Mietwagen nach Unfall: Versicherung zahlt für gesamte Reparatur-Dauer!

von billiger-mietwagen.de-Redaktion
Warndreieck warnt vor einem Autounfall

Folgendes Szenario: Sie werden schuldlos in einen Unfall verwickelt und Ihr Auto beschädigt. Die Reparatur wird vom Gutachter mit einer Woche veranschlagt. De facto bekommen Sie es wegen fehlender Ersatzteile etc. erst nach einem Monat zurück. Muss die Versicherung dann den kompletten Monat einen Ersatz-Mietwagen für Sie bezahlen? Die Antwort lautet: Ja. Fest steht: Werden Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem Ihr Wagen zu Schaden kommt, muss die Versicherung des Schuldigen für einen Mietwagen nach dem Unfall aufkommen. Aber wie lange?

Diese Frage wurde im August vor dem Amtsgericht Haßfurt verhandelt. Ein Unfallgeschädigter hatte dort geklagt, weil sich die Versicherung des Unfallgegners weigerte, für die komplette Mietdauer seines Ersatzautos zu bezahlen. Der Unfall hatte einen Totalschaden am Auto des Klägers angerichtet. Dieser bestellte sich einen neuen Wagen aus Spanien, der laut Autohaus in 16 Tagen geliefert werden sollte. Allerdings kam es zu internen Verzögerungen, sodass das Auto erst 38 Tage später da war. In dieser Zeit nutzte der Kläger ein Ersatz-Fahrzeug. Die Versicherung des Unfallverantwortlichen weigerte sich jedoch, die Mietkosten für die ganzen 38 Tage zu bezahlen. Da die Mietdauer im Voraus nur für 16 Tage geplant war, war sie nur bereit, für diesen Zeitraum die Kosten übernehmen.

Maßgeblich ist die tatsächliche Reparatur-Dauer

Das Amtsgericht Haßfurt sah das nicht so und gab dem Kläger Recht: Verschuldet ein Autofahrer einen Schaden an einem fremden Fahrzeug, muss er so lange für einen Ersatz aufkommen, bis die Reparaturen fertig sind bzw. ein neues Auto bereitsteht. Maßgeblich ist also nicht die vorher kalkulierte, sondern die tatsächliche Dauer, in der kein eigenes Auto zur Verfügung steht.

Ein wenig überraschendes Urteil, denn bei den Abläufen im Reparaturbetrieb kann es immer zu Verzögerungen kommen, egal ob nun ein ganzes Auto oder einzelne Ersatzteile bestellt werden müssen. Dem Geschädigten kann man daraus keinen Vorwurf machen, da dieser nur verpflichtet ist, die Reparatur/ Wiederbeschaffung baldmöglichst in Auftrag zu geben. Auf den weiteren Fortgang hat er keinen Einfluss. Demnach muss der Unfallverantwortliche bzw. dessen Versicherung das Risiko von Verzögerungen komplett allein tragen.

Was dagegen dem Unfallgeschädigten obliegt, ist ein Preisvergleich verschiedener Mietwagen-Angebote, um moderate Kosten zu garantieren. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil von 2012 festgelegt.

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13 Kommentare

Müller 2. Juni 2016 - 14:47

Hallo,
wir hatten am 21.12.15 einen Verkehrunfall, bei dem wir völlig unschuldig waren, die Dame ist uns auf der Autobahn hinten rein gefahren.
Die Autowerkstatt die, die reperatur vornahm hat uns einen Leihwagen besorgt. Der Herr der Autovermietung sagte er nehme einen üblichen Preis von der Versicherung und hätte noch nie Probeme gehabt sein Geld zu bekommen. Jetzt zahlt die Versicherung nicht den kompletten Betrag (Klage ist schon eingereicht), die Autovermietung möchte nun von mir den Restbetrag und das sind über 500€. Wir haben aber nie einen Vertrag abgeschlossen der das Festgelegt hat, er meinte ja er bekäme sicher sein Geld von der Versicherung. Wie muss ich mich jetzt Verhalten?

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Service-Team 3. Juni 2016 - 12:29

Hallo,

wir sind ein Reisebüro, dass sich auf die Vermittlung von Fahrzeugen spezialisiert hat und arbeiten nicht mit Versicherungen zusammen. Aus diesem Grund kann ich Ihnen leider keine Informationen zu Ihren Versicherungskonditionen geben.

Wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer privaten Fahrzeugversicherung und den Ansprüchen auf Erstattung, bei Inanspruchnahme eines Mietwagens, bitte direkt an Ihre Versicherung.

Viele Grüße,

Emma
von billiger-mietwagen.de

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Sergius M 11. April 2016 - 17:34

Hsllo,

Wer trägt die Kosten wenn folgendes Szenario vorliegt.

