Reisen ohne Hindernisse: Anforderungen an barrierefreie Unterkünfte

von Alex
Frau drückt im Aufzug einen Knopf mit Braille-Schrift

Um die wohlverdiente Auszeit im Urlaub genießen zu können, braucht es nicht nur abwechslungsreichen Aktivitäten oder einer ungestörten Umgebung – die Unterkunft selbst spielt oft eine zentrale Rolle dabei, wie entspannt der Urlaub wird. Um Menschen mit Behinderung dasselbe Level an Komfort zu bieten, das allen Gästen zusteht, müssen Hotels, Pensionen oder Ferienhäuser einige Anforderungen erfüllen – nur dann können sie sich barrierefrei nennen. Wir erklären in diesem Artikel die Unterschiede zwischen den häufig verwendeten Bezeichnungen „barrierefrei“, „behindertengerecht“ und „rollstuhlgerecht“. Außerdem geben wir Ihnen einige praktische Tipps, wie Sie die richtige Unterkunft finden.

Barrierefrei, behindertengerecht, rollstuhlgerecht: Was bedeutet das in der Praxis?

Als „barrierefrei“ können Hotels, Pensionen oder Ferienhäuser bezeichnet werden, wenn es für Menschen mit Behinderung „ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“ sind (BGG § 4).

Barrierefrei vs. rollstuhlgerechte Unterkünfte: Wo liegt der Unterschied?

Die DIN 18040 definiert die Anforderungen für barrierefreies und rollstuhlgerechtes Bauen, wobei sich Teil 1 der Norm auf öffentliche Gebäude und Teil 2 auf Wohnungen bezieht. Bei öffentlichen Gebäuden (also z. B. Hotels und Gaststätten) bzw. öffentlichen Teilen eines Gebäudes stimmen die Anforderungen an eine barrierefreie und rollstuhlgerechte Ausstattung überein – die Begriffe beschreiben also dieselben Voraussetzungen.

Etwas schwieriger wird es im privaten Raum, z. B. in Wohnungen, die auch als Ferienunterkunft genutzt werden. Dort geht die Norm zunächst von einigen Basisvoraussetzungen wie z. B. breiteren Türen (mind. 80 cm) oder einer ausreichend großen Rangierfläche (120 x 120 cm) aus, die eine (Ferien-)Wohnung barrierefrei machen können. Daran anknüpfend müssen „rollstuhlgerechte“ Unterkünfte noch einmal strengere Auflagen erfüllen als Unterkünfte, die sich lediglich als barrierefrei bezeichnen. Laut DIN-Norm gelten dann gesonderte Standards, die eine Unterkunft uneingeschränkt zugänglich für Rollstuhlfahrer, also rollstuhlgerecht, machen.

Hier finden Sie einen kurzen Überblick über einige Anforderungen, die rollstuhlgerechte Unterkünfte laut DIN 18040 erfüllen sollten:

  • Türen sind mindestens 90 cm breit.
  • Vor Sanitäranlagen und Aufzügen gibt es eine Rangierfläche von mindestens 150 x 150 cm. Rollstuhlgerechte Wohn- und Sanitärräume verfügen ebenfalls über eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm.
  • Tür- und Fenstergriffe sowie Armaturen sollten in einer Höhe von etwa 85 bis 105 cm angebracht sein.
  • Neben dem WC muss es eine Bewegungsfläche von mind. 70 cm Tiefe und 90 cm Breite geben. In der Nähe des WCs ist außerdem eine Notrufanlage angebracht.
  • Das WC verfügt über beidseitig klappbare Haltegriffe, die mit wenig Kraft bedient werden können, sowie über eine Rückenstütze, die max. 55 cm hinter der Vorderkante des WCs angebracht ist. Die Toilettenspülung kann im Sitzen bedient werden, ohne dass die Sitzposition verändert werden muss.
  • Waschbecken müssen unterfahrbar sein und Spiegel auch im Sitzen einsehbar.
  • Auch im Duschbereich ist ein Haltegriff sowie ein Duschstuhl bzw. Duschsitz vorhanden.
Barrierearm ist nicht gleich barrierefrei
Von der barrierefreien Gestaltung einer Hotelanlage oder Ferienunterkunft profitieren neben Menschen mit einer körperlichen Einschränkung auch ältere Menschen oder Familien, die z. B. mit Kinderwagen unterwegs sind. Aus diesem Grund sollten Sie bei Bezeichnungen wie „barrierearm“ oder „seniorengerecht“ allerdings genau hinsehen bzw. nachfragen, welche baulichen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden. Dass Barrieren reduziert wurden, heißt leider noch nicht, dass es sich z. B. um eine rollstuhlgerechte Unterkunft handelt.
Frau fährt mit einem elektrischen Rollstuhl über das Hotelgelände.

© scharfsinn86 - stock.adobe.com

Welche Anforderungen müssen barrierefreie Hotels, Pensionen und Ferienunterkünfte erfüllen?

