Es gibt viele schöne Inseln auf der Welt. Kein Wunder, dass so mancher Mietwagen-Urlauber nach dem Festland auch die Inseln eines Landes erkunden möchte. In vielen Ländern ist die Fährüberfahrt mit dem Mietwagen verboten. Die Gefahr von Kratzern auf engen Fähren ist vielen Vermietern zu groß.
Warum verbieten die meisten Vermieter eine Fährüberfahrt mit dem Mietwagen?
Grundsätzlich ist das Übersetzen per Fähre mit einem Mietwagen verboten. Das hat folgenden Grund:
Beim Auffahren und Verlassen der Fähre wird es manchmal eng, und es passieren immer wieder kleine Zusammenstöße, wodurch Kratzer am Mietwagen entstehen können.
Für dieses Risiko möchten die Vermieter nicht haften und geben daher für die Fährüberfahrt keinen Versicherungsschutz, sodass du für etwaige Schäden am Wagen selbst aufkommen müsstest.
Um das zu vermeiden, verbieten viele Vermieter eine Fährüberfahrt kategorisch.
Das kann auch bei der Nutzung von Autozügen wie nach Sylt oder im Eurotunnel zwischen Frankreich und England der Fall sein.
Wenn du gezielt nach einem Angebot mit Fährüberfahrt suchen willst, kannst du dich auch an unsere Infoline unter 0221 – 567 999 11 wenden. Unsere Kundenberater suchen dann nach passenden Angeboten für deinen Reisezeitraum.