Als unfallgeschädigter hab ich ein Mitfahrzeug erhalten und zwar für 14Tage (von dem Gutachter wurden 14Tage wiederbeschafungsdauer festgelegt), da mein Auto einen Wirtschaftlichen Totalschaden hatte.

Ich habe mir aber in diesem 14 Tagen kein passendes Auto kaufen können.

Jetzt verlangt die Versicherung einen Kaufnachweis.

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Maggie 12. April 2016 - 10:30

Hallo,

in dem Fall müssen Sie sich an Ihre Versicherung wenden, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Wir können Ihnen als Mietwagen-Preisvergleich da leider nicht weiterhelfen.

Beste Grüße

Maggie
von billiger-mietwagen.de

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Anna-Lena Clarke 1. Dezember 2015 - 14:24

Ich musste nach einem Unfall den ich nicht verschuldet habe einen Mietwagen nehmen um zur Arbeit zu kommen während mein Wagen in der Werkstatt zur Gutachten Erstellung war. Die generische Versicherung hat diesen nun nicht übernommen. Hätten sie das nicht eigentlich tun müssen? Kann ich dagegen angehen?
Viele Grüße, Anna

Antworten
Maggie 1. Dezember 2015 - 17:12

Hallo Anna,

das tut mir leid, da können wir dir leider nicht weiterhelfen. Dazu müsstest du deine eigene Kfz-Versicherung kontaktieren und bei dieser nachfragen.
Viel Erfolg & beste Grüße

Maggie
von billiger-mietwagen.de

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selin 14. Dezember 2015 - 11:54

Rechtlich muss die gegnerische Versicherung die Kosten für den Mietwagen bezahlen.

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Caro 27. April 2015 - 15:15

Wenn der Unfallverursacher den Unfall seiner Versicherung nicht meldet und die Reparatur des Autos des Unfall Geschädigten sich um Wochen verzögert. Hat der Unfall geschädigte in der Zeit Anspruch auf einen Mietwagen?

Antworten
Anna 27. April 2015 - 15:17

Hallo Caro,
danke für Ihre Anfrage. Im Grunde gilt die Gesamtzeit, bis Ihr Auto wieder zur Verfügung steht. Wie es in Ihrem konkreten Fall aussieht, kann ich leider nicht beantworten. Ich würde Ihnen raten, bei einem Juristen nachzufragen.
Viel Erfolg und viele Grüße
Anna

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Jennifer sievers 8. April 2016 - 7:48

Hallo,ich hatte am 23.03.16 einen verkehrsunfall , mir is jemand beim vorbeifahren an einer ausfahrt hinten jemand reingefahren worauf hin ich gegen ein Schild und Baum gefahren bin. Auto sieht mach wirtschaftlichen totalschaden aus Motor und Getriebe sind defekt. Wenn jetzt die Schuldfrage geklärt ist muss die andere Versicherung mir einen Leihwagen bezahlen ? Bin vom Dorf und abhängig von einem Auto aber die Versicherungen kommen nicht voran und ich kann mein kind nicht in die kita bringen oder sonstiges. Ich weiß das man für 14 Tage einen Leihwagen bekommen kann aber muss ich den erst aus eigener Tasche zahlen?

Liebe grüße

Antworten
Maggie 8. April 2016 - 10:11

Liebe Frau Sievers,

das tut mir leid, dass Sie in solch eine unglückliche Lage gekommen sind. Aber leider können wir als Mietwagen-Preisvergleichsportal Ihnen da nicht weiterhelfen, wenn Sie einen Unfall mit Ihrem Privatfahrzeug hatten. Sie müssten sich an Ihre eigene Versicherung und/oder die Versicherung des Unfallverursachers wenden. Diese können dann klären, wer den Schaden bezahlt.

Viel Erfolg und beste Grüße

Maggie
von billiger-mietwagen.de

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Wichmann 25. Dezember 2014 - 10:32

Ich habe das gleiche Problem.Unfall
am 23.12.2014 20:30.Auto wahr-
scheinlich Totalschaden. Rotfahrer ist mir vorn mitca.90km/h ins Auto gefahren. Abschleppdienst hat ein Ersatzfahrzeug gestellt,alles andere
kann ich erst im neuen Jahr klären.
Deshalb war der Bericht beruhigend.
Brauche dringend den Bericht,kann in nicht drucken.Frohe Weihnachten

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Anna 5. Januar 2015 - 9:23

Liebe Frau Wichmann,
wir haben Ihnen den Artikel per Mail zugesandt. Bitte beachten Sie, dass der Text keine Rechtsberatung ersetzt.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Aufklärung und viel Glück fürs Jahr 2015!

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