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Verkehrsregeln Niederlande: Gesetzliche Pflichten

Im Land der Tulpen und Frikandeln geht es ziemlich entspannt zu – auch auf den Straßen. Die Verkehrsregeln in den Niederlanden sind übersichtlich und beinhalten keine Regeln, die besonders außergewöhnlich und auffallend anders als die in Deutschland sind. Aber: Während es hierzulande lediglich eine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen gibt, gilt in den Niederlanden ein offizielles Tempolimit. Eine Übersicht der Verkehrsregeln in den Niederlanden erhalten Sie hier.

  • Das Tempolimit liegt bei 100 bis 130 km/h. Seit 2020 gilt auf vielen Autobahnabschnitten tagsüber (06:00–19:00) eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h

  • Mitführen eines Warndreiecks ist in Holland Pflicht – Warnweste, Feuerlöscher und Glühbirnen hingegen sind kein Pflichtinventar im Auto. Auch die Mitnahme eines Ersatzreifens und eines Reparatur-Sets ist nicht vorgeschrieben.

  • Was Kindersitze betrifft, so sind diese für alle Kinder bis zu einer Körpergröße von 135 cm verpflichtend.

  • Bei Interaktion mit anderen Verkehrsteilnehmern gilt allgemein: Von rechts kommende Fahrzeuge haben Vorfahrt, ebenso Busse und Straßenbahnen.

Inhalt:

  1. Höchstgeschwindigkeiten

  2. Promillegrenzen

  3. Gesetzliche Verpflichtungen

  4. Parken

  5. Kraftstoffe

  6. Sonstiges

1. Höchstgeschwindigkeiten in den Niederlanden

  • PKW mit Anhänger über 3,5 t sowie schwere Wohnmobile dürfen maximal 80 km/h fahren.

  • Für Wohnmobile unter 3,5 t gelten die gleichen Bestimmungen wie für PKW

  • Außerhalb geschlossener Ortschaften hängt die Geschwindigkeitsbegrenzung von der Farbe der mittleren Fahrbahnmarkierung ab.

  • Auf Schnellstraßen (gekennzeichnet durch ein weißes Auto auf blauem Grund) ist für leichtere Fahrzeugklassen eine höhere Geschwindigkeit als 80 km/h erlaubt.

Angaben in km/h

PKW

PKW mit Anhänger

Wohnmobil (ab 3,5 t)

Motorrad

innerhalb geschlossener Ortschaften

50

50

50

50

außerhalb geschlossener Ortschaften

80 bis 100

80 bis 90

80

80 bis 100

Autobahn

100 bis 130 (je Abschnitt)

90

80 bis 130 (je Abschnitt)

100 bis 130 (je Abschnitt)

2. Promillegrenzen in den Niederlanden

Alle Kraftfahrzeugfahrer

Fahranfänger (in den ersten fünf Jahren)

0,5 Promille

0,2 Promille

3. Gesetzliche Verpflichtungen in den Niederlanden

Kategorie

Verpflichtung / Anforderung

Anschnallpflicht / Gurtpflicht

Gesetzliche Verpflichtung für alle Fahrzeuginsassen

Tagfahrlicht / Lichtpflicht

Keine gesetzliche Verpflichtung

Ersatzreifen

Keine gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme eines Ersatzreifens oder Reperatur Sets

Winterreifen

Keine gesetzliche Verpflichtung, wobei während der Wintermonate besonders in den bergischen Regionen immer mit Schnee und niedrigen Temperaturen zu rechnen ist. Die Verwendung von Spikes oder Schneeketten ist verboten!

Kindersitz

Alle Kinder (unter 18 Jahren) bis 135cm Körpergröße (mind. ECE 44/03 Standard)

Warnweste

Kein Pflichtinventar

Warndreieck

Pflichtinventar

Verbandskasten

Pflichtinventar

Feuerlöscher

Kein Pflichtinventar

Glühbirnen

Kein Pflichtinventar

4. Parken in den Niederlanden

  • An Bordsteinkanten mit gelber Markierung gilt Parkverbot.

  • An Bordsteinkanten mit blauer Markierung darf mit Parkscheibe geparkt werden.

  • Das Übernachten an der Straße und auf Parkplätzen ist nicht erlaubt.

5. Kraftstoffe in den Niederlanden

Wie in den anderen europäischen Ländern wurde in den Niederlanden mittlerweile die einheitliche EU-Bezeichnung für die Kraftstoffe eingeführt. Die Bezeichnungen in der Landessprache bleiben dennoch zusätzlich erhalten.

Deutsche Bezeichnung

Einheimische Bezeichnung

Oktanzahl

Normal Benzin Bleifrei

Benzine loodvrij

91

Super Benzin Bleifrei

Superbenzine

95

SuperPlus Benzin Bleifrei

Oncheloode Super 98

98

Diesel

Diesel

-

Autogas (LPG)

Autogas (LPG)

105 bis 115

📌 Lesetipp: Mehr Infos zum Tanken in den Niederlanden

6. Sonstiges in den Niederlanden

  • Die lokale Währung ist der Euro.

  • Motorradfahrer und deren Beifahrer müssen Helme tragen.

  • Die Fahrerlaubnis, Fahrzeugpapiere und Versicherungspapiere müssen mit sich geführt werden.

  • Wenn nicht anders ausgeschildert, haben Fahrzeuge, die von rechts kommen, Vorfahrt.

  • Linienbusse haben beim Anfahren aus gekennzeichneten Haltestellen im Ortsgebiet Vorfahrt.

  • Straßenbahnen haben immer Vorfahrt, sofern nicht anders ausgeschildert.

  • In den Niederlanden gibt eine Gelbphase, jedoch keine Rot-Gelb-Phase wie in Deutschland.

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