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Verkehrsregeln Frankreich: die wichtigsten Infos

Was Ihnen beim Autofahren in Frankreich sofort auffallen wird: Die Ampeln haben – anders als in Deutschland – keine Orange-Phase. Auf Grün folgt direkt Rot und darauf wieder Grün. An die Verkehrsregeln in Frankreich muss man sich also erstmal gewöhnen. Zum Beispiel sollten Sie wissen, dass die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge auf Autobahnen 130 km/h beträgt. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind es 50 km/h. Bei Regenwetter oder Schneefall dürfen Sie auf Schnellstraßen maximal 100 km/h, auf Autobahnen maximal 110 km/h fahren. Als Promillegrenze hinter dem Steuer sind 0,5 Promille festgesetzt (für Fahranfänger in den ersten drei Jahren 0,2 Promille). Beim Parken gelten folgende Regeln: Zum Beispiel ist es verboten, ganz oder halb auf dem Bürgersteig zu parken. Eine gestrichelte gelbe Linie bedeutet Parkverbot. Zu den weiteren Verkehrsregeln in Frankreich gehört u.a., dass die Straßenbahn immer Vorfahrt hat und dass Busspuren nicht von Autos befahren werden dürfen. Was Sie noch wissen müssen, bevor Sie die Straßen Frankreichs mit dem Mietwagen unsicher machen, finden Sie in der folgenden Übersicht.

Verkehrsregeln in Frankreich

  1. Höchstgeschwindigkeiten

  2. Promillegrenze

  3. Mitführpflicht

  4. Parken in Frankreich

  5. Tanken in Frankreich

  6. Sonstige Infos zu den Verkehrsregeln in Frankreich

1. Höchstgeschwindigkeiten in Frankreich

  • Auf allen Landstraßen darf man maximal 80 km/h fahren, auf Schnellstraßen 110 km/h.

  • Bei Regen oder Schnee gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 110 km/h.

  • Für Fahranfänger (die ersten drei Jahre) gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 110 km/h.

  • Zum Teil sind deutsche Wohnwagen und Anhänger bauartbedingt nur bis 90 km/h uneingeschränkt verkehrssicher und sollten daher diese Grenze nicht überschreiten.

Angaben in km/h

PKW

PKW mit Anhänger

Wohnmobil

Motorrad

innerhalb geschlossener Ortschaften

50

50

50

50

außerhalb geschlossener Ortschaften

80 bis 110

80 bis 110

80 bis 100

80 bis 110

Autobahn

130

130

130

130

2. Promillegrenzen in Frankreich

Alle Kraftfahrzeugfahrer

Fahranfänger (in den ersten drei Jahren des Führerscheinbesitzes)

0,5 Promille

0,2 Promille

3. Gesetzliche Verpflichtungen in Frankreich

Kategorie

Verpflichtung / Anforderung

Anschnallpflicht / Gurtpflicht

Gesetzliche Verpflichtung für alle Fahrzeuginsassen

Tagfahrlicht / Lichtpflicht

Tagfahrlichtpflicht besteht ganzjährig. Abblendlicht ist bei Regen- und Schneefällen sowie in Tunneln vorgeschrieben.

Ersatzreifen

Keine gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme eines Ersatzreifens oder Reparatursets

Winterreifen

Die Benutzung von Winterreifen („Pneus Neige“) kann bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.

Kindersitz

Kindersitz, Sitzerhöhung oder angepasstes und genehmigtes Rückhaltesystem ist vorgeschrieben für Kinder unter 10 Jahren. Ab 10 Jahren dürfen Kinder als Beifahrer mitfahren.

Warnweste

Pflichtinventar mit dem Kontrollzeichen EN471 für alle Fahrzeuge

Warndreieck

Pflichtinventar

Verbandskasten

Pflichtinventar

Feuerlöscher

Kein Pflichtinventar

Glühbirnen

Kein Pflichtinventar, aber zu empfehlen

  • Außerdem ist das Mitführen eines Alkoholtests gesetzliche Vorgabe. Solche Einwegtests sind in Frankreich an Apotheken oder Raststätten erhältlich.

4. Parken in Frankreich

  • Weiß gestrichelte Linien zeigen Ihnen vorgesehene Parkplätze an: Zur Bezahlung der Parkgebühr löst man ein Ticket am Parkscheinautomaten und legt es gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe des Autos.

  • Durchgezogene gelbe Linien am Fahrbahnrand/Bordstein bedeuten ein absolutes Halte- und Parkverbot.

  • Eine gestrichelte gelbe Linie am Fahrbahnrand/Bordstein bedeutet Parkverbot.

  • Ist ein Fahrbahnrand/Bordstein blau markiert, kann man eventuell kostenlos parken. Beachten Sie die Beschilderung und verwenden Sie eine Parkscheibe.

  • Parken auf oder halb auf dem Bürgersteig ist verboten.

  • In vielen Regionen und Städten variieren die Parkmöglichkeiten nach Beschilderung: So kann man vom 1. bis 15. eines Monats auf der Straßenseite mit ungeraden Hausnummern parken und vom 16. bis 31. auf der Seite mit den geraden Hausnummern.

5. Kraftstoffe in Frankreich

Autogas (LPG) wird nur an wenigen Tankstellen angeboten. Wie in vielen europäischen Ländern gibt es auch in Frankreich mittlerweile eine einheitliche EU-Kennzeichnung für die Kraftstoffe, die französischen Bezeichnungen bleiben aber weiterhin zusätzlich bestehen.

Deutsche Bezeichnung

Einheimische Bezeichnung

Oktanzahl

Normal Benzin Bleifrei

Essence, Benzine sans plomb 91

91

Super Benzin Bleifrei

Benzine sans plomb 95, Super 95, Premium 95

95

SuperPlus Benzin Bleifrei

Benzine Sans plomb 98, Super 98, Premium 98

98

Diesel

Gasoil, Gazole, Diesel

-

Autogas (LPG)

Autogas (LPG)

105 bis 115

6. Sonstiges zu den Verkehrsregeln in Frankreich

  • Die lokale Währung ist der Euro.

  • Haltelinien sind manchmal schwer zu erkennen.

  • Nebenstraßen können vorfahrtsberechtigt sein.

  • Die Straßenbahn hat Vorfahrt.

  • Busspuren dürfen nicht benutzt werden.

  • Auf schmalen Bergstraßen hat immer das bergauf fahrende Fahrzeug Vorfahrt.

  • Das Signal von Ampelanlagen springt von „Rot“ direkt auf „Grün“.

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