcar. Und ich muss sagen das letzte Jahr sogar in manchen Monaten öfters. Alles wirklich bis jetzt super?jetzt hatte ich in den Sommerferien mehrere Tage einen Opel geliehen, den ich Samstags abgegeben musste. Da es nachmittags wahr, musste ich den Wagen nur abstellen und Schlüssel einwerfen. Soweit so gut…Ich habe an diesem Samstag nach einem Ausflug mein Portmane verloren mit allem drin, sodas ich keine Möglichkeit mehr hatte ihn vorher voll zu tanken. Ich muss sagen er war komplett Lehr, da mein Plan wahr ihn am Schluss ganz voll zu tanken. Wagen abgestellt, Rechnung online erhalten und dann den Rest der Kaution. 190€ abgezogen für einen vielleicht 45 L Tank?? Das wären für mich vielleicht höchstens 100€gewesen.also fast 100%oben drauf ist heftig… Mfg

    • Service-Team sagt:

      Hallo Meike,

      alle Vermieter berechnen bei fehlender Tankfüllung nicht nur den Spritpreis selbst, sondern auch eine Betankungsgebühr. Diese ist je nach Vermieter unterschiedlich hoch.

      Wir empfehlen daher, den Mietwagen immer vollgetankt zurückzubringen, um diese Gebühr zu vermeiden.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  2. Jürschen sagt:

    Ich dachte ich hätte voll voll gebucht, was meiner Meinung nach die einzig faire Regelung ist.
    Jetzt habe ich halbvoll – halbvoll und kann mich beim Tanken herumspielen, wie ich genau auf das halbvoll komme…

    Dazu kommt noch: übernommen mit einem Strich über halbvoll auf der elektronischen Anzeige. Nach einer Minute fahren war der Strich schon weg – ein Schelm, der Böses dabei denkt.

    • Service-Team sagt:

      Hallo Jürschen,

      Sie können den Vermieter immer bitten, das Fahrzeug vor der Übergabe noch voll zu tanken, damit die Übernahmekonditionen stimmen.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  3. Wolfgang Siupka sagt:

    Anfang Juli haben wir über Check24 ein Auto in Palma de Mallorca gebucht, das von der Firma Centauro kam. Bei der Rückerstattung der Kraftstoff-Kaution habe ich festgestellt, dass trotz ausreichender Betankung ein Kraftstoffverwaltungsgebühr in Höhe von 25 € berechnet wurde. Ich kann mich nicht erinnern, dass VOR der Buchung irgendetwas von dieser zusätzlichen, und für meine Begriffe, versteckten Gebühr stand.
    Wofür diese 25 € berechnet werden, ist mir unerklärlich, da sie ohne Gegenleistung anfallen. Genauso gut hätte man eine zusätzliche Gebühr für die Benutzung des Scheibenwischers nehmen können.

  4. Silvio sagt:

    Hallo, gebucht hatte ich voll/voll, so steht es auch im Voucher. Bei der Fahrzeugübergabe hat der Vermieter vor Ort jedoch trotz meiner mdl. Aussage “I booked full full” – Voll/leer auf den Vertrag geschrieben und ich habe unterschrieben. Auch wurden bereits 123€ für Diesel von der Visa abgebucht…Wie soll ich mich nun verhalten? Was gilt nun? Rückgabe ist kommenden Mittwoch am Flughafen Kerry.

    • Service-Team sagt:

      Hallo Silvio,

      im Zweifel gilt, was auf dem Mietvertrag steht und somit auch von Ihnen schriftlich bestätigt wurde. Da Ihre Miete noch nicht beendet ist, können Sie zum Vermieter fahren und dort vor Ort versuchen, den Mietvertrag ändern zu lassen. Eine Garantie auf eine Änderung gibt es allerdings nicht.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  5. Julian Witt sagt:

    Hallo,

    ich kann Ihre Regelung “Voll/voll” nicht verstehen. Bei meiner letzten Anmietung im August in Porto über Centauro hatte ich ebenfalls Probleme mit dieser Regelung.
    Meiner Meinung nach Widersprechen Sie sich hier auf dieser Info-Seite. Ich fasse zusammen:

    –> Sie schreiben:
    “Sie übernehmen den Mietwagen mit gefülltem Tank und müssen vor der Rückgabe wieder volltanken.”
    –> Ich verstehe:
    Ich erhalte einen Mietwagen mit vollem Tank und gebe ihn mit vollem Tank zurück. Voll heißt, 100% gefüllt. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum.

