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Verkehrsregeln Slowenien: Gesetzliche Pflichten

Vor einer Autofahrt durch das malerische Land in Osteuropa ist es ratsam, die wichtigsten Verkehrsregeln in Slowenien zu kennen. Ob Tempolimit, Parkverordnung oder Mitnahmepflichten – es gibt Regeln und Gesetze, an die Sie sich beim Bereisen des Landes halten sollten. Zum Beispiel ist es unerlässlich, die Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen zu befolgen: Für PKW sind es 130 km/h, für Wohnmobile 100 km/h. Wenn Sie auf slowenischen Straßen andere Fahrzeuge überholen, müssen Sie durchgehend blinken. Apropos Blinken: Die Warnblinkanlage muss jedes Mal eingeschaltet sein, wenn Sie den Wagen zurücksetzen. Und sobald vor Ihnen ein Schulbus oder ein anderer Bus mit Kindern als Insassen zum Stehen kommt, heißt es warten. Erst, wenn alle aus- und eingestiegen sind und der Bus wieder gestartet ist, dürfen Sie weiterfahren. Was das Pflichtinventar in Fahrzeugen angeht, gibt es einige länderspezifische Ausnahmen. Lesen Sie deshalb in der Übersicht der Verkehrsregeln in Slowenien nähere Infos dazu und zu weiteren Punkten.

Verkehrsregeln Slowenien

  1. Höchstgeschwindigkeiten

  2. Promillegrenze

  3. Gesetzliche Pflichten

  4. Parken in Slowenien

  5. Kraftstoffe in Slowenien

  6. Sonstiges zu den Verkehrsregeln in Slowenien

1. Höchstgeschwindigkeiten in Slowenien

Angaben in km/h

PKW

PKW mit Anhänger

Wohnmobil

Motorrad

innerhalb geschlossener Ortschaften

50

50

50

50

außerhalb geschlossener Ortschaften

90 bis 100

90 bis 100

80 bis 100

90 bis 100

Autobahn

130

100

80 bis 130

130

2. Promillegrenzen in Slowenien

Alle Kraftfahrzeugfahrer

Fahranfänger (die ersten zwei Jahre)

0,5 Promille

0,0 Promille

3. Gesetzliche Verpflichtungen in Slowenien

Kategorie

Verpflichtung / Anforderung

Anschnallpflicht / Gurtpflicht

Gesetzliche Verpflichtung für alle Fahrzeuginsassen

Tagfahrlicht / Lichtpflicht

Gesetzliche Verpflichtung ganzjährig auf allen Straßen

Ersatzreifen

Keine gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme eines Ersatzreifens oder Reparatursets

Winterreifen

Alle Fahrzeuge müssen vom 15. November bis 15. März sowie bei winterlichen Fahrverhältnissen mit Winterreifen ausgerüstet sein.

Kindersitz

Alle Kinder bis 150 cm Körpergröße

Warnweste

Pflichtinventar

Warndreieck

Pflichtinventar, für Wohnwagenanhänger ist noch ein zusätzliches Warndreieck vorgeschrieben

Verbandskasten

Pflichtinventar

Feuerlöscher

Kein Pflichtinventar, ausgenommen sind LKW und Busse

Glühbirnen

Pflichtinventar, sofern in Slowenien registriert

4. Parken in Slowenien

  • Innerhalb blau gekennzeichneten Zonen ist das Parken für eine halbe Stunde kostenfrei erlaubt.

  • Innerhalb weiß gekennzeichneten Zonen ist das Parken für zwei Stunden kostenfrei erlaubt, zwischen 7 und 19 Uhr muss hier aber ein Parkticket erworben werden.

  • In gebührenpflichtigen Parkzonen können Parktickets an den Automaten vor Ort gelöst werden.

  • Langes Parken ist nur in Parkhäusern oder auf öffentlichen Parkplätzen erlaubt.

5. Kraftstoffe in Slowenien

  • Normal Benzin Bleifrei mit 91 Oktan wird für gewöhnlich nicht angeboten.

  • Autogas (LPG) wird nur an wenigen Tankstellen angeboten.

  • In Slowenien wurde eine einheitliche EU-Bezeichnung der Kraftstoffe eingeführt, die Bezeichnungen in der Landessprache bleiben aber zusätzlich bestehen.

Deutsche Bezeichnung

Einheimische Bezeichnung

Oktanzahl

Super Benzin Bleifrei

Super, Eurosuper 95

95

SuperPlus Benzin Bleifrei

Super Plus, Eurosuper 98

98

Diesel

Diesel, Nafta

-

Autogas (LPG)

Autogas (LPG)

105 bis 115

6. Sonstiges zu Verkehrsregeln in Slowenien

  • Die lokale Währung ist der Euro.

  • Sobald das gelbe Lichtsignal an Ampeln leuchtet, wird angehalten.

  • Während des gesamten Überholvorgangs muss geblinkt werden.

  • Während des Zurücksetzens muss die Warnblinkleuchte betätigt werden.

  • Nebelscheinwerfer dürfen bei Sichtweiten unter 50 Metern verwendet werden.

  • Schul- und Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.

  • Bei jedem Zurücksetzen des Fahrzeugs muss die Warnblinkleuchte betätigt werden.

  • Bei Polizeikontrollen nicht aus dem Auto steigen - ansonsten ist mit hohen Strafen zu rechnen.

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