Bei einem Unfall mit dem Mietwagen gilt es zunächst einmal Ruhe zu bewahren. Damit Sie sicher weiterfahren können und hohe Kosten vermeiden, erklären wir Ihnen hier die wichtigsten Schritte nach einem Unfall mit dem Mietwagen.


Wen informiere ich bei einem Unfall mit dem Mietwagen?

Unabhängig davon, ob Ihr Unfall mit dem Mietwagen im Ausland oder in Deutschland passiert: Zuerst sollten Sie selbstverständlich die Unfallstelle absichern und ggf. den Rettungsdienst verständigen.

Wenn eine andere Person am Unfall beteiligt ist, dann rufen Sie die Polizei und lassen sich von ihr einen Bericht erstellen. Ein Unfallprotokoll für diesen Fall finden Sie normalerweise in Ihrem Mietwagen. Dieses sollten Sie gemeinsam mit der anderen Person und der Polizei ausfüllen.

Wenn kein anderes Auto an dem Unfall beteiligt ist und Sie beispielsweise ein Hindernis gerammt haben, sollten Sie dennoch vorsichtshalber die Polizei verständigen, damit diese Ihnen einen Unfallbericht anfertigt. Sollte die Polizei aufgrund eines zu kleinen Schadens nicht zur Unfallstelle kommen, fahren Sie am besten zur nächsten Polizeistation und lassen den Unfall dort aufnehmen. In jedem Fall ist der Unfallbericht für Sie sehr wichtig, da sonst der Versicherungsschutz für Ihren Mietwagen in Gefahr ist.

Außerdem sollten Sie unverzüglich Ihren Vermieter vor Ort benachrichtigen. Dieser wird Ihnen, falls nötig, einen Ersatzmietwagen organisieren, den Sie im Tausch für den Unfallwagen erhalten. Lassen Sie sich bei der Rückgabe des beschädigten Autos vom Vermieter einen Schadensbericht ausstellen und unterschreiben. Außerdem sollten Sie unbedingt Ihren Mietvertrag und den Nachweis über die Zahlung der Kaution und der Selbstbeteiligung aufheben. Diese Dokumente benötigen wir für die Reklamation Ihres Mietwagens nach Rückkehr.

Sobald Sie alle Formalitäten vor Ort erledigt haben, können Sie Ihre Reise mit einem Ersatzmietwagen des Autovermieters entspannt fortsetzen.


Unfall mit Mietwagen: Wer zahlt?

Die Kosten bei einem Unfall mit dem Mietwagen müssen Sie nicht selbst tragen, wenn Sie ein Angebot ohne Selbstbeteiligung gebucht haben. Dafür zahlen Sie in der Regel nur einen geringen Aufpreis und erhalten dabei eine erheblich größere Sicherheit. Achten Sie beim Buchen darauf, ob Glas und Reifen Ihres Autos geschützt sind, denn das ist bei einigen Versicherungspaketen nicht der Fall. Wenn Sie auf Nummer sich gehen wollen, wählen Sie auf billiger-mietwagen.de eins unserer empfohlenen Angebote: Diese verfügen immer über einen umfassenden Versicherungsschutz mit einer Vollkasko ohne Selbstbeteiligung.

Haben Sie sich dagegen für ein Angebot mit Selbstbeteiligung entschieden, wird die von Ihnen hinterlegte Mietwagen-Kaution ggf. nicht zurückerstattet. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert dabei zwischen 250,00 € und ca. 2.300,00 €. 

Unabhängig vom Angebot entfällt der Versicherungsschutz natürlich, wenn jemand betrunken fährt oder auf andere Weise grob fahrlässig handelt.

 


Zur Info:
Auch wenn Sie ein Angebot ohne Selbstbeteiligung gebucht haben, wird die Kaution zunächst vom Vermieter einbehalten. Nach Ihrer Urlaubsrückkehr bekommen Sie jedoch den kompletten Betrag gemäß AGB vom Veranstalter erstattet. Reichen Sie dafür eine Reklamation bei billiger-mietwagen.de ein, wir kümmern uns um die Abwicklung mit dem Veranstalter.

 

57 Antworten zu “Mietwagen-Unfall – was tun?”

  1. Nicole S. sagt:

    Leider hate ich gestern mit meinem Mietwagen von Avis, einen Parkunfall den ich selber verschuldet habe. Die gegnerische Partei rief die Polizei, die aber meinte dass sie da nicht kommen brauch da wir uns ja einig sind. Wir sollen alle Daten austauschen. So haben wir es nun auch getan.
    Nun lese ich dass man einen Polizeibericht brauch. Und jetzt?
    Außerdem soll in den eigenen Bericht ja das Versicherungsunternehmen eingetragen werden bei dem der Mietwagen versichert ist, aber wo finde ich das? Habe im Auto nichts gefunden.

    • Service-Team sagt:

      Hallo Nicole,

      wie im Text beschrieben, ist ein Polizeibericht häufig notwendig zur korrekten Abwicklung durch die Versicherung. Der lässt sich aber in der Regel auch nachträglich noch beantragen. Die Versicherung des Mietwagens liegt in der Hand des Vermieters. Entweder kann Ihnen dieser bei der Rückgabe des Fahrzeugs eine Auskunft geben, oder Sie tragen den Vermieter selbst ein.

      Generell bekommen Sie bei einer Buchung über unsere Website am Rückgabetag eine Mail zugesandt, in der das weitere Vorgehen im Schadensfall erläutert wird. Über den dort genannten Kanal können Sie alle Unterlagen einreichen. Wenn Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich selbstverständlich auch telefonisch an unseren Kundenservice wenden.

      Freundliche Grüße
      Maria von billiger-mietwagen.de

  2. Nina Hayder sagt:

    Ich musste einen Kfz Unfallgutachter kommen lassen. Auch mein Auto musste abgeschleppt werden. Gut zu wissen, was ich bei einem Mietwagen auch alles beachten muss.