    –> Sie schreiben im nächsten Absatz dann:
    “Wenn Sie die Tankregelung „voll/voll“ wählen, kann es sein, dass der Tank bei Abholung nicht randvoll gefüllt ist. Das ist aber nicht schlimm, denn Sie müssen das Auto auch nur so voll zurückgeben, wie Sie es abgeholt haben. Wenn Sie also einen halbvollen Tank übernehmen, geben Sie ihn auch nur halbvoll wieder zurück.”
    –> Ich verstehe:
    “Voll” kann auch halbvoll oder viertelvoll bedeuten.

    Verstehe ich es richtig? Heißt “voll” für billiger-mietwagen, dass der Tank x-beliebig gefüllt sein kann?

    • Service-Team sagt:

      Hallo Julian,

      die von dir genannte Regelung voll/voll erscheint auf unsere Website unter der Bezeichnung “faire Tankregelung”. Das bedeutet, du bringst den Wagen mit dem Tankstand zurück, wie er übernommen wurde. Im besten Falle ist der Tank schon bei der Übernahme voll. Gerade in der Hauptsaison kann es leider manchmal zu Abweichungen kommen, wenn z. B. mehrere Vormieter aus Zeitmangel nicht mehr vollgetankt haben und dem Vermieter dann die Zeit fehlte, mit den ganzen Fahrzeugen zum Nachtanken zu fahren. Lassen Sie den Tankstand immer bei der Übernahme im Protokoll vermerken, besonders dann, wenn der Wagen nicht ganz vollgetankt war.

      Als weitere Option gibt es noch die Regelung, voll/leer. Hier kaufen Sie die erste Tankfüllung zu den Konditionen des Vermieters und können den Wagen dafür unbetankt zurückgeben. Dies lohnt sich nur, wenn Sie den Tank auch wirklich leer fahren und der Preisunterschied zum nächsten voll/voll Angebot mehr beträgt als der Wert einer Tankfüllung.

      Freundliche Grüße,

      Annika von billiger-mietwagen.de.

  6. Petra Kasten sagt:

    Wir haben im Juni am Flughafen in Neapel bei Maggiore einen Mietwagen mit der Option voll/voll gebucht. Schon bei der Anmietung erklärte man uns, dass, auch wenn wir den Wagen vollgetankt zurückbringen, ein Benzinzuschlag von ca. 26 Euro fällig wird. Der Grund hierfür konnte uns nicht genau genannt werden, uns wurde etwas von Zusatzsteuer erzählt…diese Regelung sei neu seit ein paar Monaten, Zwei Tage nach Abgabe des vollgetankten Wagens wurden tatsächlich
    € 26,44 der Kreditkarte belastet. Das klingt doch nach einer versteckten Preiserhöhung? Ist diese Praxis bekannt? Wir mieten seit Jahren bei Maggiore und waren doch sehr überrascht.

    • Service-Team sagt:

      Guten Tag,
      bitte reklamieren Sie die zusätzlichen Kosten über unseren Kundendienst, damit wir dies prüfen lassen können.
      Freundliche Grüße,
      Ihr Team von billiger-mietwagen.de

  7. Sven Lorenz sagt:

    Guten Tag,
    mein Name ist Sven Lorenz und ich habe vor einer Woche ein Fahrzeug auf Mallorca mit der full/full-Option gemietet. Hierbei habe ich ein nicht gewolltes Dieselfahrzeug erhalten. Nach dem kontrollieren der Kreditkartenabbrechnungen unter Berücksichtigung des Goldcar-Vertrages ist mir aufgefallen, dass mir ein Diesel-Zuschlag (ca. 20% des Kraftstoffbetrages) in Rechnung gestellt worden, den ich bei der Rückerstattung nicht zurückerhalten habe, obwohl ich den Tank voll zurückgegeben habe. Ist ihnen diese Praxis bekannt?
    Zu dem musste ich feststellen, dass noch weitere Posten in Rechnung gestellt wurden, die eigentlich in den Mietbedingungen als abgedeckt mitgeteilt wurden (beispielsweise Steuern, Flughafenzuschlag etc.). In Summe 100% des ausgemachten Mietbetrages. Ich finde es schon sehr fragwürdig, dass zu dem von billiger-mietwagen.de angebotenen und bestätigten Mietbetrag noch weitere Beträge vom Vermieter vor Ort in Rechnung gestellt werden, obwohl in den Mietbedingnungen angegeben wird, dass diese Posten bereits enthalten sind. Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort.
    Schönen Gruß Sven Lorenz

    • Service-Team sagt:

