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Verkehrsregeln in Spanien: Infos und Tipps

Die Verkehrsregeln in Spanien unterscheiden sich gar nicht zu sehr von denen in Deutschland. Bedenken Sie, dass auf Autobahnen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h für PKW und 100 km/h für Wohnmobile (unter 3,5 t zGG.) gilt. Während bei Alkohol am Steuer grundsätzlich eine Grenze von 0,5 Promille gilt, gibt es folgende Ausnahmen: Für PKW mit acht oder mehr Sitzplätzen sowie Fahranfänger (die ersten 2 Jahre nach Erwerb des Führerscheins) sind 0,3 Promille das Limit. Eine Übersicht über die wichtigsten Verkehrsregeln in Spanien mit Infos zu Parken, Kraftstoffen und Co. können Sie in der folgenden Zusammenfassung lesen.

Verkehrsregeln in Spanien

  1. Höchstgeschwindigkeiten

  2. Promillegrenze

  3. Mitführpflicht

  4. Parken in Spanien

  5. Tanken in Spanien

  6. Sonstige Verkehrsregeln in Spanien

1. Höchstgeschwindigkeiten in Spanien

Seit Anfang 2019 wurde das Tempolimit auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen verschärft. Außerorts sind höchstens 90 km/h erlaubt, Ausnahme sind Schnellstraßen mit 100 km/h. Für Wohnmobile bis 3,5 t zGG. gelten, mit Außnahme von außerorts, dieselben Geschwindigkeitsbegrenzungen wie für PKW.

Angaben in km/h

PKW

PKW mit Anhänger

Wohnmobil (über 3,5 t zGG.)

Motorrad

innerhalb geschlossener Ortschaften*

50

50

50

50

außerhalb geschlossener Ortschaften

90

70

80

90

Schnellstraßen

100

80

90

100

Autobahn

120

90

120

120

*Seit Mai 2021 gilt innerorts auf Straßen mit einer einzigen Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (Straßen ohne Fahrbahnmarkierung in der Mitte) und seitlichen Gehsteigen auf einer Ebene (ohne Höhenunterschied) ein Tempolimit von 20 km/h. Auf Straßen mit jeweils einer Fahrbahn für jede Fahrtrichtung sind maximal 30 km/h erlaubt. Das Tempolimit von 50 km/h gilt nur auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren in jeder Fahrtrichtung. 📌 Lesetipp: Infos zur Maut in Spanien

2. Promillegrenzen in Spanien

Alle Kraftfahrzeugfahrer

Alle PKW mit acht oder mehr Sitzplätzen und Fahranfänger (die ersten zwei Jahre)

0,5 Promille

0,3 Promille

3. Gesetzliche Verpflichtungen in Spanien

Kategorie

Verpflichtung / Anforderung

Anschnallpflicht / Gurtpflicht

Gesetzliche Verpflichtung für alle Fahrzeuginsassen

Tagfahrlicht / Lichtpflicht

Ganzjährige Verpflichtung nur für Motorräder

Ersatzreifen

Gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme eines Reserverads

Winterreifen

Keine gesetzliche Verpflichtung

Kindersitz

Alle Kinder bis 135 cm Körpergröße

Warnweste

Pflichtinventar

Warndreieck

Pflichtinventar, 2 Warndreiecke pro Fahrzeug

Verbandskasten

Kein Pflichtinventar

Feuerlöscher

Kein Pflichtinventar

Glühbirnen

Kein Pflichtinventar, aber empfohlen

  • Alle Ladungen, die mehr als 15 % ihrer Länge über das Fahrzeug nach hinten hinausragen, müssen mit einer 50 mal 50 cm großen Warntafel (rot-weiß schraffiert) gekennzeichnet werden.

  • Bei Gespannen über 12 m Länge muss am Heck entweder eine große Tafel (130 mal 25 cm) oder zwei kleine Tafeln nebeneinander (jeweils 50 mal 25 cm) angebracht werden (Abstand zum Boden: 50 bis 150 cm). Die Tafeln sind erkennbar durch ihre gelbe Farbe und einen roten Rand. Die deutschen Warntafeln (ECE-Norm 70.-01) sind minimal kleiner, dürfen aber dennoch verwendet werden.

4. Parken in Spanien

  • Gelbe Bordsteinmarkierung bedeutet Parkverbot, zumeist mit entsprechender Beschilderung.

  • Blaue Bordsteinmarkierung bedeutet gebührenpflichtige oder zeitlich begrenzte Parkzone, zumeist mit Parkautomaten. Hier auf zusätzliche Schilder achten

  • Weiß umrandete Parkplätze sind in der Regel (sofern nicht anders durch Schilder geregelt) kostenlos.

  • Grüne Bordsteinmarkierung kennzeichnet Parkplätze für Anwohner. Parken mit Parkschein ist hier teilweise auf begrenzte Zeit möglich.

  • In vielen Großstädten arbeiten "Parkwächter", die mit großer Geste den nächsten Parkplatz weisen. Geben Sie dem Parkwächter etwas Geld. Die Wahrscheinlichkeit, dass ihr Auto nicht aufgebrochen wird, steigt und die Parkwächter sind auf den Obolus angewiesen.

5. Kraftstoffe in Spanien

Autogas (LPG) wird nur an wenigen Tankstellen angeboten. Eine praktische Übersicht von Autogas-Statione finden Sie auf myLPG.eu. Wie in den anderen europäischen Ländern gibt es in Spanien mittlerweile eine einheitliche EU-Kennzeichnung für die Kraftstoffe. Es werden zusätzlich nach wie vor folgende Bezeichnungen angezeigt:

Deutsche Bezeichnung

Einheimische Bezeichnung

Oktanzahl

Normal Benzin Bleifrei

Gasolina normal, sin plomo

91

Super Benzin Bleifrei

Gasolina super, sin plomo 95

95

SuperPlus Benzin Bleifrei

Gasolina superplus, sin plomo 98

98

Diesel

Diésel, Aceite Diésel, Gasoléo

-

Autogas (LPG)

Autogas (LPG)

105 bis 115

📌 Lesetipp: Mit dem Auto nach Spanien

6. Sonstiges rund um die Verkehrsregeln in Spanien

  • Die lokale Währung ist der Euro.

  • Im Zentrum Madrids gibt es ein Sperrgebiet, in dem der Autoverkehr stark eingeschränkt ist. Dieses Gebiet ist mit roten Linien gekennzeichnet und darf nur von Anwohnern oder Autos mit Umweltplakette befahren werden. Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr Mietwagen über eine solche Plakette verfügt oder meiden Sie das Sperrgebiet, um kein Bußgeld zu erhalten.

  • Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.

  • Sofern nicht anders ausgeschildert, gilt in Spanien rechts vor links.

  • 100 m vor Bergkuppen und Straßen, die nicht mindestens auf 200 m zu überblicken sind, herrscht Überholverbot.

  • Der Fahrstil der Spanier ist wie in vielen südlichen Ländern ein wenig “heißblütiger”.

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