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Einreisebestimmungen Spanien: das sollten Sie wissen

Spanien lockt nicht nur mit der beliebten Insel Mallorca zu sonnigen Urlaubsreisen. Auch die anderen Balearen, die kanarischen Inseln und natürlich die kulturreichen Städte sind beliebte Reiseziele. Damit Sie bei Ihrer Planung nichts vergessen, haben wir Ihnen die wichtigsten Einreisebestimmungen für Spanien übersichtlich zusammengestellt. So fühlt sich der Urlaub von Anfang an nach Olé ganz ohne Oh je an.

Einreisebestimmungen

  1. EU-Bürger und ihre Einreisebestimmungen für Spanien

⚠️ Informationen rundum aktuelle Sicherheitshinweise und Einreisebestimmungen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

1. EU-Bürger und ihre Einreisebestimmungen für Spanien

Grundsätzlich reicht für deutsche Staatsbürger bei der Einreise nach Spanien der Personalausweis oder (auch vorläufige) Reisepass aus. Gut zu wissen: Die Reisedokumente dürfen zum Reisezeitpunkt höchstens seit einem Jahr abgelaufen sein (ausgenommen ist der vorläufige Personalausweis, dieser muss gültig sein).

2. Sie sind kein EU-Bürger?

Wenn Sie nicht Bürger eines EU- oder Schengenstaates oder der Schweiz sind, benötigen Sie nach den Einreisebestimmungen für Spanien ein Visum. Dieses müssen Sie persönlich in der spanischen Botschaft oder den Konsulaten beantragen. Dafür benötigen Sie einen gültigen Reisepass Ihres Staates. Dann ist ein 90-Tage-Visum ohne Arbeitserlaubnis meist kein Problem.

Falls Sie noch in andere europäische Länder reisen wollen oder bei der Anreise mit dem Auto hindurchfahren, empfehlen wir Ihnen ein Schengenvisum: Das gilt für alle Staaten des Schengenabkommens, darunter fast alle EU-Länder. Und es entspricht auch den Einreisebestimmungen für Spanien.

Sofern Sie schon eine Aufenthaltsgenehmigung für ein anderes EU- oder Schengenland haben, brauchen Sie kein weiteres Visum, sondern nur die entsprechenden Dokumente für die Einreise. Beispiel: Sie leben und arbeiten mit Erlaubnis in Deutschland, sind aber türkischer Staatsbürger – dann gelten Ihre entsprechenden Papiere sozusagen als Visum. Sie müssen die Dokumente natürlich laut der Einreisebestimmungen für Spanien auf Ihre Reise mitnehmen.

Es gibt allerdings ganz individuelle Bestimmungen für längere oder geschäftliche Aufenthalte. Darüber hinaus können Sie sich bei den offiziellen spanischen Stellen in Deutschland informieren – natürlich in deutscher oder englischer Sprache.

Ehe-Vorteil: Wenn Sie mit einem Bürger der EU, eines Schengenstaates oder der Schweiz verheiratet sind und zusammen reisen, reicht gemäß den Einreisebestimmungen für Spanien der Ausweis Ihres Ehepartners und Ihre Eheurkunde, um bis zu 90 Tagen Urlaub in Spanien zu machen. Ein zusätzliches Visum benötigen Sie dann nicht.

3. Mit dem Nachwuchs nach Spanien – Einreisebestimmungen für Ihr Kind

Seit 2012 benötigen alle Kinder und Jugendlichen – auch für Reisen in andere EU-Länder – ein eigenes Ausweisdokument. Ihr Kind kann so mit einem gültigen Kinderreisepass, Reisepass oder auch (vorläufigem) Personalausweis nach Spanien fahren.

Für die Einreise nach Spanien unter 18 Jahren sollten Jugendliche am besten eine Einverständniserklärung mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten dabei haben. Wer alleine oder in Begleitung eines Volljährigen reist, sollte diese vor der Abreise entweder von einer Polizeidienststelle oder einem Notar beglaubigen lassen. Hat der Minderjährige keine Bescheinigung dabei, kann es passieren, dass er von der Polizei in Spanien in Gewahrsam genommen und ein paar Tage später zurück nach Hause geschickt wird.

Neben Reisepass bzw. Personalausweis und der Bescheinigung der Erziehungsberechtigten sollte Ihr Schützling noch das Folgende dabei haben:

  • die Personalien und Angaben zur Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten

  • Reiseroute

  • evtl. die Personalien der volljährigen Begleitpersonen

  • die Unterschriftsbeglaubigung (durch Notar, Polizei oder Rathaus)

  • ggf. eine beglaubigte Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache und / oder Englisch

4. Auf zu den schönsten Inseln Spaniens – Einreisebestimmungen für Mallorca, Gran Canaria und Co.

Da die Kanarischen Inseln zu Spanien gehören, gelten dort die standardisierten EU-Einreisebestimmungen. Als EU-Bürger benötigen Sie also kein Visum o. ä., der Reisepass oder Personalausweis reicht vollkommen aus. Auch Kinder und Jugendliche können wie oben beschrieben auf die Kanarischen Inseln reisen. Unterschiede zwischen den einzelnen Inseln gibt es hinsichtlich der Einreisebestimmungen übrigens auch nicht.

