Defekte Spiegel, verschmutzte Sitze oder ein kleineres Auto als gebucht – solche Mängel am Mietwagen können einem den Urlaub erstmal gründlich vermiesen. Was Sie in solchen Fällen tun können, welches Recht auf Preisminderung besteht und wo Sie sich beschweren können, erfahren Sie hier.

Sie kommen gut gelaunt am Urlaubsort an und wollen Ihren Mietwagen abholen, doch – oh Schreck: Das Auto ist nicht das, was Sie von einem hochwertigen Mietwagen erwarten können. Unsere Tipps, wie Sie bei solchen Mietwagen-Mängeln vorgehen.


Wagenzustand bei der Abholung dokumentieren

Überprüfen Sie Ihren Mietwagen bei der Abholung immer als erstes auf Mängel.

  • Gibt es Kratzer oder defekte Stellen (z.B. am Lack oder an der Windschutzscheibe)?
  • Ist der Innenraum gereinigt?
  • Sind die Reifen in Ordnung?
  • Macht der Motor ungewöhnliche Geräusche?
  • Sind die Sicherheitsgurte voll funktionsfähig?
  • Leuchtet ein Warnlämpchen im Display auf?
  • Greifen die Bremsen?
  • Funktioniert das Licht und der Blinker?
  • Ist die Kofferraumabdeckung vorhanden?
  • Sind Warnwesten, Reserverad und Verbandskasten vorhanden?

Haben Sie Mängel entdeckt, informieren Sie den Angestellten bei der Autovermietung darüber. Dieser muss die Möglichkeit haben, Abhilfe zu schaffen. Bei einem verdreckten Wagen muss er diesen also zunächst reinigen lassen. Kann in einem angemessenen Zeitraum keine Abhilfe geschaffen werden, ist der Vermieter verpflichtet, Ihnen ein anderes Fahrzeug ohne die entsprechenden Mängel zur Verfügung zu stellen.

Ist auch dies nicht möglich, aber das mangelhafte Fahrzeug fahrtüchtig, lassen Sie sich alle Mängel vom Autovermieter schriftlich bestätigen. Nach Rückgabe des Mietwagens können Sie mit dieser schriftlichen Bestätigung Ihre Buchung reklamieren.


Wenn der Mietwagen verdreckt ist …

Ist der Mietwagen verschmutzt, fordern Sie direkt beim Vermieter eine Reinigung oder einen anderen Wagen. Ist eine Reinigung seitens des Vermieters nicht möglich, können Sie den Wagen selbst reinigen lassen. Lassen Sie sich in dem Fall unbedingt eine Rechnung ausstellen. Diese hilft Ihnen, das Geld für die Reinigung nach der Mietwagen-Rückgabe zurückerstattet zu bekommen. Auch Fotos vom schmutzigen Wagen sind dabei von Vorteil.

Eine Minderung des Mietpreises ist jedoch nur bei erheblichen Verschmutzungen (z. B. Rauch, Erbrochenes) möglich und liegt im Ermessen des Vermieters. Krümel auf den Sitzen reichen z. B. leider nicht als Grund.

 


Wenn der Mietwagen defekt ist …
Auch bei defekten Teilen am Mietwagen gilt: Der Vermieter muss nach Möglichkeit Abhilfe leisten. Kann er dies nicht gewährleisten, sollten Sie die betroffenen Stellen fotografieren und im Mietwagen-Protokoll festhalten lassen. Der Vermieter hat in jedem Fall dafür zu sorgen, dass der Mietwagen funktionstüchtig und verkehrssicher ist.

Hier gilt ebenso: Die Schwere der Mängel bestimmt, ob eine Mietminderung angebracht ist. Eine defekte Klimaanlage kann eine Minderung des Mietpreises rechtfertigen, ein Handschuhfach mit hakendem Verschluss eher nicht.


Wenn ich nicht die gebuchte Mietwagenklasse bekomme …

Wenn die gebuchte Kategorie wider Erwarten nicht verfügbar ist, wird der lokale Vermieter Ihnen im Regelfall ein höherklassiges Fahrzeug (kostenloses Upgrade) anbieten. Ist auch ein solches nicht verfügbar, steht es Ihnen frei, ein kleineres Auto zu nehmen. Wenn Sie sich vor Ort bestätigen lassen, dass kein Fahrzeug der Kategorie verfügbar war, können Sie diese Bestätigung über unser Reklamationsformular oder das Formular des Veranstalters beim Veranstalter als Reklamation einreichen.


Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Nach Rückgabe Ihres Mietwagens senden wir Ihnen eine E-Mail mit einem Reklamationslink zu. Dort können Sie Ihren Reklamationsgrund schildern und die erforderlichen Dokumente einreichen. Eine Reklamation sollten Sie so schnell wie möglich einreichen, da viele Vermieter eine ca. sechswöchige Reklamationsfrist vorgeben. Klicken Sie hier, um zu erfahren, wie die Reklamation abläuft und welche Dokumente Sie dafür einreichen müssen.