Verkehrsregeln in Tschechien

von Julia
Straßen und Häuser in der tschechischen Stadt Karlsbad

Letztes Update: 14. Februar 2023

Allgemein kann man sagen, dass die Verkehrsregeln in Tschechien ähnlich denen in Deutschland sind. Auch hier gilt innerhalb geschlossener Ortschaften ein Tempolimit von 50 km/h. Auf Autobahnen müssen sich PKW-Fahrer an die Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h halten – dies ist gesetzlich verpflichtend, also anders als in Deutschland, wo es sich lediglich um einen Richtwert handelt.

Beim Thema Alkohol am Steuer sind die Tschechen sehr streng: Für alle Fahrer sind 0,0 Promille vorgeschrieben. Verzichten Sie also komplett auf Alkohol, wenn Sie in Tschechien auf den Straßen unterwegs sind. Eine Warnweste, ein Warndreieck, ein Verbandskasten müssen in jedem Fahrzeug mitgeführt werden. Auch ein Ersatzreifen gehört zum Pflichtinventar. Ist dieser nicht serienmäßig vorhanden, gehört stattdessen ein Reparaturset oder -spray an Bord.

Im Zeitraum vom 1. November bis 31. März müssen bei tatsächlichen winterlichen Straßenverhältnissen alle Fahrzeuge Winterreifen haben. Und der Kindersitz ist für alle Kinder unter 12 Jahren und bis zu einer Körpergröße von 150 cm Pflicht. In der folgenden Übersicht finden Sie die wichtigsten Verkehrsregeln in Tschechien zusammengefasst.

1. Höchstgeschwindigkeiten in Tschechien

Angaben in km/h PKW PKW mit Anhänger Wohnmobil Motorrad
innerhalb geschlossener Ortschaften 50 50 50 50
außerhalb geschlossener Ortschaften 90
bis
110
80 80 bis 110 90
Autobahn 130 80 80 bis 130 90
  • 30 km/h gelten 50 m vor Bahnübergängen
  • 20 km/h gelten in verkehrsberuhigten Straßen

2. Promillegrenzen in Tschechien

Alle Kraftfahrzeugfahrer
0,0 Promille

3. Gesetzliche Verpflichtungen in Tschechien

Kategorie Verpflichtung / Anforderung
Anschnallpflicht
/ Gurtpflicht
Gesetzliche Verpflichtung für alle Fahrzeuginsassen
Tagfahrlicht
/ Lichtpflicht
Gesetzliche Verpflichtung ganzjährig auf allen Straßen
Ersatzreifen Pflichtinventar
Winterreifen Alle Fahrzeuge müssen bei tatsächlichen winterlichen Straßenverhältnissen vom 1. November bis 31. März mit Winterreifen ausgerüstet sein.
Kindersitz Alle Kinder bis 150 cm Körpergröße oder unter 12 Jahren
Warnweste Pflichtinventar für jeden Insassen
Warndreieck Pflichtinventar, außer für Motorradfahrer
Verbandskasten Pflichtinventar
Feuerlöscher Kein Pflichtinventar
Glühbirnen Kein Pflichtinventar

4. Parken in Tschechien

  • Gebührenpflichtige oder kostenfreie Parkplätze sind für gewöhnlich ausgeschildert.
  • Halteverbot bei durchgehenden und Parkverbot bei unterbrochenen gelben Linien am Fahrbahnrand oder blauer Markierung auf der Fahrbahn
  • In Prag sind die blauen Zonen für Bewohner reserviert, in violetten Zonen ist gebührenpflichtiges Parken für max. 24 Stunden erlaubt, in der orangenen zhone ist gebührenpflichtiges Parken nur für max. zwei Stunden erlaubt.
  • Zwischen 5 und 19 Uhr ist ein Abstand von 3,5 m zwischen parkenden KFZ und Straßenbahn-Schienen einzuhalten (vor Bahnübergängen 15 m).
  • Halte- und Parkverbot gilt außerdem auf Brücken
  • Wenn möglich, empfiehlt es sich, in bewachten Parkhäusern oder auf bewachten Parkplätzen zu parken und keine Wertgegenstände sichtbar liegen zu lassen.
  • Vorsicht vor Autodiebstahl oder -einbruch, vor allem in den Großstädten!