Falls Sie Ihre Einreise nach Spanien mit einem Kreuzfahrtschiff o. ä. planen, sollten Sie sich im Voraus allerdings über die Bestimmungen zur Ausweispflicht beim Reiseveranstalter informieren. Obwohl die Balearen oder Kanarischen Inseln zur EU gehören, reicht der Personalausweis für den Check-in an Bord in manchen Fällen doch nicht aus und Sie müssen Ihren Reisepass vorzeigen.

Das Gleiche gilt für einige Fluggesellschaften, deren Vorgaben von den staatlichen Regelungen abweichen können. Lassen Sie daher lieber Vorsicht als Nachsicht walten und fragen Sie nach – es wäre schade, wenn Ihre Einreise nach Spanien an solch formellen Kleinigkeiten scheitert.

Einreisebestimmungen für Ihren Hund: Ihr treuer Vierbeiner kann, je nach Rasse, natürlich auch mit nach Spanien reisen. Voraussetzung ist hierfür u. a. der EU-Heimtierausweis, die Kennzeichnung Ihres Hundes mit Tätowierung oder Mikrochip sowie eine Tollwutimpfung.

5. Einreisebestimmungen Spanien – Lebensmittel und Alkohol mitnehmen?

Solange Sie in Ländern der EU reisen und die Waren für den persönlichen Gebrauch gedacht sind, können Sie das Souvenir-Shopping bei der Aus- und Einreise in Spanien ganz entspannt angehen.

Grundsätzlich gilt: Waren müssen erst ab einem Wert von 300 €, bei Flug und Seereisen ab 430 € verzollt werden. Reisende unter 15 Jahren dürfen nur Waren im Wert von insgesamt 175 € zollfrei einführen.

Solange Ihre Einkäufe die folgenden Obergrenzen nicht überschreiten, müssen Sie keine Abgaben bezahlen:

Tabakwaren:

  • 200 Zigaretten oder

  • 100 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g) oder

  • 50 Zigarren oder

  • 250 g (Rauch-) Tabak oder

  • eine anteilige Zusammenstellung der Produkte

Alkoholische Getränke:

  • 1 l Spirituosen (z.B. Whisky, Rum, Wodka etc.)

  • 2 l Zwischenerzeugnisse (z. B. Port, Madeira, Marsala, Campari etc.)

  • 4 l Schaumwein

  • 16 l Bier

Sonstiges: Benzin (in einem Reservekanister) 10 l

Auf den Kanaren wird es mit den Souvenirs ein wenig komplizierter: Die Kanarischen Inseln gehören so zwar zum Zollgebiet der EU, sind jedoch nicht Teil des Steuergebiets für Verbrauchs- und Mehrwertsteuern. Bei der Einreise gelten daher die zollrechtlichen Bestimmungen eines Nicht-EU-Staates.

6. Einfache Einreise mit dem Auto

Für Ihr Auto gibt es keine anderen Einreisebestimmungen für Spanien, als dass es ein gültiges europäisches Kennzeichen haben muss – das gilt auch für einen Mietwagen. Mit dem Kennzeichen und einem gültigen Führerschein können Sie 90 Tage lang durchs sonnige Spanien fahren – und natürlich auch sämtliche anderen EU-Grenzen auf Ihrem Weg sorgenfrei passieren.

Der neue ist laut Einreisebestimmungen für Spanien keine Pflicht. Es reicht sogar der alte, graue Führerschein, falls Sie diesen noch haben. Auch die Grüne Versicherungskarte ist in den Einreisebestimmungen für Spanien nicht vorgeschrieben, damit können Unfallschäden und -folgen aber schneller geregelt werden. Wenn Sie mit dem Auto länger als 90 Tage in Spanien bleiben wollen, müssen Sie das Fahrzeug genauso wie sich selbst melden.

Noch Fragen zum Thema Mietwagen? Wir helfen gerne!

Bei weiteren Fragen zu Mietwagen oder bei Unsicherheiten während der Buchung steht die kostenlose Kundenberatung gerne zur Verfügung. 0221 – 567 999 11 (außerhalb Deutschlands: 0049 221 – 567 999 11). Unsere Mietwagen-Experten helfen gerne weiter.

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