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Verkehrsregeln Schweden: Gesetzliche Pflichten

Wenn Sie mit dem Auto durch Schweden fahren, gilt es die landesspezifische Straßenordnung zu beachten. Die Verkehrsregeln in Schweden sind zwar unkompliziert, doch man sollte wissen, woran man sich halten muss. Zum Beispiel ist innerhalb geschlossener Ortschaften – wie in Deutschland – eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zugelassen.

  • Auf Autobahnen dürfen Sie allerdings maximal 120 km/h fahren.

  • Bei Alkohol am Steuer sind die Schweden ebenfalls strenger als die Deutschen: Für alle Fahrer gilt eine Grenze von 0,2 Promille.

  • Parkplätze sind in Schweden üblicherweise kostenfrei, wenn sie öffentlich sind. Ausnahmen sind Städte: Dort müssen Sie vor allem im Zentrum Parkgebühren zahlen.

  • Gebührenpflichtige Parkplätze erkennen Sie daran, dass unter dem blauen P-Schild noch der Zusatz „Avgift“ angebracht ist, was übersetzt „Gebühr“ bedeutet.

  • Zum gesetzlichen Pflichtinventar in Autos gehören in Schweden lediglich das Warndreieck und der Verbandskasten.

  • Vom 1. Dezember bis zum 31. März müssen alle Fahrzeuge Winterreifen besitzen, wenn tatsächliche winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu den wichtigsten Verkehrsregeln in Schweden.

Lesetipp: Mit dem Auto nach Schweden

Inhaltsverzeichnis: Verkehrsregeln in Schweden

  1. Höchstgeschwindigkeiten

  2. Promillegrenzen

  3. Gesetzliche Pflichten

  4. Parken

  5. Kraftstoffe

  6. Sonstiges

1. Höchstgeschwindigkeiten in Schweden

Angaben in km/h

PKW

PKW mit Anhänger

Wohnmobil

Motorrad

innerhalb geschlossener Ortschaften

30 bis 50

30 bis 50

30 bis 50

30 bis 50

außerhalb geschlossener Ortschaften

70 bis 100

max. 80

70 bis 100

70 bis 100

Autobahn

90 bis 120

max. 80

90 bis 120

90 bis 120

2. Promillegrenzen in Schweden

Alle Kraftfahrzeugfahrer

0,2 Promille

3. Gesetzliche Verpflichtungen in Schweden

Kategorie

Verpflichtung / Anforderung

Anschnallpflicht / Gurtpflicht

Gesetzliche Verpflichtung für alle Fahrzeuginsassen

Tagfahrlicht / Lichtpflicht

Gesetzliche Verpflichtung ganzjährig auf allen Straßen

Ersatzreifen

Keine gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme eines Ersatzreifens oder Reparatur-Sets

Winterreifen

Alle Fahrzeuge müssen bei tatsächlichen winterlichen Straßenverhältnissen vom 1. Dezember bis 31. März mit Winterreifen ausgerüstet sein.

Kindersitz

Alle Kinder bis 135 cm Körpergröße

Warnweste

Kein Pflichtinventar, aber empfohlen (Warnweste muss getragen werden)

Warndreieck

Pflichtinventar

Verbandskasten

Pflichtinventar

Feuerlöscher

Kein Pflichtinventar, aber empfohlen

Glühbirnen

Kein Pflichtinventar

Achtung: Vom 1. Dezember bis zum 31. März gehört außerdem eine Schaufel sowie Frostschutz für das Wischwasser des Fahrzeuges zum Pflichtinventar.

4. Parken in Schweden

  • Für gewöhnlich darf man kostenfrei auf öffentlichen Parkplätzen parken, aber in vielen Städten ist der Parkraum kostenpflichtig.

  • Gebührenpflichtige Parkplätze werden meistens mit einem blauen Parkschild und dem Zusatz “AVGIFT” gekennzeichnet.

  • Eine durchgezogene gelbe Linie bedeutet Halteverbot.

  • Parkverbot auf Fern- und Vorfahrtstraßen, vor und nach Kreuzungen, an Bahnübergängen und an Fußgängerüberwegen.

  • Es darf nur in Fahrtrichtung geparkt werden.

  • Missachten des Parkverbots kann ich Schweden schnell sehr teuer werden.

5. Kraftstoffe in Schweden

Autogas (LPG) wird nur an wenigen Tankstellen angeboten.

Deutsche Bezeichnung

Einheimische Bezeichnung

Oktanzahl

Normal Benzin Bleifrei

Bensin 91, Blyfri 91

91

Super Benzin Bleifrei

Bensin 95, Blyfri 95

95

SuperPlus Benzin Bleifrei

Bensin 98, Blyfri 98

98

Diesel

Diesel

-

Autogas (LPG)

Autogas (LPG)

105 bis 115

Hinweis: E10 ist der Standard für 95 Oktan-Benzin.

6. Sonstiges in Schweden

  • Die lokale Währung ist die Schwedische Krone mit einer ungefähren Umrechnung von 11,55 SEK = 1,00 EUR. (Orientierung 2026)

  • In Schweden gilt selbst für kleine Nebenstraßen: Rechts vor Links. Also immer auf Beschilderungen achten!

  • Straßenbahnen haben in Schweden Vorfahrt.

  • Haltende Busse, die ein blinkendes Schild mit der Zahl 30 anzeigen, dürfen nur mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h überholt werden.

  • Das Mitführen der grünen Versicherungskarte wird empfohlen.

  • Maximal 10 Liter Kraftstoff (Reservekanister) können zollfrei nach Schweden eingeführt werden.

  • Tipp: Ein Motorvorwärmer vereinfacht das Reisen im winterlichen Nord-Schweden.

Lesetipp: Maut in Schweden

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