Bei einem Unfall mit dem Mietwagen gilt es zunächst einmal Ruhe zu bewahren. Damit Sie sicher weiterfahren können und hohe Kosten vermeiden, erklären wir Ihnen hier die wichtigsten Schritte nach einem Unfall mit dem Mietwagen.
Wen informiere ich bei einem Unfall mit dem Mietwagen?
Unabhängig davon, ob Ihr Unfall mit dem Mietwagen im Ausland oder in Deutschland passiert: Zuerst sollten Sie selbstverständlich die Unfallstelle absichern und ggf. den Rettungsdienst verständigen.
Wenn eine andere Person am Unfall beteiligt ist, dann rufen Sie die Polizei und lassen sich von ihr einen Bericht erstellen. Ein Unfallprotokoll für diesen Fall finden Sie normalerweise in Ihrem Mietwagen. Dieses sollten Sie gemeinsam mit der anderen Person und der Polizei ausfüllen.
Wenn kein anderes Auto an dem Unfall beteiligt ist und Sie beispielsweise ein Hindernis gerammt haben, sollten Sie dennoch vorsichtshalber die Polizei verständigen, damit diese Ihnen einen Unfallbericht anfertigt. Sollte die Polizei aufgrund eines zu kleinen Schadens nicht zur Unfallstelle kommen, fahren Sie am besten zur nächsten Polizeistation und lassen den Unfall dort aufnehmen. In jedem Fall ist der Unfallbericht für Sie sehr wichtig, da sonst der Versicherungsschutz für Ihren Mietwagen in Gefahr ist.
Außerdem sollten Sie unverzüglich Ihren Vermieter vor Ort benachrichtigen. Dieser wird Ihnen, falls nötig, einen Ersatzmietwagen organisieren, den Sie im Tausch für den Unfallwagen erhalten. Lassen Sie sich bei der Rückgabe des beschädigten Autos vom Vermieter einen Schadensbericht ausstellen und unterschreiben. Außerdem sollten Sie unbedingt Ihren Mietvertrag und den Nachweis über die Zahlung der Kaution und der Selbstbeteiligung aufheben. Diese Dokumente benötigen wir für die Reklamation Ihres Mietwagens nach Rückkehr.
Sobald Sie alle Formalitäten vor Ort erledigt haben, können Sie Ihre Reise mit einem Ersatzmietwagen des Autovermieters entspannt fortsetzen.
Unfall mit Mietwagen: Wer zahlt?
Die Kosten bei einem Unfall mit dem Mietwagen müssen Sie nicht selbst tragen, wenn Sie ein Angebot ohne Selbstbeteiligung gebucht haben. Dafür zahlen Sie in der Regel nur einen geringen Aufpreis und erhalten dabei eine erheblich größere Sicherheit. Achten Sie beim Buchen darauf, ob Glas und Reifen Ihres Autos geschützt sind, denn das ist bei einigen Versicherungspaketen nicht der Fall. Wenn Sie auf Nummer sich gehen wollen, wählen Sie auf billiger-mietwagen.de eins unserer empfohlenen Angebote: Diese verfügen immer über einen umfassenden Versicherungsschutz mit einer Vollkasko ohne Selbstbeteiligung.
Haben Sie sich dagegen für ein Angebot mit Selbstbeteiligung entschieden, wird die von Ihnen hinterlegte Mietwagen-Kaution ggf. nicht zurückerstattet. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert dabei zwischen 250,00 € und ca. 2.300,00 €.
Unabhängig vom Angebot entfällt der Versicherungsschutz natürlich, wenn jemand betrunken fährt oder auf andere Weise grob fahrlässig handelt.
Zur Info: Auch wenn Sie ein Angebot ohne Selbstbeteiligung gebucht haben, wird die Kaution zunächst vom Vermieter einbehalten. Nach Ihrer Urlaubsrückkehr bekommen Sie jedoch den kompletten Betrag gemäß AGB vom Veranstalter erstattet. Reichen Sie dafür eine Reklamation bei billiger-mietwagen.de ein, wir kümmern uns um die Abwicklung mit dem Veranstalter.