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Steinschlag am Mietwagen: Wer zahlt und was du jetzt wissen musst

Kurz zusammengefasst: Ein Steinschlag im fließenden Verkehr gilt nach aktueller Rechtsprechung als unabwendbares Ereignis und damit als normale Gebrauchsspur. Ohne nachgewiesenes Verschulden darf dir die Autovermietung dafür keine Selbstbeteiligung berechnen.

Ein kurzer Knall auf der Autobahn, und schon ist es passiert: Ein kleiner Stein trifft die Windschutzscheibe des Mietwagens und hinterlässt einen Riss. Doch wer muss für den Schaden aufkommen und wann greift die Selbstbeteiligung? Hier erfährst du, was bei einem Steinschlag am Mietwagen gilt und worauf du jetzt achten solltest.

Update: 07.10.2026

Auf einen Blick: Steinschlag am Mietwagen

Nach aktueller Rechtsprechung trägst du als Mieter die Kosten eines unverschuldeten Steinschlags nicht:

  • Unabwendbares Ereignis: Ein Steinschlag im fließenden Verkehr gilt als nicht beherrschbares Ereignis und damit als normale Gebrauchsspur nach § 538 BGB.

  • Keine Selbstbeteiligung: Ohne nachgewiesenes Verschulden darf der Vermieter sie nicht berechnen. Das AG München sprach einem Kunden 500 Euro zurück.

  • Vermieter zuerst kontaktieren: Informiere die Autovermietung und kläre das weitere Vorgehen, bevor du eine Werkstatt beauftragst.

  • Schaden dokumentieren: Halte den Steinschlag mit Fotos fest und melde ihn schriftlich, zum Beispiel per E-Mail.

  • Geld zurückholen: Wurde bereits abgebucht, widersprich schriftlich. Bei SEPA-Lastschrift hast du acht Wochen Widerspruchsfrist bei deiner Bank.

Ist ein Steinschlag am Mietwagen ein unabwendbares Ereignis?

Ein Steinschlag kann beim Fahren jederzeit passieren und lässt sich meist nicht verhindern. Wird ein kleiner Stein von einem anderen Fahrzeug aufgewirbelt und trifft deine Windschutzscheibe, hast du in der Regel keinen Einfluss darauf. Rechtlich wird ein solcher Steinschlag im normalen Straßenverkehr daher als unabwendbares Ereignis betrachtet. Das bedeutet: Du hast den Schaden nicht selbst verursacht und konntest ihn auch nicht verhindern.

Nach § 538 BGB musst du als Mieter Schäden nicht ersetzen, die durch den normalen und vertragsgemäßen Gebrauch des Mietwagens entstehen. Ein unverschuldeter Steinschlag fällt grundsätzlich in diese Kategorie. Anders kann es aussehen, wenn du den Schaden durch eigenes Verhalten verursacht hast. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn du nachweislich zu dicht auf ein anderes Fahrzeug aufgefahren bist und dadurch den Steinschlag selbst begünstigt hast.

Wichtig: Die Autovermietung kann dir die Kosten also nicht allein deshalb berechnen, weil bei der Rückgabe ein Steinschlag festgestellt wird. Sie muss grundsätzlich darlegen können, warum du für den Schaden verantwortlich sein sollst.

Was die Gerichte zum Thema Steinschlag entschieden haben

Zwei Urteile bestätigen diese Einordnung und stärken damit die Position von Mietwagen-Kunden:

  • AG München, Urteil vom 29.04.2024, Az. 231 C 10607/24: Ein Kunde hatte einen Tesla gemietet. Nach einem Steinschlag an der Windschutzscheibe belastete die Autovermietung seine Kreditkarte mit 500 Euro Selbstbeteiligung. Das Gericht sprach ihm die volle Rückzahlung zu: Der Steinschlag sei ein nicht beherrschbares Risiko und ein unabwendbares Ereignis. Eine AGB-Klausel, die dieses Risiko unabhängig vom Verschulden auf den Mieter überträgt, benachteilige ihn unangemessen und sei unwirksam.

  • AG Fürth, Urteil vom 11.03.2026, Az. 360 C 1160/25: Bei einem gemieteten VW Tiguan wurde bei der Rückgabe ein Steinschlag mit Rissbildung festgestellt. Die Autovermietung stützte sich auf einen Schadenskatalog, der Steinschläge je nach Größe und Lage im Sichtfeld als akzeptabel oder ersatzpflichtig einstufte. Das Gericht erklärte diese Klausel für unwirksam und verurteilte die Vermietung zur Rückzahlung von 1.115 Euro: Steinschläge zählen zu den normalen Gebrauchsspuren, unabhängig davon, wo genau sie auf der Scheibe liegen.

Beide Urteile binden formal nur den jeweiligen Einzelfall, ihre Begründung lässt sich aber auf vergleichbare Klauseln bei anderen Anbietern übertragen: Eine pauschale, verschuldensunabhängige Kostenübernahme für Steinschläge hält vor Gericht in der Regel nicht stand.

Wer übernimmt bei einem Steinschlag Schäden an der Windschutzscheibe?

Ob ein Steinschlag zusätzlich über die Versicherung abgedeckt ist, hängt vom gebuchten Schutzpaket ab. Bei einer Basisabsicherung sind Glasschäden über die Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt, häufig jedoch mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung.

