Verkehrsregeln in den Niederlanden

von Julia
Verkehrsregeln in den Niederlanden

Letztes Update: 9. Mai 2022

Im Land der Tulpen und Frikandeln geht es ziemlich entspannt zu – auch auf den Straßen. Die Verkehrsregeln in den Niederlanden sind übersichtlich und beinhalten keine Regeln, die besonders außergewöhnlich und auffallend anders als die in Deutschland sind. Aber: Während es hierzulande lediglich eine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen gibt, gilt in den Niederlanden ein offizielles Tempolimit.

Das Tempolimit liegt bei 100 bis 130 km/h für PKW bzw. 100 km/h für Wohnmobile. Das Mitführen eines Warndreiecks und eines Verbandkastens ist in Holland Pflicht – Warnweste, Feuerlöscher und Glühbirnen hingegen sind kein Pflichtinventar im Auto. Auch die Mitnahme eines Ersatzreifens und eines Reparatur-Sets ist nicht vorgeschrieben. Was Kindersitze betrifft, so sind diese für alle Kinder unter 13 Jahren sowie bis zu einer Körpergröße von 135 cm verpflichtend. Bei Interaktion mit anderen Verkehrsteilnehmern gilt allgemein: Von rechts kommende Fahrzeuge haben Vorfahrt, ebenso Busse und Straßenbahnen. Eine Übersicht der Verkehrsregeln in den Niederlanden erhalten Sie hier.

1. Höchstgeschwindigkeiten in den Niederlanden

  • PKW mit Anhänger über 3,5 t sowie schwere Wohnmobile dürfen maximal 80 km/h fahren.
  • Für Wohnmobile unter 3,5 t gelten die gleichen Bestimmungen wie für PKW
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften hängt die Geschwindigkeitsbegrenzung von der Farbe der mittleren Fahrbahnmarkierung ab.
  • Auf Schnellstraßen (gekennzeichnet durch ein weißes Auto auf blauem Grund) ist für leichtere Fahrzeugklassen eine höhere Geschwindigkeit als 80 km/h erlaubt.
Angaben in km/h PKW PKW mit Anhänger Wohnmobil (ab 3,5 t) Motorrad
innerhalb geschlossener Ortschaften 50 50 50 50
außerhalb geschlossener Ortschaften 80 bis 100 80 bis 90 80 80 bis 100
Autobahn 100 bis 130 90 80 bis 130 100 bis 130

2. Promillegrenzen in den Niederlanden

Alle Kraftfahrzeugfahrer Fahranfänger (in den ersten fünf Jahren)
0,5 Promille 0,2 Promille

3. Gesetzliche Verpflichtungen in den Niederlanden

Kategorie Verpflichtung / Anforderung
Anschnallpflicht
/ Gurtpflicht
Gesetzliche Verpflichtung für alle Fahrzeuginsassen
Tagfahrlicht
/ Lichtpflicht
Keine gesetzliche Verpflichtung
Ersatzreifen Keine gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme eines Ersatzreifens oder Reperatur Sets
Winterreifen Keine gesetzliche Verpflichtung, wobei während der Wintermonate besonders in den bergischen Regionen immer mit Schnee und niedrigen Temperaturen zu rechnen ist. Die Verwendung von Spikes ist verboten!
Kindersitz Alle Kinder (unter 18 Jahren) bis 135cm Körpergröße (mind. ECE 44/03 Standard)
Warnweste Kein Pflichtinventar
Warndreieck Pflichtinventar
Verbandskasten Pflichtinventar
Feuerlöscher Kein Pflichtinventar
Glühbirnen Kein Pflichtinventar

4. Parken in den Niederlanden

  • An Bordsteinkanten mit gelber Markierung gilt Parkverbot.
  • An Bordsteinkanten mit blauer Markierung darf mit Parkscheibe geparkt werden.
  • Das Übernachten an der Straße und auf Parkplätzen ist nicht erlaubt.

5. Kraftstoffe in den Niederlanden

Wie in den anderen europäischen Ländern wurde in den Niederlanden mittlerweile die einheitliche EU-Bezeichnung für die Kraftstoffe eingeführt. Die Bezeichnungen in der Landessprache bleiben dennoch zusätzlich erhalten.

Deutsche Bezeichnung Einheimische Bezeichnung Oktanzahl
Normal Benzin Bleifrei Benzine loodvrij 91
Super Benzin Bleifrei Superbenzine 95
SuperPlus Benzin Bleifrei Oncheloode Super 98 98
Diesel Diesel
Autogas (LPG) Autogas (LPG) 105 bis 115

📌 Lesetipp: Mehr Infos zum Tanken in den Niederlanden

6. Sonstiges in den Niederlanden

  • Die lokale Währung ist der Euro.
  • Motorradfahrer und deren Beifahrer müssen Helme tragen.
  • Die Fahrerlaubnis, Fahrzeugpapiere und Versicherungspapiere müssen mit sich geführt werden.
  • Wenn nicht anders ausgeschildert, haben Fahrzeuge, die von rechts kommen, Vorfahrt.
  • Busse haben beim Anfahren Vorfahrt.
  • Straßenbahnen haben immer Vorfahrt, sofern nicht anders ausgeschildert.
  • In den Niederlanden gibt es an Ampeln keine Gelbphase.

Titelbildquelle: #70570796 | Urheber: © marinv; #76820300, Sergii Figurnyi – stock.adobe.com

Julia

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