In Österreich müssen Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 135 cm sind, in einem zugelassenen, zu Größe und Gewicht passenden Kindersitz gesichert werden. Geregelt ist das im österreichischen Kraftfahrgesetz (KFG). Ein Verstoß ist ein Vormerkdelikt und kann neben einer Geldstrafe auch Folgen für deinen Führerschein haben. Ob Skiurlaub in Tirol, Badeseen in Kärnten oder Städtetrip nach Wien: Mit dem Mietwagen erkundest du Österreich ganz flexibel. Damit die Fahrt für alle entspannt bleibt, steht die Sicherheit deiner Kleinsten an erster Stelle.
Kindersitzpflicht in Österreich: Regeln für Kindersitze im Mietwagen

Auf einen Blick: Gesetzliche Kindersitzpflicht in Österreich
Unter 14 Jahren und unter 135 cm: Pflicht zur Nutzung eines zugelassenen Kindersitzes oder einer Babyschale, der bzw. die exakt zu Gewicht und Größe des Kindes passt.
Ab 135 cm oder ab 14 Jahren: Kinder werden mit dem normalen Sicherheitsgurt angeschnallt. Kinder ab 14 Jahren unter 150 cm dürfen nicht vorne sitzen, wenn der Gurt nicht richtig passt.
Beifahrersitz: Kinder dürfen im passenden Kindersitz vorne mitfahren. Eine rückwärtsgerichtete Babyschale ist dort nur bei deaktiviertem Beifahrer-Airbag erlaubt.
Vormerkdelikt: Wer Kinder nicht richtig sichert, riskiert eine Geldstrafe und einen Eintrag im Vormerksystem.
Prüfnormen: Zugelassene Modelle nach den europäischen Standards ECE R44/03, ECE R44/04 oder ECE R129 (i-Size).
Wer haftet? Bußgelder und Strafen bei Verstößen
Damit die Urlaubskasse für schöne Ausflüge geschont bleibt, lohnt sich der genaue Blick auf die Vorschriften. In Österreich ist die Person am Steuer dafür verantwortlich, dass alle mitfahrenden Kinder vorschriftsmäßig gesichert sind. Ein Verstoß ist nicht nur teuer, sondern wird auch im Führerscheinregister vermerkt.
Kriterium | Regelung / Strafe in Österreich |
|---|---|
Verantwortung | Person am Steuer (für alle mitfahrenden Kinder unter 14 Jahren) |
Geldstrafe | Bis zu 5.000 € |
Führerscheinregister | Eintragung als Vormerkdelikt |
Wiederholung innerhalb von 2 Jahren | Verpflichtende Nachschulung, bei weiteren Verstößen droht der Führerscheinentzug |
Vorwärts oder rückwärts? Höchster Schutz für den Nachwuchs
Für Reboarder (rückwärtsgerichtete Kindersitze) gelten in Österreich die EU-weiten Normen. Nach der i-Size-Norm (ECE R129) müssen Kleinkinder bis zu einem Alter von mindestens 15 Monaten zwingend rückwärtsgerichtet mitfahren (bei älteren R44-Sitzen betrifft dies die Babyschale).
Verkehrssicherheitsexperten empfehlen, Kinder auch darüber hinaus so lange wie möglich in einem Reboarder zu befördern, um Kopf und Nacken optimal zu schützen. In Österreich ist es ausdrücklich verboten, einen rückwärtsgerichteten Sitz auf dem Beifahrersitz zu nutzen, solange der Front-Airbag aktiv ist.
📌 Lesetipp: Verkehrsregeln in Österreich
Kindersitz im Mietwagen entspannt mitbuchen
Wenn du für deinen Familienurlaub auf billiger-mietwagen.de eine Autovermietung in Österreich wählst, kannst du den passenden Sitz direkt im Buchungsprozess anfragen.
Setze bei der Fahrzeugsuche in der Filterleiste unter „Extras“ einfach das Häkchen bei der exakten Kategorie für dein Kind.
Babysitz
Kindersitz
Kindersitz (1-3 J.)
Kindersitz (3-8 J.)
Sitzerhöhung
Wir zeigen dir sofort den Gesamtangebotspreis inklusive des gewählten Sitzes an und fragen das Zubehör direkt bei der lokalen Mietstation an. Nach der Buchung informieren wir dich per E-Mail über die Bestätigung der Verfügbarkeit vor Ort.
Ein eigener Filter für ISOFIX-Verankerungen steht dabei nicht zur Verfügung, da Vermieter vor Ort das genaue Fahrzeugmodell und dessen Ausstattung nicht fest zusichern können. Wer darauf angewiesen ist, klärt das am besten direkt mit der Mietstation oder wählt einen Kindersitz, der sich alternativ per Drei-Punkt-Gurt befestigen lässt.
Mieten oder eigenen Kindersitz mitbringen?
