Letztes Update: 14. Februar 2023
Allgemein kann man sagen, dass die Verkehrsregeln in Tschechien ähnlich denen in Deutschland sind. Auch hier gilt innerhalb geschlossener Ortschaften ein Tempolimit von 50 km/h. Auf Autobahnen müssen sich PKW-Fahrer an die Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h halten – dies ist gesetzlich verpflichtend, also anders als in Deutschland, wo es sich lediglich um einen Richtwert handelt.
Beim Thema Alkohol am Steuer sind die Tschechen sehr streng: Für alle Fahrer sind 0,0 Promille vorgeschrieben. Verzichten Sie also komplett auf Alkohol, wenn Sie in Tschechien auf den Straßen unterwegs sind. Eine Warnweste, ein Warndreieck, ein Verbandskasten müssen in jedem Fahrzeug mitgeführt werden. Auch ein Ersatzreifen gehört zum Pflichtinventar. Ist dieser nicht serienmäßig vorhanden, gehört stattdessen ein Reparaturset oder -spray an Bord.
Im Zeitraum vom 1. November bis 31. März müssen bei tatsächlichen winterlichen Straßenverhältnissen alle Fahrzeuge Winterreifen haben. Und der Kindersitz ist für alle Kinder unter 12 Jahren und bis zu einer Körpergröße von 150 cm Pflicht. In der folgenden Übersicht finden Sie die wichtigsten Verkehrsregeln in Tschechien zusammengefasst.
1. Höchstgeschwindigkeiten in Tschechien
Angaben in km/h | PKW | PKW mit Anhänger | Wohnmobil | Motorrad |
innerhalb geschlossener Ortschaften | 50 | 50 | 50 | 50 |
außerhalb geschlossener Ortschaften | 90 bis 110 |
80 | 80 bis 110 | 90 |
Autobahn | 130 | 80 | 80 bis 130 | 90 |
- 30 km/h gelten 50 m vor Bahnübergängen
- 20 km/h gelten in verkehrsberuhigten Straßen
2. Promillegrenzen in Tschechien
Alle Kraftfahrzeugfahrer |
0,0 Promille |
3. Gesetzliche Verpflichtungen in Tschechien
Kategorie | Verpflichtung / Anforderung |
Anschnallpflicht / Gurtpflicht |
Gesetzliche Verpflichtung für alle Fahrzeuginsassen |
Tagfahrlicht / Lichtpflicht |
Gesetzliche Verpflichtung ganzjährig auf allen Straßen |
Ersatzreifen | Pflichtinventar |
Winterreifen | Alle Fahrzeuge müssen bei tatsächlichen winterlichen Straßenverhältnissen vom 1. November bis 31. März mit Winterreifen ausgerüstet sein. |
Kindersitz | Alle Kinder bis 150 cm Körpergröße oder unter 12 Jahren |
Warnweste | Pflichtinventar für jeden Insassen |
Warndreieck | Pflichtinventar, außer für Motorradfahrer |
Verbandskasten | Pflichtinventar |
Feuerlöscher | Kein Pflichtinventar |
Glühbirnen | Kein Pflichtinventar |
4. Parken in Tschechien
- Gebührenpflichtige oder kostenfreie Parkplätze sind für gewöhnlich ausgeschildert.
- Halteverbot bei durchgehenden und Parkverbot bei unterbrochenen gelben Linien am Fahrbahnrand oder blauer Markierung auf der Fahrbahn
- In Prag sind die blauen Zonen für Bewohner reserviert, in violetten Zonen ist gebührenpflichtiges Parken für max. 24 Stunden erlaubt, in der orangenen zhone ist gebührenpflichtiges Parken nur für max. zwei Stunden erlaubt.
- Zwischen 5 und 19 Uhr ist ein Abstand von 3,5 m zwischen parkenden KFZ und Straßenbahn-Schienen einzuhalten (vor Bahnübergängen 15 m).
- Halte- und Parkverbot gilt außerdem auf Brücken
- Wenn möglich, empfiehlt es sich, in bewachten Parkhäusern oder auf bewachten Parkplätzen zu parken und keine Wertgegenstände sichtbar liegen zu lassen.
- Vorsicht vor Autodiebstahl oder -einbruch, vor allem in den Großstädten!
5. Kraftstoffe in Tschechien
- Normal Benzin Bleifrei wird für gewöhnlich nicht angeboten.
- Autogas (LPG) wird nicht an allen Tankstellen angeboten.
- Es gibt mittlerweile einheitliche EU-Kennzeichnungen für die Kraftstoffe, die Bezeichnungen in der Landessprache bleiben aber zusätzlich erhalten.
Deutsche Bezeichnung | Einheimische Bezeichnung | Oktanzahl |
Super Benzin Bleifrei | Natural 95 Benzin | 95 |
SuperPlus Benzin Bleifrei | Natural 98 Benzin | 98 |
Diesel | Nafta | – |
Autogas (LPG) | Autogas (LPG) | 105 bis 115 |
6. Sonstiges zu den Verkehrsregeln in Tschechien
- Die lokale Währung ist die Tschechische Krone mit einer ungefähren Umrechnung von 23,68 CZK = 1,00 EUR.
- Vorsicht vor Schwarzgeldbetrügern beim Geldwechsel oder sonstigen Geschäften!
- Die Verkehrsregeln sind mit denen in Deutschland vergleichbar.
- Abbiegende Straßenbahnen haben Vorfahrt.
- Aktive Radarwarngeräte sind verboten (Strafen bis zu 4.000 Euro möglich)
- Passen Sie Ihre Fahrweise dem tatsächlichen Verkehr an.
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