Verkehrsregeln in Österreich

von Julia
Verkehrsregeln in Österreich

Letztes Update: 14. Februar 2023

Dass auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette benötigt wird, wissen die meisten. Doch was ist mit den anderen Verkehrsregeln in Österreich? Wenn Sie mit dem Auto durch das alpine Panorama fahren, dürfen Sie nicht vergessen, dass hier besondere Gesetze auf der Straße gelten. Neben dem Erwerb einer Vignette gibt es noch weitere Pflichten, die in dem Alpenstaat gelten.

Genau wie in Deutschland gilt z. B. die Anschnallpflicht für alle Insassen und auch das Mitführen einer Warnweste, eines Warndreiecks und eines Verbandskastens ist ein Muss. Zu den wichtigsten Verkehrsregeln in Österreich gehört auch die Geschwindigkeitsbegrenzung: So gilt für PKW auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h, für Wohnmobile über 3,5 t zGG. sind maximal 80 km/h erlaubt.

Ein weiteres Thema ist Alkohol am Steuer: Für Fahranfänger gilt eine Obergrenze von 0,1 Promille, für alle anderen 0,5 Promille. Was Sie sonst noch über das Autofahren in Österreich wissen müssen, finden Sie hier übersichtlich zusammengefasst.

1. Höchstgeschwindigkeiten in Österreich

  • PKW mit Anhänger sind in Österreich abhängig von der Gewichtsklasse.
  • Durch gesonderte Beschilderung können auch abweichende Limits angeordnet werden (z.B. wegen einer IGL-Feinstaubverordnung
Angaben in km/h PKW PKW mit Anhänger Wohnmobil Motorrad
innerhalb geschlossener Ortschaften 50 50 50 50
außerhalb geschlossener Ortschaften 100 70 bis 100 70 bis 100 100
Autobahn 130 80 bis 100 80 bis 130 130

2. Promillegrenzen in Österreich

Alle Kraftfahrzeugfahrer Fahränfänger (die ersten zwei Jahre)
0,5 Promille 0,1 Promille

3. Gesetzliche Verpflichtungen in Österreich

Kategorie Verpflichtung / Anforderung
Anschnallpflicht
/ Gurtpflicht
Gesetzliche Verpflichtung für alle Fahrzeuginsassen
Tagfahrlicht
/ Lichtpflicht
Keine gesetzliche Verpflichtung, außer wenn mit entsprechender Beschilderung (z.B. Tunnel) darauf hingewiesen wird
Ersatzreifen Keine gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme eines Ersatzreifens oder Reparatursets
Winterreifen Pflicht zwischen dem 1. November und 15. April für PKW und LKW bis 3,5 t zGG.
Kindersitz Alle Kinder bis 135 cm Körpergröße oder unter 14 Jahren
Warnweste Gesetzliche Verpflichtung für alle Fahrzeuge, außer einspurige Fahrzeuge
Warndreieck Gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme
Verbandskasten Gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme
Feuerlöscher Kein Pflichtinventar
Glühbirnen Kein Pflichtinventar, wird aber empfohlen

4. Parken in Österreich

  • Die Parkdauer in blauen Kurzzeitparkzonen wird am Anfang der jeweiligen Zone angegeben.
  • In gebührenfreien Parkzonen wird eine Parkscheibe benötigt.
  • In gebührenpflichtigen Parkzonen können Parktickets an den Automaten vor Ort, elektronisch mittels Handy und SMS oder durch etwaige Parktelefone gelöst werden. Zum Teil gelten sehr unterschiedliche Bestimmungen für die Nutzung von elektronischen Parkscheinen.

5. Kraftstoffe in Österreich in Österreich

Wie in anderen europäischen Ländern wurde auch in Österreich die einheitliche EU-Kennzeichnung der Kraftstoffe eingeführt. Zusätzlich bleiben aber die bisherigen Bezeichnungen erhalten:

Deutsche Bezeichnung Einheimische Bezeichnung Oktanzahl
Normal Benzin Bleifrei Normal Benzin Bleifrei 91
Super Benzin Bleifrei Super Benzin Bleifrei 95
SuperPlus Benzin Bleifrei SuperPlus Benzin Bleifrei 98
Diesel Diesel
Autogas (LPG) Autogas (LPG) 105 bis 115

6. Sonstiges in Österreich

  • Die lokale Währung ist der Euro.
  • Gelbe Zickzacklinien auf der Straße am Seitenrand bedeuten Halteverbot.
  • Für Einfahrende im Kreisverkehr gilt fast immer: “Vorfahrt beachten”. Sie müssen also warten. Dies wird durch eine entsprechende Beschilderung angezeigt. Gibt es keine Beschilderung, gilt “rechts vor links”. Das bedeutet, dass Einfahrende dann Vorfahrt haben.
  • Schulbusse mit Warnblinker dürfen in Schrittgeschwindigkeit passiert werden sobald diese anhalten.

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Julia

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