  3. Saskia sagt:

    Hallo könnt ihr helfen oder Rat geben?

    Wir sind in Portugal im Urlaub und sind mit dem Mietwagen von Lissabon aus nachts an die Algarve gefahren auf der Autobahn ist uns ein Fuchs vors Auto gelaufen.
    Wir standen so unter Schock und haben keine Polizei gerufen und konnten vorerst auch keinen Schaden am Fahrzeug feststellen. Als wir später in unserem gebuchten Apartment angekommen sind haben wir bemerkt das bei dem Nebelscheinwerfer vorne die Kunststoffabdeckung weg ist (genau die Stelle wo der Fuchs dagegen ist)
    Das Auto & der Scheinwerfer sind noch komplett in Takt und funktionsfähig, lediglich die Abdeckung aussen rum ist weg.
    Wir haben eine Vollkasko Versicherung mit Erstattung der Selbstbeteiligung.

    Wie müssen wir uns jetzt verhalten?
    Wird das von der Versicherung übernommen?

    Danke für die Auskunft

    • Service-Team sagt:

      Hallo Saskia,

      Wildschäden sind tatsächlich bei manchen Versicherungen ein schwieriges Thema. Wir würden nun, da der Unfallort ja schon verlassen wurde, folgendes empfehlen:
      Versuchen Sie, sich bei der örtlichen Polizei noch einen Polizeibericht zum Wildschaden ausstellen zu lassen. Manchmal ist die Polizei in so einem Fall kulant und stell den Bericht nachträglich noch aus. Alternativ versuchen Sie nach der Rückkehr den Schaden mit der Begründung “Schaden bei der Rückgabe des Fahrzeuges vom Vermieter festgestellt” einzureichen.

      Viel Erfolg und freundliche Grüße
      Alex von billiger-mietwagen.de

  4. Maude Maure sagt:

    Hallo,
    ich hatte eine Kollision mit einem Gebäude. Vollkasko ohne SB. Jedoch habe ich die Polizei nicht Sofort hinzugezogen. Ich werde nun im Nachhinein ein Protokoll erstellen lassen. Was soll ich tun? Was ist wichtig, damit die Versicherung den Schaden (am Dach des Fahrzeuges) übernimmt? LG und Tausend Dank

    • Service-Team sagt:

      Guten Tag Frau Maure,

      am Tag der Mietwagen-Rückgabe erhalten Sie von uns eine Abschlussmail. Diese enthält einen Link, über den Sie Ihren Schadensfall inklusive des Polizei-Protokolls einreichen können.

      Sollten bei der Einreichung des Schadensfalls Probleme auftreten, können Sie jederzeit unseren Kundenservice per Telefon kontaktieren. Dann unterstützen wir Sie gerne.

      Mit freundlichen Grüßen
      Alex von billiger-mietwagen.de

  5. Martin Lobinger sagt:

    Gut zu wissen, dass man ein Unfallprotokoll in der Regel im Mietwagen selbst findet. Mein Neffe möchte für seine nächste Reise mit seinen Freunden einen Wagen mieten. Er freut sich, dass er bei einem Unfall das Protokoll parat haben würde.

  6. Kira Nonnenbaum sagt:

    Danke für diesen Beitrag über Autounfälle bei Mietwagen. Gut zu wissen, dass man zur Abwicklung des Unfalls sicherheitshalber die Polizei verständigen sollte. Mit der Autoversicherung geht so auch alles reibungsloser, kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.

  7. Silja Dressel sagt:

    Hallo liebes Team von billiger- mietwagen.de,
    ich warte nun bereits 3 Monate auf die Regulierung eines kleinen Schadenfalles eines Mietwagens. Anrufe bei eurer Hotline sowie e-mails mit Nachfragen blieben insofern erfolglos als dass sie vertrösten. Wie erhalte ich bei euch eine exakte Auskunft zum Stand der Bearbeitung und wann ich mit meinem Geld rechnen kann?
    Besten Dank, S.

    • Service-Team sagt:

      Hallo Silja,

      es tut uns sehr leid, dass Sie noch keine Antwort von Ihrem Veranstalter haben. Leider kann es am Ende der Hauptsaison zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Schadensmeldungen durch die Veranstalter kommen.

      Wir werden uns gerne erneut nach dem Status Ihrer Schadensmeldung erkundigen.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  8. Stefan Glenda sagt:

    Hallo,
    Ich habe ein Mietauto von intercars in Gouves in Kreta für 5 Tage.
    Am 2. Tag leuchtete plötzlich bei der Rückfahrt von einer Stadt am Abend zum Hotel die Lampe für erhöhte Temperatur auf und ich könnte plötzlich im 4. Gang kein Gas mehr geben und ich blieb im Steilen hängen. Wir mussten sogar das Auto anschieben und zu einer Tankstelle nach unten zu kommen.
    Nun will der Vermieter erst prüfen ob uns eine Schuld trifft (nicht möglich, das dies alles plötzlich passierte und ich das Auto gut behandelte) und wenn ja, ich/wir für den Schade aufkommen müssen, jedoch können wir nichts dafür.
    Wie sieht hier die Lage aus?
    Liebe Grüße

    • Julia sagt:

      Lieber Stefan Glenda,

      leider fehlt uns bei Ihre Anfrage die Info welches Versicherungspaket gebucht wurde. Auch ist es für uns schwierig eine Aussage zu machen, wenn wir nicht genau wissen, welches technische Problem vorliegt und bei welchem Veranstalter (bei InterCar handelt es sich um den Vermieter) gebucht wurde. Was uns bekannt ist: Grundsätzlich liegt die Kontrolle der Betriebsmittel (Öl, Kühlwasser, etc.) in der Verantwortung des Fahrers.

