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Mietwagen & Fähre: Was du über Fährüberfahrten mit dem Leihwagen wissen solltest

Mit dem Mietwagen auf die Fähre? Die wichtigsten Infos

Es gibt viele schöne Inseln auf der Welt. Kein Wunder, dass so mancher Mietwagen-Urlauber nach dem Festland auch die Inseln eines Landes erkunden möchte. In vielen Ländern ist die Fährüberfahrt mit dem Mietwagen verboten. Die Gefahr von Kratzern auf engen Fähren ist vielen Vermietern zu groß.

Warum verbieten die meisten Vermieter eine Fährüberfahrt mit dem Mietwagen?

Grundsätzlich ist das Übersetzen per Fähre mit einem Mietwagen verboten. Das hat folgenden Grund:

  • Beim Auffahren und Verlassen der Fähre wird es manchmal eng, und es passieren immer wieder kleine Zusammenstöße, wodurch Kratzer am Mietwagen entstehen können.

  • Für dieses Risiko möchten die Vermieter nicht haften und geben daher für die Fährüberfahrt keinen Versicherungsschutz, sodass du für etwaige Schäden am Wagen selbst aufkommen müsstest.

  • Um das zu vermeiden, verbieten viele Vermieter eine Fährüberfahrt kategorisch.

  • Das kann auch bei der Nutzung von Autozügen wie nach Sylt oder im Eurotunnel zwischen Frankreich und England der Fall sein.

    Wenn du gezielt nach einem Angebot mit Fährüberfahrt suchen willst, kannst du dich auch an unsere Infoline unter 0221 – 567 999 11 wenden. Unsere Kundenberater suchen dann nach passenden Angeboten für deinen Reisezeitraum.

Frag unsere Mietwagen-Experten

Ausnahmen: Wo sind Fährüberfahrten mit dem Mietwagen möglich?

Neuseeland: Süd- und Nordinsel

Da sich das Land auf Nord- und Südinsel verteilt, sind Fahrten mit der Autofähre gängig und bei einigen Anbietern in Neuseeland auch mit dem Mietwagen erlaubt. Kläre dies am besten so früh wie möglich mit deinem Vermieter ab. Bei Ezi Car Rental und Jucy Car Rentals sind Fährüberfahrten nach vorheriger Anmeldung mit dem Mietwagen erlaubt. Die Anmeldung für die Fährfahrt kannst du direkt bei uns über deinen Veranstalter machen. Hierzu werden folgende Informationen benötigt: Anzahl der Personen, Alter der Personen, Datum der Fährfahrt, Uhrzeit der geplanten Überfahrt.

Italien: Sardinien und Sizilien

Du darfst vom italienischen Festland aus mit dem Mietwagen nach Sardinien und Sizilien übersetzen – allerdings nur bei einigen Vermietern. Beachte dabei, dass für Fährüberfahrten oft zusätzliche Gebühren anfallen und du in der Regel eine spezielle Versicherung benötigst, die Schäden während des Transports abdeckt. Ob dies bei einem bestimmten Angebot möglich ist, erfährst du auf billiger-mietwagen.de in den Details und Mietbedingungen. Du kannst dich natürlich auch direkt bei unserem Kundernservice melden, wir suchen passende Angebote für dich.

Spanien: Balearen und Kanaren

Einige Autovermieter auf den Balearen erlauben Fährfahrten zwischen den Inseln wie Mallorca, Menorca und Ibiza, aber auch vom spanischen Festland zu den Balearen. Beispielsweise gestatten Sixt und Europcar solche Überfahrten, vorausgesetzt du informierst sie im Voraus und erfüllst bestimmte Bedingungen. Bei Sixt musst du eine zusätzliche Versicherung abschließen.

Auch auf den Kanarischen Inseln sind Fährüberfahrten mit dem Mietwagen möglich: Gran Canaria – Teneriffa und Lanzarote – Fuerteventura sind die gängigen Varianten. Auch hier musst du eine Gebühr entrichten. Unser Kundenservice beratet dich gerne auf der Suche nach dem Mietwagen-Anbieter, der Inselhopping in Spanien erlaubt.

Was muss ich bei der Fährüberfahrt beachten

Wenn du ein Angebot gefunden hast, bei dem die Überfahrt erlaubt ist, solltest du Folgendes beachten:

  1. Du musst die Fährüberfahrt beim Vermieter mit Datum und Namen der Passagiere ankündigen.

  2. Wende dich dafür an unsere Infoline, wir leiten die Informationen gerne weiter.

  3. Danach meldet dich in der Regel der Vermieter mit dem Mietwagen-Kennzeichen bei der Fährgesellschaft an.

  4. Vermeide Einwegmieten zwischen Festland und Insel bzw. zwischen zwei Inseln. Diese sind wegen der hohen PKW-Rückführungskosten meist sehr teuer.

Zusatzschutz der Fährgesellschaften

Sobald der Mietwagen die Fähre mit dem ersten Reifen berührt, haftest du für sämtliche Schäden – und zwar bis zu dem Moment, an dem das letzte Wagenrad die Fähre wieder verlässt. Viele Reedereien bzw. Fährgesellschaften bieten vor Ort daher einen Zusatzschutz für das Fahrzeug während der Überfahrt an. Diese Versicherung kannst du als Kunde allerdings nur selbst vor Ort abschließen!

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