Panne mit dem Mietwagen: Dos und Don’ts

von Max
Mann repariert den Reifen eines Mietwagens

Der Mietwagen ist abgeholt und vollgetankt, Gepäck und Proviant sind im Kofferraum verstaut und los geht’s in die Ferien. Keine Staus auf der Autobahn, die Kiddies, der Freund/die Freundin oder andere Reisebegleiter sind heute besonders entspannt und so steuern Sie voller Vorfreude Ihrem Reiseziel entgegen. Die Sonne scheint, im Radio läuft „Don’t worry, be happy“ und dann das: Das Warnlicht auf dem Tacho blinkt verdächtig – Sie haben eine Panne. Und nun, den Vermieter anrufen oder den ADAC, oder gleich die Polizei? Was Sie im Fall einer Panne mit Ihrem Mietwagen tun sollten, erfahren Sie hier.

1. Ruhe bewahren und Pannendienst rufen!

Was tut man noch gleich bei Reifenschaden, Batterieausfall oder furchterregenden Ächzgeräuschen aus dem Motor? Genau, zunächst einmal Ruhe bewahren, nach Möglichkeit rauf auf den Seitenstreifen bzw. an die rechte Seite fahren, Warndreieck aufstellen, Warnweste anziehen.

Wenn die Unfallstelle abgesichert ist, kontaktieren Sie am besten direkt den Pannendienst oder „Breakdown-Service“ Ihrer Autovermietung. Jede seriöse Autovermietung bietet einen solchen Service an, der sich um alle Modalitäten nach einer Panne kümmert. Eine entsprechende Telefonnummer müssten Sie in Ihrem Mietvertrag, den Fahrzeugpapieren oder auf einem Aufkleber im Wagen finden. Sollten Sie keine solche Nummer entdecken, rufen Sie einfach bei der Info- oder Reservierungszentrale an. Dort wird man Ihnen weiterhelfen

2. Mechaniker, Abschleppdienst oder neuer Wagen?

Zunächst beschreiben Sie Ihrem zuständigen Sachverständigen den Schaden, so gut Sie können. In der Regel wird erst mal ein Kfz-Mechaniker zu Ihnen geschickt, um zu überprüfen, ob der Fehler nicht schnell behoben werden kann.

Wenn es sich um einen größeren Schaden handelt, müssen Sie auf den Abschleppdienst warten. In dem Fall können Sie damit rechnen, dass Sie samt Kind und Kegel abgeholt und (meist per Taxi) zur nächsten Mietwagenstation gebracht werden, wo Sie ein Ersatzfahrzeug erhalten. Allerdings haben Sie keinen Anspruch darauf, wieder einen Wagen des gleichen Modells zu bekommen.

3. Dont’s bei der Mietwagen-Panne

Rotes Auto steht vor einer Serpentine in den transilvanischen Alpen © Roman - stock.adobe.com
Was Sie niemals tun sollten: Ein Warnsignal Ihres Mietwagens einfach ignorieren. Wenn dadurch ein Schaden am Wagen verursacht wird, müssen Sie nämlich für diesen aufkommen. (Natürlich sollten Sie auch am eigenen Fahrzeug, allein aus Sicherheitsgründen, allen Warnsignalen Beachtung schenken.)

Falls hilfsbereite Autofahrer Ihnen Abschlepphilfe anbieten, lehnen Sie dankend ab. Davon abgesehen, dass Abschleppen durch Privatpersonen in vielen Ländern verboten ist, müssen Sie bei Problemen mit dem Mietwagen grundsätzlich auf professionelle Hilfe warten.

4. Trotz Panne: cool bleiben

Eine Panne mit dem Mietwagen ist zwar unangenehm, bedeutet aber nicht das Ende Ihrer Reise. Wenn Sie einen kühlen Kopf bewahren und diesem Leitfaden folgen, sollten Sie in kurzer Zeit Ihre Fahrt Richtung Erholung fortsetzen können.

Am besten ist es aber natürlich immer noch, wenn solche Probleme gar nicht erst aufkommen und Sie ungestört und pannenfrei Ihre Mietwagentour genießen können. Dafür toi, toi, toi!

Max

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3 Kommentare

Bodo 9. November 2018 - 17:45

Wenn sie auf Ihrer Webseite die MIETER darüber aufklären würden, in welchen Fällen die Abschleppkosten NICHT inkludiert sind, dann würde ich solche VERMIETER bzw. VERANSTALTER sofort vermeiden. (z.B.TEILWEISE SELBSTBETEILIGUNG!)
DERTOUR gehört raus aus ihrem SYSTEM! Sorry, es ist einfach nur SEHR ärgerlich, wenn man ein 100% Vollkasko mit allem Schutz mietet und OHNE SELBSTBETEILIGUNG fett da steht, und man am ENDE dann trotzdem ca. 50% der Kosten übernehmen muss, da die GEZWUNGENE abschleppung nicht inkludiert ist. Ich hätte sonst gleich ein billigeres Angebot nehmen können.

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Alex 12. November 2018 - 10:51

Hallo Bodo,

eine Panne mit dem Mietwagen ist schon nervig genug, wenn dann auch noch unerwartete Kosten entstehen, ist es natürlich noch ärgerlicher. Das kann ich gut verstehen. Tatsächlich ist es aber so, dass jeder Anbieter selbst festlegt, welche Leistungen genau in der der Vollkasko enthalten sind und welche nicht. Die wichtigen Details zur Versicherung stehen immer in den AGB (der gebuchte Leistungsumfang ggf. zudem in den Mietbedingungen Ihres Angebots), die Sie jederzeit auf unserer Website einsehen können. Dort ist z. B. auch vermerkt, dass bei DerTour die Abschleppkosten von der Erstattung ausgenommen sind. „Vollkasko ohne Selbstbeteiligung“ bzw. „mit Erstattung der Selbstbeteiligung“ bedeutet immer, dass Ihnen bei Schäden, die vom Vollkaskoschutz umfasst werden, keine Kosten entstehen. Alles, was nicht im Vollkaskoschutz enthalten ist, ist davon natürlich ausgenommen.

Viele Grüße
Alex

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Reise-Tagebuch: Mein Abenteuer in den Rocky Mountains 10. September 2014 - 15:57

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