In Frankreich müssen alle Kinder unter 10 Jahren in einem zugelassenen, zu Größe und Gewicht passenden Kindersitz gesichert werden. Außerdem gilt: Kinder unter 10 Jahren fahren grundsätzlich auf der Rückbank mit, der Beifahrersitz ist nur in wenigen Ausnahmen erlaubt. Geregelt ist das im französischen Code de la route. Ob Lavendelfelder in der Provence, Strände an der Côte d’Azur oder Schlösser an der Loire: Mit dem Mietwagen erkundest du Frankreich ganz flexibel. Damit die Fahrt für alle entspannt bleibt, steht die Sicherheit deiner Kleinsten an erster Stelle.
Kindersitzpflicht in Frankreich: Regeln für Kindersitze im Mietwagen

Auf einen Blick: Gesetzliche Kindersitzpflicht in Frankreich
Unter 10 Jahren: Pflicht zur Nutzung eines zugelassenen Kindersitzes oder einer Babyschale, der bzw. die exakt zu Gewicht und Größe des Kindes passt.
Empfehlung bis 135 cm: Auch nach dem 10. Geburtstag empfiehlt sich eine Sitzerhöhung, bis der Gurt korrekt über Schulter und Becken verläuft.
Sitzplatz: Kinder unter 10 Jahren müssen grundsätzlich hinten sitzen. Vorne sind sie nur in Ausnahmefällen erlaubt, zum Beispiel wenn es keine Rückbank gibt.
Babyschale vorne: Erlaubt, wenn der Sitz rückwärtsgerichtet montiert und der Beifahrer-Airbag deaktiviert ist.
Prüfnormen: Zugelassene Modelle nach den europäischen Standards ECE R44/03, ECE R44/04 oder ECE R129 (i-Size).
Wer haftet? Bußgelder und Strafen bei Verstößen
Damit die Urlaubskasse für schöne Ausflüge geschont bleibt, lohnt sich der genaue Blick auf die Vorschriften. In Frankreich ist die Person am Steuer dafür verantwortlich, dass alle mitfahrenden Kinder vorschriftsmäßig gesichert sind. Kontrolliert wird von der Gendarmerie und der Police nationale.
Kriterium | Regelung / Strafe in Frankreich |
|---|---|
Verantwortung | Person am Steuer (für alle mitfahrenden Kinder unter 10 Jahren) |
Bußgeld Kindersitz | 135 € (90 € bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen, 375 € bei verspäteter Zahlung) |
Höchststrafe vor Gericht | Bis zu 750 € |
Vorwärts oder rückwärts? Höchster Schutz für den Nachwuchs
Für Reboarder (rückwärtsgerichtete Kindersitze) gelten in Frankreich die EU-weiten Normen. Nach der i-Size-Norm (ECE R129) müssen Kleinkinder bis zu einem Alter von mindestens 15 Monaten zwingend rückwärtsgerichtet mitfahren (bei älteren R44-Sitzen betrifft dies die Babyschale).
Verkehrssicherheitsexperten empfehlen, Kinder auch darüber hinaus so lange wie möglich in einem Reboarder zu befördern, um Kopf und Nacken optimal zu schützen. Ein Baby in der Babyschale ist übrigens einer der wenigen Fälle, in denen ein Kind unter 10 Jahren in Frankreich vorne sitzen darf, und das auch nur mit deaktiviertem Beifahrer-Airbag.
📌 Lesetipp: Verkehrsregeln in Frankreich
Kindersitz im Mietwagen entspannt mitbuchen
Wenn du für deinen Familienurlaub auf billiger-mietwagen.de eine Autovermietung in Frankreich wählst, kannst du den passenden Sitz direkt im Buchungsprozess anfragen.
Setze bei der Fahrzeugsuche in der Filterleiste unter „Extras“ einfach das Häkchen bei der exakten Kategorie für dein Kind.
Babysitz
Kindersitz
Kindersitz (1-3 J.)
Kindersitz (3-8 J.)
Sitzerhöhung
Wir zeigen dir sofort den Gesamtangebotspreis inklusive des gewählten Sitzes an und fragen das Zubehör direkt bei der lokalen Mietstation an. Nach der Buchung informieren wir dich per E-Mail über die Bestätigung der Verfügbarkeit vor Ort.
Ein eigener Filter für ISOFIX-Verankerungen steht dabei nicht zur Verfügung, da Vermieter vor Ort das genaue Fahrzeugmodell und dessen Ausstattung nicht fest zusichern können. Wer darauf angewiesen ist, klärt das am besten direkt mit der Mietstation oder wählt einen Kindersitz, der sich alternativ per Drei-Punkt-Gurt befestigen lässt.
Mieten oder eigenen Kindersitz mitbringen?