      Derzeit können Sie leider nur auf die Antwort des Vermieters warten und sich aber gerne nach einer (für Sie nicht zufriedenstellenden) Antwort bei unserem Kundenservice melden.

      Viele Grüße
      Julia von billiger-mietwagen.de

  9. Theresa Sick sagt:

    Liebes Team,
    nach Rückgabe unseres Leihwagens am gestrigen Sonntag wurden wir heute per Telefon und Foto-Zusendung darüber informiert, dass das Auto einen fingernagelgroßen Lackschaden habe. Auf dem von Interrent eingesandten Foto sieht man durchaus auch einen Fleck. Uns selbst fiel dieser jedoch beim letzten Prüfen nicht auf, insb. nicht als Lackschaden…

    Nun möchten wir wissen:
    1. Sollen wir zu Interrent fahren und den Fleck überprüfen?
    2. Soll die Polizei hinzugezogen werden?
    3. Und in welcher Unterlage (Voucher o.ä.) finden wir genaue Angaben über die von uns gebuchte Versicherung für solche Fälle, also wie hoch die SB ist?

    Ganz herzlichen Dank für die Infos im Voraus,
    Theresa Sick

    • Service-Team sagt:

      Hallo Theresa,

      bitte lassen Sie sich von Ihrem Vermieter die Schadensmeldung/Rechnung für den Schaden zustellen und reichen diesen dann bei unserem Kundendienst zusammen mit Ihrem Mietvertrag und einer Kreditkartenabrechnung ein. Unser Kundendienst wird Ihre Schadensmeldung anschließend an Ihren Veranstalter zur Bearbeitung weiterleiten.

      Ihre Versicherungsinformationen finden Sie sowohl auf Ihrem Voucher als auch in den Buchungsunterlagen, die wir Ihnen zugesandt haben.

      Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie diese direkt an unseren Kundendienst richten. Sie müssen weder Ihren Vermieter besuchen noch die Polizei rufen.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  10. Sonja Weber sagt:

    Hallo, ich habe in Portugal einen Mietwagen genommen. In Deutschland habe ich das Paket der Vollkasko mit Erstattung der Selbstbeteiligung gebucht. In Portugal wollte Europcar nun noch einmal die Versicherung abrechnen, was ich jedoch ablehnte, da diese bereits ik Deutschland vereinbart war. Vor Ort teilte man mir mit, diese gelten nicht in Portugal. Trotzdem lehnte ich eine erneute Zusatzversicherung ab. Nun sah ich gestern auf dem Parkplatz, dass ich eine leichte Delle in der Fahrertür habe. Vermutlich hat ein anderes Auto mir diese beim Parken zugeführt, während der Beifahrer einstieg. Wie gesagt, eine Vermutung. Meine Kaution beträgt 300 Euro. Die Höhe der Selbstbeteiligung 1800 Euro. Wenn ich das Fahrzeug nun wieder abgebe, was kann der Vermieter mir dann berechnen? Wird er die volle Summe von 1800 Euro berechnen? Das wäre aus meiner Sicht völlig unangemessen. Gibt es diesbezüglich Erfahrungswerte oder Richtlinien?

    • Service-Team sagt:

      Hallo Sonja,

      viele Vermieter haben einen Katalog für Schäden und welche Summe für den jeweiligen Schaden einbehalten wird. Sie sollten auf jeden Fall damit rechnen, dass die Kaution erstmal einbehalten wird.

      Wir empfehlen Ihnen, den Schaden umgehend bei Europcar zu melden und sich bei Ihrem Vermieter zu erkundigen, was dieser voraussichtlich berechnet.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  11. Chris sagt:

    Hallo,
    ich hätte eine kurze Rückfrage, was bei folgendem Szenario gilt:
    Wenn ich als Fahrzeugmieter einen Unfall durch eine Vorfahrts-Missachtung herbei geführt habe, habe ich dann grob fahrlässig gehandelt?
    Ferner kam es lediglich zu einem leichten Kontakt der beiden Fahrzeuge. Das gegnerische Fahrzeug hat leichte Lackschäden, während das eigene Fahrzeuge fast nichts bis gar nichts hat.
    Der Schaden des gegnerischen Fahrzeuges übernimmt die Haftpflichtversicherung. Der Schaden am Mietfahrzeug ist mit einer Vollkasskoversicherung geschützt, bei der aber ein Selbstbehalt von 750 Euro vereinbart wurde.
    Ist von mir (Mieter des Fahrzeuges) nun ungeachtet der Höhe des Schadens am Mietfahrzeug immer der Betrag von 750 € zu leisten?
    Vielen Dank.
    Chris

    • Service-Team sagt:

      Hallo Chris,

      die Selbstbeteiligung müssen Sie in der Höhe leisten, die von Ihrem Vermieter für den Schaden berechnet wird, bis maximal 750€ in Ihrem Fall.

      Eine übersehene Vorfahrt wird üblicherweise nicht als grob fahrlässig angesehen. Außer natürlich, Sie haben mit voller Absicht die Vorfahrt missachtet und den Unfall auch absichtlich riskiert. Aber dann würde man eher von Vorsatz sprechen. Ohne die genauen Details zu kennen, können wir dies aber nicht sinnvoll bewerten.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  12. Sonja Schmies sagt:

    Hallo,

    ich habe mir gestern einen Sprinter ausgeliehen. Beim Ausfahren aus einer Ausfahrt bin ich beim Abbiegen mit der Seite angeschrammt. Die Kaution wurde jetzt einbehalten. Ich soll mit 600 -700,-€ rechnen. Was muss ich beachten? Kostenvoranschlag der Werkstatt haben wollen?

    • Service-Team sagt:

      Hallo Sonja,

      wo haben Sie denn Ihre Versicherung abgeschlossen? Direkt beim Vermieter vermutlich nicht. Üblicherweise wird Ihnen Ihr Vermieter eine Rechnung über den Schaden ausstellen. Zusammen mit dem Schadensbericht und einer Kreditkartenabrechnung reichen Sie dies bei Ihrer Versicherung ein.

