Egal ob beim Umzug, beim Transport von gekauften Möbeln oder bei der Fahrt zum nächsten Großevent – der Gesetzgeber schreibt vor, dass Ladung angemessen zu sichern ist. Womit und wie genau man dies bewerkstelligen soll, bleibt in der StVO allerdings offen. Wie Sie die Ladungssicherung beim Transporter oder Sprinter vornehmen und was es dabei zu beachten gilt, erklären wir hier.
Transporter-Ladungssicherung: Wer nicht spurt, muss zahlen
Wer seine Ladung bei Umzug und Co. nicht ordentlich sichert, gefährdet nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch den eigenen Geldbeutel. Für Ordnungswidrigkeiten beim Verladen und Sichern drohen teils hohe Bußgelder sowie Punkte in Flensburg:
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
Fahrzeug überschreitet mit Ladung die höchstzulässige Höhe (4 Meter; § 22 StVO) | 20 € | 0 |
Fahrzeug überschreitet mit Ladung die höchstzulässige Höhe (4 Meter; § 22 StVO) | 20 € | 0 |
Ladung ist nicht gegen vermeidbaren Lärm gesichert | 10 € | 0 |
Ladung ist im PKW nicht ausreichend gesichert | → unzureichend gesichert: 35 € → mit Gefährdung: 60 € → mit Unfall: 75 € | 0 1 1 |
Ladung ist im Transporter / LKW ist nicht ausreichend gesichert | → unzureichend gesichert: 60 € → mit Gefährdung: 75 € → mit Unfall: 100 € | 1 1 1 |
Ladungssicherung des Transporters gemäß § 22 StVO: Maßband rausholen!
Solange keine Sondergenehmigung vorliegt, hat die StVO einige Vorgaben dazu, wie die Ladungssicherung bei Transporter, Sprinter und Co. in etwa auszusehen hat. So darf die Ladung nicht mehr als 1,50 Meter über den Fahrzeugrand hinausragen – es sei denn, Sie sind auf einer Strecke von bis zu 100 Kilometer unterwegs. In diesem Fall sind bis zu 3 Meter über den Rand hinaus zulässig.
Falls die Ladung um mehr als einen Meter über den hinteren Fahrzeugrand hinausgeht, muss sie deutlich gekennzeichnet werden. Das kann in Form einer hellroten, mindestens 30 x 30 Zentimeter großen Fahne, eines entsprechend großen und eingefärbten Schildes oder eines senkrecht angebrachten zylindrischen Körpers mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm umgesetzt werden.Werden durch die Ladung die Fahrzeugleuchten verdeckt, muss die Ladung gemäß § 17 Absatz 1 ebenfalls mit einem nach vorn weiß und nach hinten rot leuchtendem Licht gekennzeichnet werden.
Außerdem wie immer wichtig: Die Ladung darf Sie als Fahrer keinesfalls am Lenkrad stören oder Ihre Sicht einschränken!
Ladungssicherung: es fängt beim Packen an!
Eine Faustregel bei Umzügen und Co. lautet: Immer erst die Kartons, schweres Zeug nach unten und bereits zwischendurch gut sichern. Manch ein Fahrer schafft es auf diese Weise, alles per Tetris-System perfekt zusammenzufügen.
Hier ein paar hilfreiche Tipps zum Beladen, bevor es an die abschließende Ladungssicherung des Transporters geht:
- Schwere Gegenstände kommen nach unten, leichte nach oben – längliche Gegenstände können Sie hingegen an der Fahrzeugwand befestigen.
- Achten Sie auch auf gewisse Achslasten beim Fahrzeug: Verteilen Sie die Ladung so, dass einzelne Fahrzeugachsen nicht überproportional belastet werden. Ansonsten kann der Transporter ins Schlingern geraten oder – im Worst Case – in der nächsten Kurve umkippen.
- Nutzen Sie beim Beladen immer die gesamte Höhe des Fahrzeugs und bilden Sie beim Beladen abschließende Reihen, die Sie bei Bedarf zwischendurch schon mit Gurten absichern.
- Große Möbelstücke kommen in die Fahrzeugmitte, kleine sollten auf dem Boden stehen bleiben – hier lässt sich noch reichlich Stauraum gewinnen. Ganz wichtig dabei: Rück- an Rückseiten, Front- an Frontseiten.
- Schützen Sie Möbel und Co. zusätzlich mit Decken und ähnlichen Stoffen vor Kratzern und Schlieren.
- Kühlschränke, Waschmaschinen und weitere schwere (elektronische) Gegenstände kommen ganz zum Schluss – diese geben zusätzliche Stabilität.
Augen auf bei der Transporter-Wahl!
Generell müssen Sie die Ladung des Transporters so sichern, dass sie auch in Extremsituationen – darunter plötzliche Ausweichmanöver, schlechte Wetterverhältnisse oder Vollbremsungen – noch immer sicher im Fahrzeug verstaut bleibt. Idealerweise ist der Fahrzeugaufbau selbst bereits so beschaffen, dass Sie auch ohne das Befestigen von etwaigen Zurr- oder Hilfsmitteln gut auskommen. Stirn-, Rück- und Seitenwände sollten demnach so stark sein, dass die Ladung durch eine Vollbremsung o. ä. nicht verrutscht. Im Idealfall heißt das: Transporter mit System beladen, Tür zu und gut ist. Alles sitzt, wackelt nicht und hat in den Zwischenräumen wenig Luft.
Bevor es ans Beladen geht, sollten Sie auch darauf achten, die maximale Zuladung (die „Nutzlast“) Ihres Wunsch-Transporters nicht zu überschreiten. Diese liegt bei Kleintransportern zum Beispiel meist zwischen etwa 0,5 und 1,5 Tonnen und darf in keinem Fall überschritten werden. Ansonsten werden Sie wiederum aufgrund von Überladung zur Kasse gebeten.
Gurte und Co. bei der Ladungssicherung: des Transporters kleine Helfer
Kann die Ladungssicherung des Transporters nicht allein durch den Fahrzeugaufbau gesichert werden, müssen Sie auf Zurrmittel in Form von Gurten, Ketten und Seilen zurückgreifen. Wichtig ist dabei, wie Sie verzurren, ob nun diagonal, nach unten (auch „Niederzurren“ genannt) oder via Kopfschlinge.
Bei den gängigen Zurrgurten sollten Sie ebenfalls auf ein paar bedeutende Kleinigkeiten achten: Ein qualitativ guter Zurrgurt trägt das GS- bzw. TÜV-Zeichen. Wichtig ist ebenso die LC (Lashing Capacity), die die maximale Belastbarkeit des Zurrgurtes im geraden Zug angibt. Prüfen Sie ebenso, ob der Gurt auch in die Ladungssicherungsschiene passt und nirgendwo Blessuren aufweist.
In so manchem (Klein-)Transporter sollten Sie zudem die Montage eines Trenngitters zwischen Fahrerkabine und Lager in Betracht ziehen. Auch Antirutschmatten helfen dabei, die Ladung im Fahrzeug zu fixieren. So sind Sie für die Transporter-Ladungssicherung von allen Seiten bestens gewappnet!
Titelbildquelle: #136497050 | Urheber: © Africa Studio – Fotolia.com
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