Kurz zusammengefasst: Ein Steinschlag im fließenden Verkehr gilt nach aktueller Rechtsprechung als unabwendbares Ereignis und damit als normale Gebrauchsspur. Ohne nachgewiesenes Verschulden darf dir die Autovermietung dafür keine Selbstbeteiligung berechnen.
Ein kurzer Knall auf der Autobahn, und schon ist es passiert: Ein kleiner Stein trifft die Windschutzscheibe des Mietwagens und hinterlässt einen Riss. Doch wer muss für den Schaden aufkommen und wann greift die Selbstbeteiligung? Hier erfährst du, was bei einem Steinschlag am Mietwagen gilt und worauf du jetzt achten solltest.


