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Verkehrsregeln Österreich: Gesetzliche Pflichten

Dass auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette benötigt wird, wissen die meisten. Doch was ist mit den anderen Verkehrsregeln in Österreich? Wenn Sie mit dem Auto durch das alpine Panorama fahren, dürfen Sie nicht vergessen, dass hier besondere Gesetze auf der Straße gelten. Neben dem Erwerb einer Vignette gibt es noch weitere Pflichten, die in dem Alpenstaat gelten.

Genau wie in Deutschland gilt z. B. die Anschnallpflicht für alle Insassen und auch das Mitführen einer Warnweste, eines Warndreiecks und eines Verbandskastens ist ein Muss. Zu den wichtigsten Verkehrsregeln in Österreich gehört auch die Geschwindigkeitsbegrenzung: So gilt für PKW auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h, für Wohnmobile über 3,5 t zGG. sind maximal 80 km/h erlaubt. Ein weiteres Thema ist Alkohol am Steuer: Für Fahranfänger gilt eine Obergrenze von 0,1 Promille, für alle anderen 0,5 Promille. Was Sie sonst noch über das Autofahren in Österreich wissen müssen, finden Sie hier übersichtlich zusammengefasst.

Verkehrsregeln Österreich

  1. Höchstgeschwindigkeiten in Österreich

  2. Promillegrenze in Österreich

  3. Gesetzliche Pflichten

  4. Parken in Österreich

  5. Kraftstoffe in Österreich

  6. Sonstiges zu den Verkehrsregeln in Österreich

1. Höchstgeschwindigkeiten in Österreich

  • PKW mit Anhänger sind in Österreich abhängig von der Gewichtsklasse.

  • Durch gesonderte Beschilderung können auch abweichende Limits angeordnet werden (z.B. wegen einer IGL-Feinstaubverordnung

Angaben in km/h

PKW

PKW mit Anhänger

Wohnmobil

Motorrad

innerhalb geschlossener Ortschaften

50

50

50

50

außerhalb geschlossener Ortschaften

100

70 bis 100

70 bis 100

100

Autobahn

130

80 bis 100

80 bis 130

130

2. Promillegrenzen in Österreich

Alle Kraftfahrzeugfahrer

Fahränfänger (die ersten zwei Jahre)

0,5 Promille

0,1 Promille

3. Gesetzliche Verpflichtungen in Österreich

Kategorie

Verpflichtung / Anforderung

Anschnallpflicht / Gurtpflicht

Gesetzliche Verpflichtung für alle Fahrzeuginsassen

Tagfahrlicht / Lichtpflicht

Keine gesetzliche Verpflichtung, außer wenn mit entsprechender Beschilderung (z.B. Tunnel) darauf hingewiesen wird

Ersatzreifen

Keine gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme eines Ersatzreifens oder Reparatursets

Winterreifen

Pflicht zwischen dem 1. November und 15. April für PKW und LKW bis 3,5 t zGG.

Kindersitz

Alle Kinder bis 135 cm Körpergröße oder unter 14 Jahren

Warnweste

Gesetzliche Verpflichtung für alle Fahrzeuge, außer einspurige Fahrzeuge

Warndreieck

Gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme

Verbandskasten

Gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme

Feuerlöscher

Kein Pflichtinventar

Glühbirnen

Kein Pflichtinventar, wird aber empfohlen

4. Parken in Österreich

  • Die Parkdauer in blauen Kurzzeitparkzonen wird am Anfang der jeweiligen Zone angegeben.

  • In gebührenfreien Parkzonen wird eine Parkscheibe benötigt.

  • In gebührenpflichtigen Parkzonen können Parktickets an den Automaten vor Ort, elektronisch mittels Handy und SMS oder durch etwaige Parktelefone gelöst werden. Zum Teil gelten sehr unterschiedliche Bestimmungen für die Nutzung von elektronischen Parkscheinen.

5. Kraftstoffe in Österreich in Österreich

Wie in anderen europäischen Ländern wurde auch in Österreich die einheitliche EU-Kennzeichnung der Kraftstoffe eingeführt. Zusätzlich bleiben aber die bisherigen Bezeichnungen erhalten:

Deutsche Bezeichnung

Einheimische Bezeichnung

Oktanzahl

Normal Benzin Bleifrei

Normal Benzin Bleifrei

91

Super Benzin Bleifrei

Super Benzin Bleifrei

95

SuperPlus Benzin Bleifrei

SuperPlus Benzin Bleifrei

98

Diesel

Diesel

-

Autogas (LPG)

Autogas (LPG)

105 bis 115

6. Sonstiges in Österreich

  • Die lokale Währung ist der Euro.

  • Gelbe Zickzacklinien auf der Straße am Seitenrand bedeuten Halteverbot.

  • Für Einfahrende im Kreisverkehr gilt fast immer: "Vorfahrt beachten". Sie müssen also warten. Dies wird durch eine entsprechende Beschilderung angezeigt. Gibt es keine Beschilderung, gilt "rechts vor links". Das bedeutet, dass Einfahrende dann Vorfahrt haben.

  • Schulbusse mit Warnblinker dürfen in Schrittgeschwindigkeit passiert werden sobald diese anhalten.

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