Einreisebestimmungen Norwegen: das müssen Sie wissen

von Max
Kjeragbolten in Norwegen mit Aussicht auf den Lysefjord

Norwegen mit seiner urwüchsigen Landschaft und der außergewöhnlichen Nähe zur Natur erfreut sich bei Urlaubern größter Beliebtheit. Für deutsche Staatsangehörige sind die Einreisebestimmungen nach Norwegen vergleichsweise locker, sodass Sie generell ohne Probleme in das Land der Fjorde einreisen können. Demgegenüber stehen die durchaus strengen norwegischen Zollbestimmungen. Wir haben alle wichtigen Infos und Fakten zum Thema Zoll und Einreisebestimmungen für Norwegen zusammengestellt.

1. Einreisebestimmungen Norwegen: diese Dokumente benötigen Sie

Reisepass, Flugticket und Sonnenbrille auf Weltkarte

Für Norwegen brauchen Sie nicht zwingend einen Reisepass[sc name="picture-credit" author="Sven Bachstroem" ][/sc]


Ganz gleich, ob Sie mit dem Flugzeug, der Bahn, dem Auto oder der Fähre nach Norwegen einreisen möchten, als deutscher Staatsangehöriger benötigen Sie in der Regel nur einen gültigen Reisepass. Alternativ dazu können Sie auch auf einen (vorläufigen) Personalausweis zurückgreifen. Da nach Informationen des Auswärtigen Amts einige Behörden den Personalausweis mit Blick auf die Einreisebestimmungen für Norwegen nicht akzeptieren, empfehlen wir, insbesondere bei einem Aufenthalt mit längerer Dauer einen Reisepass mitzuführen. Darüber hinaus müssen Reisende, die länger als drei Monate in Norwegen bleiben möchten, spätestens zwei Wochen nach ihrer Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Botschaft des Königreichs Norwegen.

Nachdem Sie die Einreise in den skandinavischen Staat erfolgreich gemeistert haben, können Sie schließlich mit dem Mietwagen Norwegen bereisen und sich von der Schönheit der Natur, vorbeiziehenden Elchen, den gastfreundlichen Skandinaviern und vielem mehr verzaubern lassen.

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Tipp
Wer in Norwegen mit dem Mietwagen oder dem eigenen PKW unterwegs ist, muss sich darauf einstellen, auf einigen Straßen eine Mautgebühr zu entrichten. Erfasst werden die Fahrzeuge hierbei über automatische Stationen, weshalb Sie nicht anhalten und vor Ort die entsprechende Gebühr entrichten müssen. Stattdessen bekommen Sie später eine Rechnung per Post bzw. die Maut wird vom Mietwagenverleiher über Ihre Kreditkarte abgerechnet.

2. Ankunft in Norwegen: roter oder grüner Ausgang?

Wenn Sie bestimmte Waren oder Devisen einführen, müssen Sie diese gemäß den Einreisebestimmungen von Norwegen beim Zollamt anmelden. Aus diesem Grund gibt es an den meisten norwegischen Grenzübergängen einen grünen sowie einen roten Ausgang. Welchen von beiden Sie wählen, hängt von den Waren ab, die Sie mit sich führen. Sofern Sie ausschließlich zoll- und steuerfreie Waren im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Freimenge im Gepäck haben, können Sie bedenkenlos den grünen Ausgang passieren. Sollten Sie hingegen Waren oder Devisen bei sich tragen, die zoll- bzw. steuerpflichtig sind oder die eine besondere Einfuhrgenehmigung benötigen, müssen Sie stets den roten Ausgang benutzen.

Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, den roten Ausgang aufzusuchen und sich bei den Zollbeamten bezüglich der vorgeschriebenen Mengen- und Freigrenzen zu erkundigen. Damit die Einreise nach Norwegen möglichst schnell und reibungslos verlaufen kann, sollten Sie sich jedoch bereits vor Reiseantritt gründlich über die aktuell geltenden Zoll- und Einreisebestimmungen in Norwegen informieren.

3. Zollvorschriften für die Einreise nach Norwegen

Während die Einreisebestimmungen nach Norwegen für deutsche Staatsangehörige relativ locker geregelt sind, fallen die Zollvorschriften deutlich strenger aus. Dies gilt insbesondere für den Import von Alkohol und Tabakwaren, der äußerst strikt reglementiert ist. So dürfen diese beiden Arten von Genussmitteln ausschließlich von Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Bei Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22 Vol.-% liegt das Mindestalter sogar bei 20 Jahren. Zum anderen dürfen abhängig von Alkoholart und -gehalt nur bestimmte Mengen nach Norwegen eingeführt werden. Bereits kleinste Überschreitungen der vorgeschriebenen Freimengen werden geahndet und bisweilen mit einem Einreiseverbot bestraft. Wir empfehlen deshalb, die Einreisebestimmungen für Alkohol und Zigaretten gewissenhaft zu beachten.

