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Verkehrsregeln Belgien: die wichtigsten Infos

Für deutsche Autofahrer, einen Wagen mit Autogas besitzen, ist Belgien ein wahres Tankparadies. Denn Sie zahlen hier für LPG weitaus weniger als im Rest Europas. Zwar wird eine LPG-Steuer erhoben, wenn man sein Fahrzeug mit Autogas angemeldet hat, doch ausländische Reisende müssen diese Steuer nicht zahlen, weshalb das Tanken sehr günstig ist. Neben diesem erfreulichen Umstand sollten Sie aber auch die Verkehrsregeln in Belgien kennen, wenn Sie dort zu Besuch sind. Da wären zum einen die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Autobahnen, die ein Höchsttempo von 120 km/h zulassen. Außerdem dürfen Sie – genau wie in Deutschland – mit maximal 0,5 Promille im Blut in Ihr Auto oder Ihren Mietwagen steigen. Zum Pflichtinventar im Auto gehören eine Warnweste, ein Warndreieck und ein Verbandskasten. In der Wintersaison sind Winterreifen nicht gesetzlich verpflichtend, dafür ist die Verwendung von Schneeketten möglich.

Verkehrsregeln Belgien

  1. Höchstgeschwindigkeiten

  2. Promillegrenze

  3. Mitführpflichten

  4. Parken in Belgien

  5. Kraftstoffe in Belgien

  6. Sonstiges zu den Verkehrsregeln

1. Höchstgeschwindigkeiten in Belgien

PKW mit Anhänger über 3,5 Tonnen unterliegen einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 90 km/h.

Angaben in km/h

PKW

PKW mit Anhänger

Wohnmobil

Motorrad

innerhalb geschlossener Ortschaften

50

50

50

50

außerhalb geschlossener Ortschaften

70 bis 120

70 bis 120

70 bis 120

70 bis 120

Autobahn

120

120

90 bis 120

120

2. Promillegrenzen in Belgien

Alle Kraftfahrzeugfahrer

0,5 Promille

3. Gesetzliche Verpflichtungen

Kategorie

Verpflichtung / Anforderung

Anschnallpflicht / Gurtpflicht

Gesetzliche Verpflichtung für alle Fahrzeuginsassen

Tagfahrlicht / Lichtpflicht

Keine gesetzliche Verpflichtung, nur für Motorradfahrer

Ersatzreifen

Keine gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme eines Ersatzreifens oder Reperatur Sets

Winterreifen

Keine gesetzliche Verpflichtung und anstelle von Winterreifen können meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Kindersitz

Alle Kinder bis 135 cm Körpergröße oder unter 12 Jahren

Warnweste

Pflichtinventar

Warndreieck

Pflichtinventar

Verbandskasten

Pflichtinventar

Feuerlöscher

Pflichtinventar, falls im Land gemeldet

Glühbirnen

Kein Pflichtinventar, aber empfohlen

4. Parken in Belgien

  • Gelbe Markierungen an Bordsteinen zeigen Parkverbot an.

  • Parkzonen sind durch ein Schild mit einem P gekennzeichnet.

  • Die Parkdauer in blauen Kurzzeitparkzonen sind am Beginn der jeweiligen Zone angegeben.

  • In gebührenfreien Parkzonen wird eine Parkscheibe von 9 bis 18 Uhr (auch an Samstagen) benötigt.

  • In gebührenpflichtigen Parkzonen können Parktickets an den Automaten vor Ort, elektronisch mittels Handy und SMS oder durch etwaige Parktelefone gelöst werden – zum Teil gelten sehr unterschiedliche Bestimmungen für die Nutzung von elektronischen Parkscheinen.

  • Parkverbot gilt vor Einfahrten, weniger als 5 m vor Beginn und Ende eines Radweges und innerhalb vin 15 m einer Bus- oder Straßenbahnhaltestelle; außerdem muss beim Parken auf Gehsteigen mindestens ein 1,5 m breiter Streifen freigehalten werden.

5. Kraftstoffe in Belgien

In Belgien wurde eine einheitliche EU-Kennzeichnung der Kraftstoffe eingeführt; zusätzlich bleibt aber die Kennzeichnung in Landessprache erhalten:

Deutsche Bezeichnung

Einheimische Bezeichnung

Oktanzahl

Normal Benzin Bleifrei

Benzine

91

Super Benzin Bleifrei

Superbenzine, Benzine sans plomb 95, Super 95, Premium 95

95

SuperPlus Benzin Bleifrei

Benzine sans plomb 98, Super 98, Premium 98

98 bis 100

Diesel

Diesel, Gasol

-

Autogas (LPG)

Autogas (LPG)

105 bis 115

6. Sonstiges zu den Verkehrsregeln in Belgien

  • Die lokale Währung ist der Euro.

  • Die Verkehrsregeln sind mit denen in Deutschland vergleichbar.

  • Liegen gebliebene Fahrzeuge auf Autobahnen und Schnellstraßen dürfen auf dem Pannenstreifen nicht abgeschleppt werden.

  • Nebelschlussleuchten müssen bei Regen, Nebel, Schneefall oder Sicht unter 100 m eingeschaltet sein.

  • Motorräder dürfen sich (mit höchstens 50 km/h) an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugen vorbeischlängeln sofern die Geschwindigkeitsdifferenz nicht mehr als 20 km/h beträgt.

  • Fahrzeuge über 3,5 t zGG. dürfen auf zweispurigen Straßen in Fahrtrichtung nicht überholen.

  • Polizeibeamte dürfen von ausländischen Fahrern an Ort und Stelle eine Strafe erheben.

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