Viele Eltern stehen vor der Frage, ob sie einen Kindersitz mieten oder das eigene Modell von zu Hause mitnehmen sollen. Das Leihen vor Ort spart Schlepperei am Flughafen und stellt sicher, dass du deinen Mietwagen in Frankreich mit Kindersitz direkt startklar übernimmst. Möchtest du hingegen die Gebühren sparen oder legt dein Kind Wert auf die vertraute Passform aus dem eigenen Auto, lohnt sich die Mitnahme: Viele Fluggesellschaften transportieren eine Babyschale oder eine Sitzerhöhung kostenlos als Sperrgepäck im Frachtraum.
Zu deiner Sicherheit: Prüfe bei der Fahrzeugübernahme an der Mietstation genau, ob der Kinder- oder Babysitz intakt ist und sich einwandfrei im Fahrzeug montieren lässt. Mach im Zweifel vor Fahrtantritt ein Foto des installierten Sitzes. Bei Unklarheiten hilft das Servicepersonal vor Ort.
Passenden Mietwagen mit Kindersitz finden
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Wichtig für Familien:
Bei billiger-mietwagen.de buchst du maximale Flexibilität: Alle Angebote lassen sich bis zu 24 Stunden vor der Abholung kostenlos stornieren oder umbuchen. Ideal, wenn sich eure Reisezeiten kurzfristig ändern.
Sorglos-Tipps für Familien
Frühzeitig reservieren
Wähle den passenden Kindersitz direkt bei der Fahrzeugsuche als Extra aus. Wir fragen die Verfügbarkeit sofort bei der lokalen Autovermietung für dich an. Gerade in den französischen Sommerferien lohnt sich eine frühe Buchung.
Bequeme Zahlung vor Ort
Die Gebühren für Zubehör begleichst du erst bei der Schlüsselübergabe an der Station. Viele Vermieter begrenzen die Kosten ab einer gewissen Mietdauer durch einen Maximalbetrag pro Anmietung (Gebührendeckel).
Volle Flexibilität
Wenn du kurzfristig doch deine eigene Sitzerhöhung nach Frankreich mitbringst, kannst du auf das gebuchte Extra einfach verzichten. Dafür fallen an der Station keine Stornogebühren an.
Zugelassene Kindersitz-Normen: ECE R129 (i-Size) und ECE R44
Damit dein Kind absolut sicher mitfährt, muss der Kindersitz den offiziellen EU-Sicherheitsnormen entsprechen. Ein kurzer Blick auf das orangefarbene Prüfetikett am Sitz verrät dir sofort, nach welcher Norm der Sitz zertifiziert ist:
ECE R129 (i-Size): Die moderne EU-Norm richtet sich nach der Körpergröße des Kindes und bietet einen deutlich verbesserten Schutz bei einem seitlichen Aufprall.
ECE R44/03 und R44/04: Diese bewährten Normen teilen Kindersitze nach dem Gewicht ein. (Seit September 2024 dürfen R44-Sitze in der EU zwar nicht mehr neu verkauft werden, deine vorhandenen Sitze darfst du aber weiterhin nutzen).
Prüfnorm | Einteilung nach | Sicherheitsfokus & Urlaubs-Plus |
|---|---|---|
ECE R129 (i-Size) | Körpergröße (cm) | Höchster Seitenaufprallschutz & verpflichtendes rückwärtsgerichtetes Fahren bis mindestens 15 Monate |
ECE R44/03 & R44/04 | Körpergewicht (kg) | Einteilung in klassische Gewichtsgruppen (Gruppe 0, 0+, I, II und III) |
Flexibel unterwegs: Ausnahmen in Bus und Taxi
In französischen Taxis und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Ausnahmeregelung: Dort ist kein Kindersitz vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich aber, vor allem bei Flughafentransfers über Schnellstraßen, einen eigenen Sitz mitzunehmen oder vorab ein Taxi mit Kindersitz zu bestellen.
Für maximale Freiheit bei Ausflügen an die Côte d’Azur, in die Provence oder an die Atlantikküste bleibt der eigene Mietwagen mit dem richtig installierten Kindersitz die entspannteste Wahl.
Fährüberfahrten mit dem Mietwagen, zum Beispiel nach Korsika, müssen immer vorab bei der Online-Buchung angegeben werden! Einige Vermieter erlauben Fährfahrten nur nach ausdrücklicher Genehmigung, da sonst der Versicherungsschutz erlischt. Prüfe die Mietbedingungen deines Wunsch-Angebots.
Frankreich-Checkliste vor der Abfahrt:
Kindersitzkategorie gewählt und Bestätigung der Verfügbarkeit erhalten?
Kindersitz nach ECE R44 oder ECE R129 (i-Size) ausgewählt?
