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Führerschein im Ausland verloren – was jetzt?

Oh, Schreck! Mit der Entspannung im Urlaub ist es schnell vorbei, wenn der Führerschein plötzlich verschwunden ist – vor allem, wenn man mit dem Mietwagen unterwegs ist und auf das wichtige Dokument angewiesen ist. Was ist zu tun, wenn der Führerschein im Ausland verloren geht? 

Führerschein im Ausland verloren

  1. Erste Schritte: An wen wende ich mich?

  2. Führerschein im Ausland verloren: Darf ich trotzdem fahren?

  3. Neuen Führerschein beantragen

  4. Darf man den Mietwagen ohne Führerschein abholen?

1. Die ersten Schritte: An wen wende ich mich? 

Ob Führerschein verloren oder gestohlen – bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat müssen Sie den Verlust nicht zwangsläufig melden. Wenn der Führerschein gestohlen wurde, empfehlen wir aber unbedingt einen Gang zur örtlichen Polizei, um Anzeige zu erstatten und eine Diebstahlbescheinigung zu erhalten. Mehr können Sie im Ausland erst einmal nicht managen, denn einen neuen Führerschein können Sie erst in Deutschland beantragen.  Und wie sieht das beim Internationalen Führerschein aus? Auch hier gilt: Den Verlust erst einmal der örtlich zuständigen Polizeidienstelle melden! Bei Verlust des Internationalen Führerscheins können Sie bei der deutschen Botschaft im jeweiligen Land eine amtliche Übersetzung des nationalen Führerscheins anfertigen lassen (kostet in Australien z.B. ca. 40 Euro). Diese Übersetzung wird in der Regel im Falle einer Kontrolle als Ersatz akzeptiert.

2. Führerschein im Ausland verloren: Darf ich trotzdem fahren?

Was tun, wenn man bereits mit dem Mietwagen oder dem eigenen Auto im Urlaubsland unterwegs ist und der Führerschein verloren geht? Kleine Entwarnung: Wer kontrolliert wird und den Führerschein nicht vorzeigen kann, begeht keine Straftat wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, da diese trotz dem Verlust des Dokuments bestehen bleibt. Allerdings riskieren Sie eine Bußgeldstrafe, die in jedem Land unterschiedlich hoch ausfallen kann. Hierzulande werden 10 Euro fällig. In Österreich fällt ein Verwarnungsgeld von 36 Euro an, die Italiener sind mit 86 bis 344 Euro besonders streng. 

Wenn Sie bei einer Polizeikontrolle die Diebstahlbescheinigung vorzeigen, wird Ihnen das Bußgeld mit etwas Glück erlassen. Die endgültige Entscheidung liegt allerdings beim Polizeibeamten, an den Sie geraten.

3. Wie beantrage ich einen neuen Führerschein?

Um einen Ersatzführerschein zu beantragen, müssen Sie zu der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz gehen. Für derzeit 38 bis 45 Euro (je nach Region unterschiedlich) können Sie dort einen Antrag auf die Ausstellung eines neuen EU-Kartenführerscheins stellen.  Und wie lange dauert das Ganze? Je nach Behörde kann die Ausstellung eines neuen Führerscheins bis zu vier Wochen dauern. Wer trotzdem auf das Auto angewiesen ist, kann sich gegen 12 Euro einen vorläufigen Führerschein ausstellen lassen. Dieser muss bei einer Verkehrskontrolle gemeinsam mit dem Personalausweis vorgezeigt werden und gilt definitiv in Deutschland, im Ausland aber unter Umständen nicht. Sobald Sie Ihren neuen Kartenführerschein erhalten, verliert der Übergangsführerschein seine Gültigkeit. 

Phew, Glück gehabt! Wenn der verlorengeglaubte Führerschein doch wieder auftaucht, umgehend die Behörde informieren – sonst können 25 Euro Strafe fällig werden. Der Grund: Der Dokumentenfälschung soll so vorgebeugt werden.

4. Kann ich den Mietwagen ohne Führerschein trotzdem abholen?

Schwierig wird es, wenn Sie Ihren Mietwagen am Schalter abholen möchten und keinen Führerschein vorzeigen können. In dem Falle wird der Vermieter Ihnen das Herausgabe des Fahrzeugs sehr wahrscheinlich verweigern. Ganz wichtig: Der Übergangsführerschein reicht am Mietwagenschalter als Nachweis der Fahrerlaubnis nicht aus! Die Anmietung ist nur bei Vorlage eines gültigen Original-Führerscheins in Verbindung mit der Kreditkarte des Hauptfahrers möglich. Sie haben folgende Möglichkeiten, wenn Sie den Führerschein verloren haben und einen Mietwagen abholen müssen:

  1. Expressausstellung des Führerscheins: Wenn Sie bis zur Mietwagen-Abholung noch ein paar Tage Zeit haben, können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde (gegen einen Aufpreis von 20 bis 35 Euro) eine Expressausstellung des Führerscheins veranlassen. Sie erhalten den Führerschein in diesem Fall in innerhalb von 48 Stunden. Wenn nicht einmal Zeit für die Abholung bei der Behörde bleibt, können Sie zusätzlich einen Direktversand für weitere 5 bis 8 Euro veranlassen. 

  2. Fahrerwechsel: Sie haben noch 24 Stunden bis zur Mietwagen-Abholung und ein Ersatzführerschein kann nicht mehr ausgestellt werden? Innerhalb von diesem Zeitfenster (Zeitverschiebung beachten!) besteht die Möglichkeit, den Mietwagen kostenfrei auf einen anderen Fahrer umbuchen zu lassen. Dieser muss unbedingt einen gültigen Führerschein und in der Regel auch eine Kreditkarte besitzen. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten telefonisch an unsere Infoline! Eine Umbuchung in letzter Sekunde, also unmittelbar am Mietwagenschalter, ist nur in den seltensten Fällen (und gegen eine Gebühr) möglich!

  3. Stornierung des Mietwagens: Es findet sich kein Zusatzfahrer? In diesem Fall können Sie die Buchung 24 Stunden vor Mietbeginn noch stornieren, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. 

Wenn alle Stricke reissen und Sie im Urlaubsland den Mietwagen nicht ausgehändigt bekommen, wenden Sie sich an unsere Infoline, um die anfallenden Kosten für eine Stornierung nach Ablauf der 24 Stunden eventuell zu drosseln. Allerdings: Letztendlich entscheidet in der Regel immer der Veranstalter und dessen Kulanz über den Ausgang der Situation. Einen Versuch ist es aber wert!

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