Verkehrsregeln in Polen

von Julia
Verkehrsregeln in Polen

Letztes Update: 10. Februar 2023

Die Verkehrsregeln in Polen sind in vielen Punkten mit denen in Deutschland vergleichbar. Ein paar kleine, aber feine Unterschiede gibt es dennoch: Während die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in beiden Ländern 50 km/h beträgt, gilt auf polnischen Autobahnen für PKW ein gesetzliches Tempolimit von 140 km/h – im Gegensatz dazu gilt in Deutschland ein Richtwert von 130 km/h. Eine Sonderregelung gibt es bzgl. der Höchstgeschwindigkeit noch: Innerhalb geschlossener Ortschaften darf man zwischen 23 und 5 Uhr bis zu 60 km/h fahren.

Die Promilleregelung in Polen fällt strenger aus als in vielen anderen europäischen Ländern: Erlaubt sind maximal 0,2 Promille hinter dem Steuer. Zum Pflichtinventar in Fahrzeugen gehören das Warndreieck, die Warnweste, ein Verbandskasten sowie ein Feuerlöscher, wobei letzterer nur dann mitgeführt werden muss, wenn der Wagen in Polen gemeldet ist.

Winterreifen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben und es können ersatzweise Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht werden, wenn es aufgrund der Wetterverhältnisse sinnvoll erscheint. Welche Verkehrsregeln in Polen noch wichtig sind, finden Sie in der folgenden Übersicht.

1. Höchstgeschwindigkeiten in Polen

Angaben in km/h PKW PKW mit Anhänger Wohnmobil (über 3,5 t) Motorrad
innerhalb geschlossener Ortschaften 50 50 50 50
außerhalb geschlossener Ortschaften 90
bis
100
70
bis
80
70
bis
80
90
bis
100
Autobahn 140 80 80 140
  • In geschlossenen Ortschaften Polens darf nachts zwischen 23 und 5 Uhr 60 km/h gefahren werden. In einigen Stadtzentren wie Warschau ist generell ein Tempolimit von 50 km/h ausgeschildert. Auf vierspurigen Schnellstraßen gilt 120 km/h.
  • Für Wohnmobile unter 3,5t gilt die gleiche Geschwindigkeitsbegrenzung wie für PKWs.

2. Promillegrenzen in Polen

Alle Kraftfahrzeugfahrer
0,2 Promille

3. Gesetzliche Verpflichtungen in Polen

Kategorie Verpflichtung / Anforderung
Anschnallpflicht
/ Gurtpflicht
Gesetzliche Verpflichtung für alle Fahrzeuginsassen
Tagfahrlicht
/ Lichtpflicht
Gesetzliche Verpflichtung ganzjährig auf allen Straßen
Ersatzreifen Keine gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme eines Ersatzreifens oder Reperatursets
Winterreifen Keine generelle Winterreifenpflicht. Anstelle von Winterreifen können meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Allerdings nur, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Kindersitz Alle Kinder bis 150 cm Körpergröße oder unter 12 Jahren
Warnweste Pflichinventar
Warndreieck Pflichtinventar
Verbandskasten Pflichtinventar
Feuerlöscher Pflichtinventar, sofern das Auto in Polen gemeldet ist
Glühbirnen Kein Pflichtinventar

4. Parken in Polen

  • In vielen Innenstädten in Polen ist das Parken wie bei uns gebührenpflichtig. Dort gibt es Parkscheinautomaten.
  • Wer ohne Parkschein oder an nicht erlaubten Stellen parkt, muss mit einer Geldbuße rechnen.
  • Sowohl in den größeren Städten als auch in vielen Ferienzentren gibt es bewachte Parkplätze (strzezony – 24h), auf denen man sein Fahrzeug stunden- oder tageweise gegen Gebühr abstellen kann.

