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Unfall mit dem Mietwagen: Richtiges Verhalten im Schadensfall

Was passiert, wenn du einen Unfall mit dem Mietwagen hast? Eine Checkliste:

Ein Unfall mit dem Mietwagen kann schnell passieren – aber keine Sorge, wir erklären dir Schritt für Schritt, was du tun musst: 1. Bleib ruhig und sichere die Unfallstelle: Schalte zuerst die Warnblinkanlage ein und stelle ein Warndreieck auf. Ziehe eine Warnweste an, wenn du eine hast. 2. Leiste Erste Hilfe, falls nötig Prüfe, ob jemand verletzt ist und rufe bei Bedarf den Notruf (112 in Europa). 3. Informiere die Polizei: Auch bei kleinen Schäden solltest du die Polizei rufen. In manchen Ländern ist das sogar Pflicht. 4. Dokumentiere den Unfall: Mache Fotos von der Unfallstelle und den Schäden. Notiere dir die Kontaktdaten aller Beteiligten und Zeugen. 5. Fülle den Unfallbericht aus: Im Mietwagen findest du normalerweise einen Unfallbericht. Fülle ihn sorgfältig aus, aber unterschreibe keine Schulderklärung! 6. Kontaktiere den Vermieter: Informiere den Autovermieter so schnell wie möglich über den Unfall. Die Notfallnummer findest du im Mietvertrag. 7. Lass den Wagen abschleppen, wenn nötig: Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, organisiert der Vermieter in der Regel das Abschleppen.

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Mietwagen Unfall

Was kostet mich ein Unfall mit dem Mietwagen?

Versicherung mit Selbstbeteiligung

Solltest du einen Vollkaskoschutz mit Selbstbeteiligung haben, zahlst Du für Schäden nur bis zur Höhe der Selbstbeteiligung (oft zwischen 300 und 2.500 Euro).

Die Kosten für Reparaturen werden oft von der Kaution abgezogen bzw. die ganze Kaution wird eingezogen.

Versicherung ohne Selbstbeteiligung

Bei einer Versicherung ohne Selbstbeteiligung bist du bestens versichert und musst nicht für Kosten aufkommen, solange die Schäden am Mietwagen abgedeckt sind. Achtung: Oft sind Unterboden, Reifen und Gläser nicht inkludiert und können separat versichert werden.

Versicherung (durch Erstattung)

Bei einer Versicherung ohne Selbstbeteiligung durch Erstattung musst du zunächst die Kosten bis zur Selbstbeteiligung an den Vermieter zahlen und danach beim Anbieter bzw. Versicherer reklamieren. Dafür musst du alle Dokumente zum Unfall und zur Kostenzahlung sammeln und an den Versicherer weiterleiten.

Was passiert, wenn ich nicht schuld am Unfall bin?

Auch wenn du nicht schuld bist:

  • Musst du den Unfall dem Vermieter melden

  • Kann es sein, dass du zunächst die Selbstbeteiligung zahlst

  • Bekommst du das Geld später zurück, wenn die Schuldfrage geklärt ist

  • Sammle alle Beweise und Kontaktdaten, um deine Unschuld zu belegen. Unser Tipp: Mit einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung sparst du dir viel Ärger – egal wer schuld ist!

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