Winterreifenpflicht

Wenn Sie mit dem Mietwagen in einer Region mit winterlichen Verhältnissen unterwegs sind, müssen Sie je nach Land bestimmte Winterreifen-Regelungen beachten.

Die gesetzlichen Vorschriften in Europa sind zwar unterschiedlich, fast überall gilt jedoch: Wer bei Schnee mit Sommer- oder Allwetterreifen den Verkehr behindert, muss mit Geldbußen rechnen.

Regelungen für Europa:

  • Deutschland:
    In Deutschland gilt eine Winterreifenpflicht. Sie ist nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden, sondern gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen ("Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte").
  • Italien:
    Im norditalienischen Aostatal schreibt der Gesetzgeber zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April Winterreifen vor. In der Provinz Mailand gilt die Winterreifenpflicht von 15. November bis 31. März. Sind Winterreifen beim Vermieter nicht verfügbar, sollten Sie Schneeketten für Ihren Mietwagen buchen.
  • Österreich und Slowakei:
    Für Österreich und die Slowakei besteht eine Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und dem 15. April, sobald Eis und Schnee auf der Straße liegen.
  • Schweiz, Frankreich und Tschechien:
    In der Schweiz, in Frankreich und in Tschechien besteht zwar keine generelle Pflicht, Winterreifen können jedoch durch Schilder für einzelne Straßen vorgeschrieben werden.
  • Finnland und Schweden:
    In Finnland gilt die Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis zum 28. Februar und für Schweden vom 1. Dezember bis zum 31. März.

Bitte beachten Sie, dass Mietwagen in einigen Ländern auch bei geltender Pflicht nicht immer mit Winterreifen ausgestattet sind. Prüfen Sie dies sicherheitshalber in den Mietbedingungen und geben Sie bei der Buchung Ihren Wunsch nach Winterreifen an.

zurück zu: Häufige Fragen

Los geht die Reise!

Mietwagen finden