      Sollte Ihre Versicherung noch mehr Informationen benötigen, wird sich diese bei Ihnen melden.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  13. Moho sagt:

    Ich habe das Auto in der Position gelassen, bin gestern aufgewacht und habe zwei Kratzer von hinten gefunden. Ich weiß nicht, wer diese Kratzer gemacht hat. Was kann ich tun? Gibt es jemanden, der mich führt?

    • Service-Team sagt:

      Hallo Moho,

      ja, im Zweifel können Sie immer unsere Infoline anrufen. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess zur Schadensaufnahme und anschließend über unseren Kundendienst durch den Prozess zur Schadenseinreichung.

      Im ersten Schritt sollten Sie den Schaden über die Polizei melden und einen Polizeibericht erhalten. Ebenfalls sollten Sie Ihren Vermieter über den Schaden informieren. Für weitere Details rufen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen weiter.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  14. Anton Meier sagt:

    Guten Tag!

    Ich habe heute mit einem Mietwagen in den USA beim Wenden einen Baum gerammt und nun ist eine Delle entstanden. Ich kann das Auto aber ohne Probleme weiter benutzen. Ich habe folgenden Verischerungsschutz im Vertrag: VOLLKASKOSCHUTZ (CDW): inklusive ohne Selbstbeteiligung.
    Muss ich den Unfall bei der Polizei melden? Werde ich etwas zahlen müssen?
    Danke und liebe Grüße

    • Service-Team sagt:

      Hallo Anton,

      bitte informieren Sie umgehend Ihren Vermieter über den Unfall und fragen dort nach, ob er einen Polizeibericht haben möchte.

      Bei einer Buchung ohne Selbstbeteiligung sollten Sie keine weiteren Kosten haben, wenn der Unfall nicht aus grober Fahrlässigkeit heraus erfolgte.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  15. Anja sagt:

    Hallo, ich habe auf Fuerteventura einen mietwagen von Rhodium/Goldcar über billiger-mietwagen.de gemietet. Nun hat die Warnleuchte Druckverlust im Reifen gemeldet und es fehlten auch etwa 1 bar in einem der Reifen. Die anderen waren ausreichend voll. Ich gehe davon aus, das zumindest einer der Reifen ein Problem hat. Morgen muss ich das Auto zurück geben. Die Reifen sind leider nicht mit versichert. Wie stelle ich sicher, dass mir nicht alle Reifen in Rechnung gestellt werden? Wie verhindere ich eine extrem überhöhte Rechnung? Ich habe eine Kaution von 1400€ auf der Kreditkarte blockieren lassen. Behalten die das ganze Geld? Soll ich am Flughafen etwas unterschreiben oder lieber nicht? Für eine kurze Rückmeldung wäre ich dankbar.

    • Service-Team sagt:

      Hallo Anja,

      bei dringenden Angelegenheiten rufen Sie uns bitte an, da wir bei schriftlichen Anfragen, auch per Mail, immer nur mit einer gewissen Verzögerung antworten können.

      Wir vermuten, dass Sie die Kosten für wenigstens zwei Reifen werden tragen müssen, wenn der Reifen defekt ist und nicht einfach nur wenig Luft hat.

      Da Sie Ihren Mietwagen jetzt bereits abgegeben haben, hoffen wir, dass alles gut für Sie ausgegangen ist. Ihre Mail wird unser Kundendienst noch zeitnah bearbeiten.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  16. Lulu sagt:

    Hallo,
    ich hatte mit einem Leihwagen einer Autowerkstatt einen Unfall. Ohne das ich einen Vertrag unterschrieben hatte oder Geld dafür bezahlt habe. Gubt einen Zeugen dafür (Familienmitglied) Nur vollgetankt abgegeben, da es noch fahrtüchtig war und natürlich informiert plus Polizei hat den Unfall aufgenommen.
    Muss ich die Selbstbeteiligung für den Unfall bezahlen? Und die Anwaltskosten für die Schuldfrage?

    • Service-Team sagt:

      Hallo Lulu,

      hier sollten Sie sich mit der Autowerkstatt in Kontakt setzen und mit diesen direkt klären, welche Vereinbarungen für einen Unfall gelten. Wir müssten die Details dieser Vereinbarungen kennen, um Ihnen einen passenden Ratschlag zu geben.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  17. Heiner sagt:

    Hallo,
    Ich hatte auf Island einen kleinen Unfall. Bin über ein Hinderniss gefahren, der Kühler war defekt und ich konnte nicht weiter fahren. Das Auto musste vom Vermieter abgeholt werden. Eine Strecke 282 KM. Mir wurden 350 ISK (2.55 Euro) pro KM berechnet. Ich habe ungefähr 1450 Euro dafür bezahlt, zzgl der Selbstbeteiligung.
    Diese Klausel stand natürlich nur ganz klein in dem Vertrag. Ist so etwas normal ?

    • Service-Team sagt:

      Hallo Heiner,

      das ist natürlich eine große Summe. Sollten Sie über die Veranstalter Argus Car Hire mit AXA Versicherung oder über Sunny Cars gebucht haben, besteht eine Chance, dass die Kosten gesenkt werden können.

      Andernfalls besteht wohl keine Chance auf Erstattung. Sie können allerdings versuchen, mit dem Vermieter direkt zu reden und auf eine Kulanzlösung hoffen. Eine Garantie gibt es dazu aber nicht.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  18. Hajo sagt:

    Hallo, ich hatte eine Minimalschaden auf Mallorca ohne Unfallgegner und wollte die Polizei holen für eine Schadensaufnahme.
    Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Polizei auf Mallorca nur ab Schadenfällen über 2000 € kommt und auf der Station nichts aufnimmt. Wie soll ich einen Schaden melden ohne Polizeibericht.
    Muss man dann erst mal richtig auf das nächste Auto drauffahren, um einen entsprechend hohen Schaden zu verursachen,
    oder wie verhält man sich ohne Polizeibericht.