Da ein unverschuldeter Steinschlag im normalen Straßenverkehr rechtlich jedoch als normale Gebrauchsspur gilt, darf dir der Vermieter diese Selbstbeteiligung gar nicht erst in Rechnung stellen. Es sei denn, er kann dir ein konkretes Verschulden nachweisen, zum Beispiel Dichtauffahren. Da sich die Bezeichnungen und Bedingungen je nach Anbieter und Station unterscheiden, lohnt sich dennoch immer ein Blick in die konkreten Buchungsunterlagen.

Wenn du finanzielle Diskussionen nach der Reise von vornherein vermeiden möchtest, kannst du auf billiger-mietwagen.de gezielt nach Angeboten mit „Vollkasko ohne Selbstbeteiligung“ sowie „Glas- und Reifenschutz“ filtern. Damit bist du auch bei unverschuldeten Glasschäden rundum abgesichert.

Muss ich die Selbstbeteiligung für einen Steinschlag zahlen?

Nein, solange dir kein konkretes Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. Da ein unverschuldeter Steinschlag rechtlich als normale Gebrauchsspur gilt, entsteht kein erstattungspflichtiger Schaden, für den die vereinbarte Selbstbeteiligung greifen würde.

Wurde dir trotzdem ein Betrag von der Kreditkarte abgebucht, widersprich der Belastung schriftlich mit Verweis auf die Rechtslage und die genannten Urteile. Bei einer Kreditkartenbuchung kannst du zusätzlich eine Rückbuchung (Chargeback) bei deinem Kartenanbieter anstoßen. Bei einer SEPA-Lastschrift kannst du der Abbuchung innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen bei deiner Bank widersprechen.

Was tun, wenn du am Mietwagen einen Steinschlag entdeckst?

So gehst du im Schadensfall am besten vor:

  1. Anhalten und dokumentieren: Halte an einer sicheren Stelle an und mach ein Foto vom Steinschlag. Das dient später als Beleg.

  2. Vermieter informieren: Kontaktiere die Autovermietung oder die Notfallnummer aus deinen Unterlagen und schildere die Situation.

  3. Keine eigenmächtige Reparatur: Fahre ohne Absprache nicht selbst in eine Werkstatt, sonst bleibst du möglicherweise auf den Kosten sitzen.

  4. Schriftlich melden: Melde den Schaden am besten schriftlich, zum Beispiel per E-Mail, damit du die rechtzeitige Meldung im Zweifel nachweisen kannst.

  5. Keine Schuldanerkenntnis unterschreiben: Unterschreibe bei der Rückgabe kein Schadensprotokoll, das eine Kostenübernahme oder ein Schuldanerkenntnis enthält. Eine reine Bestätigung des Fahrzeugzustands ist unproblematisch, ein ausdrückliches Anerkenntnis kann deine spätere Rückforderung jedoch erschweren.

Häufige Fragen zu Steinschlag am Mietwagen

Wer zahlt bei einem Steinschlag am Mietwagen und muss ich eine Selbstbeteiligung zahlen?

Grundsätzlich zahlt die Autovermietung beziehungsweise deren Versicherung. Da ein Steinschlag im fließenden Verkehr als unabwendbares Ereignis und normale Gebrauchsspur gilt, trifft dich keine Schuld. Ohne nachgewiesenes Verschulden, zum Beispiel Dichtauffahren, darfst du dafür nicht zur Kasse gebeten werden und es fällt keine Selbstbeteiligung an.

Was soll ich tun, wenn mein Mietwagen einen Steinschlag hat?

Halte an einer sicheren Stelle an, fotografiere den Schaden und informiere die Autovermietung. Fahre keinesfalls ohne Absprache in eine Werkstatt und melde den Schaden am besten schriftlich per E-Mail. Unterschreibe bei der Rückgabe kein Schuldanerkenntnis.

Ist Steinschlag am Mietwagen durch Teilkasko oder Vollkasko abgedeckt?

Glasschäden sind bei vielen Kaskotarifen eingeschlossen, häufig jedoch mit einem vertraglichen Eigenanteil. Da dir ohne Verschulden keine Kosten auferlegt werden dürfen, greift diese Selbstbeteiligung in der Praxis nicht. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, filtert auf billiger-mietwagen.de gezielt nach Angeboten mit „Glas- und Reifenschutz“ sowie „Vollkasko ohne Selbstbeteiligung“.

Was kann ich tun, wenn die Autovermietung trotzdem Geld für den Steinschlag abgebucht hat?

Widersprich der Forderung schriftlich unter Verweis auf § 538 BGB sowie die aktuelle Rechtsprechung, zum Beispiel AG München, Az. 231 C 10607/24. Bei Kreditkartenbuchungen kannst du ein Chargeback über deine Bank veranlassen, bei SEPA-Lastschriften der Abbuchung innerhalb von acht Wochen widersprechen.

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einem Steinschlag am Mietwagen auf Island?

Das unterscheidet sich je nach Anbieter und gebuchtem Paket. Wegen der vielen Schotterpisten schließen isländische Vermieter Steinschlag- und Unterbodenschäden häufig aus der Standardversicherung aus. Für Fahrten auf Schotterstraßen ist daher meist der Abschluss einer speziellen Zusatzversicherung nötig, zum Beispiel Gravel Protection.

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