      Guten Tag Herr Lorenz,
      wir bedauern, dass es zu zusätzlichen Belastungen kam.
      Bitte kontaktieren Sie unseren Kundendienst und lassen Sie uns den Mietvertrag und die Kreditkartenabrechnung mit der Belastung des Vermieters zukommen, damit der Vorgang geprüft werden kann.
      Freundliche Grüße,
      Nicole von billiger-mietwagen.de

  8. Rochlitzer sagt:

    Ich habe bei Centauro in Alicante eine Wagen VV gemietet und mußte “Importe combustible/fuel cost” von 40,50€ zahlen. Den Grund verstehe ich nicht. Wurde mir irgendwie erklärt, leider kann ich mich nicht genau daran erinnern. Fakt ist, diesen Kosten wurde mir per Kreditkarte nach Rückgabe belastet.
    Kennen Sie eine Begründung?
    Beste Grüße

    • Service-Team sagt:

      Guten Tag,

      gerne sehen wir uns den Vorgang genauer an. Da wir unter deiner Mailadresse keine Buchung finden konnten, melde dich bitte per Mail bei uns und sende uns den Mietvertrag und deine Buchungsnummer zu. Wir prüfen dann, um was es sich genau handelt. Sende alles an: info@billiger-mietwagen.de

      Viele Grüße

      Annika von billiger-mietwagen.de

  9. Guiten Tag,
    ich nehme Bezug auf das Schreiben von Herrn Arnold und Ihre Beantwortung. Leider gehen Sie dabei auf die Bitte von Herrn Arnold, ihm eine Liste mit Vermietern zusammenzustellen, die keinen “Alterszuschlag” verlangen, nicht ein. Ich wurde wenige Tage nach meinem 75. Geburtstag von meinem Autovermieter bei der Abholung des Mietwagens damit überrascht, dass ich eine Zusatzversicherung von ca. 75 € abzuschließen hätte. Seitdem miete ich bei INTERRENT, die keine Altersbegrenzung kenn – bei Hiper liegt sie bei 80 Jahren. Es ist unfair, in den Vergleichsportalen nicht darauf hinzuweisen, wo ein “Alterszuschlag” zu zahlen ist und wo nicht (versteckt kann man das manchmal unter den Mietbedingungen im Kleingedruckten erfahren).
    Mit freundlichem Gruß
    Rüdiger Boy

    • Service-Team sagt:

      Hallo Rüdiger,

      leider lässt sich eine solche Liste gar nicht so einfach erstellen. Sowohl die Veranstalter als auch die Vermieter passen ihre Rahmenbedingungen regelmäßig neu an, so dass die Liste relativ schnell veraltet und damit unzuverlässig wäre. Und Sie werden verstehen, dass wir keine Liste veröffentlichen möchten, die potenzielle Falschinformationen enthält.

      Wir arbeiten aber bereits daran, die Gebühren aus den Mietbedingungen transparenter auf unserem Portal darzustellen. Hier gibt es allerdings noch einige technische Hürden, die genommen werden müssen.

      Im Zweifel empfiehlt es sich immer, unsere Infoline anzurufen. In der persönlichen Beratung suchen wir gerne kostenfrei für Sie einen Vermieter, der keine altersbezogenen Gebühren nimmt.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  10. Jo Breuer sagt:

    Man muss dazu sagen, dass die Auskunft “voll-voll” besser ist, natürlich dem Interesse der Vermittlerfirmen entgegenkommt. Ist der Preis, der über sie läuft, ist höher, also kriegen sie auch mehr (prozentuale) Provision. Von den vor Ort beglichenen Bezinkosten bekommen sie bei “voll-leer” keinen Anteil. Und diese Kosten werden nicht bei der Buchung bezahlt, sondern beim Anmieten vor Ort kassiert.

    • Service-Team sagt:

      Hallo Jo,

      es ist vollkommen richtig, dass der Preis bei der Tankregelung “voll-voll” über unser Portal höher ist als bei der Wahl “voll-leer”. Dabei muss aber beachtet werden, dass die Servicegebühr beim Vermieter für “voll-leer” deutlich höher als der Aufpreis für die Tankregelung “voll-voll” ist.

      Außerdem wird bei “voll-leer” Sprit, der sich noch im Tank befindet, nicht zurückerstattet. Wenn man es also nicht schafft, den Tank leer zu fahren, hat man Geld für Benzin umsonst ausgegeben.