    • Service-Team sagt:

      Hallo Hajo,

      den Polizeibericht brauchen Sie lediglich bei einem Unfall mit Unfallgegner oder bei Fahrerflucht. Ansonsten reichen Sie den Schaden einfach so ein. Unser Kundendienst hilft Ihnen dabei gerne weiter.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  19. Thomas Becker sagt:

    Mir wurde kurzfristig in Córdoba/Argentinien eine andere Abholstation mitgeteilt als jene, die bei der Buchung angegeben wurde. Bei der Fahrt zu meiner Unterkunft nach Abholung freitagnachmittags zur Stoßzeit fuhr ein zunächst stehendes Taxi an und mir hinten rechts in den Kotflügel und hinterließ eine kleine Schramme. Die Kontakttelefonnummer des Mietwagen Anbieters war nicht korrekt, so dass ich telefonisch am Unfallort nicht nachfragen konnte, welche Maßnahme ich ergreifen sollte. Eine Stunde und einige Telefonate mit der Zentrale in der Hauptstadt später würde mir mitgeteilt, dass alles bei Rückgabe geklärt würde. Heute bei der Rückkehr wurde mir mitgeteilt, dass meine Haftung für eine dellenlose Schramme 250 US-Dollar betragen würde, die ich sofort per Kreditkarte zu entrichten hatte. Diese Summe fällt bei allen Bagatelle Haden an, unabhängig vom realen Schaden und unabhängig davon, wer Verursacher ist. Nun ist mein Kreditkartenkonto belastet mit ca. 850€ für die Kaution (wurde nicht umgehend gelöscht) und zugleich mit ca. 220€ für den unverschuldeten Schaden. Ich frage mich nun, wann ich mein Geld zurückbekommen. Zudem bedeutet eine Haftung in jedem Falle, wie das hier offensichtlich gehandhabt wird, dass eine Anmietung mit Selbstbeteiligung an einer Unfallversicherung sehr teuer werden kann, vor allem wenn man gezwungen wird durch den Berufsverkehr einer chaotischen Millionenstadt zu fahren.

    • Service-Team sagt:

      Hallo Thomas,

      bei einem fremdverschuldeten Unfall treten Sie erstmal in Vorkasse und müssen die Schadensabwicklung durch die Versicherungen abwarten. Dies kann leider unter Umständen längere Zeit dauern.

      Unsere Erfahrung sagt, dass Sie wenigstens drei Monate werden warten müssen, bevor eine Erstattung erfolgt.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  20. Toni sagt:

    Hallo !
    War diese Jahr in Kroatien Urlaub machen . Habe mir ein Rentacar Fzg genommen ohne Vollkasko . Bin ein Stück über Bosnien gefahren und verursachte ein Unfall bei dem ich schuld war , habe mich an dem gleichen Tag mit dem Vermieter treffen sollen um ihm Unterlagen unterschreiben auf dem ein Preis steht den der Vermieter entschieden hat ohne einen Sachverständigen zuholen . Ich habe ihm die Unterlagen unterschrieben unter Schock . Jetzt denke ich mir das dass zuviel Geld ist . Habe ich einen Chance in rechtlich zuklagen ?!

    • Service-Team sagt:

      Hallo Toni,

      ohne die genauen Details zu kennen können wir dazu leider keine konkrete Aussage machen. Sollten Sie Ihren Mietwagen über unser Portal gebucht haben, rufen Sie uns bitte an. Dann werfen wir gerne einen detaillierten Blick auf Ihren Fall.

      Ansonsten schadet es nie, sich anwaltlich beraten zu lassen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  21. Madeleine Timme sagt:

    Guten Tag. Wir haben bei Enterprise einen kleinen Transporter gemietet mit 1100 Euro SB im Schadensfall. Nun hat uns auf der Aurobahn jemand gestriffen. Sie ist einfach von ganz rechts nach ganz links gefahren ohne sich zu vergewissern ob dort jmd kommt. Diese Person gab die Schuld sofort zu. Auch vor der Polizei, die vor Ort alles aufnahm. Sie musste auch Bußgeld zahlen für die grobe Fahrlässigkeit. Bei Abgabe des Fahrzeugs wurde ein Unfallbericht bei Enterprise geschrieben und wir mussten direkt die 1100 Euro SB in Vorauslage gehen. Sie sagten die Versicherungen prüfen jetzt die Schadenshöhe und dann erfolgt eine Rückerstattung an uns. Die Differenz müssen wir uns laut Aussage des Mitarbeiters dann von den Unfallverursachern wieder holen. Wie läuft sowas jetzt ab und wie stehen die Aussichten, dass wir (bald?) unser Geld wieder sehen? Die Differenz müssen die Verursacher doch auch zahlen oder? Die Person hat uns nämlich nun in finanzielle Schwierigkeiten getrieben und wir haben Druck das Geld zeitnah wieder zurück zu zahlen, was wir uns leihen mussten, um die SB zahlen zu können. Zusätzlich teilte uns der Unfallgegner mit, dass trotz 2 vergangener Tage der Unfall noch nicht der Versicherung gemeldet wurde. Wie lange dauert das Procedere bis wir das Geld wieder decken können? Gibt es Ärger oder Schadensersatz, wenn der Gegner absichtlich verzögert?

    • Service-Team sagt:

      Hallo Madeleine,

      am besten setzen Sie sich sowohl mit dem Unfallgegner als auch mit der Versicherung des Unfallgegners in Verbindung und erkundigen sich dort, wann Sie die nötigen Dokumente für die Erstattung zugesandt bekommen.

