- Über den Vermieter in
Neustadt-Weinstrasse (Sixt):
- Bei Anmietung des Wagens fragte der Vermieter, ob ich auch Wintereifen dazubestellt hätte. Meine Antwort: Die sind doch seit Dezember Pflicht. Antwort (wörtlich): Nein, aber das diskutieren ich nicht mehr!". Schließlich gab er mir ein Papier aus dem hervorging, dass Winterreifen nur bei tatsächlichem Winterwetter Vorschrift seien, nicht generell im Winter. Unabhängig davon, ob der Vermieter nun Recht hat oder nicht, ich halte es für ein Unding, dass man einem Kunden im Winter ein Fahrzeug mit Sommerreifen überläßt. Mein BMW hatte Sommerreifen, aber an dem Tag regnete es bei + 7 Grad, so dass ich fahren konnte. Abschließend noch der Hinweis des Vermieters: "Für denZustand des Fahrrzeugs ist immer der Fahrer verantwortlich". Mit dieser Begründung kann der Vermieter das nächste Mal auch ein Fahrzeug mit völlig abgefahrenen Reifen oder mit defekter Lichtanlage dem Kunden hinstellen!Inakzeptabel!!
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