5. Kraftstoffe in Polen

In Polen existiert ein flächendeckendes Tankstellennetz. Neben den großen Konzernen wie Orlen – einem polnischen Mineralölkonzern, der inzwischen auch in Deutschland Tankstellen betreibt – sowie Shell und BP gibt es eine Reihe kleinerer Tankstellenbetreiber, die immer ein paar Groschen billiger als die große Konkurrenz sind.

Seien Sie aber nicht zu sparsam: Polnische Zeitungen berichten, dass einige der kleinen Tankstellenbetreiber gepanschtes Benzin und gepanschten Diesel verkauft haben, das zu Motorschäden führen konnte. Tanken Sie deshalb vorsichtshalber an einer der größeren Tankstellen.

Die Tankstellen an viel befahrenen Landstraßen, an Autobahnen und in den Städten haben in der Regel rund um die Uhr geöffnet. In ländlichen Gegenden kann das Tanken in der Nacht dagegen zur Herausforderung werden. Hier haben die meisten Tankstellen nur tagsüber geöffnet und schließen in der Regel spätestens um 19 Uhr.

An den Tankstellen kann in der Regel mit der EC-Karte oder der Kreditkarte bezahlt werden. Bitte achten Sie auf entsprechende Hinweise an den Zapfsäulen, Eingängen oder Kassen.

In Polen wurde mittlerweile – wie in vielen anderen EU-Ländern – eine einheitliche Kraftstoff-Kennzeichnung eingeführt. Neben dieser Kennzeichnung werden aber nach wie vor die herkömmlichen, Bezeichnung in der Landessprache bestehen bleiben:

Deutsche Bezeichnung Einheimische Bezeichnung Oktanzahl
Normal Benzin Bleifrei
Super Benzin Bleifrei Eurosuper – Benzyna bezolowiowa 95 (95 E) 95, bleifrei
SuperPlus Benzin Bleifrei Europlus – Benzyna bezolowiowa 98 98 Oktan, bleifrei mit Bleiersatz für ältere Kraftfahrzeuge
Diesel ON / Olej Napedowy
Autogas (LPG) Flüssiggas/Autogas/LPG an über 4000 Tankstellen verfügbar

6. Sonstiges in Polen

  • Die lokale Währung ist der polnische Zloty mit einer ungefähren Umrechnung von
    4,77 PLN = 1,00 EUR.
  • Camping-Urlauber, die mit einem schweren Wohnmobil (über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) nach Polen fahren, müssen die Maut in Polen elektronisch begleichen. Die einfache Bezahlung an den Kassenhäuschen der Mautstellen ist nur für Fahrzeuge bis maximal 3,5 t möglich. Diese Regelung gilt seit Juli 2011. Da an den Grenzübergängen und Autobahnzufahrten häufig entsprechende Hinweisschilder fehlen, ist die Regelung bei Reisenden oft nicht bekannt.
  • Wer mit einem Fahrzeug über 3,5 t nach Polen fährt und Autobahnen nutzen will, muss unbedingt ein elektronisches Gebührenerhebungsgerät, eine so genannte viaBOX, erwerben. Diese ähnelt in ihrer Funktion der bereits vor Jahren eingeführten österreichischen Go-Box.
  • Es besteht Handyverbot. Sie dürfen aber mit Freisprecheinrichtung telefonieren. Verstöße kosten bis zu 50 €.
  • Beamte in Zivil dürfen außerorts keine Verkehrskontrollen durchführen. Die Ordnungshüter müssen auf Verlangen ihren Namen, Dienstgrad und auch ihren Dienstausweis vorzeigen. Sie müssen als Betroffener bei einer Kontrolle den Fahrzeugmotor ausschalten, die Hände aufs Steuer legen und im Wagen sitzenbleiben. Auf Aufforderung sind Sie verpflichtet, der Polizei Kfz-Schein und Führerschein auszuhändigen.
  • Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Sie dürfen ein Gerät an Bord haben, sofern dieses erkennbar nicht einsatzbereit ist (z.B. verpacktes Gerät). Es drohen hohe Geldbußen.

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Julia

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