Letztes Update: 7. Februar 2023
Wenn Sie mit dem Auto durch Schweden fahren, gilt es die landesspezifische Straßenordnung zu beachten. Die Verkehrsregeln in Schweden sind zwar unkompliziert, doch man sollte wissen, woran man sich halten muss. Zum Beispiel ist innerhalb geschlossener Ortschaften – wie in Deutschland – eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zugelassen.
Auf Autobahnen dürfen Sie allerdings maximal 120 km/h fahren. Bei Alkohol am Steuer sind die Schweden ebenfalls strenger als die Deutschen: Für alle Fahrer gilt eine Grenze von 0,2 Promille. Parkplätze sind in Schweden üblicherweise kostenfrei, wenn sie öffentlich sind. Ausnahmen sind Städte: Dort müssen Sie vor allem im Zentrum Parkgebühren zahlen. Gebührenpflichtige Parkplätze erkennen Sie daran, dass unter dem blauen P-Schild noch der Zusatz „Avgift“ angebracht ist, was übersetzt „Gebühr“ bedeutet. Zum gesetzlichen Pflichtinventar in Autos gehören in Schweden lediglich das Warndreieck und der Verbandskasten.
Gut zu wissen: Vom 1. Dezember bis zum 31. März müssen alle Fahrzeuge Winterreifen besitzen, wenn tatsächliche winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu den wichtigsten Verkehrsregeln in Schweden.
1. Höchstgeschwindigkeiten in Schweden
Angaben in km/h | PKW | PKW mit Anhänger | Wohnmobil | Motorrad |
innerhalb geschlossener Ortschaften | 30 bis 50 |
30 bis 50 |
30 bis 50 |
30 bis 50 |
außerhalb geschlossener Ortschaften | 60 bis 100 |
60 bis 80 |
60 bis 100 |
60 bis 100 |
Autobahn | 90 bis 120 |
80 | 90 bis 120 |
90 bis 120 |
2. Promillegrenzen in Schweden
Alle Kraftfahrzeugfahrer |
0,2 Promille |
3. Gesetzliche Verpflichtungen in Schweden
Kategorie | Verpflichtung / Anforderung |
Anschnallpflicht / Gurtpflicht |
Gesetzliche Verpflichtung für alle Fahrzeuginsassen |
Tagfahrlicht / Lichtpflicht |
Gesetzliche Verpflichtung ganzjährig auf allen Straßen |
Ersatzreifen | Keine gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme eines Ersatzreifens oder Reparatur-Sets |
Winterreifen | Alle Fahrzeuge müssen bei tatsächlichen winterlichen Straßenverhältnissen vom 1. Dezember bis 31. März mit Winterreifen ausgerüstet sein. |
Kindersitz | Alle Kinder bis 135 cm Körpergröße oder unter 12 Jahren |
Warnweste | Kein Pflichtinventar, aber empfohlen (Warnweste muss getragen werden) |
Warndreieck | Pflichtinventar |
Verbandskasten | Pflichtinventar |
Feuerlöscher | Kein Pflichtinventar, aber empfohlen |
Glühbirnen | Kein Pflichtinventar |
- Vom 1. Dezember bis zum 31. März gehört außerdem eine Schaufel sowie Frostschutz für das Wischwasser des Fahrzeuges zum Pflichtinventar.
4. Parken in Schweden
- Für gewöhnlich darf man kostenfrei auf öffentlichen Parkplätzen parken, aber in vielen Städten ist der Parkraum kostenpflichtig.
- Gebührenpflichtige Parkplätze werden meistens mit einem blauen Parkschild und dem Zusatz “AVGIFT” gekennzeichnet.
- Eine durchgezogene gelbe Linie bedeutet Halteverbot.
- Parkverbot auf Fern- und Vorfahrtstraßen, vor und nach Kreuzungen, an Bahnübergängen und an Fußgängerüberwegen.
- Es darf nur in Fahrtrichtung geparkt werden.
- Missachten des Parkverbots kann ich Schweden schnell sehr teuer werden.
5. Kraftstoffe in Schweden
Autogas (LPG) wird nur an wenigen Tankstellen angeboten.
Deutsche Bezeichnung | Einheimische Bezeichnung | Oktanzahl |
Normal Benzin Bleifrei | Bensin 91, Blyfri 91 | 91 |
Super Benzin Bleifrei | Bensin 95, Blyfri 95 | 95 |
SuperPlus Benzin Bleifrei | Bensin 98, Blyfri 98 | 98 |
Diesel | Diesel | – |
Autogas (LPG) | Autogas (LPG) | 105 bis 115 |
6. Sonstiges in Schweden
- Die lokale Währung ist die Schwedische Krone mit einer ungefähren Umrechnung von
11,38 SEK = 1,00 EUR (Stand 07.02.2023) - In Schweden gilt selbst für kleine Nebenstraßen: Rechts vor Links. Also immer auf Beschilderungen achten!
- Straßenbahnen haben in Schweden Vorfahrt.
- Haltende Busse, die ein blinkendes Schild mit der Zahl 30 anzeigen, dürfen nur mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h überholt werden.
- Das Mitführen der grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
- Maximal 10 Liter Kraftstoff (Reservekanister) können zollfrei nach Schweden eingeführt werden.
- Ein Motorvorwärmer vereinfacht das Reisen im winterlichen Nord-Schweden.
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