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Verkehrsregeln Kroatien: alle Infos auf einen Blick

Kroatien ist ein beliebtes Reiseziel für Rundfahrten mit dem Auto. Doch bevor Sie sich auf den Weg machen, sollten Sie sich über die Verkehrsregeln in Kroatien informieren. So sollten Sie beispielsweise wissen, dass Alkohol am Steuer für alle Fahrer unter 25 Jahren komplett verboten ist. Denn für diese Gruppe gilt eine Grenze von 0,0 Promille. Alle anderen dürfen maximal 0,5 Promille haben. Auch die Geschwindigkeitsbegrenzung ist für Fahrer unter 25 gesondert geregelt. Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt ein Tempolimit von 80 km/h (für alle anderen: 90 bis 110 km/h), auf Autobahnen ist eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h erlaubt (für alle anderen: 130 km/h) zugelassen. Zum Pflichtinventar im Wagen gehören ein Warnweste, ein Verbandskasten, Glühbirnen und ein Warndreieck. Wenn Sie mit einem Wohnwagenanhänger unterwegs sind, ist noch ein zusätzliches Warndreieck vorgeschrieben. Winterreifen sind nicht gesetzlich verpflichtend, werden aber bei entsprechenden winterlichen Wetterverhältnissen empfohlen. Eine Übersicht über die wichtigsten Verkehrsregeln in Kroatien finden Sie hier:

Verkehrsregeln in Kroatien

  1. Höchstgeschwindigkeiten

  2. Promillegrenze

  3. Mitführpflicht

  4. Parken

  5. Tanken

  6. Sonstiges

1. Höchstgeschwindigkeiten in Kroatien

Für Fahrer unter 25 Jahren gilt außerhalb geschlossener Ortschaften eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h und auf Autobahnen von 100 km/h.

Angaben in km/h

PKW

PKW mit Anhänger

Wohnmobil

Motorrad

innerhalb geschlossener Ortschaften

50

50

50

50

außerhalb geschlossener Ortschaften

90 bis 110

80 bis 90

80 bis 90

90 bis 110

Autobahn

130

90

90

130

2. Promillegrenzen in Kroatien

Alle Kraftfahrzeugfahrer

Alle Kraftfahrzeugfahrer unter 25 Jahren und Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t

0,5 Promille

0,0 Promille

3. Gesetzliche Verpflichtungen in Kroatien

Kategorie

Verpflichtung / Anforderung

Anschnallpflicht / Gurtpflicht

Gesetzliche Verpflichtung für alle Fahrzeuginsassen

Tagfahrlicht / Lichtpflicht

Gesetzliche Verpflichtung vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März, für Motorräder ganzjährig.

Ersatzreifen

Keine gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme eines Ersatzreifens oder Reparatursets

Winterreifen

Keine gesetzliche Verpflichtung, wird aber empfohlen, da bei entsprechenden Straßen- und Wetterverhältnissen für bestimmte Streckenabschnitte entsprechende Winterausrüstung vorgeschrieben ist.

Kindersitz

Alle Kinder bis 150 cm Körpergröße oder unter 12 Jahren

Warnweste

Pflichtinventar

Warndreieck

Pflichtinventar, für Wohnwagenanhänger ist noch ein zusätzliches Warndreieck vorgeschrieben

Verbandskasten

Pflichtinventar

Feuerlöscher

kein Pflichtinventar

Glühbirnen

Pflichtinventar

4. Parken in Kroatien

Gebührenpflichtige Parkzonen sind für gewöhnlich gekennzeichnet.

Kraftstoffe in Kroatien

Autogas (LPG) wird nur an wenigen Tankstellen angeboten.

Deutsche Bezeichnung

Einheimische Bezeichnung

Oktanzahl

Normal Benzin Bleifrei

Benzin, Bezelovni

91

Super Benzin Bleifrei

Super, Eurosuper 95

95

SuperPlus Benzin Bleifrei

Super Plus, Eurosuper 98

98

Diesel

Diesel, Dizel, Eurodiesel

-

Autogas (LPG)

Autogas (LPG)

105 bis 115

5. Sonstiges zu den Verkehrsregeln in Kroatien

Die lokale Währung ist der kroatische Kuna mit einer ungefähren Umrechnung von 7,61 HRK = 1,00 EUR.

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