Die Begriffe „barrierefrei“, „behindertengerecht“ und „rollstuhlgerecht“ werden in vielen Bereichen oft austauschbar verwendet, doch beschreiben sie nicht immer das gleiche. Da es viele unterschiedliche Arten und Grade von Behinderungen gibt, ist eine bestimmte barrierefreie Unterkunft nicht in jedem Fall für alle Menschen mit Behinderung gleichermaßen geeignet.

Nachfolgend gehen wir daher kurz auf die unterschiedlichen Anforderungen ein, die an barrierefreie Hotels gestellt werden können – je mehr Voraussetzungen sie erfüllen, desto mehr Menschen schließen Sie ein.

Barrierefreie Freizeitangebote
Je nachdem, wie Sie Ihren Urlaub gestalten möchten, sollten Sie auch in Erfahrung bringen, welche Freizeitangebote und Ausflugsziele in Ihrer Nähe barrierefrei gestaltet sind.

Barrierefreie Unterkünfte für gehbehinderte Menschen und Rollstuhlfahrer:

Um Menschen mit einer Gehbehinderung bzw. Rollstuhlfahrer einen barrierefreien Aufenthalt zu ermöglichen, sollten das Gebäude und die spezielle Unterkunft den Ansprüchen entsprechen, die in der DIN-Norm 18040 beschrieben werden. Einen kleinen Ausschnitt aus diesen Anforderungen haben wir oben aufgeführt. Weiterhin sollten Hotels, Pensionen oder andere Ferienunterkünfte über diese Voraussetzungen verfügen, um auch die An- und Abreise sowie das Check-in ohne Hürden zu ermöglichen:

  • Es gibt ausgewiesene Behindertenparkplätze.
  • Auch die Rezeption, Speisesäle und andere gemeinschaftlich genutzte Anlagen sind barrierefrei.
  • Die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird gewährleistet. Zusätzlich wird ein Transfer zum Hotel ermöglicht.

Barrierefreie Unterkünfte für sehbehinderte oder blinde Menschen:

Menschen mit einer Sehbehinderung oder blinde Menschen interagieren auf eine andere Art mit ihrer Umwelt und orientieren sich in vielen Bereichen durch ihre taktile Wahrnehmung. Damit sie ihren Urlaub sicher verbringen können, sollte die Unterkunft über folgende Anpassungen verfügen:

  • Wichtige Wege sollten über keinerlei Hindernisse verfügen.
  • Die Orientierung wird mit Leitsystemen gewährleistet, z. B. mit spürbaren Bodenleitsystemen, taktil erfassbaren Türschildern (inkl. ertastbare Zimmernummern) oder Handlaufinformationen. Vor allem wichtige Orte innerhalb der Anlage (z. B. Eingänge, Treppen) sollten mit Aufmerksamkeitsfeldern ausgestattet sein.
  • Treppen sollten kontrastreich gestaltet sein, um einzelne Stufen besser erkennbar zu machen.
  • Wichtige Infos in Textform sollten kontrastreich aufgearbeitet sein oder am besten in Brailleschrift angeboten werden.

  • Der Fahrstuhl ist mit ertastbaren Etagennummern ausgestattet und/oder verfügt über eine Sprachausgabe.
  • Es ist Urlaubern problemlos möglich, Assistenzhunde mitzubringen.

Barrierefreie Unterkünfte für Personen mit Hörbehinderung oder gehörlose Menschen:

Für hörgeschädigte oder gehörlose Menschen ist es vor allem wichtig, dass innerhalb der Unterkunft Alternativen zu akustischen Signalen oder der verbalen Kommunikation angeboten werden. Statt Klingeln oder Alarmtönen sollten so z. B. Lichtsignale verwendet werden. Notrufe, z. B. im Fahrstuhl, sollten auch per Video abgesetzt werden können. Um einen tatsächlichen barrierefreien Aufenthalt zu ermöglichen, sollten zumindest einige Hotel- oder Pensionsmitarbeiter außerdem die Gebärdensprache beherrschen.

Um nach den Qualitätskriterien des Kennzeichnungssystems „Reisen für Alle“ als „teilweise barriererei“ oder „barrierefrei“ ausgezeichnet zu werden, müssen Unterkünfte eine Reihe an Anforderungen erfüllen. Erhält eine Unterkunft die Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft“, können Sie sich wirklich sicher sein, dass ein Hotel, eine Pension oder eine andere Ferienunterkunft genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier.
Leitsystem am Fußboden erleichtert blinden Menschen die Orientierung.

© ThamKC - stock.adobe.com

Wo finden Sie Infos zu barrierefreien Unterkünften?