Viele Eltern stehen vor der Frage, ob sie einen Kindersitz mieten oder das eigene Modell von zu Hause mitnehmen sollen. Reist du mit Bahn oder Flugzeug an, spart dir das Leihen vor Ort viel Schlepperei, und du übernimmst deinen Mietwagen in Österreich mit Kindersitz direkt startklar. Möchtest du hingegen die Gebühren sparen oder legt dein Kind Wert auf die vertraute Passform aus dem eigenen Auto, lohnt sich die Mitnahme: Viele Fluggesellschaften transportieren eine Babyschale oder eine Sitzerhöhung kostenlos als Sperrgepäck im Frachtraum.
Zu deiner Sicherheit: Prüfe bei der Fahrzeugübernahme an der Mietstation genau, ob der Kinder- oder Babysitz intakt ist und sich einwandfrei im Fahrzeug montieren lässt. Mach im Zweifel vor Fahrtantritt ein Foto des installierten Sitzes. Bei Unklarheiten hilft das Servicepersonal vor Ort.
Passenden Mietwagen mit Kindersitz finden
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Wichtig für Familien:
Bei billiger-mietwagen.de buchst du maximale Flexibilität: Alle Angebote lassen sich bis zu 24 Stunden vor der Abholung kostenlos stornieren oder umbuchen. Ideal, wenn sich eure Reisezeiten kurzfristig ändern.
Sorglos-Tipps für Familien
Frühzeitig reservieren
Wähle den passenden Kindersitz direkt bei der Fahrzeugsuche als Extra aus. Wir fragen die Verfügbarkeit sofort bei der lokalen Autovermietung für dich an. Gerade in der Skisaison und in den Sommerferien lohnt sich eine frühe Buchung.
Bequeme Zahlung vor Ort
Die Gebühren für Zubehör begleichst du erst bei der Schlüsselübergabe an der Station. Viele Vermieter begrenzen die Kosten ab einer gewissen Mietdauer durch einen Maximalbetrag pro Anmietung (Gebührendeckel).
Volle Flexibilität
Wenn du kurzfristig doch deine eigene Sitzerhöhung nach Österreich mitbringst, kannst du auf das gebuchte Extra einfach verzichten. Dafür fallen an der Station keine Stornogebühren an.
Zugelassene Kindersitz-Normen: ECE R129 (i-Size) und ECE R44
Damit dein Kind absolut sicher mitfährt, muss der Kindersitz den offiziellen EU-Sicherheitsnormen entsprechen. Ein kurzer Blick auf das orangefarbene Prüfetikett am Sitz verrät dir sofort, nach welcher Norm der Sitz zertifiziert ist:
ECE R129 (i-Size): Die moderne EU-Norm richtet sich nach der Körpergröße des Kindes und bietet einen deutlich verbesserten Schutz bei einem seitlichen Aufprall.
ECE R44/03 und R44/04: Diese bewährten Normen teilen Kindersitze nach dem Gewicht ein. (Seit September 2024 dürfen R44-Sitze in der EU zwar nicht mehr neu verkauft werden, deine vorhandenen Sitze darfst du aber weiterhin nutzen).
Prüfnorm | Einteilung nach | Sicherheitsfokus & Urlaubs-Plus |
|---|---|---|
ECE R129 (i-Size) | Körpergröße (cm) | Höchster Seitenaufprallschutz & verpflichtendes rückwärtsgerichtetes Fahren bis mindestens 15 Monate |
ECE R44/03 & R44/04 | Körpergewicht (kg) | Einteilung in klassische Gewichtsgruppen (Gruppe 0, 0+, I, II und III) |
Flexibel unterwegs: Ausnahmen in Bus und Taxi
In österreichischen Taxis gilt eine Ausnahmeregelung: Taxis und Fahrdienste mit Fahrer sind von der Kindersitzpflicht ausgenommen. Der ÖAMTC empfiehlt trotzdem, Kinder auch dort altersgerecht zu sichern, vor allem bei Fahrten zum Flughafen. Am besten bestellst du vorab ein Taxi mit Kindersitz.
In Linienbussen gibt es keine Anschnallpflicht. In Reisebussen mit Gurten müssen sich Kinder ab 3 Jahren anschnallen. Für maximale Freiheit bei Ausflügen in die Berge, an die Seen oder nach Wien bleibt der eigene Mietwagen mit dem richtig installierten Kindersitz die entspannteste Wahl.
Für Autobahnen und Schnellstraßen brauchst du in Österreich eine gültige Vignette. Planst du außerdem einen Abstecher nach Italien, in die Schweiz oder nach Deutschland, gib die Auslandsfahrt immer vorab bei der Online-Buchung an. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber zur Vignette in Österreich.
Österreich-Checkliste vor der Abfahrt:
Kindersitzkategorie gewählt und Bestätigung der Verfügbarkeit erhalten?
