In vielen Ländern ist die Fährüberfahrt mit dem Mietwagen verboten. Die Gefahr von Kratzern auf engen Fähren ist vielen Vermietern zu groß. Es gibt aber auch Ausnahmen. Erfahren Sie hier, wo Sie den Mietwagen mit auf die Fähre nehmen dürfen.

Es gibt viele schöne Inseln auf der Welt. Kein Wunder, dass so mancher Mietwagen-Urlauber nach dem Festland auch die Inseln eines Landes erkunden möchte. Ärgerlich, dass die Fährüberfahrt mit dem Mietwagen vielerorts verboten ist. Glücklicherweise gibt es aber auch Ausnahmen.


Warum verbieten die meisten Vermieter eine Fährüberfahrt mit dem Mietwagen?

Grundsätzlich ist das Übersetzen per Fähre mit einem Mietwagen verboten. Das hat folgenden Grund: Beim Auffahren und Verlassen der Fähre wird es manchmal eng und es passieren immer wieder kleine Zusammenstöße, wodurch Kratzer am Mietwagen entstehen können.

Für dieses Risiko möchten die Vermieter nicht haften und geben daher für die Fährüberfahrt keinen Versicherungsschutz, sodass Sie für etwaige Schäden am Wagen selbst aufkommen müssten. Um das zu vermeiden, verbieten viele Vermieter eine Fährüberfahrt kategorisch. Das kann auch bei der Nutzung von Autozügen wie nach Sylt oder im Eurotunnel zwischen Frankreich und England der Fall sein.


Ausnahmen: Fährüberfahrten mit dem Mietwagen in Neuseeland, Italien und Spanien

In drei Ländern gelten andere Bestimmungen, sodass Sie dort auch mit der Fähre und Ihrem Mietwagen vom Festland auf Inseln und zurück übersetzen können.

Zum einen ist das Neuseeland. Da sich das Land auf Nord- und Südinsel verteilt, sind Fahrten mit der Autofähre gängig und bei einigen Anbietern in Neuseeland auch mit dem Mietwagen erlaubt. Klären Sie dies am besten so früh wie möglich mit Ihrem Vermieter ab.

  • Bei Ezi Car Rental und Jucy Car Rentals sind Fährüberfahrten nach vorheriger Anmeldung mit dem Mietwagen erlaubt. Beim Anbieter Jucy Rentals können Sie die Interisland Fähre direkt mitbuchen. Bei Anmietung auf der Südinsel (Christchurch, Dunedin, Queenstown) und Rückgabe auf der Nordinsel (Aukland, Wellington) bezahlt Jucy die Fährüberfahrt für den PKW, wenn die Personenüberfahrten über Jucy gebucht werden. Die Anmeldung für die Fährfahrt können Sie direkt bei uns über Ihren Veranstalter machen. Hierzu werden folgende Informationen benötigt: Anzahl der Personen, Alter der Personen, Datum der Fährfahrt, Uhrzeit der geplanten Überfahrt.
  • Interrent, Maui, Europcar und Hertz erlauben hingegen keine Fährüberfahrt mit dem Mietwagen. Die Mietfahrzeuge dürfen die jeweilige Insel nicht verlassen und nicht mit auf die Fähre genommen werden. Bei diesen Anbietern geben Sie Ihren Mietwagen bei einer geplanten Einwegstrecke auf der Süd- bzw. Nordinsel ab und nehmen nach der Fährüberfahrt einen neuen Mietwagen auf der gegenüber liegenden Insel entgegen.

Zum anderen dürfen Sie vom italienischen Festland aus mit dem Mietwagen nach Sardinien und Sizilien übersetzen – allerdings nur bei einigen Vermietern. Ob dies bei einem bestimmten Angebot möglich ist, erfahren Sie auf billiger-mietwagen.de in den Details und Mietbedingungen.

Auch auf den kanarischen Inseln sind Fährüberfahrten mit dem Mietwagen möglich: Gran Canaria – Teneriffa und Lanzarote – Fuerteventura sind die gängigen Varianten. Auch hier müssen Sie eine Gebühr entrichten.

Wenn Sie gezielt nach einem Angebot mit Fährüberfahrt suchen wollen, können Sie sich auch an unsere Infoline unter 0221 – 567 999 11 wenden. Unsere Kundenberater suchen dann nach passenden Angeboten für Ihren Reisezeitraum aus.


Mietwagen-Fährüberfahrt in Deutschland

Auch in Deutschland gibt es Ausnahmen vom Fährüberfahrt-Verbot. Der Autovermieter Buchbinder erlaubt in Zusammenarbeit mit den Reiseveranstaltern Auto Europe, DriveFTI oder Cars & Camper Fährüberfahrten auf deutsche Inseln gegen eine Gebühr von 40 €. Auf jeden Fall müssen Sie die Fahrt vorher anmelden!

 


Achtung!
Dieses Angebot gilt nur in den angegebenen Kombinationen, z.B. Buchbinder mit DriveFTI. Buchen Sie ein Angebot in der Kombination Buchbinder mit DERTOUR, sind Fährüberfahrten nicht erlaubt.

Was muss ich bei der Fährüberfahrt beachten?

Wenn Sie ein Angebot gefunden haben, bei dem die Überfahrt erlaubt ist, sollten Sie Folgendes beachten:

  1. Sie müssen die Fährüberfahrt beim Vermieter mit Datum und Namen der Passagiere ankündigen. Wenden Sie sich dafür an unsere Infoline, wir leiten die Informationen gerne weiter. Danach meldet Sie in der Regel der Vermieter mit dem Mietwagen-Kennzeichen bei der Fährgesellschaft an.
  2. Vermeiden Sie Einwegmieten zwischen Festland und Insel bzw. zwischen zwei Inseln. Diese sind wegen der hohen PKW-Rückführungskosten meist sehr teurer.

 


Zusatzschutz der Fährgesellschaften
Sobald der Mietwagen die Fähre mit dem ersten Reifen berührt, haftet der Fahrer für sämtliche Schäden – und zwar bis zu dem Moment, an dem das letzte Wagenrad die Fähre wieder verlässt. Viele Reedereien bzw. Fährgesellschaften bieten vor Ort daher einen Zusatzschutz für das Fahrzeug während der Überfahrt an. Diese Versicherung können Sie als Kunde allerdings nur selbst vor Ort abschließen!

Ist die Fährüberfahrt mit dem Mietwagen in Ihrem Reiseland nicht erlaubt oder aber der Zusatzschutz während der Überfahrt zu teuer, ist dies noch kein Grund zur Enttäuschung: Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren ersten Mietwagen einfach vor der Überfahrt abzugeben und auf der Insel einen neuen anzumieten. Manchmal kann der Mietwagen gegen eine Gebühr direkt zum Hafen zugestellt werden.

Andernfalls befindet sich an beliebten Urlaubsorten meistens eine Abholstation in der Nähe. Das ist zwar etwas umständlicher, als direkt mit dem Auto überzusetzen, aber im Hinblick auf die sonst fehlende Versicherung die einzig sichere Variante.