      Wie lange der Prozess dauert, lässt sich vorab leider nicht sagen. Rechnen Sie aber durchaus mit einigen Wochen.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  22. Johan Kwaaitaal sagt:

    Kann Jemand mich Rat geben ? Ich hatte letztes Wochenende ein Mietwagen gebucht bei AVIS für 4 Tage: 14-17 September, für 140 Euro insgesamt. Beim ab holen brauchte ich nicht das Kontrakt zu unterschreiben. Wegen Umstande musste ich das Auto einen Tage langer mieten also habe ich am 15 September angerufen und das war OK. Da wurde mich nicht mitgeteilt wie teuer das sein wurde , ich habe dummerweise angenommen das es zwischen 45 und vielleicht 90 oder 100 extra sein wurde. Bei der Rückgabe jedoch eine große Überraschung. 30 Busse wegen zu spate Rückgabe und einen Mietpreis von 250 für diesen einen Tag. Nochmals ich habe KEIN Mietvertrag mit Unterschrift. Kann ich etwas machen ?

    • Service-Team sagt:

      Hallo Johan,

      Sie können versuchen, Avis direkt zu kontaktieren und dort um Kulanz bitten.

      Grundsätzlich haben Sie hier allerdings eine schwierige Ausgangslage. Bei einer Verlängerung fallen automatisch die lokalen, tagesaktuellen Preise an und die können je nach Nachfrage recht hoch sein.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  23. Georgina sagt:

    Ich habe einen Auto von Bristol über Europcar vermietet. Als ich das Auto zurückbrachte, merkte der junge Mann der das Auto von mir abgenommen hat, dass ein Kratzer so leicht wie ein menschlichen Haar in ein bestimmte Licht sichtbar wurde. Er hat mir gesagt, es war unwichtig und, dass ich mich keine Sorgen machen sollte.
    Heute kam einen Brief von Europcar, dass ich dass Excess vermutlich zahlen muss. Um diese leichte Kratzer zu entfernen wird es bestimmt sehr teuer! Was soll ich jetzt tun? Ich hatte noch nie einen Unfall/Schaden!

    • Service-Team sagt:

      Hallo Georgina,

      in einem Schadensfall mit Ihrem Mietwagen nutzen Sie am Ende Ihrer Reise den Link zur Schadensmeldung, den wir Ihnen per E-Mail zusenden. Über diesen Link können Sie die Meldung einreichen und wir leiten Sie anschließend weiter durch den Prozess.

      Wichtig ist, dass Sie sich den Schaden von Ihrem Vermieter mittels eines Schadensberichts schriftlich bestätigen lassen.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  24. Anastasiia sagt:

    Guten Tag,

    ich habe einen Umfall in Januar bekommt. Andere Auto ist schuldig. Polizei war vor Ort und hat es bestätigt. Ende August bekomme ich die Rechnung meine Selbstbeteiligung Teil zu zahlen. Warum ist es so? Warum würde es nicht an Versicherung anderer Auto adressiert? Muss ich es alles selbst organisieren?

    Das Auto habe ich mit Europcar gemietet. Andere Auto ist aus Romania.

    Danke im Voraus!
    Viele Grüße,
    Anastasiia.

  25. Lisa sagt:

    Guten Morgen ich hoff ihr könnt mir helfen.

    Ich hatte einen Mietwagen in Griechenland über Blue Rent Car, für 1 Woche mit einer Kaution von 800€ über meine Kreditkarte.

    Dann hatten wir einen Autounfall das Auto war Totalschaden von der Polizei wurde alles aufgeschrieben. Dann wollte ich den neuen Ersatzwagen auch nicht haben sondern hab auf einen Mietwagen für die restlicher zeit verzichtet.

    Jetzt nach dem Urlaub kam der schreck, die Firma buchte mir ohne absprache 8.000€ von meiner Kreditkarte was soll ich tun?

  26. Jenny sagt:

    Guten Tag, ich mache das erste Mal einen Roadtrip mit einem Mietwagen. Leider wird mir nicht alles hilfreich erklärt. Wer zahlt zb wenn jemand von außen den Wagen mit einem Schlüssel zerkratzt (Validierung). Leider finde ich dazu nie einen hilfreichen Hinweis bei der Reservierung eines Autos.
    Genauso mit Motor & Getriebe! Was kommt an Kosten auf mich zu oder wer haftet für den Schaden?
    Leider ist bei den Reservierungen nichts richtig zu erkennen.
    Ich freue mich auf Hilfestellungen

    • Service-Team sagt:

      Hallo Jenny,

      gerne versuche ich weiter zu helfen. Die von dir genannten Schäden (z.B. Motor & Getriebe) sind über die einzelnen Anbieter nicht versichert. Solltest du also tatsächlich an einem Fahrzeug einen Motorschaden haben, haftest du selbst und zwar in voller Höhe. Selbstverständlich gibt es hier auch Unterschiede. Ich versuche dir das anhand eines Beispiels zu verdeutlichen: Während der Fahrt leuchtet eine Kontrolleuchte und es heißt du sollst Kühlwasser nachfüllen. Natürlich musst du reagieren, so dass Folgeschäden ausgeschlossen werden. Solltest du in dieser Situation die Kontrolleuchte ignorieren und weiterfahren und dadurch wird der Motor beschädigt, haftest du. Wenn du allerdings rechtzeitig reagierst und das Auto nicht einfach weiterfährst, so lange das Problem nicht behoben ist, wird auch kein Schaden am Motor entstehen.

      Grundsätzlich werden die Fahrzeuge regelmäßig kontrolliert, so dass ein Schaden am Motor oder Getriebe nicht plötzlich entstehen können. So lange der Fahrer die Hinweise des Fahrzeugs beachtet und reagiert, eventuell mit dem Vermieter Rücksprache hält, werden diese Schäden nicht in Rechnung gestellt.

