Unfall mit dem Mietwagen- und jetzt?

• Bei einem Unfall mit mehreren Parteien sollten Reisende immer die Polizei rufen
• Nur wer mit Erstattung der Selbstbeteiligung bucht, bekommt sein Geld zurü
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Ein Unfall mit dem Mietwagen im Ausland gehört nicht zu den beliebten Urlaubserlebnissen. billiger-mietwagen.de hat einige Tipps zusammengestellt, mit denen auch ein Unfall nicht den Urlaub vermiesen wird.

Unfall mit anderen Autos oder Personen

Sind an einem Unfall neben dem Mietwagenfahrer andere Verkehrsteilnehmer beteiligt, muss fast immer die Polizei gerufen werden. Diese erstellt einen Polizeibericht und füllt gemeinsam mit allen Beteiligten das Unfallprotokoll aus, das sich im Mietwagen befindet. „Zieht ein Kunde bei einem solchen Unfall die Polizei nicht hinzu, riskiert er seinen Versicherungsschutz“, warnt Frieder Bechtel, Pressesprecher von billiger-mietwagen.de.   

Kleinere Schäden am Mietwagen ohne Unfallgegner

Häufiger als ein Unfall mit anderen Autos sind kleine Schäden am Mietwagen wie Reifenschäden, Steinschlag an der Windschutzscheibe oder Parkschäden an Pollern oder engen Tiefgaragen. Nur wenn große Teile des Autos schwer beschädigt sind, ist ein Polizeibericht zwingend notwendig. Im Zweifel sollte der Kunde mit seinem Mietwagen-Broker Rücksprache halten.

Mit oder ohne Selbstbeteiligung? Der Unterschied im Schadensfall

Ist der Mietwagenfahrer selbst schuld an einem Unfall, behält der Vermieter gemäß Vertragsbedingungen fast immer die Selbstbeteiligung ein. Jetzt spielt der gebuchte Schutz des Mietwagenkunden eine Rolle: Hat er ein Angebot mit Erstattung der Selbstbeteiligung gebucht, erhält er – wie beim Auslandskrankenschein – die Selbstbeteiligung gemäß Vertragsbedingungen vom Mietwagen-Broker zurück. „Wichtig dafür ist, die Bedingungen einzuhalten. Dazu gehört zum Beispiel, bei schwereren Unfällen die Polizei hinzuzuziehen und den Vermieter gemäß Mietvertrag zu benachrichtigen“, sagt Frieder Bechtel von billiger-mietwagen.de. Das Portal rät Kunden, bei der Buchung ein Angebot mit Erstattung der Selbstbeteiligung inklusive Glas- und Reifenschutz zu wählen. Hat sich der Kunde für ein Angebot mit Selbstbeteiligung entschieden, muss er im Schadensfall bis zu 2000 € und mehr zahlen. Die Höhe der Selbstbeteiligung legen die Autovermieter individuell fest.

Mit diesen Regeln sind Sie bei einem Unfall mit dem Mietwagen auf der sicheren Seite:

  • Verständigen Sie immer die Polizei, wenn andere Personen und Fahrzeuge an einem Unfall beteiligt sind oder das Auto schwer beschädigt wurde.
  • Informieren Sie unverzüglich Ihren Vermieter und ggf. den Mietwagen-Broker und klären Sie die weitere Vorgehensweise mit ihm ab.
  • Lassen Sie sich bei der Rückgabe Ihres Mietwagens einen Schadensbericht ausstellen und unterschreiben und machen Sie Fotos von Unfallschäden am Mietwagen.
  • Heben Sie alle Unterlagen gut auf, dazu zählen der Mietvertrag, Quittungen, Kreditkartenbelege, Zahlungsnachweise über die Kaution und die Selbstbeteiligung, Kopien von Polizeiberichten, Unfallprotokolle oder Schadensberichte des Vermieters.

 
 Über billiger-mietwagen.de:

www.billiger-mietwagen.de ist Deutschlands größter Produkt- und Preisvergleich für Mietwagen weltweit. Mit inzwischen 16 Jahren Branchenerfahrung und rund 200 Mitarbeitern an den Standorten Köln und Freiburg sorgt das Internetportal für eine transparente und kundenfreundliche Darstellung der Angebote und bietet einen kostenlosen Kundenservice per Telefon. In einer Analyse des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ) im Auftrag von n-tv erreichte billiger-mietwagen.de 2019 für seinen Service per Telefon und E-Mail jeweils Bestplatzierungen in der Kategorie „Mobilität“. Schon 2018 hatten das DISQ und n-tv billiger-mietwagen.de bei einem Vergleich von 10 Mietwagen-Portalen aufgrund seines hohen Service-Niveaus und der sehr guten Preisgestaltung zur Nr. 1 ernannt. Ebenfalls 2018 kürten DIE WELT und ServiceValue billiger-mietwagen.de zum zweiten Mal in Folge zum „Preis-Champion“ unter den Mietwagen-Vergleichsportalen. Im Jahr 2016 wurde billiger-mietwagen.de Testsieger bei der Stiftung Warentest (Heft 5/2016) mit der Gesamtnote „sehr gut“.

Pressekontakt für Rückfragen:

Frieder Bechtel, Tel: 0221/16790-008, E-Mail: presse@billiger-mietwagen.de,Dompropst-Ketzer-Str. 1-9, 50667 Köln, Fax: 0221/16790-099, www.billiger-mietwagen.de

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