5. Kraftstoffe in Tschechien

  • Normal Benzin Bleifrei wird für gewöhnlich nicht angeboten.
  • Autogas (LPG) wird nicht an allen Tankstellen angeboten.
  • Es gibt mittlerweile einheitliche EU-Kennzeichnungen für die Kraftstoffe, die Bezeichnungen in der Landessprache bleiben aber zusätzlich erhalten.
Deutsche Bezeichnung Einheimische Bezeichnung Oktanzahl
Super Benzin Bleifrei Natural 95 Benzin 95
SuperPlus Benzin Bleifrei Natural 98 Benzin 98
Diesel Nafta
Autogas (LPG) Autogas (LPG) 105 bis 115

6. Sonstiges zu den Verkehrsregeln in Tschechien

  • Die lokale Währung ist die Tschechische Krone mit einer ungefähren Umrechnung von 23,68 CZK = 1,00 EUR.
  • Vorsicht vor Schwarzgeldbetrügern beim Geldwechsel oder sonstigen Geschäften!
  • Die Verkehrsregeln sind mit denen in Deutschland vergleichbar.
  • Abbiegende Straßenbahnen haben Vorfahrt.
  • Aktive Radarwarngeräte sind verboten (Strafen bis zu 4.000 Euro möglich)
  • Passen Sie Ihre Fahrweise dem tatsächlichen Verkehr an.

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Julia

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8 Kommentare

Lars Hoffmann 11. Mai 2023 - 10:20

Kann etwas am Spiegel hängen oder ist es verboten? Dachte da war mal was!

Antworten
Julia 11. Mai 2023 - 16:23

Hallo,

in Tschechien gibt es keine spezifische gesetzliche Regelung, die das Aufhängen von Gegenständen an den Rückspiegel im Auto verbietet. Genrell gilt aber natürlich immer: Nur dann etwas Aufhängen, wenn es auch wirklich nicht die Sicht behindert.

Viele Grüße
Julia von billiger-mietwagen.de

Antworten
Jörg 30. März 2023 - 18:52

Hallo zusammen,
habe eine weitere Unstimmigkeit entdeckt: Im Text heißt “ein Verbandskasten sowie Glühbirnen müssen in jedem Fahrzeug mitgeführt werden” in der Tabelle steht dann “Glühbirnen – kein Pflichtinventar”. Was gilt? Bitte klären und korrigieren.
Beste Grüße
Jörg

Antworten
Julia 5. April 2023 - 17:32

Hallo Jörg,
seit einigen Jahren wurde die Pflicht aufgehoben. Ich habe das entsprechend im Artikel angepasst.

Viele Grüße
Julia von billiger-mietwagen.de

Antworten
Andreas Stammwitz 11. März 2023 - 19:54

Hallo, ich habe aus gesundheitlichen Gründen eine unbegrenzte Gurtbefreiung und fahre öfters nach Tschechien oder Polen und möchte wissen, wo ich da meine Befreiung beantragen oder melden kann. Das Verkehrsamt in Deutschland meinte, das ich sie auch da anmelden sollte, um einer Strafe zu entgehen.
Mit freundlichen Grüße
Andreas

Antworten
Julia 13. März 2023 - 17:07

Guten Tag Herr Stammwitz,
bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde kann ein entsprechender Antrag gestellt werden. Wie der Antrag aussieht, unterscheidet sich von Land zu Land. So bieten einige Behörden auf ihren Internetseiten Vordrucke zum Herunterladen an, wohingegen anderenorts eine formlose Antragsstellung möglich ist.

Viele Grüße
Julia von billiger-mietwagen.de

Antworten
fuchsl 23. November 2022 - 11:31

viele Wiedersprüche u. ev. Fehler hier in diesem Artikel:
https://www.billiger-mietwagen.de/reisewelt/tschechien/informationen-cz/verkehrsregeln-tschechien.html
z.B.:
Ein Feuerlöscher und ein “Ersatzreifen” gehören hingegen nicht zum Pflichtinventar.
Unter Pkt. 3 steht: Ersatzreifen Pflichtinventar
Unter Pkt. 6 steht: Aktive “Radargeräte” sind verboten (Strafen bis zu 4.000 Euro möglich). Sollte wohl heißen “Radarwarngeräte”

Antworten
Julia 23. November 2022 - 17:18

Hallo fuchsl,

vielen Dank für ihr gutes Auge. In Tschechien gehört ein Ersatzreifen zum Pflichtinventar, sofern dieser serienmäßig vorhanden ist. Falls nicht, gehört stattdessen ein Reparaturset oder -spray an Bord. Ich habe die Info korrigiert.

Viele Grüße
Julia von billiger-mietwagen.de

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