      Wir raten daher den Kunden nicht zu unserem, sondern zu ihrem eigenen Vorteil zu der Tankregelung “voll-voll”.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  11. Max Mustermann sagt:

    Ich habe auch schon oft auf Mallorca Mietwagen gebucht, Tankregelung Voll/Leer, sogar bei Goldcar, und die sind leider echt übel. Total überfüllt und verbringen sehr viel Zeit damit Kunden eine Versicherung zu verkaufen die sie nicht brauchen bzw. schon haben. Aber selbst die erstatten manchmal Tankrestmengen. Wer länger den Mietwagen bucht, der zahlt nicht drauf. Bei der Regelung Voll/Voll erwischt man leider auch nicht immer einen vollen Wagen, und dann ist der Ärger groß.

  12. Hans Kochwitz sagt:

    Was mache ich denn, wenn ich “voll-zu-voll” gebucht habe, der Anbieter vor Ort aber eine andere Tankregelung in den Vertrag schreibt und sich weigert, davon abzurücken? Da ich den Wagen brauche, muss ich notgedrungen einlenken und habe dann einen finanziellen Schaden, den ich nicht einfordern kann, weil er sich nicht einmal exakt bestimmen lässt.

    • Service-Team sagt:

      Hallo Hans,

      wenn dir mit dem Voucher die Tankregelung voll-voll bestätigt wurde, kannst du vor Ort auch darauf bestehen. Sollte der Tank nicht voll sein und der Vermieter hat keine Zeit dir diesen noch voll zu tanken, lass dir den aktuellen Stand im Mietvertrag vermerken mit dem Zusatz das du das Fahrzeug mit gleichem Füllstand zurück geben darfst wie du ihn bei der Anmietung erhalten hast. Eine Voll-Leer-Regelung, für die du extra zahlen musst, musst du nicht akzeptieren. Bei Problemen bei der Anmietung kannst du uns auch gerne direkt anrufen, damit wir eventuell mit dem Vermieter sprechen.

      Viele Grüße,

      Emma von billiger-mietwagen.de

      • Hans Kochwitz sagt:

        Aber das ist doch genau das Problem: der Vermieter sagt z.B. “der Tank ist 1/4 voll, geben sie den Wagen auch so zurück”. Das Problem ist, dass ich das mit einem fremden Wagen in einer fremden Stadt/einem fremden Land nicht so genau abpassen kann. Also ist der Tank dann bei Rückgabe noch halb oder 3/4 voll. Der Vermieter bekommt also Benzin im Wert von 20-50 EUR geschenkt.

        • Service-Team sagt:

          Hallo Hans,

          ich kann deine Bedenken verstehen.

          Du kannst, wie bereits geschrieben, gerne anrufen, wenn es bei der Anmietung Probleme gibt. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass die Vermieter die Betankung manchmal aus personellen Gründen nicht leisten können und bieten den Kunden daher die Regelung Rückgabe wie Annahme an. Ich stimme dir zu, dass diese Lösung nicht optimal ist.

          Viele Grüße,

          Emma von billiger-mietwagen.de

  13. Armin Arnold sagt:

    Ihr Hinweis, daß VOLL- VOLL günstiger sei als VOLL- LEER ist schlichtweg falsch. Schauen Sie sich die unterschiedlichen Preise für die Fahrzeuge bei beiden Regelungen an und sie stellen fest, daß VOLL- VOLL sehr viel ( ! !!) teurer als VOLL- LEER. Teilweise zw. 70 – 100 Euro, ganz selten weniger. Rein rechnerisch spielt nur die Betankungsgebühr eine Rolle, die meisten nehmen so um die 25 Euro . Für den vollen Tank eines kleinen Wagens kommen so um die 50 Euro dazu, also gesamt 75 Euro. Selbst wenn der Unterschied zw. VV und VL nur 75 Euro betragen sollte, kommen bei der Endabrechnung die noch zu tankende Menge, die ich gebraucht habe, dazu . Ich stelle meinen Wagen mit leerem Tank wieder ab. Im Endeffekt ist die VV-Regelung also teurer, vor allem wenn sie den Wagen zw. 3- 4 Wochen ( wie ich ) haben. Da ist auch das Argument über die Restmenge im Tank kein wirkliches mehr, zumal hier und da eine Restmengenerstattung angeboten wird. Ich reche das bei jeder Buchung durch und nur wenn bei VV ein nicht zu hoch liegender Mehrpreis ausgewiesen wird, nehme ich dies. Ich mache dies seit rund 8 Jahren und insgesamt ca. 40 Buchungen, also ich weiß wovon ich rede. Schauen Sie sich die unterschiedlichen Preise mal an und sie werden sehen, daß ich recht habe und dann sollten Sie Ihren falschen Tankhinweis schnellstens ändern. Viel schlimmer ist – aber anderes Thema- daß ich immer wieder mit Alterszuschlägen belegt werde, weil ich mittlerweile 72 bin. Im aktuellen Fall vom 17.2.16 sollte ich wegen meines Alters 73,44 Euro mehr bezahlen als eine jüngere Person !!!!. Die Diskussion über Diskriminierung läuft noch und die Vermittlerplattformen halten sich bedeckt. Auf kritische Fragen , z. B. an Check 24, zu diesem Thema antwortet man ausweichend bzw. gar nicht !!!! Übersandte Angebote kann ich nicht daraufhin überprüfen, ob in den Leihwagenkosten ein Zuschlag enthalten ist. Mittlerweile habe ich rausgefunden, daß die Mietbedingungen von SOLMAR – Auto Europe und Interrent bis dato keine Altersbeschränkung nach oben enthalten. Meine Bitte an Check 24 , mir eine Liste von den Firmen zu schicken , die keine Zuschläge nehmen, habe ich bis jetzt 3x erneuert, bis jetzt ohne Erfolg. Wie sehen Sie denn diese Angelegenheit, auch im Hinblick auf eine gewisse ” Marktmacht”, die mit den Vermittlungsplattformen einhergeht. Ohne Sie doch keine Abschlüsse von Anmietungen !!! Ich stelle mich gerne Ihrer Diskussion und verbleibe mit freundlichen Grüßen

