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Verkehrsregeln in Dänemark: Gesetzliche Pflichten

Grundsätzlich sind die Verkehrsregeln in Dänemark mit denen in Deutschland vergleichbar. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für PKW eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, auf Autobahnen sind es 130 km/h. Anders als in Deutschland handelt es sich beim Autobahn-Tempolimit jedoch nicht nur um einen Richtwert, sondern um eine gesetzlich vorgeschriebene Begrenzung. Was Alkohol am Steuer angeht, müssen alle Kraftfahrzeugfahrer eine Grenze von 0,5 Promille einhalten. Zum Pflichtinventar in Autos gehören das Warndreieck, der Verbandskasten und der Feuerlöscher. Winterreifen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sollten die Straßen durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt sein, können stattdessen Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht werden. Wenn Sie an Straßeneinmündungen auf dem Asphalt Markierungen in Form von weißen Dreiecken (sog. „Haifischzähne“) sehen, müssen Sie anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt gewähren. Auch wichtig: Schulbusse mit angestellter Warnblinkern dürfen nicht mit dem Mietwagen überholt werden. Welche Verkehrsregeln in Dänemark noch gelten und worauf Sie auf den Straßen achten müssen, finden Sie in der folgenden Übersicht zusammengefasst.

Verkehrsregeln in Dänemark

  1. Höchstgeschwindigkeiten

  2. Promillegrenze

  3. Mitführpflicht

  4. Parken in Dänemark

  5. Tanken in Dänemark

  6. Sonstige Infos zu den Verkehrsregeln in Dänemark

1. Höchstgeschwindigkeiten in Dänemark

Angaben in km/h

PKW

PKW mit Anhänger

Wohnmobil (über 3,5 t zGG.)

Motorrad

innerhalb geschlossener Ortschaften

50

50

50

50

außerhalb geschlossener Ortschaften

80

70

80

80

Autobahn

130

80

100

130

Für Wohnmobile bis 3,5 t zGG. gelten dieselben Geschwindigkeitsbegrenzungen wie für PKW.

2. Promillegrenzen in Dänemark

Alle Kraftfahrzeugfahrer

0,5 Promille

3. Gesetzliche Verpflichtungen in Dänemark

Kategorie

Verpflichtung / Anforderung

Anschnallpflicht / Gurtpflicht

Gesetzliche Verpflichtung für alle Fahrzeuginsassen

Tagfahrlicht / Lichtpflicht

Gesetzliche Verpflichtung ganzjährig auf allen Straßen

Ersatzreifen

Keine gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme eines Ersatzreifens oder Reparatur-Sets

Winterreifen

Keine gesetzliche Verpflichtung und anstelle von Winterreifen können meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Kindersitz

Alle Kinder bis 135 cm Körpergröße und Kinder unter 3 Jahren

Warnweste

Kein Pflichtinventar, aber empfohlen

Warndreieck

Pflichtinventar

Verbandskasten

Pflichtinventar

Feuerlöscher

kein Pflichtinventar, aber empfohlen

Glühbirnen

Kein Pflichtinventar

4. Parken in Dänemark

  • Parken oder Halten ist grundsätzlich an der rechten Fahrbahnseite erlaubt, jedoch nicht auf Autobahnen und Landstraßen.

  • Ohne weitere Kennzeichnung des Parkplatzes darf innerhalb geschlossener Ortschaften nur eine Stunde mit Parkscheibe geparkt werden.

  • Bis zu 10 m vor Kreuzungen und Einmündungen besteht Parkverbot.

5. Kraftstoffe in Dänemark

  • Autogas (LPG) wird nur an wenigen Tankstellen angeboten.

  • Wie in anderen europäischen Ländern wurde in Dänemark eine einheitliche EU-Kennzeichnung der Kraftstoffe eingeführt. Nach wie vor werden aber zusätzlich die einheimische Bezeichnung verwendet.

Deutsche Bezeichnung

Einheimische Bezeichnung

Oktanzahl

Normal Benzin Bleifrei

Blyfri 91

91

Super Benzin Bleifrei

Blyfri 95

95

SuperPlus Benzin Bleifrei

Blyfri 98

98

Diesel

Diesel

-

Autogas (LPG)

Autogas (LPG)

105 bis 115

6. Sonstiges zu den Verkehrsregeln in Dänemark

  • Die lokale Währung ist die Dänische Krone mit einer ungefähren Umrechnung von 7,44 DKK = 1,00 EUR.

  • Die Verkehrsregeln sind mit denen in Deutschland vergleichbar.

  • Weiße Dreiecke an Straßeneinmündungen ("Haifischzähne") bedeutet Vorfahrt gewähren.

  • Schulbusse mit Warnblinker dürfen nicht passiert werden.

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