Wenn Sie nach einem behindertengerechten Hotel oder einer barrierefreien Ferienwohnung suchen, finden Sie im Internet viele Webseiten, die sich speziell auf das barrierefreie Reisen konzentrieren:

  • reisen-fuer-alle.de: In der Rubrik „zertifizierte Angebote“ können Sie nach verschiedenen Qualitätsmerkmalen filtern und so barrierefreie Unterkünfte, aber auch inklusive Ausflugsziele finden.
  • rolli-hotels.de: Hier finden Sie eine Übersicht von rollstuhlgerechten Hotels, barrierefreien Ferienwohnungen und anderen behindertengerechten Unterkünften, sowohl in Deutschland als auch Europa. Sie können z. B. nach der barrierefreien Ausstattung filtern, aber auch nach bestimmten Aktivitäten und Dienstleistungen vor Ort suchen.
  • barrierefrei-mobil.info listet die Adressen von behindertengerechten Hotels, Restaurants und Cafés in Deutschland.
  • urlaub-barrierefrei.info ermöglicht es ebenfalls, nach barrierefreien Unterkünften mit entsprechender behindertengerechter Ausstattung in Deutschland und Europa zu suchen.

Eine individuelle Beratung können Sie natürlich auch im Reisebüro oder bei Tourismusinformationszentren erhalten.

Weiterhin sind Erfahrungsberichte bei der Recherche nach barrierefreien Unterkünften natürlich eine große Hilfe. Auf Blogs und in Foren können Sie nicht nur Empfehlungen für barrierefreie Reiseziele finden, sondern auch realistische und ehrliche Einschätzungen zu bestimmten Barrieren erhalten, wie z. B.:

  • Entsprachen die Hotel- oder Pensionszimmer wirklich den Ansprüchen an Barrierefreiheit?
  • Sind alle in Werbematerialien oder Broschüren beworbenen barrierefreien Anlagen in Betrieb?
  • Welchen Eindruck hatten Urlauber vom Personal? Konnte ein stets freundlicher, professioneller und souveräner Umgang mit allen Gästen gewährleistet werden?

Vor allem wenn die Person, die den Bericht verfasst hat, eine ähnliche Einschränkung hat wie Sie, sind diese Erfahrungen bei der Entscheidungsfindung unbezahlbar.

Wenn Sie auf der Website oder im Prospekt Ihrer gewünschten Unterkunft keine konkreten Informationen finden oder weitere Fragen haben, sollten Sie den Betreiber direkt kontaktieren. So können Sie sicherstellen, ob der Aufbau der Zimmer oder die Struktur der Hotelanlage für Sie geeignet ist. Insbesondere bei Ferienwohnungen und kleineren Pensionen ist es oftmals möglich, auch direkt mit dem Vermieter in Kontakt zu treten und die wichtigsten Infos einzuholen – so können Sie z. B. auch Empfehlungen für Ausflugsziele erhalten.

Fazit: Barrierefreie Hotels und Pensionen ermöglichen einen sorgenfreien Urlaub

Barrierefreie Unterkünfte gewährleisten es, dass Sie unbesorgt entspannen können, ohne während Ihres Aufenthalts auf Hindernisse zu treffen oder auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Barrierefreiheit ist nicht nur für Komfort und Sicherheit der Reisenden ausschlaggebend, sie garantiert auch mehr Selbstbestimmung und Freiheit. Auf unterschiedlichen Websites können Sie gezielt nach Ausstattungsmerkmalen von Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen suchen, um sicherzugehen, dass Ihre gewünschte Unterkunft perfekt auf Sie zugeschnitten ist. Haben Sie Rückfragen, sollten Sie nicht zögern, sich mit den Besitzern bzw. Betreibern in Kontakt zu setzen und die Details der behindertengerechten Ausstattung vor Ort zu erfragen. So können Sie Ihre Reise beruhigt in dem Wissen antreten, dass Sie in Ihrer Unterkunft neue Kraft schöpfen können und sich genauso wohlfühlen wie zuhause.

Titelbildquelle: #435523541 | Urheber: © Михаил Решетников – stock.adobe.com

Alex

Das könnte Ihnen auch gefallen

2 Kommentare

Barbara Ennemoser 20. September 2021 - 13:11

Braille ist als ergänzender Service für gut ausgebildete blinde Menschen sicherlich nicht schlecht. Tatsache ist jedoch, dass ein Großteil der Blinden kein Braille lesen können, geschweige denn Sehbehinderte. Also erst mal auf taktile Beschriftungen setzen in ausreichender Größe, ergänzt durch Sprachansagen, wo sinnvoll und machbar, wie in den Aufzügen. Details beispielsweise in der DIN EN 81-70 der Norm für Behinderte in Aufzügen.

Antworten
Ela 21. September 2021 - 9:32

Hallo Frau Ennemoser,

danke für den Hinweis. Das hilft sicher auch unseren anderen Lesern sehr weiter.

Viele Grüße
Ela von billiger-mietwagen.de

Antworten

Schreiben Sie uns