    • Maggie sagt:

      Lieber Herr Arnold,

      vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Webseite und unseren Produkten.

      Zunächst einmal möchten wir uns bei Ihnen für Ihre detaillierten Informationen bedanken. Wie Sie sicherlich wissen, agieren wir als Preisvergleich auf dem Markt. In unserer Angebotsliste finden Sie sehr viele unterschiedliche Vermieter, mit denen die Veranstalter zusammenarbeiten. Je nach Land und Vermieter können sich die angebotenen Leistungen (auch bezüglich der Tankregelung) unterscheiden.

      Tatsächlich möchten wir Ihnen hier recht geben, dass die Tankregelung “voll zu voll” nicht immer günstiger als die Regelung “voll zu leer” ist. Jeder Kunde sollte die Möglichkeit auf unserer Webseite nutzen und verschiedene Filter anwenden und somit auch die Preise vergleichen. Genau das ist unser Ziel. Dem Kunden die Möglichkeit bieten eine transparente Suche nach seinen eigenen Präferenzen durchzuführen.

      Es ist nämlich möglich, dass die Tankregelung “voll zu leer” unter dem Strich für den Kunden besser ist, da der Mietpreis entsprechend sehr viel günstiger ist. Bei der Beratungen am Telefon gehen wir jede Möglichkeit mit dem Kunden durch und suchen ein individuelles Angebot heraus.

      Allerdings möchten wir hier auch darauf hinweisen, dass in den meisten Angeboten die Tankregelung “voll zu voll” fairer ist. Der Kunde muss zwar unmittelbar vor der Abgabe nochmal volltanken, zahlt allerdings lediglich den verbrauchten Sprit und keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren/Betankungsgebühren.

      Ebenfalls ist es schwierig, eine Preisangabe über die örtlichen Gebühren anzugeben. Leider liegt uns nicht von jedem Vermieter in jedem Land eine Preisliste vor (ebenfalls können sich die Preise vor Ort jederzeit ändern, z.B. Schwankung der Tankpreise), sodass wir keine genaue Tankgebühr/Spritpreis angeben können.

      Sie können sicherlich nachvollziehen, dass es Kunden gibt, die alle Gebühren vor der Buchung wissen möchten und keine bösen Überraschungen vor Ort erleben möchten. Auch gibt es Kunden, die den Mietwagen nicht so oft nutzen und nicht viel Sprit verbrauchen.

      Wie Sie sehen fließen sehr viele unterschiedliche Aspekte ein. Eine allgemeine Aussage kann man sicherlich schwer treffen.

      Bezüglich Ihrer Kritik am Alter der Fahrer möchten wir darauf hinweisen, dass die Bedingungen von örtlichen Vermietern und Veranstaltern vorgesetzt werden und wir uns, bei unserer beratenden Tätigkeit, an diese Angaben halten müssen. Allerdings gibt es dennoch Vermieter, die keine Altersgrenze festlegen. Wir können Ihnen versichern, dass wir bei einer individuellen Anfrage eine detaillierte Suche durchführen und ein Angebot heraussuchen können, bei dem keine Gebühren auf Grund des Alters vor Ort anfallen und eine Anmietung möglich ist.

      Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserer Antwort weiterhelfen konnten.

      Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie weitere Fragen haben.

      Beste Grüße

      Ihr billiger-mietwagen-Team

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert