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Verkehrsregeln in Polen: die wichtigsten Infos und Tipps

Die Verkehrsregeln in Polen sind in vielen Punkten mit denen in Deutschland vergleichbar. Ein paar kleine, aber feine Unterschiede gibt es dennoch: Während die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in beiden Ländern 50 km/h beträgt, gilt auf polnischen Autobahnen für PKW ein gesetzliches Tempolimit von 140 km/h – im Gegensatz dazu gilt in Deutschland ein Richtwert von 130 km/h. Eine Sonderregelung gibt es bzgl. der Höchstgeschwindigkeit noch: Innerhalb geschlossener Ortschaften darf man zwischen 23 und 5 Uhr bis zu 60 km/h fahren. Die Promilleregelung in Polen fällt strenger aus als in vielen anderen europäischen Ländern: Erlaubt sind maximal 0,2 Promille hinter dem Steuer. Zum Pflichtinventar in Fahrzeugen gehören das Warndreieck, die Warnweste, ein Verbandskasten sowie ein Feuerlöscher, wobei letzterer nur dann mitgeführt werden muss, wenn der Wagen in Polen gemeldet ist. Winterreifen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben und es können ersatzweise Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht werden, wenn es aufgrund der Wetterverhältnisse sinnvoll erscheint. Welche Verkehrsregeln in Polen noch wichtig sind, finden Sie in der folgenden Übersicht.

Verkehrsregeln in Polen

  1. Höchstgeschwindigkeiten

  2. Promillegrenze

  3. Mitführpflicht

  4. Parken in Polen

  5. Tanken in Polen

  6. Sonstige Verkehrsregeln in Polen

1. Höchstgeschwindigkeiten in Polen

Angaben in km/h

PKW

PKW mit Anhänger

Wohnmobil (über 3,5 t)

Motorrad

innerhalb geschlossener Ortschaften

50

50

50

50

außerhalb geschlossener Ortschaften

90 bis 100

70 bis 80

70 bis 80

90 bis 100

Autobahn

140

80

80

140

  • In geschlossenen Ortschaften Polens darf nachts zwischen 23 und 5 Uhr 60 km/h gefahren werden. In einigen Stadtzentren wie Warschau ist generell ein Tempolimit von 50 km/h ausgeschildert. Auf vierspurigen Schnellstraßen gilt 120 km/h.

  • Für Wohnmobile unter 3,5t gilt die gleiche Geschwindigkeitsbegrenzung wie für PKWs.

2. Promillegrenzen in Polen

Alle Kraftfahrzeugfahrer

0,2 Promille

3. Gesetzliche Verpflichtungen in Polen

Kategorie

Verpflichtung / Anforderung

Anschnallpflicht / Gurtpflicht

Gesetzliche Verpflichtung für alle Fahrzeuginsassen

Tagfahrlicht / Lichtpflicht

Gesetzliche Verpflichtung ganzjährig auf allen Straßen

Ersatzreifen

Keine gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme eines Ersatzreifens oder Reperatursets

Winterreifen

Keine generelle Winterreifenpflicht. Anstelle von Winterreifen können meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Allerdings nur, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Kindersitz

Alle Kinder bis 150 cm Körpergröße oder unter 12 Jahren

Warnweste

Pflichinventar

Warndreieck

Pflichtinventar

Verbandskasten

Pflichtinventar

Feuerlöscher

Pflichtinventar, sofern das Auto in Polen gemeldet ist

Glühbirnen

Kein Pflichtinventar

4. Parken in Polen

  • In vielen Innenstädten in Polen ist das Parken wie bei uns gebührenpflichtig. Dort gibt es Parkscheinautomaten.

  • Wer ohne Parkschein oder an nicht erlaubten Stellen parkt, muss mit einer Geldbuße rechnen.

  • Sowohl in den größeren Städten als auch in vielen Ferienzentren gibt es bewachte Parkplätze (strzezony - 24h), auf denen man sein Fahrzeug stunden- oder tageweise gegen Gebühr abstellen kann.

5. Kraftstoffe in Polen

In Polen existiert ein flächendeckendes Tankstellennetz. Neben den großen Konzernen wie Orlen – einem polnischen Mineralölkonzern, der inzwischen auch in Deutschland Tankstellen betreibt – sowie Shell und BP gibt es eine Reihe kleinerer Tankstellenbetreiber, die immer ein paar Groschen billiger als die große Konkurrenz sind. Seien Sie aber nicht zu sparsam: Polnische Zeitungen berichten, dass einige der kleinen Tankstellenbetreiber gepanschtes Benzin und gepanschten Diesel verkauft haben, das zu Motorschäden führen konnte. Tanken Sie deshalb vorsichtshalber an einer der größeren Tankstellen. Die Tankstellen an viel befahrenen Landstraßen, an Autobahnen und in den Städten haben in der Regel rund um die Uhr geöffnet. In ländlichen Gegenden kann das Tanken in der Nacht dagegen zur Herausforderung werden. Hier haben die meisten Tankstellen nur tagsüber geöffnet und schließen in der Regel spätestens um 19 Uhr. An den Tankstellen kann in der Regel mit der EC-Karte oder der Kreditkarte bezahlt werden. Bitte achten Sie auf entsprechende Hinweise an den Zapfsäulen, Eingängen oder Kassen. In Polen wurde mittlerweile – wie in vielen anderen EU-Ländern – eine einheitliche Kraftstoff-Kennzeichnung eingeführt. Neben dieser Kennzeichnung werden aber nach wie vor die herkömmlichen, Bezeichnung in der Landessprache bestehen bleiben:

Deutsche Bezeichnung

Einheimische Bezeichnung

Oktanzahl

Normal Benzin Bleifrei

-

-

Super Benzin Bleifrei

Eurosuper – Benzyna bezolowiowa 95 (95 E)

95, bleifrei

SuperPlus Benzin Bleifrei

Europlus – Benzyna bezolowiowa 98

98 Oktan, bleifrei mit Bleiersatz für ältere Kraftfahrzeuge

Diesel

ON / Olej Napedowy

-

Autogas (LPG)

Flüssiggas/Autogas/LPG an über 4000 Tankstellen verfügbar

-

6. Sonstiges in Polen

  • Die lokale Währung ist der polnische Zloty mit einer ungefähren Umrechnung von 4,77 PLN = 1,00 EUR.

  • Camping-Urlauber, die mit einem schweren Wohnmobil (über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) nach Polen fahren, müssen die Maut in Polen elektronisch begleichen. Die einfache Bezahlung an den Kassenhäuschen der Mautstellen ist nur für Fahrzeuge bis maximal 3,5 t möglich. Diese Regelung gilt seit Juli 2011. Da an den Grenzübergängen und Autobahnzufahrten häufig entsprechende Hinweisschilder fehlen, ist die Regelung bei Reisenden oft nicht bekannt.

  • Wer mit einem Fahrzeug über 3,5 t nach Polen fährt und Autobahnen nutzen will, muss unbedingt ein elektronisches Gebührenerhebungsgerät, eine so genannte viaBOX, erwerben. Diese ähnelt in ihrer Funktion der bereits vor Jahren eingeführten österreichischen Go-Box.

  • Es besteht Handyverbot. Sie dürfen aber mit Freisprecheinrichtung telefonieren. Verstöße kosten bis zu 50 €.

  • Beamte in Zivil dürfen außerorts keine Verkehrskontrollen durchführen. Die Ordnungshüter müssen auf Verlangen ihren Namen, Dienstgrad und auch ihren Dienstausweis vorzeigen. Sie müssen als Betroffener bei einer Kontrolle den Fahrzeugmotor ausschalten, die Hände aufs Steuer legen und im Wagen sitzenbleiben. Auf Aufforderung sind Sie verpflichtet, der Polizei Kfz-Schein und Führerschein auszuhändigen.

  • Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Sie dürfen ein Gerät an Bord haben, sofern dieses erkennbar nicht einsatzbereit ist (z.B. verpacktes Gerät). Es drohen hohe Geldbußen.

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