      Falls du weitere Fragen hast, melde dich gerne telefonisch, damit wir alle Fragen im Detail klären können.

      Freundliche Grüße
      billiger-mietwagen.de

  27. Kristina sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe gerade ein Problem mit einer Autovermietung und ich hoffe Sie können mir helfen.

    In August habe ich ein Auto für 10 Tage gemietet und dazu habe ich ein Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 850€ abgeschlossen.

    Am Ende der Miete habe ich das Auto abgegeben, es wurde mir gesagt dass alles in Ordnung sei und die Kaution wurde mir zurückgebucht.

    Drei Stunden später erhielt ich einen Telefonanruf der Firma die behauptet das Auto hätte einen Hagelschaden und ich sollte noch am selben Tag vorbeikommen um das Auto anzuschauen.
    An diesen gleichen Tag bin ich zu der Autovermietung gegangen und das Auto war nicht da weil es bereits wieder an eine ander Person vermietet wurde.
    Ich musste einen Unfallbericht ausfüllen und unterschreiben.

    Zwei Wochen später bin ich wieder in der Autovermietung gegangen um das Auto und die Schäden anzuschauen. Da stellte ich fest, dass das Auto Schäden hatte, die nicht am Auto waren, sonst hätte ich oder der Mietarbeiter dies bei der Übergabeprotokoll gesehen.

    Ein paar Wochen später erhielte ich eine Rechnung von dem Unternehmen in Höhe von 850,00€ von Selbstbeteiligung. In der Rechnung standen keine weiteren Details.

    Ich habe zurückgeschrieben, dass ich folgende Informationen benötige:
    1.Kopie des vor Ort unterschriebenen Mietvertrags
    2.Allgemeine Bedingungen
    3.Bedingungen der Versicherung die mit Ihnen abgeschlossen wurde
    4.Übergabeprotokoll
    5.Detaillierte Schadensrechnung
    6.Detaillierter Schadensbericht mit den entsprechenden Bildern

    Erstmal bekam ich nur die Kopie des unterschrieben Mietvertrags und das Übergabeprotokoll, jetzt möchten Sie, dass ich vorbei komme um mit mir zu reden.

    Ich habe schon sehr viel im Internet recherchiert und ich finde keine konkrete Informationen, die mir sagen, welche Rechte ich habe und wie ich mit diesem Thema umgehen soll. Auf was habe ich recht? Muss diese Unternehmen mir nicht die Kosten der Reperatur beweisen?

    Vielen Dank im Voraus.

    • Service-Team sagt:

      Hallo Kristina,

      ohne alle Details zu kennen, ist es leider schwierig, Ihnen hier die passende Beratung zu geben. Sollten Sie den Wagen über unser Portal gebucht haben, würden wir Sie bitten, dem Link für Schadensmeldungen aus unseren E-Mails zu folgen.

      Falls nicht, so erreichen Sie unseren Kundendienst für eine detaillierte Beratung über die Kontaktinformationen auf dieser Seite.

      Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen dann gerne im Detail weiter. Geben Sie dabei bitte an, dass Sie bereits hier gepostet hatten

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  28. Lena sagt:

    Ich stimme chris zu, dass Billiger Mietwagen in Unfallangelgenheiten NULL unterstützt. Wir hatten auf Ibiza einen Unfall, da uns einer aufgefahren
    ist. Wir warten bereits seit einem
    Monat auf die Rückerstattung unserer Kaution. Bei jedem
    Anruf in der Kundenhotline wird man nur hingehalten und man möge sich gedulden, oder bekommt so hilfreiche Tipps einfach mal in Spanien anzurufen ?!
    Ich finde das alles unmöglich und frage mich, warum ich über eine Seite wie Billiger Mietwagen gebucht habe, wenn man für jegliche Abwicklung keine Unterstützung erhält. Ich finde es wäre auch die Aufgabe von billiger Mietwagen bei dem Autoverleiher Druck zu machen und nicht dem Kunden zu raten sich nen spanisch sprechenden Freund zu suchen, der für einen anruft. Wirklich frech.
    Ich bin endlos genervt und auch ich werde die Sachlage meinem Anwalt übergeben.
    Das war definitiv die erste und letzte Buchung, einfach weil man im Schadensfall komplett allein gelassen wird.

    • Service-Team sagt:

      Hallo Lena,

      wir lassen keine Kunden alleine in einem Schadensfall, sondern setzen uns aktiv für jeden Kunden ein. Leider kommt es allerdings immer wieder vor, dass sich gewisse Erwartungen nicht so erfüllen lassen, wie sich die Kunden und auch wir sich das wünschen.

      Die Rückerstattung der Kaution können wir weder veranlassen noch erzwingen, alleine schon deswegen, weil es zwischen den Vermietern und uns keinerlei Vertragsverhältnis gibt. Wir helfen Ihnen, in dem wir Sie bei der Kommunikation mit dem Veranstalter, der sich final um die Abwicklung der Angelegenheit kümmert, helfen und Sie dabei beraten.

      Gerade bei Unfällen mit gegnerischem Unfallverursacher kann die Bearbeitung durch Vermieter und Veranstalter teilweise sehr lange dauern, da eine Rückzahlung der Kautionteilweise erst dann erfolgt, wenn die Versicherung des Unfallgegners gezahlt hat. Diesen Prozess würden wir sehr gerne für Sie beschleunigen, wir sind hieran aber nur vermittelnd und nicht als aktive Partei beteiligt.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

  29. Chris sagt:

    Billiger Mietwagen geht leider nicht gegen unseriöse Autovermieter wie AutoEurope in meinem Fall vor. Hier wird auf den ersten Blick in der Kategorie “Versicherung” Vollkasko angeboten. Man muss im Detail der Mietbedingungen schauen, dass Selbstbeteiligung nur vom Veranstalter selbst ohne Versicherung im Schadensfall erstattet wird. Denkt sich der Kunde, ok, kann ich damit leben. Der Veranstalter verlangt aber unmöglich zu beschaffende Dokumente. Wenn man bei einem Unfall vor Ort das Unfallformular, das IM Auto des Veranstalters mit der Polizei ausfüllt und die einem bestätigt, man braucht nicht mehr, und der Veranstalter dann trotzdem auf einen weiteren Unfallbericht der Polizei laut AGBs pocht, dann ist das Abzocke am Kunden. Außerdem gelingt das nur durch Vorspiegelung falscher Tatsachen durch eine augenscheinliche Vermittlung einer echten Vollkaskoversicherung.

