So lange Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, haftet bei Sturmschäden die Vollkaskoversicherung. Meistens behält Ihr Vermieter dann aber die Selbstbeteiligung ein. Erfahren Sie hier, wie Sie nach Sturmschäden nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
So ein stürmisches Gewitter kann ja auch ganz romantisch sein, solange man selbst im Trockenen sitzt. Aber was ist mit dem Auto, das vor der Tür geparkt ist? Wie Sie sich gegen Sturmschäden an Ihrem eigenen Wagen und am Mietwagen absichern können, erfahren Sie hier.
Sturmschaden am Auto
Was tun bei Sturm im Straßenverkehr?
Grundsätzlich gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Sollten Sie mit ihrem Wagen in ein Unwetter geraten, heißt es: runter vom Gas und extrem aufmerksam fahren, damit Sie Hindernisse wie herabgefallene Äste rechtzeitig sehen.
Bei Sturmwarnungen aus dem Radio versuchen Sie, sich und ihren Wagen rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Wenn kein Durchkommen mehr ist, halten Sie an, damit Sie weder sich noch andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Dachlasten sollten Sie nach Möglichkeit vorher abnehmen, da diese dem Sturm eine größere Angriffsfläche bieten.
Beim Ein- und Aussteigen ist besondere Vorsicht geboten. Halten Sie die Türen dabei richtig fest, damit Windböen sie nicht aufreißen oder zuknallen können. Vermeiden Sie nach Möglichkeit zu überholen. Kräftige Seitenwindböen können Ihren Wagen sonst bei Ausfahrt aus dem Windschatten zur Seite drücken.
Sollte Ihr Wagen trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen Sturmschäden davontragen, halten Sie diese auf jeden Fall auf einem Foto fest und kontaktieren Sie so schnell wie möglich eure Versicherung.
Wer zahlt bei Sturmschäden?
Eine obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung versichert nicht gegen Unwetterschäden. Wenn es draußen also hagelt, stürmt oder schneit, müssen Sie im Schadensfall selbst für ihren Wagen aufkommen. Macht nichts, wenn’s nur ein paar Kratzer sind. Orkanartige Stürme können allerdings auch Schlimmeres anrichten. Wenn ein Hurrikan Dachziegel auf Ihr Auto schleudert, gehen Sie als reine Haftpflichtversicherte ebenso leer aus.
Sicherer sind Sie mit einer Teilkasko-Versicherung, die im Fall von Fahrzeugschäden zum Beispiel durch Hochwasser oder Stürme ab Windstärke 8 zahlt. Die Windstärke wird dabei vom Deutschen Wetterdienst nachgewiesen. Der Betrag wird allerdings mit Ihrem Schadensfreibetrag verrechnet. Anders bei der Vollkaskoversicherung mit inklusiver Teilkasko: Diese fordert zwar die Selbstbeteiligung ein, stuft Sie allerdings nicht höher.
In gravierenden, nicht voraussehbaren Fällen, wenn zum Beispiel ein Baum auf Ihr Fahrzeug kracht und die Karosserie komplett zerquetscht, haftet allein die Vollkaskoversicherung. Dann werden Sie im folgenden Kalenderjahr allerdings hochgestuft und müssen höhere Beiträge zahlen. Auch bei Stürmen unter Windstärke 8 haftet nur die Vollkasko und die Selbstbeteiligung wird fällig.
Pech gehabt haben diejenigen, die ihren Wagen in hochwassergefährdeten Gebieten geparkt und nach der ersten offiziellen Sturmwarnung der Behörden nicht in Sicherheit gebracht haben. Der Versicherungsschutz erlischt dann wegen grober Fahrlässigkeit ganz oder zumindest teilweise. Wenn Sie ihr Auto dann in Regenbächen davon schwimmen sehen, können Sie nicht mit Schadensersatz rechnen. Für Wasserschäden kommt die Kaskoversicherung nur dann auf, wenn der Schaden nicht vorausgesehen bzw. abgewendet werden konnte. Wer mit vollem Karacho durch einen Sturzbach fährt oder eben in gefährdeten Gegenden parkt, ist selbst schuld.
Sturmschäden am Mietwagen
Wenn Sie nicht mit ihrem eigenen Auto, sondern mit einem Mietwagen in einen Sturm geraten, sieht die Sache schon wieder anders aus. Falls Sie eine Vollkaskoversicherung beim Vermieter abgeschlossen haben, sind damit zwar sowohl Vollkaskoschäden (z. B. durch einen im Weg liegenden Ast) als auch Teilkaskoschäden (z. B. Hagelfolgen) abgedeckt. Allerdings wird in dem Fall die vereinbarte Selbstbeteiligung von vielen Vermietern eingefordert (bis zu 950 Euro).
Ausnahmen bilden dabei die großen internationalen Anbieter wie Hertz und Avis, die ganz auf die Selbstbeteiligung verzichten. Es ist auch möglich, vorab eine Zusatzversicherung gegen Unwetterschäden beim Vermieter abzuschließen, was jedoch oft unverhältnismäßig teuer ist.
Im Zweifelsfall:
Lesen Sie sich in ihrem Mietvertrag gut durch, welche Versicherungsleistungen Sie gebucht haben und entscheiden Sie dann, ob Sie ausreichend geschützt sind.
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