Ja, in vielen Fällen hast du die Option, mit dem Mietwagen über Grenzen hinweg zu fahren. So bleibst du besonders flexibel und kannst gleich mehrere Länder bereisen. Lies hier, wann ein Grenzübertritt möglich ist und was du dabei beachten musst. Egal ob innerhalb Europas, von Kanada in die USA oder in Afrika: Viele unserer Kunden wollen mit ihrem Mietwagen gleich mehrere Länder bereisen. Oft ist so ein Grenzübertritt möglich, wenn du bestimmte Voraussetzungen beachtest. Gib die Grenzfahrt daher am besten direkt bei der Buchung im Feld „Kommentare“ an. So können wir deinen Wunsch an den Vermieter weiterleiten und die Grenzfahrt anmelden.
Mietwagen für Auslandsfahrten: Regeln & Kosten beim Grenzübertritt
Darf ich mit dem Mietwagen ins Ausland fahren?
Mietwagen Grenzfahrten: was du wissen musst
Welche Grenzübertritte sind erlaubt?
Grenzübertritte mit dem Mietwagen müssen geplant und vor allem beim Vermieter angekündigt werden. Dabei ist es wichtig, im Vorfeld sicherzustellen, dass der Grenzübertritt vom Vermieter gestattet wird.
Was innerhalb der EU meist kein Problem ist, kann in anderen Ländern verboten sein. Ob ein Grenzübertritt mit dem Mietwagen erlaubt ist, hängt von den Ländern und, in Einzelfällen, von der gebuchten Fahrzeugkategorie ab, da manche lokalen Vermieter mit Buchung einer Premium-/ Luxuskategorie einen Grenzübertritt ausschließen. Dabei geht es in erster Linie darum, ob der Versicherungsschutz für den Mietwagen auch im Nachbarland gilt.
Grenzübertritte mit dem Mietwagen in Europa
Länderübergreifende Fahrten innerhalb von Nord- und Westeuropa bzw. der EU sind meist kein Problem, z. B. Schweden – Norwegen, Deutschland – Frankreich oder Spanien – Portugal. Anders sieht es bei Grenzübertritten von West- nach Osteuropa aus. Dort herrschen unterschiedliche Versicherungsbedingungen.
Grenzfahrten mit dem Mietwagen in Amerika
Auch auf anderen Kontinenten gibt es ganz unterschiedliche Regeln. Mit dem Mietwagen in Südamerika länderübergreifend zu fahren, ist fast immer verboten. Innerhalb von Nordamerika (USA-Kanada) ist ein Grenzübertritt meist kein Problem, Richtung Süden nach Mexiko jedoch schon.
Mietwagen-Grenzfahrt mit Fähre
Willst du mit dem Mietwagen über das Meer, ist das grundsätzlich problematisch, egal ob die Fahrt zwischen zwei Ländern oder zwischen dem Festland und einer Insel erfolgt.
Hier musst du die Bedingungen zur Fährüberfahrt mit dem Mietwagen beachten.
Wie buche ich einen Mietwagen für eine Grenzfahrt?
Wenn du ein Angebot auf billiger-mietwagen.de gefunden hast, findest du alle Infos zu Grenzüberschreitungen in den Mietbedingungen. Im zweiten Buchungsschritt kannst du bei "Weitere Anfragen hinzufügen" den Kasten "Grenzfahrten" ankreuzen und deine Zielländer angeben. Unsere Mietwagen-Experten sagen dir dann nach der Buchung, ob das Angebot für deine Reise gilt.
Noch Fragen zum Thema Mietwagen? Wir sind für dich da!
Bei weiteren Fragen zu Mietwagen oder bei Unsicherheiten während der Buchung steht die kostenlose Kundenberatung gerne zur Verfügung. 0221 – 567 999 11 (außerhalb Deutschlands: 0049 221 – 567 999 11). Unsere Mietwagen-Experten helfen gerne weiter.

Weitere Fragen zum Grenzfahrten mit dem Mietwagen
Kostet der Grenzübertritt mit dem Mietwagen extra?
Ja, normalerweise wird eine Gebühr für den Grenzübertritt mit dem Mietwagen fällig. Der Betrag variiert von Vermieter zu Vermieter. Manchmal erhöht sich bei einem Grenzübertritt zudem die Kaution.
Schaue deshalb ganz genau in den Mietbedingungen zu deinem Angebot nach, oder melde dich bei unserem Kundenservice.
Gegebenenfalls lohnt es sich eher, zwei Mietwagen in zwei Ländern zu buchen als mit einem Fahrzeug beide Länder zu durchqueren.
Kann ich den Mietwagen in einem anderen Land zurückgeben?
Du möchtest den Mietwagen zum Beispiel in München abholen und in Wien zurückgeben?
Solche länderübergreifenden Einwegmieten (oder “One Ways”) sind meistens nicht möglich. Solltest Du dennoch auf einen Anbieter stoßen, der diese erlaubt, kläre die Kosten sehr genau ab.
Denn im Normallfall kommen horrende Rückführungsgebühren für das Fahrzeug dazu, weshalb wir grundsätzlich von Einwegmieten zwischen zwei Ländern abraten.