Kindersitz nach ECE R44 oder ECE R129 (i-Size) ausgewählt?
Alle Kinder unter 14 Jahren und unter 135 cm im passenden Kindersitz gesichert?
Bei Nutzung einer Babyschale vorne: Front-Airbag auf dem Beifahrersitz manuell deaktiviert?
Befestigungsart geprüft (Gurtmontage sichergestellt, falls ISOFIX an der Station nicht garantiert werden kann)?
Gültige Vignette am Mietwagen vorhanden, bevor es auf Autobahn oder Schnellstraße geht?
Häufige Fragen zur Kindersitzpflicht in Österreich
Bis wann braucht ein Kind in Österreich einen Kindersitz?
In Österreich brauchen Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 135 cm sind, einen passenden Kindersitz. Sobald ein Kind 135 cm groß ist, darf es auch vor dem 14. Geburtstag mit dem normalen Sicherheitsgurt fahren. Ab 14 Jahren gilt für alle die normale Gurtpflicht.
Was kostet ein Kindersitz im Mietwagen in Österreich?
Die Gebühr fällt pro Miettag an und hängt von Vermieter, Station und Saison ab, eine pauschale Angabe ist daher nicht möglich. Bei vielen Anbietern greift ab einer bestimmten Mietdauer ein Gebührendeckel, sodass längere Reisen nicht linear teurer werden. Den genauen Betrag siehst du im Buchungsprozess, bevor du die Reservierung abschließt.
Ist ein Kindersitz im Mietwagen inklusive?
Nein, ein Kindersitz ist bei Autovermietungen in der Regel ein kostenpflichtiges Zusatzextra und nicht automatisch im Basis-Mietpreis enthalten. Du kannst den Sitz aber im Buchungsverlauf auf billiger-mietwagen.de einfach als Zusatzleistung auswählen.
Haben Mietwagen in Österreich ISOFIX?
Moderne Fahrzeuge der Mietwagenflotten verfügen zwar häufig über ISOFIX-Halterungen, jedoch ist das Ausstattungsmerkmal ISOFIX bei einer Buchung nicht fest zusicherbar. Wenn du auf ISOFIX angewiesen bist, kannst du das vorab direkt an der Abholstation klären oder einen Kindersitz nutzen, der alternativ über den Drei-Punkt-Gurt befestigt werden kann.
Ab wann darf mein Kind eine Sitzerhöhung nutzen?
Eine Sitzerhöhung fällt unter die Prüfnormen ECE R44/R129. Ab wann sie genutzt werden darf, hängt von der Zulassung des konkreten Modells ab (bei R129 ab 125 cm Körpergröße bzw. bei R44 meist ab 15 kg). Wichtig ist, dass der Fahrzeuggurt korrekt über Becken und Schulter verläuft und nicht am Hals einschneidet. Für optimalen Seitenaufprallschutz wird eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne empfohlen.
Darf ein Kind in Österreich auf dem Beifahrersitz sitzen?
Ja, in Österreich dürfen Kinder grundsätzlich auch vorne mitfahren, solange sie im passenden Kindersitz gesichert sind. Rückwärtsgerichtete Sitze (Reboarder oder Babyschale) sind auf dem Beifahrersitz bei aktivem Front-Airbag aber verboten. Sicherer ist für Kinder in der Regel die Rückbank.
Sind Reboarder in Österreich Pflicht?
Nein, eine allgemeine Reboarder-Pflicht gibt es in Österreich nicht. Vorgeschrieben ist das rückwärtsgerichtete Fahren nach der i-Size-Norm (ECE R129) für Kleinkinder bis zu einem Alter von mindestens 15 Monaten (bzw. bei R44-Sitzen in der Babyschale). Verkehrssicherheitsexperten empfehlen Eltern jedoch, Reboarder so lange wie möglich zu nutzen.
Brauchen Kinder im Taxi in Österreich einen Kindersitz?
Nein, Taxis und Fahrdienste mit Fahrer sind in Österreich von der Kindersitzpflicht ausgenommen. Der ÖAMTC empfiehlt trotzdem, Kinder auch im Taxi altersgerecht zu sichern, vor allem bei Fahrten zum Flughafen. Am einfachsten ist es, vorab ein Taxi mit Kindersitz zu bestellen und dabei Größe und Gewicht deines Kindes anzugeben.
Was kostet ein Verstoß gegen die Kindersitzpflicht in Österreich?
Wer ein Kind nicht vorschriftsmäßig sichert, riskiert in Österreich eine Geldstrafe von bis zu 5.000 €. Außerdem ist der Verstoß ein Vormerkdelikt und wird im Führerscheinregister eingetragen. Bei einer zweiten Vormerkung innerhalb von zwei Jahren ist eine Nachschulung Pflicht, bei weiteren Verstößen droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
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