    Die Sachlage bekommt mein Anwalt in einer Woche, wenn sich keine Klärung ergibt. Ich werde nämlich seit DREI Monaten hingehalten. Alle Unterlagen waren bereits vor der Rückgabe des Autos beim Autovermieter und bei Billiger Mietwagen.

    Setzen, sechs!

    MfG,
    Chris

    • Service-Team sagt:

      Guten Tag,

      der gebuchte Veranstalter AutoEurope bezieht sich bei der von Ihnen eingereichten Reklamation auf die bei der Buchung angezeigten und von Ihnen als gelesen markierten AGB. Nach diesen ist ein Polizeibericht zusätzlich zum Schadensprotokoll notwendig.
      Selbstverständlich unterstützt Sie unser Kundendienst in der Kommunikation mit dem Veranstalter und legt einen Einspruch in Ihrem Namen beim Veranstalter ein. Sobald wir eine Rückmeldung von AutoEurope erhalten haben informiert Sie unser Kundendienst per E-Mail.

      Freundliche Grüße, Ihr Team von billiger-mietwagen.de

  30. Peter Foord sagt:

    Hilfe wer kann helfen oder Rat geben?

    Haben für unseren Kanaren Urlaub auf La Palma online mit der Pauschalreise einen Mietwagen incl. Vollkasko ohne Selbstbeteiligung gebucht.

    Dann passierte leider einem anderen Autofahrer ein dummes Missgeschick. Wir parkten zwischen einer parkenden Autoreihe. Dann fuhr plötzlich hinter einer Hausecke ein riesiger Toyoto Pick Up Landcruiser oder so ähnlich rückwärts hinter eine Hausecke hervor auf unser Auto zu. Wir hupten wie verrückt aber er hat anscheinend nicht nach hinten gesehen und fuhr rückwärts in die hintere Tür der Fahrerseite rein und kam erst dann zum stehen.

    Wir riefen sofort bei der AVIS auf LaPalma die Hotline an bekamen aber keine Verbindung. Der Unfallverursacher rief dann einen Freund an, der bei AVIS beschäftigt ist und gab dort den Unfallhergang bekannt. Alles gut dachten wir. Unfallfahrer bekannt, Wagen ist sowieso Vollkaskoversichert ohne SB, Anderen Tag konnten wir dann AVIS informieren aber denen war schon der Unfallverursacher bekannt und wir sollten am letzten Tag noch den Hergang aufzeichnen. Gemacht getan. Zwei Wochen später wurden dann einfach von der Kaution per Kreditkarte aus La Palma rund 750,.€ abgebucht. Auf schriftliche Anfragen kommen keine bzw. es dauert noch, Antworten. Das alles ist jetzt 2 Monate her und nichts passiert.
    Kaution ist teilweise erstmal weg obwohl ein anderer unserem stehenden Wagen beschädigt hat und obwohl unser Mietwagen Vollkasko ohne SB versichert war.
    Polizei war nicht dabei, da nicht erreichbar, aber der Verursacher hatte sich ja schon selbst mit Autonummer, Adresse und Handynummer gemeldet.
    Wird hier von AVIS eine Abzockmethode angewendet? Habe von anderen schon ähnliches erfahren.
    Wer kann da weiterhelfen.
    Danke Peter

    • Service-Team sagt:

      Hallo,

      vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

      Allgemein ist es ziemlich schwierig eine genaue Rückmeldung bezüglich Ihrer Lage zu geben. Auch wenn Sie eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung haben, kann der Vermieter den Schaden Ihnen zunächst in Rechnung stellen. Im Nachgang erstattet Ihnen der Veranstalter diese Kosten. Wir möchten Sie bitten eine Reklamation bei unserem Kundendienst einzureichen. Gerne beraten wir Sie hier auch telefonisch.

      Die Vorgehensweise bei einem Schaden mit einer Drittpartei und deren Schuld ist in der Regel wie folgt:

      Der Unfallverursacher muss, bei klarer Schuldfrage, für den Schaden aufkommen, nicht Sie und auch nicht Ihre Absicherung über Ihren Veranstalter.
      Wenn beim Vermieter der Unfall gemeldet wurde und dieser über die Kontaktdaten des Unfallverursachers verfügt, tritt der Vermieter automatisch an seine Versicherung heran um die Regulierung zu erhalten. So lange haften jedoch Sie als Mieter für das Fahrzeug, also mit der Kaution.

      Wenn geklärt ist, dass der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung den Schaden beglichen hat, erhalten Sie die Kaution automatisch vom Vermieter zurück. Eine Regulierung über Ihren Veranstalter könnte nur erfolgen, wenn der Unfallverursacher bzw seine Versicherung den Schaden nicht übernimmt.

      Wir empfehlen allerdings immer parallel die Schadensmeldung bei Ihrem Veranstalter einzureichen.

      Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.

      Osman von billiger-mietwagen.de

  31. […] auf eine Teilkasko-Versicherung mit Selbstbeteiligung beschränkt, spart am falschen Ende. Ein Mietwagen-Unfall kann Sie dann sehr teuer zu stehen kommen. Auch eine unzureichende Haftpflicht-Deckungssumme kann […]

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