Tipp
Gut zu wissen: Die Freimenge für Spirituosen und Tabak kann bei Bedarf gegebenenfalls umgewandelt werden. Die exakten Vorschriften sowie mögliche Einfuhrkombinationen sind auf der Homepage des norwegischen Zollamts umfangreich erläutert.

Die norwegischen Einreisebestimmungen sehen aber nicht nur bei Alkoholika und Tabakwaren begrenzte Mengen vor. Auch der Import von Lebensmitteln, Pflanzen oder Säugetieren unterliegt strengen Regeln und bedarf in einigen Fällen sogar einer entsprechenden Sondergenehmigung. So ist die Einfuhr von Kartoffeln nach Norwegen beispielsweise strengstens untersagt und kann ausschließlich in Kombination mit einer offiziell bestätigten Einfuhrerlaubnis erfolgen.

Eine Übersicht über die Höchstmengen zoll- und abgabenfreier Waren, die Sie gemäß den Einreisebestimmungen in Norwegen bedenkenlos im Gepäck haben dürfen, liefert die nachfolgende Tabelle. Die vorgeschriebene Wertgrenze von maximal 6.000 bzw. 3.000 Norwegischen Kronen (NOK) darf dabei keinesfalls überschritten werden.

Höchstmengen zoll- und abgabenfreier Waren* pro Person:

Warenbezeichnung Höchstmenge
Spirituosen über 22 bis 60 Vol.-% 1 Liter
Wein über 2,5 und bis zu 22 Vol.-% 1, 5 Liter
Bier über 2,5Vol.-% oder Alkopop bzw. Cidre über 2,5 und bis zu 4,7 Vol.-% 2 Liter
Zigaretten und andere Tabakwaren 200 Zigaretten bzw. 250 g andere Rauchtabakwaren
Zigarettenpapier 200 Blatt
Obst, Beeren und Gemüse 10 kg
Fleisch, Käse 10 kg

*Die Tabelle liefert lediglich einen Auszug der aktuellen norwegischen Zollbestimmungen, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Ein generelles Einfuhrverbot gilt selbstverständlich für illegale Drogen, Betäubungsmittel sowie Waffen und Munition. Ein Verstoß gegen diese Einreisebestimmungen in Norwegen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und demnach nicht nur ein sofortiges Einreiseverbot, sondern mitunter sogar eine Haftstrafe zur Folge haben. Auch Medikamente stehen auf der Verbotsliste der Importgüter. In geringen Mengen können Sie für den persönlichen Gebrauch jedoch selbstverständlich mitgeführt werden.

Tipp
Hinweis für Angelsportler: Wer sich in Norwegen mit fangfrischem Fisch für Zuhause eindecken möchte, der sollte unbedingt die Ausfuhrquote für Fisch und Meeresfrüchte berücksichtigen. Diese liegt aktuell bei maximal 15 kg Fisch bzw. Fischprodukten sowie einem ganzen Trophäenfisch pro Person. Süßwasserfische wie Forelle, Lachs und Saibling sind von dieser Reglementierung allerdings nicht betroffen. Weitere Informationen bezüglich der geltenden Angelvorschriften erhalten Sie beim norwegischen Fischereiministerium.

4. Einreisebestimmungen für Tierhalter: Mit Hund und Katze nach Norwegen

Hundewelpen mit Transporttasche

Hunde müssen unter anderem gegen Tollwut geimpft sein [sc name="picture-credit" author="Parilov" ][/sc]


Wer mit der Fähre anreist und einen Camper oder einen Mietwagen in Oslo bucht, um damit das ganze Land zu erkunden, der will dabei auf seinen tierischen Begleiter nur ungern verzichten. Die Einreisebestimmungen Norwegens schreiben allerdings verschiedene Dinge vor: So muss das Tier einen Mikrochip implantiert haben, gegen Tollwut geimpft sein und bei Hunden muss zusätzlich eine Behandlung gegen den sogenannten Bandwurmbefall erfolgt sein. Die entsprechenden Angaben gilt es, in einem Veterinärzertifikat bei sich zu führen.

Sofern Sie mit einem Tier einreisen, müssen Sie zudem immer den roten Ausgang auswählen und sowohl das Tier als auch die entsprechenden Dokumente unaufgefordert vorzeigen. Weiterhin gibt es unter den Hunderassen einige, die nach den Einreisebestimmungen in Norwegen grundsätzlich nicht eingeführt werden dürfen. Dazu gehören unter anderem Pit Bull Terrier sowie amerikanische Staffordshire Terrier.

Titelbildquelle: #83060078 | Urheber: © Angel_Hersen – stock.adobe.com

Max

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