Kinder unter 10 Jahren auf der Rückbank platziert?
Bei Nutzung einer Babyschale vorne: Front-Airbag auf dem Beifahrersitz manuell deaktiviert?
Befestigungsart geprüft (Gurtmontage sichergestellt, falls ISOFIX an der Station nicht garantiert werden kann)?
Häufige Fragen zur Kindersitzpflicht in Frankreich
Bis wann braucht ein Kind in Frankreich einen Kindersitz?
In Frankreich müssen alle Kinder unter 10 Jahren in einem zugelassenen Kindersitz gesichert werden, der zu Größe und Gewicht passt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Körperbau des Kindes den normalen Gurt schon zulässt. Verkehrssicherheitsexperten empfehlen, eine Sitzerhöhung zu nutzen, bis das Kind etwa 135 cm groß ist und der Gurt korrekt über Schulter und Becken verläuft.
Darf ein Kind in Frankreich auf dem Beifahrersitz sitzen?
Grundsätzlich müssen Kinder unter 10 Jahren in Frankreich hinten sitzen. Vorne sind sie nur in diesen Ausnahmen erlaubt:
Das Fahrzeug hat keine Rückbank (z. B. Zweisitzer oder Transporter).
Die Rücksitze sind bereits mit anderen Kindern unter 10 Jahren belegt oder vorübergehend nicht nutzbar.
Ein Baby fährt in einem rückwärtsgerichteten Sitz, und der Beifahrer-Airbag ist deaktiviert.
Auch vorne ist in allen Fällen ein passender Kindersitz Pflicht.
Was kostet ein Kindersitz im Mietwagen in Frankreich?
Die Gebühr fällt pro Miettag an und hängt von Vermieter, Station und Saison ab, eine pauschale Angabe ist daher nicht möglich. Bei vielen Anbietern greift ab einer bestimmten Mietdauer ein Gebührendeckel, sodass längere Reisen nicht linear teurer werden. Den genauen Betrag siehst du im Buchungsprozess, bevor du die Reservierung abschließt.
Ist ein Kindersitz im Mietwagen inklusive?
Nein, ein Kindersitz ist bei Autovermietungen in der Regel ein kostenpflichtiges Zusatzextra und nicht automatisch im Basis-Mietpreis enthalten. Du kannst den Sitz aber im Buchungsverlauf auf billiger-mietwagen.de einfach als Zusatzleistung auswählen.
Haben Mietwagen in Frankreich ISOFIX?
Moderne Fahrzeuge der Mietwagenflotten verfügen zwar häufig über ISOFIX-Halterungen, jedoch ist das Ausstattungsmerkmal ISOFIX bei einer Buchung nicht fest zusicherbar. Wenn du auf ISOFIX angewiesen bist, kannst du das vorab direkt an der Abholstation klären oder einen Kindersitz nutzen, der alternativ über den Drei-Punkt-Gurt befestigt werden kann.
Ab wann darf mein Kind eine Sitzerhöhung nutzen?
Eine Sitzerhöhung fällt unter die Prüfnormen ECE R44/R129. Ab wann sie genutzt werden darf, hängt von der Zulassung des konkreten Modells ab (bei R129 ab 125 cm Körpergröße bzw. bei R44 meist ab 15 kg). Wichtig ist, dass der Fahrzeuggurt korrekt über Becken und Schulter verläuft und nicht am Hals einschneidet. Für optimalen Seitenaufprallschutz wird eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne empfohlen.
Sind Reboarder in Frankreich Pflicht?
Nein, eine allgemeine Reboarder-Pflicht gibt es in Frankreich nicht. Vorgeschrieben ist das rückwärtsgerichtete Fahren nach der i-Size-Norm (ECE R129) für Kleinkinder bis zu einem Alter von mindestens 15 Monaten (bzw. bei R44-Sitzen in der Babyschale). Verkehrssicherheitsexperten empfehlen Eltern jedoch, Reboarder so lange wie möglich zu nutzen.
Brauchen Kinder im Taxi in Frankreich einen Kindersitz?
Nein, in Taxis und öffentlichen Verkehrsmitteln ist in Frankreich kein Kindersitz vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich aber, gerade bei Flughafentransfers über Schnellstraßen einen eigenen Sitz mitzunehmen oder vorab ein Taxi mit Kindersitz zu bestellen.
Was kostet ein Verstoß gegen die Kindersitzpflicht in Frankreich?
Wer ein Kind unter 10 Jahren ohne passenden Kindersitz befördert, zahlt in Frankreich ein Bußgeld von 135 €. Bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen sinkt der Betrag auf 90 €, bei verspäteter Zahlung steigt er auf 375 €. Vor Gericht sind bis zu 750 € möglich. Verantwortlich ist immer die Person am Steuer.





